Blindengeld in Sachsen
- Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Sachsen
- Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Sachsen
- Die gesetzliche Regelung in Sachsen
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Stand 01.07.2020
Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Sachsen
Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche – LBlindG.
Leistungen für blinde Menschen
Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.
Personen ab dem 14. Lebensjahr
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 350 € monatlich.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:
- bei Pflegegrad 2: 223,60 €
- bei Pflegegrad 3: 186,50 €
- bei Pflegegrad 4 und 5: 175 €
Bewohnerinnen und Bewohnern, die in „Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder die Pflegeversicherung getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 175 € monatlich.
Personen bis zum 14. Lebensjahr
Ab vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 262,50 € monatlich.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:
- bei Pflegegrad 2: 136,10 €
- bei den Pflegegraden 3 bis 5: 131,25 €
Bewohnerinnen und Bewohnern, die in „Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder die Pflegeversicherung getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 131,25 € monatlich.
Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein „kleines“ Blindengeld in Höhe von 80 € monatlich.
Eine Kürzung bei Pflegebedarf oder stationärer Unterbringung findet nicht statt.
Weitere Anspruchsberechtigte
Gleichzeitig blinde und gehörlose Menschen im Sinne des Landesblindengeldgesetzes erhalten ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 300 € monatlich.
Gehörlose Menschen erhalten einen Betrag in Höhe von 130 € monatlich. Liegen die Voraussetzungen für das Sehbehindertengeld vor, wird dieser Betrag zusätzlich geleistet.
Schwerstbehinderte Kinder im Sinne des Landesblindengeldgesetzes zwischen dem vollendeten 1. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr erhalten einen Betrag in Höhe von 100 € monatlich.
Eine Kürzung bei Pflegebedarf oder stationärer Unterbringung findet nicht statt.
Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch
Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen.
Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Sachsen
Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene in Sachsen. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.
DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Sachsen seit 1989
Jahr | Blindenhilfe | Blindengeld |
---|---|---|
1992 | 307 | 307 |
1993 | 392 | 307 |
1994 | 411 | 307 |
1995 | 429 | Info fehlt |
1996 | 535 | 332 |
1997 | 544 | 332 |
1998 | 546 | 332 |
1999 | 553 | 332 |
2000 | 556 | 332 |
2001 | 567 | 332 |
2002 | 579 | 333 |
2003 | 585 | 333 |
2004 | 585 | 333 |
2005 | 585 | 333 |
2006 | 585 | 333 |
2007 | 589 | 333 |
2008 | 595 | 333 |
2009 | 609 | 333 |
2010 | 609 | 333 |
2011 | 614 | 333 |
2012 | 628 | 333 |
2013 | 630 | 333 |
2014 | 641 | 333 |
2015 | 654 | 333 |
2016 | 682 | 333 |
2017 | 695 | 350 |
2018 | 717 | 350 |
2019 | 740 | 350 |
2020 | 765 | 350 |