Sichtweisen Ausgabe 5/2025 September

"Sichtweisen" – Heft 05/2025

Inhalt

Impressum

Editorial

Werbeanzeigen:

Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen

anders-sehn

Einfach SynPhon!

DHV-Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH

RTB

Im Gespräch:

Lücken und Mängel bei der Planung

Kurzinfo: Zum Projekt

DBSV-Nachrichten:

Beraten und Beschlossen

Meldungen

Weltgipfel zu Blindheit in Brasilien

DBSV kritisiert geplante E-Scooter-Regelung

Kunstschaffende für Aktion gesucht

Zweite Chance für gekippte Gleichstellungsrichtlinie

Gesucht: Einreichungen für den Hörfilmpreis 2026

Woche des Sehens: Neue Flyer zu Augenkrankheiten

Hilfreiche Tipps in DBSV-Podcasts

Neues Konzept für den Hörspielpreis vorgestellt

Sichtweisen auf Papier: Preisanpassung 2026

DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Dank an Unterstützer des DBSV

Thema: Inklusionspolitik

"Wir werden überall genau hinschauen"

Inklusion laut Koalitionsvertrag

Kurzinfo: Jürgen Dusel erneut zum Beauftragten bestellt

Wie gelingt "volle Teilhabe"?

"Das reicht nicht, liebe Koalitionäre!"

Termine & Tipps:

Termine

Rehacare International

Gesund und bunt in den Herbst

Erste-Hilfe-Kurs

DVfR-Kongress 2025

Orientierungsveranstaltung im KIT

Tanzkurs für Einsteiger

Taubblindentagung

Timmendorfer Büchertage

"Gesprächsführung und Gelassenheit"

Intensivlehrgang für AMD-Betroffene

Stimmbildungs-Workshop

Tipps

Umgang mit digitalen Medien

Barrierefreie Infos zu Schlafstörungen

Shows und Konzerte

Forum:

Eine manchmal knifflige Arbeit

Hilfsbereitschaft allerorten

"Weitersehen" zum Thema Reisen

Rätsel

Lösung des Juli-Rätsels

Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Panorama:

Gesellschaft

Schlichtungsstelle BGG legt Jahresbericht vor

mitMensch-Preis: Teilhabe-Projekte gesucht

Pilgerreise durch den Advent

Barrierefreie Angebote zur Ausstellung "Marc Aurel"

Verein "Hörfilm" setzt auf Künstlerische Intelligenz

Baurecht: Zu wenig barrierefreie Wohnungen

Antidiskriminierungsstelle: Mehr Anfragen als je zuvor

Sport

"SportWoche für Alle": Die dritte Runde

Für Fußballfans: "kicker" und "Einwurf"

Aura-Hotels: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

Menschen:

Am richtigen Platz angekommen

Medien:

Bücher

Blind sein

Source Code  –  Meine Anfänge

Verlogen

Feuerland

Kurzinfo: Medibus-Katalog

Hörfilme

Tatort: Ich sehe dich

Ganzer halber Bruder

Anzeigen:

Private Kleinanzeigen

Zu verkaufen

Suche

Zu verschenken

Gewerbliche Anzeigen

Englischkurse für alle!

Feelware

AASB Maria Seidling

Make-up Workshop für blinde und sehbehinderte Menschen

Landeshilfsmittelzentrum Dresden

Marland

bbs nürnberg

Help Tech

Papenmeier Hotline Service

Nikolauspflege

BeTa Hilfen für Sehgeschädigte GmbH


Titelbild:
Das Titelbild ist hellgrau. Darauf prangt, über drei Zeilen verteilt, in großer schwarzer Schrift der Titel "Sichtweisen"  –  die Buchstaben sind fragmentiert dargestellt. In einem feuerroten Kasten auf halber Höhe wird der Name des Magazins gut lesbar wiederholt. Links unten zeigen vier Fotos die für Inklusion zuständigen Politiker und Politikerinnen der Bundestagsfraktionen.
Schwerpunkt dieser Ausgabe ist Inklusionspolitik.



Impressum


"Sichtweisen" – Das Magazin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV)
79. Jahrgang
ISSN: 2511-7017


Herausgeber:
DBSV e. V.
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Tel.: 030 / 28 53 87-0


Redaktion:
Ute Stephanie Mansion, Anna Hinc, Leonie Koll, Lisa Mümmler, Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
E-Mail: sichtweisen@dbsv.org


Die "Sichtweisen" erscheinen sechsmal im Jahr (Nr.1 Januar, Nr.2 März, Nr.3 Mai, Nr.4 Juli, Nr.5 September, Nr.6 November) in Print und Braille sowie als Bestandteil der zehnmal im Jahr erscheinenden DAISY-CD DBSV-Inform (kostenfreies Abo für Mitglieder aller DBSV-Landesvereine).


Jahresbezugspreis für Print und Braille:
24 Euro für Inhaber der DBSV-Karte,
sonst 27 Euro,
halber Preis für Abonnenten unter 21 Jahren.


DBSV-Zeitschriftenverlag:
Undine Bodinka
Tel.: 030 / 28 53 87-260
E-Mail: zeitschriftenverlag@dbsv.org


Kündigung des Abonnements bis Ende September für das Folgejahr.


Anzeigenverwaltung:
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: anzeigen@dbsv.org


Private Kleinanzeigen bis 200 Zeichen: 10 Euro, je weitere 50 Zeichen: 5 Euro.
Mediadaten für gewerbliche Anzeigenkunden auf Anfrage.


Produktion:
Print: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, mit freundlicher Unterstützung
Braille: Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen)
DAISY: dzb lesen und optimal media GmbH


Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechteridentitäten (siehe auch www.dbsv.org/gendern.html).




Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

erinnern Sie sich noch? Eigentlich hätte in diesem September ein neuer Bundestag gewählt werden sollen. Nun ist er bereits im Februar gewählt worden. Noch liegen fast vier Jahre vor der neuen Regierung und dem Parlament, in dem die Politikerinnen und Politiker beweisen können, wie ernst sie das Thema Inklusion nehmen. Wir haben "Inklusionspolitik" zum Schwerpunkt dieser Ausgabe gemacht.

Die Inklusionsbeauftragten der im Bundestag vertretenen demokratischen Fraktionen haben sich dazu den Fragen der "Sichtweisen" gestellt. Die Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des DBSV, Christiane Möller, äußert sich im Interview zum Koalitionsvertrag. Außerdem schauen wir darauf, was andere Organisationen, die im Bereich Inklusion aktiv sind, zum Koalitionsvertrag sagen.

Die inklusionspolitischen Herausforderungen sind komplex  –  da wächst bei vielen das Bedürfnis, einmal durchzuatmen. Urlaub ist eine gute Zeit, um die Nachrichten, die auf uns einprasseln, einmal außen vor zu lassen, vor allem die schlechten. Wer auf Reisen geht, vergisst die große Politik und die Sorgen des Alltags tatsächlich oft für eine Weile.

"Reisen" ist das Thema der neuen Ausgabe von "Weitersehen", der jedes Jahr im Oktober erscheinenden Publikation des DBSV. Sehbehinderte und blinde Menschen erzählen von ihren Reisen, die von Deutschland teilweise bis ans andere Ende der Welt, nach Neuseeland, führen. In den "Sichtweisen" veröffentlichen wir den Bericht von Marco Mers, der allein und blind rund um die Ostsee gereist ist.

Spannende Geschichten erlebt André Stahl jeden Tag an seinem Schreibtisch und bei Terminen in der Kleinstadt Olpe, wo er als Betreuungsrichter arbeitet. Er hat ein Buch über sein (junges) Leben mit Seheinschränkung geschrieben und berichtet darin von seinen Begegnungen mit Menschen, für die er als Betreuungsrichter wichtige Entscheidungen treffen muss. In der Rubrik "Menschen" stellt er sich vor.

Auch Ihnen spannende Erlebnisse und schöne Spätsommertage!

Ute Stephanie Mansion
Redaktion Sichtweisen

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Einfach SynPhon!

Elektronische Hilfsmittel, die das Leben erleichtern, sind unser Markenzeichen. Der bewährte EinkaufsFuchs-Produktkenner sagt mit einem Piep, was die Sache ist. Die Fledermaus-Orientierungshilfe erkundet Sicherheitsabstände automatisch und zeigt, wo es langgeht. Es ist zudem denkbar einfach, unsere Hilfsmittel kennenzulernen. Ein Anruf genügt und EinkaufsFuchs oder Fledermaus kommen vollkommen unverbindlich mit der Post zu Ihnen nach Hause. Alles Weitere erfahren Sie sehr gerne am Telefon  –  so einfach ist das!

Tel.: 0 72 50 / 92 95 55


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Im Steinig 6, 76703 Kraichtal
E-Mail: synphon@t-online.de
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DHV-Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH

Zeit  –  der Takt unseres Lebens


Neue MasterTime-Modelle

Unsere bewährte Funkuhren-Serie MasterTime bekommt wieder Zuwachs.

Neben den bekannten und bewährten Armbandmodellen für Damen und Herren in klassischen Designs sind nun zwei weitere Modelle für das Handgelenk erhältlich.

Der Unterschied zu den bisherigen Modellen in Chrom ist nun die Farbe Gold, die die Palette weiter ergänzt. Dies wurde aufgrund vieler Anfragen von der Firma aus Hamburg realisiert, und nun können auch Kunden mit diesem Farbwunsch befriedigt werden. Die Uhren sind nach wie vor als Damen- und Herrenmodell mit Leder- oder Metallzugband erhältlich.

Bedienung mit zwei Drucktasten auf zwei und vier Uhr, männliche Stimme mit Uhrzeit und Datum sowie vier einstellbare Weckzeiten.

  • Damenmodell Gold mit Lederband
    Best.-Nr.: 1.306.076  –  Preis: 89,90 Euro
  • Damenmodell Gold mit Metallzugband
    Best.-Nr.: 1.306.077  –  Preis: 89,90 Euro
  • Herrenmodell Gold mit Lederband
    Best.-Nr.: 1.306.078  –  Preis: 89,90 Euro
  • Herrenmodell Gold mit Metallzugband
    Best.-Nr.: 1.306.079  –  Preis: 89,90 Euro

Taschenuhren MasterTime

Ebenfalls neu sind die Taschenuhren der MasterTime-Serie.

Schöne klassische Taschenuhren aus Metall mit Mineralglas und Fangkette. Diese Uhren sind ebenfalls in Gold- und Chromfinish erhältlich. Funktion und Funkuhrenwerke sind vergleichbar mit den Armbandmodellen, mit männlicher Stimme für Datum und Uhrzeit sowie vier Weckzeiten.

  • Taschenuhr Gold
    Best.-Nr.: 1.306.081  –  Preis: 89,90 Euro
  • Taschenuhr Chrom
    Best.-Nr.: 1.306.080  –  Preis: 79,90 Euro

(Alle Preise verstehen sich inkl. 7 % MwSt.)


Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Verkauf Hannover: Tel.: 05 11 / 95 46 50
Bestellservice: 0 18 02 / 25 83 12 (0,14 Euro/Anruf)
E-Mail: info@deutscherhilfsmittelvertrieb.de
www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de

RTB

Wenn schon der Bus nicht kommt, dann wenigstens eine Frittenbude!


Haltestellen, die wegen Bauarbeiten außer Betrieb sind, sind für viele ein Ärgernis. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet das jedoch oft: keine Orientierung, keine Alternative und im schlimmsten Fall sogar hungern, weil der Bus einfach nicht hält.


WIR SAGEN: SO GEHT DAS NICHT!

Als Minimum fordern wir bei vorübergehend gesperrten Haltestellen einen Ersatz. Zum Beispiel eine Frittenbude! Denn wenn schon kein Bus hält, soll wenigstens niemand hungrig bleiben.


ABER ES GEHT DOCH VIEL BESSER!

LOC.id sorgt für barrierefreie Orientierung genau da, wo andere Lösungen aufhören. Die App erkennt, welche digitalen Hilfen in der Umgebung verfügbar sind, etwa an Haltestellen, Baustellen, Ampeln oder E-Scootern und stellt die Verbindung her. Ob Umleitung, Fahrzeug, Eingang oder Ampel: LOC.id zeigt, sagt oder spielt, was wichtig ist. Die App funktioniert auch im Standby-Modus, ohne dass die Nutzerin / der Nutzer ständig auf den Bildschirm schauen müssen. So bleibt der Kopf frei für den Straßenverkehr, für die Umgebung, fürs Leben.


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Im Gespräch:

Lücken und Mängel bei der Planung

Städte, Kreise und Gemeinden sind laut UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen zu ermöglichen. Doch eine Studie der Universität Siegen und des Deutschen Instituts für Menschenrechte ergab, dass mehr als die Hälfte der Kommunen noch nicht einmal mit der Planung zu Inklusion begonnen hat. Warum Planung aber wichtig ist für das Gelingen von Inklusion, erklärt Prof. Dr. Albrecht Rohrmann von der Uni Siegen.

Interview: Ute Stephanie Mansion


Herr Prof. Dr. Rohrmann, Sie haben das Forschungsprojekt "Kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" geleitet. Untersucht wurden die Planungsaktivitäten von Kommunen ab 50.000 Einwohnern und teilweise auch die in kleineren Städten und Kreisen. Was hat ihr Team festgestellt?

Wir konnten feststellen, dass das Thema Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK, auf der kommunalen Agenda angekommen ist. 41 Prozent der von uns untersuchten Städte mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Kreise haben einen systematischen Planungsprozess begonnen oder abgeschlossen. Darüber hinaus gibt es viele, in denen ein Impuls gesetzt ist, aber noch kein Beschluss gefasst wurde. Andererseits wurde in knapp 60 Prozent der untersuchten Kommunen noch kein solcher Planungsprozess begonnen.


Woran liegt das?

Es gibt eine Verpflichtung der Kommunen zur Umsetzung der UN-BRK. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Rahmen des Projektes ein Rechtsgutachten angefertigt, das dies bestätigt. Aber es gibt für die Kommunen keine verbindlichen Vorgaben, wie sie die Konvention umsetzen sollen. Sie müssen das nicht durch eine Planung machen. Eine solche Planung ist jedoch aus unserer Sicht zwingend erforderlich. Die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen lässt sich nämlich nur umsetzen, wenn eine Kommune systematisch zunächst untersucht: Wie sieht es bei uns aus in den Bereichen, für die wir zuständig sind, und in den Bereichen, die für die Einwohnerinnen und Einwohner wichtig sind? Erst dann können sie sich überlegen: Wie schaffen wir es, die Vorgaben der UN-BRK umzusetzen? Das geht nur systematisch planerisch.


Da machen also die Kommunen, die schon vorangeschritten sind im Bereich UN-BRK, etwas richtig.

Auf jeden Fall. Auch dort ist leider eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe noch nicht möglich. Die Pläne, die wir untersucht haben, sind an vielen Stellen unbefriedigend. Sie beziehen sich eher auf Einzelmaßnahmen, blenden bestimmte Lebensbereiche aus und bleiben bei den Zielen vage. Aber diese Kommunen haben einen Ansatzpunkt gefunden, auf den sich Menschen mit Behinderung berufen und etwas einfordern können.


In welchen Bereichen sind diese Kommunen besonders fortschrittlich?

Die Kommunen sind stark in den Bereichen, für die sie unmittelbar zuständig sind: die barrierefreie Gestaltung ihrer eigenen Gebäude, also der Rathäuser und der Verwaltungsgebäude. Viele Aktivitäten beziehen sich auf Gebäude, die den Kommunen gehören, Schwimmbäder und Ähnliches. Auch bei neuen Gebäuden orientieren sie sich an der UN-BRK.

Die Pläne weisen große Lücken und Mängel auf, wenn es darum geht, systematisch an der Überwindung von Barrieren zu arbeiten. Man sollte nicht nur von den DIN-Normen ausgehen, sondern auch überlegen: Wie können wir Lösungen finden unter Einbeziehung von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen? Wie können wir es so machen, dass es wirklich für alle gut wird? Eine systematische Planung setzt einen starken Impuls voraus, diese Dinge anzugehen und Menschen mit Behinderung stärker zu ermutigen, sich in solche Prozesse einzubringen und sie kritisch zu begleiten.


Gibt es Gemeinsamkeiten von Kommunen, die gut vorankommen? Haben sie eine bestimmte Einwohnerzahl oder liegen sie eher im Süden als im Norden oder umgekehrt?

Nein, das kann man nicht sagen. Das ist auch ein wenig das Problem: Die Kommunen lernen aus unserer Sicht zu wenig voneinander. Sie schauen nicht, was andere bereits gut umgesetzt haben. Man hat manchmal den Eindruck, das Rad wird immer wieder neu erfunden. Die Planungsprozesse werden so unterschiedlich strukturiert, dass es uns nicht gelungen ist, Typen von bestimmten Planungsprozessen zu bilden.

Was man sagen kann, ist: In größeren Kommunen gibt es eine organisierte Interessenvertretung, oft auch hauptamtliche Behinderten- oder Inklusionsbeauftragte oder Koordinationskräfte. Und es gibt häufig eine aktive Szene im Bereich der Selbstorganisation, also Selbsthilfegruppen, die sich zusammenschließen, und Beiräte, die diese Prozesse begleiten. Das begünstigt den Start von systematischen Planungsaktivitäten. Das haben wir in kleineren Kommunen nicht so häufig gefunden, vor allem nicht in kreisangehörigen kleinen Kommunen. Eine Erkenntnis des Projektes ist: Es wäre wichtig, in den Kreisen einen Prozess der interkommunalen Zusammenarbeit oder auf Kreisebene eine Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden und Städten anzustoßen und zu begleiten.


Wie bewerten Sie die Ergebnisse der Untersuchung insgesamt?

Positiv hervorheben möchte ich, dass die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens auf der kommunalen Agenda angekommen ist. Aber die Planungsprozesse weisen noch erhebliche Mängel auf. Beim Thema Barrierefreiheit etwa bleiben die Maßnahmen, die in den Planwerken geschildert werden, häufig vage. Da wird nur gesagt, es soll bei der und der Maßnahme auf Barrierefreiheit geachtet werden. Wir haben auch Interviews geführt mit Selbstvertreterinnen und -vertretern in den Kommunen. Sie sagen, dass es keine Strategie dafür gebe, das Thema Barrierefreiheit immer mit einzuplanen; sie müssten immer wieder bei Null anfangen.

Oder das Thema selbstbestimmte Lebensführung: Da macht Artikel 19 der UN-BRK klare Vorgaben in Richtung Überwindung von Sondereinrichtungen. Die Kommunen sind dafür zwar nur teilweise zuständig, aber sie klammern das Thema auch eher aus und sagen, wir schaffen lieber Beratungsangebote oder achten bei der Quartiersentwicklung darauf, dass Menschen mit Behinderungen selbstständig leben können. Nur wenige Kommunen machen selbstbestimmte Lebensführung zu einem Schwerpunkt für eine gleichberechtigte Teilhabe. Das ist aber ein zentraler Punkt.


Wie können Kommunen, die noch nicht oder kaum aktiv sind im Bereich Inklusion, bewegt werden, gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen? Und wer kann das tun?

Solche Prozesse können auf Landesebene gefördert werden, zum Beispiel kann man Fördergelder zur Verfügung stellen oder entsprechende Vorschriften in den Behindertengleichstellungsgesetzen der Länder verankern. Davor scheuen sich aber die meisten Länder: Zum einen verweisen sie auf das Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung. Zum anderen greift dann das Konnexitätsprinzip, also wer bestellt, der muss auch bezahlen. Davor fürchten die Länder sich, und deswegen lassen sie es bei weichen oder überhaupt keinen Empfehlungen.

Immerhin läuft der interkommunale Austausch auf Landesebene teilweise: Zum Beispiel organisieren Landesbehindertenbeauftragte einen Austausch zwischen den Kommunen. Da wird geschaut, wie es die anderen machen. Das könnte man auch auf einer kleineren, regionalen Ebene machen und gucken: Wie machen es unsere Nachbarkommunen? Dass die Kreise und die kreisangehörigen Gemeinden zusammenarbeiten, scheint mir ein sehr guter Ansatz zu sein.

Wir stellen die Untersuchungsergebnisse und Materialien auch in einem Internetangebot des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Verfügung. Wir haben eine Zusammenstellung zu allen Planungsschritten gemacht. Planungsprozesse, die wir genauer untersucht haben, stellen wir anonymisiert vor. Man kann sehen, wie es dort gelaufen ist und was aus Sicht der Forschung Stärken und Schwächen sind. Man findet auch Auswertungen, die sich auf die Länder beziehen, und das Rechtsgutachten. Mit all dem kann man arbeiten, daran anknüpfen oder vielleicht auch vor Ort erstmals das Thema setzen und in einen Planungsprozess einsteigen.


Werden die Ergebnisse auch aktiv an die Kommunen herangetragen?

Ja, das versuchen wir intensiv. Wir laden ein zu einer großen Online-Abschlussveranstaltung am 12. September und lassen uns auch gern zu Veranstaltungen auf überregionaler Ebene einladen, um unsere Ergebnisse und Schlussfolgerungen vorzustellen. Häufig beraten wir auch Kommunen. Unsere Möglichkeiten sind leider begrenzt. Wir sehen auf Länderebene mehr Möglichkeiten, diese Prozesse zu unterstützen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat auch den Auftrag, solche Umsetzungsprozesse zu begleiten.

Wir an der Uni werden weiter in diesem Themenbereich arbeiten und stehen auch weiter zur Verfügung, solche Prozesse durch Beratung, Vorträge und Ähnliches zu begleiten.


Das Interview ist auch zu hören auf www.sichtweisen-online.org/im-gespraech/rohrmann



Kurzinfo: Zum Projekt

Prof. Dr. Albrecht Rohrmann ist Professor für Sozialpädagogik an der Universität Siegen und Sprecher des dortigen Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE). Das ZPE ist ein interdisziplinäres Forschungszentrum. Gemeinsam mit der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) hat es das Projekt "Die UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen" durchgeführt. Mehr zu den Projektergebnissen und weiterführende Literatur unter: https://zpe.uni-siegen.de/unbrk-kommunal

Beim DIMR wurde eine Internetplattform mit Materialien für die planerische Umsetzung der UN-BRK eingerichtet  –  zu finden mit den Suchbegriffen DIMR, Behindertenrechtskonvention und Kommunen.

Die Online-Abschlussveranstaltung des Projekts findet als Videokonferenz am Freitag, 12. September, von 10 bis 15 Uhr auf der Plattform Zoom statt. Anmeldung erbeten.
Mehr Infos unter: www.institut-fuer-menschenrechte.de/veranstaltungen

DBSV-Nachrichten:

Beraten und Beschlossen

Das DBSV-Präsidium hat sich in seiner Sitzung am 19. und 20. Juni mit folgenden Themen beschäftigt.

Von Peter Brass


Geschäftsführertreffen

Um die Kommunikation zwischen den Landesvereinen und der DBSV-Geschäftsstelle zu optimieren, wurde das Geschäftsführertreffen, das bereits früher stattfand, reaktiviert: Zunächst gab es ein virtuelles Treffen; ein persönlicher Austausch ist für den 1. Oktober geplant.


Blickpunkt Auge

Zahlreiche Veranstaltungen gab und gibt es im Bereich Blickpunkt Auge. Darüber hinaus entstehen drei Handreichungen mit Tipps für den Umgang mit sehbeeinträchtigten Menschen in der Arztpraxis, im Krankenhaus und in Senioreneinrichtungen. Die Handreichungen stehen ab Ende August zur Verfügung. Das Präsidium begrüßt sie als sinnvolle Ergänzung der bisherigen Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit.


Alternativen zur CD

Die allgemeine technische Entwicklung wird, so ist zu erwarten, in näherer Zukunft dazu führen, dass CDs als Medium für Musik, Hörbücher und vieles andere nicht mehr produziert werden. Für sehbehinderte und blinde Menschen war und ist sie jedoch ein wichtiges Informationsmedium  –  in den nächsten Jahren werden dennoch Alternativen gefunden werden müssen. Der DBSV wird mit Medibus, der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen, auch künftig die Informationsversorgung sicherstellen. Erste Überlegungen werden beim Verbandsrat im Oktober vorgestellt.


Präsidiumsgespräch

Die nächste Folge der Podcastreihe "Präsidiumsgespräch" wird das Thema "Fit fürs Ehrenamt" haben. DBSV-Präsidiumsmitglied Winfried Specht und Hannah Reuter, die das Projekt beim DBSV leitet, werden über die bisherigen Erfahrungen und die weiteren Planungen berichten.


Sehbehindertentag

"Die verflixten Touchscreens" war das Thema des diesjährigen Sehbehindertentags im Juni. Durch den gleichnamigen Kurzfilm wurde ein hervorragendes Medienecho erzielt, was sich auch positiv auf die Follower-Zahlen in den Social-Media-Kanälen des DBSV ausgewirkt hat.


Hörspielpreis

Der Hörspielpreis der Kriegsblinden  –  Preis für Radiokunst wird in diesem Jahr wieder verliehen. Die Film- und Medienstiftung NRW und der DBSV planen für die Zukunft aber eine Neuausrichtung der Veranstaltung, die auch einen neuen Namen erhalten soll. Die neue Struktur und der neue Name werden bei der diesjährigen Preisverleihung im Herbst bekanntgegeben.


Klausurtagung

Im kommenden Jahr wird es wieder einen Verbandstag geben. Diskutiert wird dann unter anderem die bisherige Entwicklung im Prozess "DBSV 2030". Zur Vorbereitung auf den Verbandstag hat sich das Präsidium im Juli zu einer Klausurtagung getroffen. Darin ging es um die Schwerpunktthemen: Formen der Mitgliedschaft, Formen der Zusammenarbeit, Mitgliedergewinnung und um die Frage: Wie bringen wir den Familiensinn in die Mitgliedschaft? Diese Themen spielen beim Prozess "DBSV 2030" eine wichtige Rolle.


Barrierefreiheit

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes hat die Nachfrage durch öffentliche Stellen nach Beratungen zu Barrierefreiheit zugenommen. Es wurden Fragen zu Dokumenten, zu Erklärungen zur Barrierefreiheit und zu Alternativtexten bei Videos gestellt. Die vom DBSV angebotenen Workshops zum Thema "Barrieren melden" haben zu der verstärkten Nachfrage nach Beratung beigetragen.


Poststationen

Durch die Neuerungen im Postrecht ist es nun verstärkt möglich, Postfilialen durch automatische Poststationen zu ersetzen. Der DBSV fordert, dass sie barrierefrei nutzbar sein müssen, vor allem im Zusammenhang mit dem Versand von Blindensendungen.


Behindertenbeauftragter

Der DBSV begrüßt die erneute Benennung von Jürgen Dusel zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Der Inklusionsbeirat ist ebenfalls neu konstituiert worden. Er berät den Behindertenbeauftragten. Der DBSV ist weiterhin als Mitglied vertreten. Einer der Arbeitsschwerpunkte des Inklusionsbeirats wird die barrierefreie und inklusive Gesundheitsversorgung sein.


Blindenstiftung

Im Herbst läuft die Berufung von Klaus Hahn ins Kuratorium der Blindenstiftung Deutschland aus. Hahn steht für eine Wiederberufung zur Verfügung. Das Präsidium des DBSV hat darum einstimmig beschlossen, ihn für weitere drei Jahre in das Kuratorium zu berufen.

Peter Brass ist Mitglied des DBSV-Präsidiums.

Meldungen

Weltgipfel zu Blindheit in Brasilien

Tausende Teilnehmende aus 190 Ländern werden vom 1. bis 5. September zum World Blindness Summit (Weltgipfel zu Blindheit) und zur Generalversammlung der Weltblindenunion (WBU) in São Paulo, Brasilien, erwartet. Es ist das erste globale Treffen dieser Art in Lateinamerika. Das Motto lautet: "A fragile world, an unbreakable movement: together towards inclusion", auf Deutsch etwa: "Eine fragile Welt, eine unzerbrechliche Bewegung: Gemeinsam zur Inklusion."

Die Veranstaltung gilt als weltweit größtes Forum für Führungskräfte, Fachleute und Fürsprecher blinder und sehbehinderter Menschen. Auf dem Programm stehen Diskussionen über Inklusion, Barrierefreiheit und die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Begleitet wird der Gipfel von einer Fachausstellung zu assistiver Technologie.

Neben WBU-Delegierten werden auch Expertinnen und Experten, Forschende sowie Sponsoren teilnehmen. Ziel der Konferenz ist es, Fortschritte in der öffentlichen Politik und technologische Entwicklungen im Bereich Sehbehinderung zu fördern.

DBSV kritisiert geplante E-Scooter-Regelung

Das Bundesverkehrsministerium hat einen überarbeiteten Referentenentwurf zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung veröffentlicht. Mit Elektrokleinstfahrzeugen sind zum Beispiel E-Roller gemeint. Der DBSV hält den Entwurf in vielen Punkten für noch fußgänger-feindlicher als die derzeit geltende Regelung. Er fordert: Der Bundesrat darf die Vorschläge aus dem Bundesverkehrsministerium nicht einfach durchwinken, sondern muss auf Nachbesserung bestehen.

Die neue Fassung soll nämlich nach der Sommerpause direkt ins Kabinett und in den Bundesrat gehen  –  ohne eine erneute Anhörung der Verbände. Der DBSV hat das Bundesverkehrsministerium und die Landesverkehrsministerien auf die eklatanten Mängel des neuen Referentenentwurfs hingewiesen.

Die Justiziarin des DBSV, Christiane Möller, nennt als Beispiel das Abstellen von Fahrrädern und E-Scootern aus Verleihsystemen auf Gehwegen. Der Rechtsprechung folgend solle diese Art des Abstellens als "Sondernutzung" eingestuft werden. Möller beklagt: "Es bleibt demnach weiterhin den Städten überlassen, ob sie feste Abstellflächen einführen oder das Abstellen irgendwo auf dem Gehweg erlauben." Für blinde und sehbehinderte Menschen bleibe das Problem im Weg stehender und liegender E-Roller damit bestehen. Der DBSV fordert, dass Leih-E-Scooter und -Fahrräder sowie privat genutzte E-Scooter und Lastenräder von den Gehwegen verwiesen werden und auf speziell für sie geschaffenen Flächen abgestellt werden müssen.

Die Stellungnahme des DBSV zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist zu finden unter: www.dbsv.org/stellungnahme/aenderung-ekfv.html


Dazu ein Bild: Ein E-Roller liegt vor einer großen Säule auf dem Pflaster. Im Hintergrund sind Bogengänge und Geschäfte des Prinzipalmarkts in Münster zu sehen.

Kunstschaffende für Aktion gesucht

Blinde, sehbehinderte und sehende Menschen sind aufgerufen, bei einer Aktion am Tag des weißen Stockes Kunstwerke aller Art zu schaffen, um zu feiern, was sonst im wahrsten Sinne des Wortes mit den Füßen getreten wird: Blindenleitstreifen.

Am 15. Oktober 2025 wird ein Leitstreifen an einem Bahnsteig des Berliner S-Bahnhofs Olympiastadion mit Kunstwerken gestaltet  –  so soll er die Aufmerksamkeit sehender Menschen auf sich ziehen. Die Kunstschaffenden erhalten je ein Stück Leitstreifen von bis zu 8,80 Meter Länge und den angrenzenden Bahnsteig in einer Breite von circa 5,50 Meter zur freien Gestaltung. Die Kunst kann zum Sehen, Fühlen oder Hören sein, der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Die Aktion wird medial begleitet. Während der Veranstaltung findet kein Bahnverkehr statt. Leider müssen die Kunstwerke am Ende des Events wieder entfernt werden.

Die Aktion hat einen ernsten Hintergrund: Es ist zu wenig bekannt, wozu Leitstreifen dienen und wie wichtig sie insbesondere an Bahnsteigkanten sind. Das führt dazu, dass wartende Fahrgäste oder deren Gepäckstücke die Leitstreifen blockieren, was Menschen mit Seheinschränkung stolpern lässt oder zu gefährlichen Umwegen zwingt.

Wer bei der Kunstaktion dabei sein möchte, schickt seine Idee in zwei bis drei Sätzen bis zum 10. September an DBSV-Mitarbeiterin Sarah Karge. Man kann entweder mit einem sehenden Kunstschaffenden gemeinsam etwas entwickeln oder die eigene Idee unabhängig verwirklichen, gegebenenfalls mit Assistenz.

Die Aktion ist eine Kooperation des Bundesministeriums für Verkehr, des DBSV und der Deutschen Bahn im Rahmen der Initiative #mehrAchtung. Fragen zur praktischen Umsetzung der Teilnahme beantwortet Sarah Karge. Der DBSV bemüht sich, allen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen.

Weitere Informationen bei
Sarah Karge
E-Mail: s.karge@dbsv.org
Tel.: 0 30 / 28 53 87  –  160

Zweite Chance für gekippte Gleichstellungsrichtlinie

Die Europäische Kommission hat ihre Entscheidung revidiert, die sogenannte "Horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie" aus dem Arbeitsprogramm zu streichen. Damit wird ein zentrales Vorhaben zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und anderer benachteiligter Gruppen weiterverhandelt.

Die Richtlinie, die ursprünglich 2008 von der Kommission vorgeschlagen wurde, soll den bestehenden Diskriminierungsschutz deutlich ausweiten. Während EU-Recht bislang nur vor Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf schützt, soll die neue Regelung Diskriminierung auch in Bereichen wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum, soziale Sicherheit und Zugang zu Dienstleistungen untersagen. Sie soll damit eine Lücke im europäischen Gleichbehandlungsrecht schließen.

Erheblicher Druck aus Zivilgesellschaft, Europäischem Parlament und einer Mehrheit der Mitgliedstaaten hat Wirkung gezeigt. Die Europäische Blindenunion hat sich in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission sowie mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments wiederholt für die Fortführung des Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt.

Da Deutschland weiterhin zu den wenigen Mitgliedstaaten gehört, die das Vorhaben blockieren, setzt sich der DBSV auf Bundesebene dafür ein, diese Blockadehaltung aufzugeben.

Gesucht: Einreichungen für den Hörfilmpreis 2026

Im März 2026 wird der Deutsche Hörfilmpreis zum 24. Mal vom DBSV in Berlin verliehen. Herausragende Hörfilm-Produktionen erhalten jeweils eine ADele, eine kleine Figur aus Keramik. Die Trophäe heißt in Anlehnung an den Begriff Audiodeskription (AD) so. Verliehen wird die ADele in sechs Kategorien: Spielfilm Kino, Spielfilm TV/Mediatheken/Streaming, Serie, Dokumentation, Kinder-/Jugendfilm und Filmerbe. Die Jury freut sich wieder auf zahlreiche Einreichungen bis zum 15. Oktober 2025.

Bei der großen Gala im März 2025 wurden die Hörfilm-Produktionen "Vena", "Ein Mann seiner Klasse", "Ich bin Dagobert", "Wish", "Unsere Wälder  –  Netzwerk der Tiere" und "Paris, Texas" mit einer ADele ausgezeichnet. Der Publikumspreis ging an "Sieger sein".

Weitere Infos beim
DBSV
Claudia Schaffer
Tel.: 0 30 /28 53 87  –  282
E-Mail: c.schaffer@dbsv.org
Einreichungsrichtlinien unter: www.deutscher-hoerfilmpreis.de


Dazu ein Bild: Die Schauspielerin Svenja Jung bei der Verleihung des Hörfilmpreises 2024. Sie spricht in ein Mikro und hat eine Hand erhoben. Vor ihr steht eine Reihe von ADele-Figuren.

Woche des Sehens: Neue Flyer zu Augenkrankheiten

Bundesweit lenkt die Woche des Sehens wieder den Blick auf Augengesundheit und den Alltag mit Seheinschränkungen. Die Aktionswoche findet vom 8. bis 15. Oktober statt. Neu bei den Materialien sind vier Flyer im A5-Format, die kostenfrei in Bündeln à 25 Stück bestellt werden können.

Drei der Flyer widmen sich den Augenkrankheiten Altersabhängige Makuladegeneration, Diabetische Netzhauterkrankung und Glaukom (Grüner Star). Jeder dieser Flyer nennt typische Symptome, beschreibt den Nutzen von Vorsorgeuntersuchungen und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Eine Webadresse (auch als QR-Code) führt zu weiteren Informationen und den Beratungsangeboten von Blickpunkt Auge und Pro Retina. Ergänzt werden diese drei durch einen weiteren Flyer, der zur Woche des Sehens 2025 einlädt.

Die Flyer bieten eine kurze Basis-Info und eignen sich als Gesprächseinstieg, zum Beispiel an einem Infostand. Sie können aber auch unabhängig von Veranstaltungen kostenfrei bestellt und ausgelegt werden.

Weitere Infos und Bestellformular unter: www.woche-des-sehens.de/veranstaltungen


Die Woche des Sehens wird gefördert durch die Aktion Mensch.

Hilfreiche Tipps in DBSV-Podcasts

Die neuesten DBSV-Podcastfolgen holen Menschen mitten in ihrem Leben ab. Es geht um Antragsbürokratie bei "Fell und Führbügel", gutes Sehen trotz Diabetes bei "Sehen im Alter" und Selbstbehauptung gegen Ableismus im Jugendpodcast "offSight".

Von der Entscheidung für einen Führhund bis zum ersten gemeinsamen Spaziergang ist es ein weiter bürokratischer Weg. In der dritten Folge von "Fell und Führbügel" beleuchten Lisa Mümmler und Johannes Sperling den komplexen Antragsprozess.

Der Podcast "Übers Ohr: Sehen im Alter" klärt zu gutem Sehen im Alter mit Diabetes auf. Die Gastgeber Thomas Golka und Emanuel Stadler erörtern zusammen mit dem Netzhautexperten Prof. Dr. Focke Ziemssen die neuesten Forschungsergebnisse. Zum Schluss erhalten die Hörerinnen und Hörer Ratschläge für ihre eigene Gesundheit.

Im offSight-Podcast geht es um Situationen, die "nett gemeint und dennoch übergriffig" sind, wie Podcast-Host Robbie Sandberg es beschreibt. Der Begriff dafür ist Ableismus, also eine Form von Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Gezeigt wird, wie blinde und sehbehinderte Menschen sich in solchen Situationen behaupten können.

Die Podcasts finden sich unter: www.sichtweisen-online/dbsv-podcasts


Dazu ein Bild: Robbie Sandberg sitzt in einem Aufnahmeraum. Ein großes Mikrofon hängt von oben herab. Auf dem Pult vor ihm befinden sich unzählige Knöpfe und Regler.

Neues Konzept für den Hörspielpreis vorgestellt

Der renommierte Hörspielpreis der Kriegsblinden  –  Preis für Radiokunst startet 2025 mit einer umfassenden Neuausrichtung. Die 73. Ausgabe markiert den Beginn eines modernisierten Preiskonzepts mit drei eigenständigen Kategorien: innovatives oder künstlerisches Hörspiel, fiktionaler Podcast und dokumentarischer Podcast. Jede Sparte ist mit 5000 Euro Preisgeld dotiert. Die diesjährige Preisverleihung findet im Herbst statt.

Träger des Preises sind weiterhin der DBSV und die Film- und Medienstiftung NRW. Ziel der Neustrukturierung ist es, der wachsenden Vielfalt der Audiolandschaft gerecht zu werden und herausragende Produktionen sichtbarer zu machen.

Neu ist die Öffnung für kommerzielle Anbieter wie Spotify oder Audible. Damit entsteht ein inklusiver Wettbewerb, der öffentlich-rechtliche und private Produktionen gleichermaßen berücksichtigt. Zusätzlich erhalten die Gewinnerinnen und Gewinner Förderangebote für Folgeprojekte. Die Einreichungsfrist endete am 31. Juli 2025.

Ein neuer Name für den traditionsreichen Preis ist in Planung, die Werte bleiben: exzellente Radiokunst und kulturelle Teilhabe  –  von Anfang an im Sinne blinder Menschen.

Sichtweisen auf Papier: Preisanpassung 2026

Aufgrund der erheblich gestiegenen Papier- und Produktionskosten muss der DBSV die Preise für die gedruckten Sichtweisen-Ausgaben in Braille- und Schwarzschrift anpassen.

Von 2026 an kostet das Jahres-Abonnement mit DBSV-Mitgliedskarte 30 Euro (bisher 24), sonst 33 Euro (bisher 27). Abonnentinnen und Abonnenten unter 21 Jahren bezahlen für die sechs Ausgaben 15 Euro (bisher 12), wenn sie im Besitz der DBSV-Mitgliedskarte sind, sonst 16,50 Euro (bisher 13,50).

Der Preis für das kostenpflichtige Abonnement für die zehn Ausgaben von DBSV-Inform auf CD beträgt von 2026 an 54 Euro (bisher 44 Euro). Mit DBSV-Mitgliedskarte bleibt das Abonnement von DBSV-Inform kostenfrei.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Ansprechpartnerin:
Undine Bodinka
DBSV-Zeitschriftenverlag
Tel.: 0 30 / 28 53 87  –  260
zeitschriftenverlag@dbsv.org

DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Als Inhaber der DBSV-Karte unterstützen Sie die Arbeit Ihres Landesvereins und des DBSV und erhalten darüber hinaus attraktive Vergünstigungen, zum Beispiel:

  • Lautsprecher TEUFEL
    10 % auf alle Produkte (Lautsprecher, Kopfhörer, Heimkino-Systeme, TV-Soundlösungen, Multimedia-Systeme u.v.m.)
  • Sonderkonditionen Deutsche Bahn zu allen Veranstaltungen des DBSV
    Infos zu tagesaktuellen Preisen unter 030 / 28 53 87-281
  • NH Hotel Group
    15 bis 22 % Rabatt in allen NH Hotels weltweit
  • Audiamo
    10 % auf alle Hörbücher, -spiele und -filme
  • Wein- und Sekthaus Ruthardt
    10 % Rabatt beim Kauf von Wein, Sekt und Spirituosen
  • AFB  –  Arbeit für Menschen mit Behinderung
    10 % Rabatt auf alle Computer und IT-Geräte
  • Deutscher Hilfsmittelvertrieb (DHV)
    5 % auf alle Hilfsmittel
  • Augenoptiker des Low Vision Kreises e.V.
    5 % auf Sehhilfen und weitere Hilfsmittel
  • Kieser Training
    70 Euro Rabatt beim Abschluss einer Mitgliedschaft über 12 oder 24 Monate. Bei Verlängerung ein zusätzlicher Trainingsmonat.

Viele Landesvereine haben zusätzliche Rabattaktionen mit Partnern vor Ort.

Die Liste aller Partnerfirmen und weitere Informationen finden Sie auf www.dbsv.org/dbsv-karte.html und unter unserer Service-Telefonnummer 030 / 255 58 08 08.

Dank an Unterstützer des DBSV

Ohne die Unterstützung vieler Mitglieder, Spender und Förderer könnte sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband nicht dafür einsetzen, dass Augenpatienten, sehbehinderte und blinde Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Der DBSV dankt an dieser Stelle insbesondere den folgenden langjährigen Unterstützern:

  • Aktion Mensch
  • Bert Mettmann Stiftung
  • Blindenstiftung Deutschland
  • GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene

Thema: Inklusionspolitik

Auch die Privatwirtschaft müsste stärker zu Barrierefreiheit verpflichtet werden. Das ist nur eine der Forderungen von Selbsthilfe-Verbänden und anderen Organisationen an eine Inklusionspolitik, die ihren Namen verdient. Wie wird diese Politik in der neuen Legislaturperiode aussehen? Werden die erhofften Gesetzesreformen kommen? Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik und von Organisationen haben verschiedene Meinungen dazu.


Dazu ein Bild: Das Bild zeigt den Plenarsaal des Bundestags von schräg oben. Die Abgeordneten sitzen im Halbrund um die Regierungsbank und das Rednerpult. Am Rednerpult steht eine junge Frau mit Pferdeschwanz in einem Sommerkleid mit floralen Elementen und Sandalen.

"Wir werden überall genau hinschauen"

Schwächer formuliert als der vorherige Koalitionsvertrag, aber mit Möglichkeiten, für Inklusion aktiv zu werden: So sieht die Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des DBSV, Christiane Möller, den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. Im Interview mit den "Sichtweisen" erklärt sie, wo Barrierefreiheit vorangetrieben werden muss und welche Schutzlücken in Gesetzen zu schließen sind.

Interview: Ute Stephanie Mansion  


Frau Möller, im Koalitionsvertrag der neuen Regierung werden einige Vorhaben aufgeführt, die in den kommenden vier Jahren angepackt werden sollen. Wie zufrieden ist der DBSV damit?

Der Koalitionsvertrag hat wieder ein eigenes Kapitel speziell zum Thema Inklusion. Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als Maßstab zu nehmen. Die Belange behinderter Menschen werden darüber hinaus in anderen Kapiteln des Koalitionsvertrages angesprochen, zum Beispiel im Bereich der Gesundheitsversorgung. An anderen Stellen vermissen wir die ausdrückliche Einbeziehung, etwa bei der Erarbeitung von Vorschlägen für eine geplante große Sozialstaatsreform. Die Ziele und vor allem die notwendigen Maßnahmen für mehr Teilhabe behinderter Menschen sind insgesamt deutlich schwächer formuliert als im Koalitionsvertrag der vorherigen Bundesregierung. Das ist eine Enttäuschung und ein Rückschritt.

Letztlich kommt es aber darauf an, was politisch aus den Möglichkeiten gemacht wird. In der letzten Wahlperiode ist der starke Koalitionsvertrag verpufft. Bleibt zu hoffen, dass wir dieses Mal den umgekehrten Effekt haben.


"In der Privatwirtschaft wirken wir auf Barrierefreiheit hin", steht im Koalitionsvertrag. Das ist nicht die Verpflichtung zur Barrierefreiheit, die sich viele gewünscht hätten. Glauben Sie, die Regierung wird dennoch etwas tun, um die privaten Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen? Wie könnte sie darauf hinwirken?

Sich um Barrierefreiheit zu kümmern ist keine soziale Wohltat, sondern pure Notwendigkeit, um den Herausforderungen in einer alternden Gesellschaft mit vermehrt beeinträchtigten Menschen sowie dem demographisch bedingten Fachkräftemangel zu begegnen. Das muss endlich bei politischen Entscheidungsträgern ankommen. Auf die Barrierefreiheit lediglich hinwirken zu wollen, ist nicht genug.

Wir sollten auf ein anderes Zitat aus dem Koalitionsvertrag fokussieren: "Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern." "Werden ... verbessern" ist eine klare Ansage. Dazu kann man die gesetzlichen Grundlagen überarbeiten. Man kann finanzielle Anreize über Förderprogramme setzen, um Barrierefreiheit voranzubringen. Ein Hebel wäre konkret das Investitionsprogramm in die Infrastruktur, um nur ein Beispiel zu nennen.

Wir sind überzeugt, dass beides (gesetzliche Pflicht und Förderung) Hand in Hand gehen muss. Allein auf den guten Willen zu setzen und gänzlich auf gesetzliche Verpflichtungen zu verzichten, reicht jedenfalls nicht. Das hat uns die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte gezeigt.


Können Sie ein Beispiel für Barrierefreiheit im privaten Bereich nennen, wo Unternehmen verpflichtet werden könnten?

Wir brauchen umfassende und rechtlich gut durchsetzbare Verpflichtungen zur Barrierefreiheit, die alle öffentlich zugänglichen Waren und Dienstleistungen einbeziehen. Seit dem 28. Juni ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dass es dieses Gesetz gibt, ist auch dem über zehn Jahre andauernden Engagement der Selbsthilfe, insbesondere des DBSV, zu verdanken. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen werden nun Barrierefreiheitsanforderungen formuliert.

Vieles bleibt aber dort außen vor, was im Alltag der Menschen eine große Rolle spielt: seien es Postdienstleistungen, Haushaltsgeräte oder auch Medizinprodukte etwa für die Blutzuckertherapie bei Diabetes. Beruflich benötigte Hard- und Software ist gänzlich ausgeschlossen. Das BFSG kann also nur ein erster Schritt sein auf dem Weg zur lückenlosen Barrierefreiheitsverpflichtung und damit zu gleichberechtigter Teilhabe.


Der DBSV und andere Organisationen mahnen schon lange Reformen beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an. Zur Erinnerung: Worum geht es in den Gesetzen?

Alle drei Gesetze enthalten grundlegende Regelungen zur Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung. Vereinfacht kann man sagen: Während im BGG bislang eher das Verhältnis der Bürger zum Staat angesprochen ist, zum Beispiel mit Regelungen zu barrierefreien Webseiten von Bundesbehörden oder zur baulichen Barrierefreiheit dieser Einrichtungen, geht es im AGG um das Diskriminierungsverbot bei Arbeitsverhältnissen und weiteren privatrechtlichen Verträgen. Das BFSG wiederum ist ein Spezialgesetz für die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen.

Bei allen drei Gesetzen sehen wir einen großen Reformbedarf, um einen lückenlosen Schutz vor Diskriminierung und damit verbunden eine umfassende Pflicht zur Barrierefreiheit effektiv abzusichern. Wir haben im DBSV und auch mit den Verbänden im Deutschen Behindertenrat einen ganzen Katalog von Maßnahmen zusammengetragen, die umgesetzt werden müssen.


Der Koalitionsvertrag kündigt an: Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden. Das ist doch immerhin mal eine konkrete Ankündigung, oder?

Sich ein zeitlich konkretes Ziel zur Barrierefreiheit von Bundesbauten zu setzen, ist gut. Wir haben aber viele andere Baustellen im BGG. Das beginnt mit schärferen Regeln bei der Verpflichtung öffentlicher Stellen zur digitalen Barrierefreiheit ihrer Webseiten und Apps. Des Weiteren brauchen wir Regeln für angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Benachteiligungen im Einzelfall. Schließlich benötigen wir dringend effektivere Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot.


Wie wird sich Inklusion Ihrer Meinung nach in den nächsten vier Jahren entwickeln, wenn man den Koalitionsvertrag als Grundlage betrachtet?

Der Koalitionsvertrag bietet Ansatzmöglichkeiten. Letztlich werden wir die aktuelle Bundesregierung an ihren Taten messen und sie immer wieder daran erinnern, was zu tun ist, um gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.

Der Koalitionsvertrag steht aber nicht isoliert da. Es gibt immense Herausforderungen: weltweite Konflikte, der zunehmend spürbare Klimawandel, die demographische Entwicklung in unserem Land, stark strapazierte Sozialleistungssysteme und auch innerstaatlich ein Erstarken rechter Kräfte, denen weder Minderheitenschutz noch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wichtig sind.

Wer sein Regierungsprogramm mit "Verantwortung für Deutschland" überschreibt, muss auch Verantwortung für die mehr als zehn Prozent der Bevölkerung übernehmen, die mit einer Behinderung leben. Eine solche Regierung muss Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schützen. Sie darf keinen Sozialabbau zu Lasten behinderter Menschen betreiben, sondern sie muss ihnen endlich gleichberechtigte Teilhabechancen ermöglichen. Der DBSV wird deshalb die Vorhaben der neuen Bundesregierung in den kommenden vier Jahren konstruktiv und kritisch mitgestalten.


Dazu ein Bild: Christiane Möller blickt lächelnd in die Kamera. Sie hat schulterlanges blondes Haar und trägt eine Brille, einen dunklen Blazer und eine Kette.

Inklusion laut Koalitionsvertrag

Das Thema "Inklusion" wird im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im ersten Kapitel behandelt. Dort ist es im zweiten Unterkapitel mit dem Titel "Arbeit und Soziales" zu finden. Es folgt der Abschnitt "Inklusion" im Wortlaut.


Inklusion

Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention ein (Anm. d. Red.: Meistens wird von UN-Behindertenrechtskonvention gesprochen), in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern. Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden. Auch in der Privatwirtschaft wirken wir auf Barrierefreiheit hin. Wir prüfen bestehende Gesetze auf bürokratische und rechtliche Hürden. Wir bauen ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache auf. Wir schaffen die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde und deren Zugangsrechte und stellen die Zertifizierung von Assistenzhunden sicher. Wir werden die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern. Dafür werden wir die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen stärken. Wir werden die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessern. Wir wollen Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformieren. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Wir werden den Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten, den Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten und das Budget für Arbeit attraktiver machen. Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern. Die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe wird gesetzlich ermöglicht.

Wir werden die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern. Wir wollen die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen berücksichtigen. Wir unterstützen den Erwerb digitaler Kompetenzen und eine barrierefreie digitale Infrastruktur am Arbeitsmarkt sowie in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen. Wir stärken den Gewaltschutz in der Behindertenhilfe. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen werden wir auf Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetz dessen Umsetzung und Ausgestaltung beraten. Wir werden eventuelle Änderungsbedarfe unter anderem zum Bürokratieabbau identifizieren und prüfen dabei Pauschalierungen. Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege zur Schließung von Versorgungslücken klären. Das System der Rehabilitation und Teilhabe werden wir im Sinne des Prinzips "Leistung aus einer Hand" weiterentwickeln und dabei die spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick nehmen. Auf der Basis der Evaluation werden wir die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen weiterentwickeln und ihre Finanzierung sicherstellen.

Der vollständige Koalitionsvertrag ist zu finden unter: www.koalitionsvertrag2025.de



Kurzinfo: Jürgen Dusel erneut zum Beauftragten bestellt

Das Bundeskabinett hat Jürgen Dusel erneut zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt. Der Jurist hat dieses Amt seit 2018 inne. Dusel erklärte nach seiner Ernennung: "Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe für alle Ressorts der Bundesregierung. Die inklusionspolitischen Verabredungen im Koalitionsvertrag machen Hoffnung, weil sie spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringen können." Jetzt müsse es darum gehen, diese auch mit konkreten Maßnahmen umzusetzen.

Der oder die Behindertenbeauftragte des Bundes wirkt laut Behindertengleichstellungsgesetz darauf hin, dass der Bund seine Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen wahrnimmt. Er ist bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, soweit diese Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen betreffen.

Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Geschäftsbereich des Bundes sind verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen  –  insbesondere durch die Erteilung von Auskünften und die Gewährung von Akteneinsicht.

Wie gelingt "volle Teilhabe"?

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zur Inklusionspolitik sind teilweise weit gefasst, teilweise konkret. Wie sehen die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der demokratischen Fraktionen im Bundestag bestimmte Aussagen? Wie wollen sie Inklusion voranbringen? Die "Sichtweisen" haben die Beauftragten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken gefragt.

Von Ute Stephanie Mansion  


Im Koalitionsvertrag steht: "Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention ein, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern." Wie sollte Ihrer Meinung nach die Barrierefreiheit auch im privatwirtschaftlichen Bereich verbessert werden?

Wilfried Oellers (CDU): Im Koalitionsvertrag haben wir uns als Union und SPD vorgenommen, auch in der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit hinzuwirken und bestehende Gesetze auf bürokratische und rechtliche Hürden zu prüfen. Als Union verstehen wir darunter vor allem, privaten Rechtsträgern den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Barrierefreiheit durch entsprechende Bewusstseinsbildung deutlich zu machen und das Thema Barrierefreiheit auch noch stärker zum Beispiel in der Ausbildung von Architekten und Ingenieuren zu verankern. Auch finanzielle Anreize durch möglichst unbürokratische Förderprogramme sind sehr wichtig.

Heike Heubach (SPD): Auch im privatrechtlichen Bereich  –  also beim Zugang zu Dienstleistungen, Geschäften oder digitalen Angeboten  –  sollen Menschen mit Behinderungen nicht länger auf das Entgegenkommen Einzelner angewiesen sein. Statt allgemeiner Regelungen soll künftig stärker auf individuelle Barrierefreiheit geachtet werden: Es geht um passgenaue, praxistaugliche Lösungen für konkrete Situationen. Wenn private Anbieter keine angemessenen Vorkehrungen für einen barrierefreien Zugang treffen, muss ein schneller und unbürokratischer Zugang zur Schlichtungsstelle gewährleistet sein. Dafür ist ein personeller Ausbau dieser Stelle unerlässlich. Zudem braucht es mehr Rechtssicherheit  –  unter anderem durch die Möglichkeit von Verbandsklagen.

Corinna Rüffer (Die Grünen): Die Ziele der "Bundesinitiative Barrierefreiheit", die wir als Ampel formuliert, aber wegen des Davonstehlens der FDP nicht mehr umgesetzt haben, bleiben richtig: Deutschland muss in allen Bereichen des öffentlichen und auch des privaten Lebens barrierefrei werden. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind Verbesserungen im Digitalen erreicht worden. Mobilität, Wohnen usw. dürfen aber nicht ausgeklammert bleiben. Es braucht verbindliche Verpflichtungen privater Anbieter zur Herstellung von Barrierefreiheit in allen Bereichen. Und die Betroffenen müssen auch die Möglichkeit bekommen, ihre Rechte einzuklagen, sonst bleiben die Regeln zahnlos.

Sören Pellmann (Die Linke): Barrierefreiheit muss endlich auch im privaten Sektor verbindlich werden. Die Linke fordert klare gesetzliche Regelungen für Anbieter von Waren und Dienstleistungen  –  und zwar für bauliche Zugänge ebenso wie für digitale Angebote sowie für die gesamte Kommunikation. Öffentliche Fördermittel sollen künftig immer mit dem Nachweis von Barrierefreiheit verbunden, verbindliche Fristen vorgeschrieben und wirksame Kontrollen sichergestellt werden. Nur so kann echte gesellschaftliche Teilhabe aller ermöglicht und Diskriminierung wirklich wirksam abgebaut werden.


Im Koalitionsvertrag heißt es auch: "Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden." Die Beauftragten von CDU/CSU und SPD haben wir gefragt: Welche konkreten Maßnahmen sind mit "unter anderem" gemeint? Die Beauftragten der Opposition haben wir gefragt: Welche weiteren konkreten Maßnahmen erhoffen Sie sich von der Regierung?

Oellers: Im Koalitionsvertrag haben wir uns unter anderem auch darauf verständigt, ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache aufzubauen und die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde, deren Zugangsrechte und deren Zertifizierung sicherzustellen. Dies dürfte dann im Behindertengleichstellungsgesetz entsprechend verankert werden. Weitere mögliche Änderungen sind dem Gesetzentwurf vorbehalten, den wir im Bundestag diskutieren werden.

Heubach: Wir streben an, den Anwendungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes auf alle öffentlichen Stellen des Bundes auszuweiten  –  einschließlich der Unternehmen mit überwiegender Bundesbeteiligung. Barrierefreiheit verstehen wir dabei nicht nur als physischen Zugang, sondern als umfassendes Konzept, das auch die Kommunikation einschließt. Dazu zählen beispielsweise die Anwesenheit von Gebärdensprachdolmetscher*innen für gehörlose Menschen oder die Bereitstellung von Dokumenten in Leichter Sprache.

Rüffer: Nicht nur die öffentlich zugänglichen Bundesbauten müssen bis 2035 barrierefrei werden, sondern alle Gebäude des Bundes. Schließlich geht es auch darum, Beschäftigungshindernisse im Sinne beruflicher Inklusion abzubauen. Aber nach den jüngsten Äußerungen des Kanzlers zur Eingliederungshilfe erhoffe ich mir, ehrlich gesagt, kaum etwas nach vorne Weisendes in der Behindertenpolitik von dieser Regierung.

Pellmann: Das Behindertengleichstellungsgesetz darf sich nicht allein auf neue Regelungen für Bundesbauten beschränken. Die Linke fordert, dass Barrierefreiheit überall dort verbindlich wird, wo Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen  –  also bei Dienstleistungen, Kommunikation, Information und im öffentlichen Verkehr. Gerade ein echtes Verbandsklagerecht ist nötig, um Verstöße durchsetzen zu können. Menschen mit Behinderung und ihre Interessenverbände müssen verbindlich beteiligt werden. Auch Diskriminierungsverbote im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollten weiter gestärkt werden.


Für welche konkreten Maßnahmen im Bereich Inklusion werden Sie sich als Beauftragte/Beauftragter Ihrer Fraktion für Inklusion und Teilhabe in den kommenden vier Jahren stark machen?

Oellers: Seit vielen Jahren schon ist es ein Herzensanliegen von mir, dass Erhöhungen beim Werkstattentgelt tatsächlich den Beschäftigten zugutekommen und die Leistungen für die Betroffenen transparenter erbracht werden. Ich freue mich, dass im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zur Reform des Werkstattentgelts enthalten ist. Gleichzeitig wollen wir Werkstattbeschäftigten mehr Anreize geben, damit sich ein Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt lohnt. Und wir müssen den Reformbedarf beim Bundesteilhabegesetz dringend angehen. Dabei geht es nicht um Leistungskürzungen. Sondern es geht darum, die Leistungserbringung für die Träger zu vereinfachen, zu flexibilisieren und zum Beispiel im Rahmen der Vertrags- und Vergütungsverhandlungen zu beschleunigen, wovon auch die Leistungsberechtigten einen Nutzen haben.

Heubach: Um die Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in ihrer vollen Tiefe zu verwirklichen, ist es erforderlich, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund fehlender Barrierefreiheit zu erweitern. Mindestens jedoch sollte die Verweigerung angemessener Vorkehrungen als eine Form der Benachteiligung anerkannt werden. Dadurch würden alle Adressat*innen des AGG verpflichtet, Barrierefreiheit zu gewährleisten  –  und betroffenen Personen würde ein einklagbares, subjektives Recht auf Barrierefreiheit eingeräumt. Dieser Schritt wäre von entscheidender Bedeutung für den Aufbau einer inklusiven Gesellschaft, in der gleichberechtigte Teilhabe nicht vom guten Willen Einzelner abhängt, sondern rechtlich abgesichert ist.

Rüffer: Die Regierung ist jetzt am Zug, Gesetzesinitiativen vorzulegen. Wir werden diese konstruktiv, aber sehr kritisch begleiten. Angesichts der Versuche von Merz und anderen, Teilhaberechte unter Kostenvorbehalt zu stellen, wird es meiner Ansicht nach allerdings unsere Hauptaufgabe sein, aus der Opposition heraus Widerstand gegen diesen sich abzeichnenden Rollback bei der Inklusion zu organisieren. Wir sind froh, dass wir starke Verbündete in den Verbänden und Initiativen dafür haben. Damit wir nicht rein defensiv bleiben, werden wir außerdem grundlegend daran weiterarbeiten, den Gedanken der Inklusion als Schlüsselbegriff gesellschaftlicher Solidarität zu verankern. Inklusion gehört nicht als letzter Kullerpunkt auf die Tagesordnungen, sondern ins Zentrum.

Pellmann: Inklusion darf kein Nischenthema bleiben, sondern muss als Aufgabe für alle gesehen werden. Mein Ziel als Sprecher ist es, eine gesetzlich einklagbare Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen und für alle digitalen Angebote zu schaffen, faire Löhne für Menschen in Werkstätten durchzusetzen, Inklusionsunternehmen besser zu fördern sowie inklusive Bildung mit mehr Fachpersonal zu stärken. Unternehmen sollen stärker Verantwortung übernehmen. Menschen mit Behinderung sollen verbindlich an allen wichtigen politischen Entscheidungen beteiligt werden und ihre Rechte überall verwirklichen können.


Dazu zwei Bilder:

    • Corinna Rüffer steht lächelnd am Rednerpult des Bundestags, auf das sie sich leicht stützt. Ihr helles, seitlich gescheiteltes Haar ist hinten zusammengebunden. Sie trägt einen dunklen Blazer.
    • Heike Heubach steht am Rednerpult des Bundestags und gebärdet mit beiden Händen. Sie hat langes mittel-dunkles Haar und trägt einen dunklen Blazer. Auf dem Pult liegen Papiere.

"Das reicht nicht, liebe Koalitionäre!"

Viele vermissen vieles: Organisationen, die im Bereich Inklusion tätig sind, bemängeln am Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vor allem, dass er in wichtigen Punkten unkonkret bleibt. "Unverbindliche Absichtserklärungen" seien das. Mehr Mut bei Gesetzesreformen und vor allem die Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit, fordern die kritischen Stimmen.

Von Ute Stephanie Mansion  


Paritätischer Gesamtverband

Der Paritätische Gesamtverband hat ein Dokument veröffentlicht, in dem er die Kapitel des Koalitionsvertrags wiedergibt und alle Unterthemen darin bewertet, auch den Abschnitt "Inklusion".

Deutliche Lücken sieht der Gesamtverband bei der Barrierefreiheit: Aus seiner Sicht müssen auch private Anbieter verpflichtet werden, ihre Angebote barrierefrei bereitzustellen. "Dafür sollte Unterstützung zum Beispiel durch den Ausbau der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt werden", lautet der Vorschlag des Gesamtverbands.

Kritisch bewertet er, dass die Koalition nicht mit Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen und vergleichbaren Akteuren über die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes beraten möchte. Diese Akteure werden im entsprechenden Abschnitt des Koalitionsvertrags jedenfalls nicht genannt.

Zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) heißt es im Koalitionsvertrag, dass die Beratungsstellen weiterentwickelt würden und ihre Finanzierung sichergestellt würde. Dieses Vorhaben begrüßt der Gesamtverband, merkt jedoch an, dass sich die Koalitionspartner nicht darauf verständigt hätten, die Finanzierung der EUTB zu verbessern.

Grundsätzlich stellt der Gesamtverband fest, dass sich aus den Absichtserklärungen keine konkreten Vorhaben ableiten ließen.


Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben

Auch die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisiert "unverbindliche Absichtserklärungen" im Koalitionsvertrag. Die Geschäftsführerin der ISL, Wiebke Schär, fragt: "Wo bleibt die längst überfällige Verpflichtung privater Anbieter*innen von Waren und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, wo bleiben Initiativen zur barrierefreien Mobilität, Stichwort Bahn?"

Was die ISL nach eigenen Angaben besonders empört, ist die "offensichtliche Ignoranz gegenüber eindeutigen Vorgaben der Vereinten Nationen". Der UN-Fachausschuss Deutschland habe im Herbst 2023 eindringlich zur Deinstitutionalisierung in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnen aufgefordert. Im Koalitionsvertrag sei aber das Gegenteil verabredet worden, wenn Gelder der Ausgleichsabgabe wieder zum Bau von Werkstätten für behinderte Menschen und Wohnheimen genutzt werden könnten. "An dieser Stelle ist der Koalitionsvertrag ungewöhnlich konkret", meint Schär.

Menschen mit Behinderung kämen darüber hinaus im Koalitionsvertrag bei Maßnahmen zum Klimaschutz und bei der Katastrophenvorsorge nicht vor.

Positiv sieht die Geschäftsführerin das Bekenntnis zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die Förderung einer barrierefreien digitalen Infrastruktur, die Stärkung des Gewaltschutzes, die Sicherung der Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, das Bekenntnis zum barrierefreien Wohnungsbau sowie den Erhalt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.


Sozialverband VdK

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass Kinder mit Behinderung von der neuen Regierung "völlig vergessen" werden. "Das reicht nicht, liebe Koalitionäre!", schreibt VdK-Präsidentin Verena Bentele in einer Stellungnahme. "Wo sind eure Ideen für eine inklusive Bildung, für fest etablierte Ansprechpersonen zur Unterstützung und Beratung von Familien mit behinderten Kindern und für einen Bürokratie-Abbau, damit mehr Familien an Hilfe kommen?"


BAG Selbsthilfe

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, stärker auf Barrierefreiheit im privaten Gewerbe hinwirken zu wollen. Dieses Bekenntnis sei ein wichtiges Signal, weil die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen nicht an der Eingangsstufe eines Geschäfts oder an digitalen Hürden scheitern dürfe.

Doch Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe, sagt auch: "Lediglich auf Veränderungen "hinzuwirken', reicht nicht aus, denn Barrierefreiheit darf nicht vom guten Willen einzelner Unternehmen abhängen. Es braucht eine verbindliche gesetzliche Verpflichtung, die private Anbieter endlich in die Pflicht nimmt  –  analog zu den Vorgaben im öffentlichen Bereich. Nur so lässt sich echte Inklusion verwirklichen."

Darüber hinaus fordert die BAG Selbsthilfe die neue Bundesregierung auf, die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes unverzüglich in Angriff zu nehmen. "Diese Reform wurde bereits in der letzten Legislaturperiode angekündigt, aber nicht umgesetzt", beklagt Danner. "Jetzt ist die Gelegenheit, das Versäumte nachzuholen."

Gerade in Zeiten geopolitischer Krisen, wirtschaftlicher Unsicherheit und wachsender sozialer Spannungen müsse klar sein: "Ein solidarischer Sozialstaat darf die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nicht hintenanstellen."


Deutscher Behindertenrat

Das Bekenntnis zu Barrierefreiheit im Koalitionsvertrag begrüßt auch der Deutsche Behindertenrat (DBR), dem auch der DBSV angehört. "Nun sind konkrete gesetzgeberische Schritte dringend erforderlich", erklärt die Vorsitzende des Sprecherinnenrates des DBR, Hannelore Loskill.

Der Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses, Dr. Martin Danner, mahnt eine zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag angesprochenen Reformen des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an. Wichtig sei es auch, private Anbieter von Waren und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren zu verpflichten.

Die Bewertung des Koalitionsvertrags durch den Paritätischen Gesamtverband ist zu finden mithilfe der Suchbegriffe "der Paritätische Gesamtverband" und "Auswertung des Koalitionsvertrags 2025".


Dazu ein Bild: Ein Rollstuhlfahrer vor einer Tür in einem Einkaufszentrum. Auf der Glastür ist ein Aufkleber mit Rollstuhl angebracht.

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Termine

Rehacare International

17.-20.9.2025, Düsseldorf

Internationale Fachmesse für Rehabilitation, Prävention und Pflege. 950 Aussteller präsentieren Entwicklungen und Trends in den Bereichen Mobilität, barrierefreie Wohn- und Arbeitsgestaltung sowie Hilfsmittel und Technologien für Menschen mit Behinderung.

Mehr Informationen unter: www.rehacare.de

Gesund und bunt in den Herbst

6.-12.10.2025, Aura-Pension "Villa Rochsburg"

Das Seminar umfasst Fachvorträge zu gesundheitlichen Themen, Gymnastikübungen, Aktivitäten im Freien sowie mindestens einen gemeinsamen Ausflug.

Infos und Anmeldung unter
Tel.: 03 73 83 / 8 38 00
E-Mail: villa@bsv-sachsen.de

Erste-Hilfe-Kurs

26.-30.10.2025, Aura-Hotel Saulgrub

Zusammen mit dem Malteser Hilfsdienst wird ein Erste-Hilfe-Kurs für blinde und sehbehinderte Menschen angeboten. Die Teilnehmenden erlernen lebensrettende Sofortmaßnahmen und allgemeine Erste-Hilfe-Techniken.

Infos und Buchung unter
Tel.: 0 88 45 / 99  –  0
E-Mail: info@aura-hotel.de

DVfR-Kongress 2025

28.-29.10.2025, Berlin

Der diesjährige Kongress der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) widmet sich der Frage, wie junge Menschen mit Beeinträchtigungen in der Bildung und im Alltag unterstützt werden können. Die Veranstaltung bietet Fachvorträge, Podiumsdiskussionen und Workshops und soll den Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Betroffenen fördern.

Infos und Anmeldung unter: www.dvfr.de

Orientierungsveranstaltung im KIT

6.-7.11.2025, Karlsruhe

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) bietet eine kostenfreie Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse sowie für Studieninteressierte aus dem deutschsprachigen Raum an. Fachleute und Studierende informieren über alle wichtigen Aspekte eines Studiums mit Sehbehinderung oder Blindheit.

Anmeldung bis 30.10. unter E-Mail: info@access.kit.edu

Tanzkurs für Einsteiger

15.-22.11.2025, Aura-Hotel Saulgrub

In diesem Tanzkurs lernen die Teilnehmenden die Grundschritte von Walzer, Discofox und Cha-Cha-Cha. Der Kurs richtet sich sowohl an Anfänger als auch an Wiedereinsteiger, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Den Abschluss bildet ein gemeinsamer Tanzabend.

Infos und Buchung unter
Tel.: 0 88 45 / 99  –  0
E-Mail: info@aura-hotel.de

Taubblindentagung

21.-23.11.2025, Kassel

Der DBSV lädt zur Tagung "hörsehbehindert/taubblind  –  Selbsthilfe und Beratung" ein. Sie richtet sich an Personen, die in der Taubblinden- und Hörsehbehindertenarbeit aktiv oder daran interessiert sind. Teil der Tagung ist die offene Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses Hörsehbehindert/Taubblind (GFTB). Assistenzkosten für taubblinde Teilnehmende können gefördert werden.

Infos und Anmeldung unter
E-Mail: k.athanasiadou@dbsv.org oder
r.delgado@dbsv.org

Timmendorfer Büchertage

28.11.-1.12.2025, Aura-Hotel Timmendorfer Strand

Die Timmendorfer Büchertage sind eine Literaturveranstaltung für blinde und sehbehinderte Bücherfans. Fünf Autorinnen und Autoren lesen aus ihren Büchern und freuen sich auf einen regen Gedankenaustausch über die vorgelesenen Werke im Rahmen von Autorengesprächen.

Infos unter:
www.timmendorfer-büchertage.info

Buchung unter
Tel.: 0 45 03 / 60 02  –  0
E-Mail: info@aura-timmendorf.de

"Gesprächsführung und Gelassenheit"

4.-7.12.2025, Herrenberg-Gültstein

In dem Fortbildungsseminar des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) werden Strategien für eine gelassene und souveräne Gesprächsführung, auch in schwierigen Situationen, vermittelt. Ergänzend lernen die Teilnehmenden, ihre Zeit besser zu organisieren und achtsam mit ihren Kräften umzugehen.

Infos und Anmeldung bis 31.10. unter: www.dvbs-online.de

Fragen beantwortet
Christian Axnick
Tel.: 0 64 21 / 9 48 88  –  28

Intensivlehrgang für AMD-Betroffene

26.1.-6.2.2026, Aura-Hotel Timmendorfer Strand

Das Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) bietet einen Lehrgang für Menschen mit Altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) an. Die Inhalte umfassen Einzeltrainings in Orientierung, Mobilität und lebenspraktischen Fähigkeiten. Zudem können verschiedene Hilfsmittel ausprobiert werden. Freizeitangebote ergänzen das Programm.

Infos und Anmeldung unter
Tel.: 0 40 / 2 29 30 26
E-Mail: info@iris-hamburg.org

Stimmbildungs-Workshop

20.-25.2.2026, Aura-Hotel Timmendorfer Strand

In diesem Kurs werden Grundlagen der Atem- und Stimmtechnik für Sprache und Gesang vermittelt. Die Teilnehmenden erhalten praktische Impulse, um eine ausdrucksstarke und belastbare Stimme zu entwickeln. Ein Keyboard zur Begleitung steht zur Verfügung, eigene Instrumente können mitgebracht werden.

Informationen zum Kursinhalt bei
Alina Konarska-Schmidt
E-Mail: alina.konarska@gmail.com

Buchung unter
Tel.: 0 45 03 / 60 02  –  0
E-Mail: info@aura-timmendorf.de

Tipps

Umgang mit digitalen Medien

Die barrierefreie Broschüre "Orientierungshilfe Datenschutz: Ein Familien-Guide für den digitalen Dschungel" des Projekts "Digitale Vorbilder" bietet Informationen und praktische Tipps zum sicheren Umgang mit digitalen Medien für Familien.

Die Broschüre kann unter www.digitale-vorbilder.eu (Menüpunkt "Materialien" und "Broschüre") heruntergeladen werden.

Barrierefreie Infos zu Schlafstörungen

Die Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Wilhelmshaven/Friesland stellt für blinde und sehbehinderte Menschen mit Schlafstörungen, zum Beispiel Schlafapnoe, verschiedene kostenlose und werbefreie Publikationen als Audio, barrierefreies PDF und als DAISY-CD zur Verfügung.

Bestellungen nimmt Reinhard Wagner entgegen.
Tel.: 01 76 / 55 59 36 52
E-Mail: w.agner@t-online.de

Shows und Konzerte

In Zusammenarbeit mit dem Team von HörMal Audiodeskription bietet die Quarterback Immobilien Arena in Leipzig folgende Shows und Konzerte mit einer Live-Hörbeschreibung an:

  • 15.10.2025 One Vision of Queen
  • 7.11.2025 Karat-Konzert
  • 12.11.2025 Kerstin-Ott-Konzert
  • 13.12.2025 90s Super-Show

Ticketbestellungen unter Tel.: 03 41 / 2 34 11 00
Weitere Informationen unter Tel.: 03 41 / 33 20 88 60
E-Mail: veranstaltungen@hoermal-audio.org

Forum:

Eine manchmal knifflige Arbeit

"Meine Arbeit mit Braille": So heißt die Reihe, mit der wir in diesem Jahr an das 200-jährige Bestehen der Brailleschrift erinnern. Der damals 16-jährige Schüler Louis Braille hat sie 1825 fertigentwickelt. In unserer Reihe berichten Menschen, wie sie beruflich oder ehrenamtlich mit der Brailleschrift arbeiten. Folge 5: Peter Brass ist Mitglied des DBSV-Präsidiums und des Brailleschriftkomitees der Deutschsprachigen Länder. Er beschreibt die Arbeit des Komitees.

Von Peter Brass  


Das Brailleschriftkomitee der Deutschsprachigen Länder (BSKDL) ist das Regulierungsgremium für die Blindenschrift in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Blinden- und Sehbehindertenorganisationen, des Verbands für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik (VBS) und der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus) an. Es ist zuständig für Fragen der Braillenotation in allen deutschsprachigen Texten. Es ist Ansprechpartner für Fragen der Brailleschriftwiedergabe auf Papier und elektronischen Anzeigegeräten.

Das Komitee trifft sich in der Regel zweimal jährlich, bei Bedarf auch öfter, eine der Sitzungen findet als Präsenztagung statt. Zu einzelnen Themen werden Kleingruppen gebildet, die sich in Videokonferenzen abstimmen.

Das Brailleschriftkomitee hat die Aufgabe, die Verbreitung und die Nutzbarkeit der Brailleschrift zu fördern, Regeln für die deutsche Brailleschrift festzulegen, dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Regeln bei der Übertragung von Schwarzschrift in Brailleschrift im gesamten deutschsprachigen Raum einheitlich zur Anwendung gelangen, Hilfestellungen bei der Anwendung der Regeln zu geben, die Entwicklung der deutschen Schriftsprache permanent zu beobachten und gegebenenfalls Anpassungen bzw. Änderungen am deutschen Blindenschriftsystem vorzunehmen, natürliche und juristische Personen in Fragen der Darstellung von Blindenschrift im öffentlichen Raum (in Gebäuden, an Aufzügen, Treppenhandläufen, Automaten etc.) zu beraten, und die Arbeit in nationalen und internationalen Normierungsgremien für elektronisch basierte Braille-Ein-/Ausgabe-Systeme sowie zur Normierung von Brailleschrift auf Verpackungen konstruktiv zu begleiten.


Das Brailleschriftkomitee beobachtet die Entwicklung der Deutschen Schriftsprache, um Anpassungen am Brailleschriftsystem vornehmen zu können, wenn sich wichtige Veränderungen, wie beispielsweise Fragen zum Gendern, abzeichnen.

Außerdem wird das Komitee gelegentlich gebeten, eine Entscheidung in Fragen zu fällen, die von den Regeln offengelassen werden. Die Antworten auf diese Fragen haben keinen verpflichtenden Charakter und müssen auch nicht auf künftige Regelungen hinweisen.

Da sie aber auch für andere Nutzer und Nutzerinnen nützlich sein könnten, werden die entsprechenden Antworten auf der Website des Komitees veröffentlicht.

In unregelmäßigen Abständen führt das Komitee Informations- und Diskussionsveranstaltungen in Form von Videokonferenzen zu aktuellen Themen für die Braille-Community durch. Sie trafen stets auf reges Interesse. So stellte beispielsweise eine Arbeitsgruppe ein System vor, das es ermöglicht, alle Akzent- und Sonderzeichen der Europäischen Sprachen korrekt auf der Braillezeile darzustellen. Es geht darum, ein optionales, also bei Bedarf wählbares Braille-Darstellungssystem zur Hand zu haben. Dies ist aufgrund neuer EU-Vorgaben erforderlich.

Ich bin Mitglied der Gruppe Öffentlichkeitsarbeit, die solche Videokonferenzen plant und gestaltet. Weiterhin habe ich in letzter Zeit an der deutschen Übersetzung und Übernahme der Brailleversion des International Phonetic Alphabets gearbeitet. Es ging darum, das deutsche Lautschriftssystem aus dem Jahr 1939 durch ein internationales zu ersetzen.

Seit 2018 bin ich einer der Vertreter des DBSV im Brailleschriftkomitee. Als lebenslanger Nutzer unterschiedlicher Braillesysteme und auch als Pädagoge, der immer mal wieder Braille unterrichtet hat, macht mir die manchmal etwas knifflige Arbeit an diesem unersetzlichen Kommunikationswerkzeug, das uns Louis Braille vor 200 Jahren an die Hand gegeben hat, viel Freude.

Peter Brass lebt in Marburg.

Hilfsbereitschaft allerorten

Gute Organisation war das Wichtigste, bevor Marco Mers seine Reise rund um die Ostsee antrat, blind und alleinreisend. Mit Hilfe von Navigations- und Übersetzungs-Apps sowie freundlichen Menschen erreichte er seine Ziele in Polen, den baltischen Staaten, Finnland, Schweden und Norwegen. Sein Bericht erscheint auch in der neuen Ausgabe von "Weitersehen", der jährlichen DBSV-Publikation, die im Oktober herauskommt.

Von Marco Mers  


Als Jugendlicher träumte ich von einer Interrail-Reise, inspiriert durch meinen Bruder. Jahrzehnte später, im März 2023, wurde dieser Traum wahr. Zehn Reisetage, drei Wochen Zeit und ein Ziel: einmal rund um die Ostsee, allerdings ohne Sankt Petersburg. Für mich als blinden Alleinreisenden war eine gute Organisation essenziell: Apps mussten möglichst barrierefrei sein, Fahrkarten generierbar, Hilfe im Notfall erreichbar. Der Interrail-Pass allein genügte meist nicht, da Sitzplatzreservierungen oft erforderlich waren.

Die erste Fahrt von Berlin nach Warschau war die größte Hürde. Dank englischsprechendem Zugpersonal und der Unterstützung der Mobilitätsservicezentrale verlief jedoch alles reibungslos. In Warschaus U-Bahn half mir Google Maps zum Hotel  –  ein Erfolgserlebnis!

Der Ticketkauf für die Weiterfahrt in die litauische Hauptstadt Vilnius gelang mit Hilfe meines Abholers. In Vilnius lernte ich die öffentlichen Busse kennen, navigierte mit einer barrierefreien App und wurde beim Verlassen einer Mall spontan von einer sechsköpfigen Gruppe zum Hotel begleitet.

Hilfsbereitschaft prägte viele Etappen, auch auf dem Weg nach Daugavpils in Lettland, wo mir Fahrgäste sogar ein Taxi organisierten. Die Sprachbarriere war hier groß, doch der Google-Übersetzer wirkte Wunder.

In Daugavpils fand ich mich mit Hilfe von Leitlinien und Google Maps gut zurecht. Die Stadt wirkte russisch geprägt, doch viele sprachen Englisch. Nach einer angenehmen Fahrt ging es weiter in die Hauptstadt Lettlands, nach Riga  –  eine Stadt voller Gegensätze: Musik, Altstadt mit Kopfsteinpflaster, moderne Haltestellen mit Leitsystemen. Mein Versuch, Tickets digital zu kaufen, scheiterte, doch ein Kiosk half mir weiter. In einem Randbezirk traf ich auf sanierungsbedürftige Straßen und brauchte fast eine Kletterausrüstung zum Überqueren der Schienen.

Zur Halbzeit drohte meine Hotelwäsche nicht rechtzeitig zurückzukommen, aber sie wurde noch vor meiner Abfahrt geliefert. Die Reise in die Hauptstadt Estlands, Tallinn, erfolgte per Bus  –  mit Leitsystem am Terminal! In Tallinn begleitete mich ein Helfer beim Turmfest entlang der Stadtmauer von Konzert zu Konzert.

Mit dem Schiff ging es weiter nach Helsinki, von wo aus ich eine Nachtfahrt nach Rovaniemi, ebenfalls in Finnland, antrat. Endlich war ich nicht mehr allein  –  ein Freund erwartete mich und entführte mich in die Natur Lapplands. Danach folgte die nächste Etappe: Mit dem Bus ging es nach Luleå in Schweden. Dort wagte ich einen Tagesausflug nach Narvik in Norwegen. Leider war das Wetter miserabel und die Stadt enttäuschend.

Zurück in Luleå traf ich vor meinem Nachtzug eine Frau, mit der ich spontan essen ging. Die Zeit verflog, beinahe hätte ich den Zug verpasst  –  sie brachte mich sogar zum Bahnhof. Im Nachtzug nach Stockholm zeigten mir meine schwedischen Abteilnachbarn eine App zur Nutzung der U-Bahn.

Stockholm war freundlich, sonnig und hilfsbereit. Der Schärengang am Nachmittag war ein gelungener Abschluss. Im Zug Richtung Heimat entstand fast eine kleine Clique im Abteil. Deutschland empfing mich mit Bahnverspätung, aber auch mit Kaffee, Franzbrötchen und Pützchens Markt in Bonn, wo ich Freunden gleich von meiner Reise erzählte.

Fazit: Barrieren gab es überall, aber nicht mehr als zu Hause. Manchmal war der Ticketkauf ohne Hilfe schwierig oder eine App nicht barrierefrei. Doch viel häufiger begegneten mir Hilfsbereitschaft, Offenheit und Abenteuerlust. Interrail kann süchtig machen. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie mich  –  oder starten Sie selbst!

Marco Mers (51) lebt und arbeitet in Bonn.


Dazu ein Bild: Marco Mers steht in dunkler Jacke, mit Jeans und Langstock an einem weitläufigen Ostseestrand. Er hat kurzes Haar und lächelt. Der Himmel ist wolkenverhangen.

"Weitersehen" zum Thema Reisen

Unterwegs mit sehbehinderten und blinden Reisenden: Die neue Ausgabe von "Weitersehen" macht's möglich.


Der Herbst eignet sich ideal zum Reisen  –  angenehme Temperaturen, weniger Trubel und farbenfrohe Natur. Passend dazu widmet sich die neue Ausgabe von "Weitersehen", die Jahrespublikation des DBSV, von der ersten bis zur letzten Seite dem Thema Reisen. Das Anfang Oktober erscheinende Heft beleuchtet es aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Wer "Weitersehen" zum Thema Reisen liest oder hört, geht gedanklich selbst mit sehbehinderten und blinden Reisenden auf Tour. Diese Reise führt zum Beispiel auf ein Kreuzfahrtschiff, auf dem Lutz Niestrat im Wortsinn blinder Passagier war. Wie es ist, mit der Bahn kreuz und quer durch die USA zu reisen, schildert DBSV-Präsidiumsmitglied Peter Brass.

Von einer selbstorganisierten Tandemtour durch Australien und Neuseeland berichten Angelika und Joachim Antefuhr. Von für uns ungewöhnlichen Bräuchen erfährt, wer den Artikel von DBSV-Mitarbeiter Robbie Sandberg liest: Er lernte in Indien das System der Hocktoiletten kennen. Einen Erfahrungsbericht steuern auch Theresia Jöhl und René Meier bei, die als sehende Begleitung bei vielen Reisen dabei waren.

"Weitersehen" hält weitere spannende Beiträge bereit: Sie handeln zum Beispiel von Urlaub in den Aura-Hotels Timmendorfer Strand, Saulgrub und in der Villa Rochsburg. Auch über einen Schüleraustausch mit Polen wird berichtet, und es gibt Tipps zum Reisen mit Seheinschränkung.

Da das Reisen als sehbehinderter oder blinder Mensch oft mühsamer ist als für andere, beschäftigen sich einige Artikel auch mit den Anforderungen an barrierefreies Reisen. Zu Wort kommen der DBSV-Tourismusbeauftragte Dr. Rüdiger Leidner und Brigitte Buchsein, Mitglied im Gemeinsamen Fachausschuss Umwelt und Verkehr des DBSV und einer Arbeitsgruppe der Deutschen Bahn zu Barrierefreiheit.

Die DBSV-Publikation "Weitersehen: Horizonte öffnen  –  Reisen jenseits des visuellen Erlebens" erscheint Anfang Oktober 2025 in Schwarzschrift sowie auf DAISY-CD. Sie kann über die Landesvereine bestellt werden.

Rätsel

Tierarten-Rätsel

Gesucht werden zehn Tierarten, die in den folgenden Redensarten fehlen:

Dackel  –  Elch  –  Fliege  –  Floh  –  Löwe  –  Pferd  –  Ratten  –  Sau  –  Stier  –  Uhu.


Die Zahl der Buchstaben ist jeweils durch Unterstriche angegeben (Umlaut ö ist hier ein Buchstabe). Bei richtiger Lösung ergeben die Anfangsbuchstaben der gefundenen Wörter, fortlaufend gelesen, eine weitere Tierart.


  1. Keiner _ _ _ _ _ _ etwas zuleide tun.
  2. Für die Maus ist die Katze ein _ _ _ _.
  3. Weise wie ein _ _ _ sein.
  4. Den _ _ _ _ _ bei den Hörnern packen.
  5. Die _ _ _ durchs Dorf treiben.
  6. Das _ _ _ _ _ beim Schwanz aufzäumen.
  7. Jemandem einen _ _ _ _ ins Ohr setzen.
  8. Ich glaube, mich knutscht ein _ _ _ _.
  9. Die _ _ _ _ _ _ verlassen das sinkende Schiff.
  10. Wie ein _ _ _ _ _ _ mit den Ohren wackeln.

Dazu ein Bild: Zeichnung einer Fliege von oben: Der Körper, zwei Flügel, von dünnen Linien durchzogen, und sechs Beine sind zu erkennen.

Text und Tierzeichnungen: Thomas Christian Dahme


Bitte senden Sie die Lösung bis zum 20. September an den

DBSV
Rungestraße 19, 10179 Berlin oder per
E-Mail an: sichtweisen@dbsv.org


Alle richtigen Einsendungen nehmen am Ende des Jahres an einer Verlosung teil (Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art.13 DSGVO unter www.dbsv.org/datenschutz.html).

Lösung des Juli-Rätsels

Erker  –  Kamin  –  Raum  –  Dach  –  Etage  –  Gemach  –  Esse  –  Turm  –  Tür  –  Diele  –  Wand  –  Gelass



Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Schicken Sie Ihre Geschichten, Empfehlungen oder Leserbriefe an sichtweisen@dbsv.org oder per Post an

DBSV
Redaktion "Sichtweisen"
Rungestraße 19, 10179 Berlin

Panorama:

Gesellschaft

Schlichtungsstelle BGG legt Jahresbericht vor

Der achte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)  –  kurz Schlichtungsstelle BGG  –  ist veröffentlicht. Die Fallzahlen sind demnach im Jahr 2024 erneut gestiegen. Es gingen 330 Anträge ein; im Jahr davor waren es 267.

Die Schlichtungsstelle BGG versucht, Menschen mit Behinderungen bei Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes zu helfen, sich ohne Gericht zu einigen  –  vor allem, wenn es um Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligung geht. In den acht Jahren ihres Bestehens hat sie mehr als 1800 Anträge bearbeitet.

Die meisten Anträge betrafen 2024 mit 43 Prozent das Benachteiligungsverbot. Stark nachgefragt war auch Beratung zum Thema Assistenzhunde (28 Prozent). Weitere Themen waren die "Barrierefreie Informationstechnik" (7 Prozent), "physische Barrierefreiheit" (4 Prozent), das "Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen" (2 Prozent) sowie die "Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache" (2 Prozent).

14 Prozent der Anträge betrafen Themen, für die die Schlichtungsstelle nicht zuständig ist, beispielsweise Verbraucherstreitigkeiten, Asylanträge oder Arzthaftungsfälle.

Bei drei Vierteln der Verfahren, die nicht vorzeitig beendet wurden, konnte eine gütliche Einigung erzielt werden.

Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Der Beauftragte, Jürgen Dusel, erklärt, es sei ein gutes Zeichen, dass Menschen mit Behinderungen immer öfter Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte suchten. "Es zeigt, dass das Bewusstsein für diese Rechte im Alltag der Menschen angekommen ist", sagt Dusel.

Um auch bei stetig steigenden Fallzahlen weiter erfolgreich arbeiten zu können, müsse die Schlichtungsstelle BGG ausgebaut werden. Das gelte umso mehr, als sie künftig auch bei Konflikten zur digitalen Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen verstärkt tätig werden kann.

Ein Link auf der Internetseite www.schlichtungsstelle-bgg.de führt zu den Jahresberichten.


Dazu ein Bild: Der Behindertenbeauftragte des Bundes, Jürgen Dusel, im Gespräch mit einer von hinten zu sehenden Frau. Er hat beide Hände offen nach oben gerichtet. Hinter ihm stehen große Pflanzen.

mitMensch-Preis: Teilhabe-Projekte gesucht

Der Evangelische Bundesfachverband für Teilhabe schreibt zum achten Mal den mitMensch-Preis aus. Gesucht werden Projekte und Initiativen, die Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung stärken und mehr Teilhabe ermöglichen. Ausgezeichnet werden drei Projekte, die ein Preisgeld, gestaffelt von 8000, 5000 bzw. 3000 Euro, erhalten. Außerdem werden Videodokumentationen über die preisgekrönten Projekte produziert. Eingereicht werden können Beiträge aus ganz Deutschland. Bewerbungsschluss ist der 8. November 2025.

Gastland des achten mitMensch-Preises ist Baden-Württemberg. Der Ministerpräsident des Landes, Winfried Kretschmann, hat die Schirmherrschaft übernommen.

Mehr Infos unter: www.mitMenschPreis.de

Pilgerreise durch den Advent

Das Katholische Blindenwerk Ost bringt auch in diesem Jahr einen Akustischen Advents- und Weihnachtskalender im DAISY-Format heraus. Er lädt dazu ein, auf Reisen zu gehen. Genauer gesagt auf Pilgerreise, denn das Motto des von der katholischen Kirche ausgerufenen Heiligen Jahres 2025 lautet "Pilger der Hoffnung". Jeder Tag vom Ersten Advent bis Neujahr führt die Hörerinnen und Hörer an einen anderen Ort oder lässt sie auf dem Weg innehalten.

Wer sich für den Kalenderbezug bis zum 10. November anmeldet, erhält die Lieferung pünktlich, teilt das Blindenwerk mit.

Der Advents- und Weihnachtskalender für blinde und sehbehinderte Menschen als CD oder Download kann kostenlos bestellt werden über die Geschäftsstelle des KBW-Ost e.V.


Abendleite 23, 09114 Chemnitz
Tel.: 03 71 / 4 93 99 84
E-Mail: info@kbw-ost.de


Die Geschäftsstelle gibt auch Tipps zum Herunterladen des Kalenders, sodass er über den Computer oder das Smartphone gehört werden kann.

Barrierefreie Angebote zur Ausstellung "Marc Aurel"

Trier lädt wieder zu einer großen Landesausstellung ein: Diesmal dreht sich alles um den römischen Kaiser und Philosophen Marc Aurel und die Frage: Was ist gute Herrschaft? Die Ausstellung "Marc Aurel" wird im Landesmuseum und im Stadtmuseum gezeigt.

Über die gesamte Laufzeit hinweg gibt es Angebote für Menschen mit Behinderungen: Führungen, einen Videoguide mit Gebärdensprache und das Silent Museum, ein Angebot, das an festen Terminen einen reizreduzierten Rundgang ermöglicht.

Für sehbehinderte und blinde Menschen gibt es Führungstermine, bei denen die maximal zwölf Teilnehmenden die Ausstellungsteile in beiden Museen bei einer Tast-Führung entdecken können. Eine Anmeldung ist erforderlich. Für Gruppen sind die Führungen auch terminunabhängig buchbar.

Blinde und sehbehinderte Gäste können einen Kurzführer in Braille- und Schwarzschrift sowie einen Audioguide ausleihen. Im Landesmuseum gibt es zudem eine taktile Materialsammlung mit Marmor, Papyrus und weiteren Materialien.


Marc Aurel
Landesausstellung in Trier
15. Juni bis 23. November 2025


Mehr Infos unter: www.marc-aurel-trier/kultur-fuer-alle


Dazu ein Bild: Vor einer Vitrine in der Marc-Aurel-Ausstellung betrachtet ein Mädchen mit langen blonden Haaren das steinerne Relief eines Gesichts, einen großen Stein mit dekorativen Elementen und eine gebrochene Schale. Sie hält sich einen Audioguide ans rechte Ohr.

Verein "Hörfilm" setzt auf Künstlerische Intelligenz

Unternehmen nutzen für Videos, die sie auf ihren Internetseiten bereitstellen, häufig Künstliche Intelligenz (KI) für die Audiodeskription (AD). Der Verein "Hörfilm", ein Zusammenschluss professioneller sehender und blinder Hörfilmautorinnen und -autoren, ist der Meinung, dass mit KI keine guten, günstigen und personalsparenden Ergebnisse für die Audiodeskription erzielt werden. Dies gibt er in einer Pressemitteilung bekannt. Gemeinsam mit Software-Entwicklern habe der Verein durch KI erzeugte AD untersucht. Die bisherigen Ergebnisse entsprächen nicht den professionellen Ansprüchen von Hörfilm e.V. Sie seien ungenau und teilweise kurios.

Bei Fotos oder Standbildern liefere die Künstliche Intelligenz passable Ergebnisse, ebenso bei der Recherche oder der Videozusammenfassung. Aber bei der Analyse und Beschreibung komplexer Filmsequenzen scheiterten alle derzeit verfügbaren Systeme.

Die KI erfasse weder die Intention eines Films, noch verstehe sie die Komplexität eines Filmgeschehens und dessen Emotionalität. Künstliche Intelligenz erkenne keine emotionalen Unterschiede in der Darstellung, zum Beispiel zwischen einem aufrichtigen und einem hinterhältigen Lächeln. Sie könne Wichtiges nicht von Unwichtigem trennen und erfinde manchmal sogar Bilder.

Das Fazit des Vereins "Hörfilm" lautet: Künstlerische Intelligenz schlägt Künstliche Intelligenz. Wörtlich heißt es: "In absehbarer Zeit ist es nicht vorstellbar, dass eine Filmbeschreibung durch Künstliche Intelligenz den Qualitätskriterien genügt, die wir als Hörfilm e.V. gemeinsam mit den Landesrundfunkanstalten und der Filmförderungsanstalt entwickelt haben."

Der Verein stimmt der Bewertung von KI durch den Deutschen Ethikrat zu, die besagt: "Der Einsatz von KI muss menschliche Entfaltung erweitern und darf sie nicht vermindern. KI darf den Menschen nicht ersetzen."

Mehr zum Verein unter: www.hoerfilmev.de

Baurecht: Zu wenig barrierefreie Wohnungen

Berücksichtigt das deutsche Baurecht der Bundesländer die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)? Werden die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Wohnungsbau, aber auch bei Denkmälern berücksichtigt? Und ist das Genehmigen standardisierter Bautypen eine Gefahr für Barrierefreiheit?

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) hat die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder hinsichtlich dieser Fragen untersucht. Flächendeckend herrsche Handlungsbedarf, resümiert die Monitoring-Stelle. Der Anteil an barrierefreien Wohnungen sei überall viel zu niedrig. Die Ausnahmeregelungen vom Barrierefreien Bauen seien durchweg zu weit gefasst. Sanktionen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheits-vorgaben sind kaum vorgesehen.

Sabrina Prem, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle, plädiert für eine Überarbeitung der Musterbauordnung und des Baurechts der Bundesländer. Sie beklagt: "Es ist leider immer noch so, dass die Landesbauordnungen den Belangen von Menschen mit Behinderungen kaum Gewicht beimessen und Barrierefreiheit dort viel zu nachrangig behandelt wird."

Mehr Infos auf der Website des DIMR, wenn man die Suchbegriffe "Monitoring-Stelle", "UN-BRK" und "Baurecht" in eine Internet-Suchmaschine eingibt.

Antidiskriminierungsstelle: Mehr Anfragen als je zuvor

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ihren Jahresbericht für 2024 vorgelegt. 2024 haben 11.405 Beratungsanfragen das Beratungsteam erreicht  –  mehr als jemals zuvor.

Die meisten Anfragen, nämlich 43 Prozent, betrafen rassistische Diskriminierungen. Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent. Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts betrugen 24 Prozent, wozu auch Anfragen wegen sexueller Belästigung zählen.

Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Jeder dritte Fall (33 Prozent) findet bei der Arbeitssuche, im Bewerbungsgespräch, am Arbeitsplatz oder beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis statt. 25 Prozent aller Ratsuchenden beklagten Diskriminierung durch staatliche Stellen. Bei sogenannten Alltagsgeschäften fühlten sich 22 Prozent diskriminiert, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, beim Restaurantbesuch oder beim Einkauf.

Diskriminierung sei nicht nur ein Problem derjenigen, die sie erleben, heißt es im Jahresbericht. Sie schade auch der Wirtschaft und gefährde die Demokratie. Experten und Expertinnen würden daher eine Reform des 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) empfehlen. Auch der DBSV empfiehlt eine Gesetzesreform. Das AGG soll auf dem Arbeitsmarkt und bei Alltagsgeschäften vor Diskriminierung schützen. Menschen erlebten aber auch Diskriminierungen im öffentlichen Raum, in Vereinen oder in Sozialen Medien, hält der Jahresbericht fest.

Der Jahresbericht ist im Internet mithilfe der Begriffe "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" und "Jahresbericht 2024" zu finden.

Sport

"SportWoche für Alle": Die dritte Runde

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) veranstaltet auch in diesem Jahr die "SportWoche für Alle". Die SportWoche findet vom 20. bis 27. September im gesamten Bundesgebiet statt. Der DBS will damit auf das Sportangebot für Menschen mit Behinderung aufmerksam machen und für neue Angebote werben.

Die SportWoche geht in diesem Jahr in die dritte Runde. Vereine aus den 17 Landes- und zwei Fachverbänden des DBS laden eine Woche lang dazu ein, Sportangebote auszuprobieren: von klassischen Behindertensportarten wie Rollstuhlbasketball oder Goalball, die auch Menschen ohne Behinderung ausüben können, über inklusive Sportmöglichkeiten bis hin zu Disziplinen des Deutschen Sportabzeichens.

Das Programm der SportWoche soll es Menschen mit und ohne Behinderung jeglichen Alters aus dem gesamten Bundesgebiet ermöglichen, einfach und kostenlos in die jeweiligen Angebote hineinzuschnuppern.

Der DBS ruft Einzelpersonen zum Mitmachen auf und möchte Vereine ermutigen, ihre Angebote zur sportlichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu öffnen.

Botschafter der diesjährigen SportWoche ist der zweifache Paralympicssieger im Schwimmen, Taliso Engel. Für ihn sei es wichtig, sagt er, dass Sport für Menschen mit Behinderungen auch im Alltag möglichst problemlos funktioniert. "Mein Rat und Wunsch an Vereine, Eltern oder Menschen mit Behinderung: Einfach mal machen", meint Engel. "Denn oft ist viel mehr möglich, als man denkt."

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund und Pro Retina Deutschland laden im Rahmen der "SportWoche für Alle" am 20. und 21. September zu einem Inklusionssportwochenende ein. "Beweg dein Leben" lautet das Motto. Ort der Veranstaltung ist das bbs Nürnberg  –  Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte. Der Anmeldetermin ist vorbei, möglicherweise gibt es Restplätze. Im Angebot sind Blindenbaseball, Blindenfußball, Inlineskating, Showdown und Schach.

Mehr Infos unter: www.dbs-npc.de/sportwoche-fuer-alle.html

Für Fußballfans: "kicker" und "Einwurf"

Zur Fußballsaison 2025/2026 geben die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) und das Sportmagazin "kicker" wieder ein rund 200 Seiten starkes Bundesliga-Sonderheft in Brailleschrift heraus. Es enthält den Rahmenterminkalender, viele Angaben über Vereine und Spieler der Ersten und Zweiten Bundesliga sowie die Spielpläne der Ligen 1 bis 3.

Zusätzlich zur Brailleschrift-Ausgabe kann eine DAISY-CD erworben werden, auf der viele weitere Inhalte der Schwarzschriftausgabe enthalten sind. Heft und Kombi-Pack (Brailleschrift und DAISY-CD) können bei der blista bestellt werden.

Ebenfalls dort bestellt werden können kostenlose Probeexemplare des Hörmagazins "Einwurf". Die blista veröffentlicht das Magazin in ihrem "Sportinformationsdienst für Blinde" monatlich.


"kicker" oder "Einwurf" bestellen unter
E-Mail: barrierefrei@blista.de
Tel.: 0 64 21 / 60 64 70



Aura-Hotels: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

Aura-Hotels und -Pensionen sind Orte, die speziell auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnitten sind. Insgesamt drei Häuser bieten die ganze Bandbreite angenehmer Urlaubsunterkünfte, von der familiär geführten Pension bis zum 3-Sterne-Wellness-Hotel. Von der See bis in die Berge: Die Aura-Hotels liegen in den schönsten deutschen Ferienregionen und sind ideale Ausgangspunkte für Ausflüge, auf Wunsch mit sehender Begleitung. Alle Unterkünfte sind barrierefrei eingerichtet und bieten ein umfangreiches Begegnungs- und Veranstaltungsprogramm. Auch für Seminare und Gruppenfreizeiten sind die Häuser sehr gut geeignet.


Die Standorte von Nord nach Süd:

  • Aura-Hotel Timmendorfer Strand (Schleswig-Holstein)
    Tel.: 0 45 03 / 60 02-0
  • Aura-Pension Rochsburg (Sachsen)
    Tel.: 03 73 83 / 8 38-00
  • Aura-Hotel Saulgrub (Bayern)
    Tel.: 0 88 45 / 99-0

Der Landesverein Mecklenburg-Vorpommern bietet außerdem Ferienwohnungen im Haus "Waldfrieden" im Ostseebad Boltenhagen an.

Weitere Informationen bei der BSVMV Landesgeschäftsstelle: Tel.: 03 81 / 77 89 80

Mehr Infos im Internet unter www.aura-hotels.dbsv.org

Menschen:

Am richtigen Platz angekommen

"Ich möchte Richter werden", erzählte André Stahl als Kind, wenn ihn jemand nach seinem Berufswunsch fragte. Doch das war nur eine Schutzbehauptung, denn Feuerwehrmann oder Polizist traute ihm wegen seiner Seheinschränkung niemand zu. Heute ist er Betreuungsrichter, dessen Entscheidungen das Leben anderer beeinflussen. Sein Ehrgeiz hat ihn Ziele erreichen lassen, stand ihm jedoch auch manchmal im Weg.

Von André Stahl  


Ich habe einen minimalen Sehrest auf meinem linken Auge. Meine Netzhaut ist unter anderem an der Stelle, die für das scharfe Sehen verantwortlich ist, beeinträchtigt. Darüber hinaus lebe ich mit einem Nystagmus, der es mir erschwert, meinen Blick zu fokussieren. Neben meinen Gesichtsfeldeinschränkungen besteht auch eine starke Kurzsichtigkeit, deshalb gelte ich als gesetzlich blind.

Als Kind habe ich das gar nicht so wahrgenommen, da ich es ja nicht anders kannte. Aufgrund der Diagnose war es mir jedoch zunächst nicht möglich, eine Regelgrundschule zu besuchen, sondern ich wurde auf einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen eingeschult. Dank meiner guten Leistungen und des Einsatzes meiner Klassenlehrerin konnte ich nach zweieinhalb Jahren doch auf die Regelgrundschule wechseln. Dort und später auch auf dem Gymnasium habe ich gute Leistungen erbracht, wobei ich  –  sicherlich auch aufgrund der Seheinschränkung  –  einen großen zeitlichen Aufwand betrieben habe.

Meine Klassenkameraden fingen irgendwann an, den Führerschein zu machen oder in Discos zu gehen. Sie und ich hatten teilweise unterschiedliche Interessen, da ich weder mit unübersichtlichen Discos noch einem Rollerführerschein viel anfangen konnte.

Meine Familie, also meine Eltern und meine zwei Schwestern, war immer sehr wichtig für mich, da sie mich von Anfang an unterstützt hat. Als Kind wäre es für mich eine Tragödie gewesen, wenn ich auf ein Blindeninternat gemusst hätte, da dies mit einer räumlichen Trennung von meiner Familie einhergegangen wäre. Meine Eltern haben mich sowohl während meiner Schulzeit und meines Jura-Studiums als auch bei meiner Dissertation unterstützt, indem sie beispielsweise Literatur für mich stark vergrößert oder kopiert haben. Die Nähe zu meiner Familie war ein Grund, warum ich mich dazu entschlossen habe, eine Richterstelle in meiner sauerländischen Heimat anzunehmen.


Mitleid mit Stadtkindern

Ich habe es geliebt, auf dem Land aufzuwachsen, gerade mit meiner Seheinschränkung. In einer größeren Stadt mit unübersichtlicherer Verkehrslage wäre es mir kaum möglich gewesen, mich so frei zu entfalten wie in den Wiesen und Wäldern meines Heimatdorfes. Ich weiß noch, dass wir als Kinder immer Mitleid mit Kindern hatten, die in einer Stadt leben mussten.

Als Student in Münster habe ich die Vorteile der Stadt zu schätzen gelernt. Ohne Führerschein ist ein Leben auf dem Dorf nicht immer einfach. In der Kleinstadt Olpe, in der ich jetzt lebe, kann ich viele Orte zu Fuß erreichen. Als mir die Richterstelle in meiner Heimat angeboten wurde, habe ich daher nicht lange gezögert und diese Entscheidung bis heute nicht bereut.

Als Kind und auch später während meines Studiums war es mir immer wichtig, Dinge genauso gut zu machen wie Menschen ohne Seheinschränkung. Ich bin mit der Angst aufgewachsen, aufgrund meiner Seheinschränkung nicht gut genug zu sein und in der Welt nicht den richtigen Platz zu finden. Darum, und auch um einen Wechsel auf ein Blindeninternat zu vermeiden, habe ich einen extrem großen Aufwand betrieben, um gute Noten zu bekommen.

Daneben hatte ich das Gefühl, mit meiner Behinderung gesellschaftlich weniger anerkannt zu sein als Menschen ohne Behinderung. Es war mein Ziel, durch gute Leistungen während der Schulzeit und im Studium zu beweisen, dass ich trotz meiner Einschränkung dasselbe leisten und erreichen kann wie Menschen ohne Seheinschränkung. Rückblickend hätte ich mir manchmal mehr gestatten sollen, die vielen schönen Erlebnisse in dieser Zeit zu genießen.


Harter Weg ins Richteramt

Ich habe schon in jungen Jahren immer erzählt, dass ich später als Richter arbeiten und mich für Gerechtigkeit einsetzen möchte. Meine Mutter hatte das vorgeschlagen, denn sie ärgerte sich, dass andere mir bereits im Kindesalter sagten, dass ich meinen damaligen Berufswunsch (Feuerwehrmann oder Polizist) aufgrund meiner Seheinschränkung nicht würde ausüben können. Um weitere Fragen nach meinem Berufswunsch zu vermeiden, habe ich daher immer erzählt, später als Richter arbeiten zu wollen  –  ohne dies zunächst tatsächlich vorzuhaben.

Während eines Gesprächs bei der Bundesagentur für Arbeit vor meinem Abitur habe ich das erste Mal konkret davon gesprochen, später als Richter zu arbeiten. Der Weg ins Richteramt führt über ein Jurastudium sowie das Rechtsreferendariat, jeweils verbunden mit dem Ablegen des Staatsexamens. Diese Stationen waren notwendige Schritte auf dem Weg zu meinem beruflichen Ziel. Dieser Weg war zumeist eher anstrengend und arbeitsintensiv als aufregend.

Heute arbeite ich als Richter für Betreuungssachen an einem Amtsgericht. Ich entscheide darüber, ob Menschen, die sich aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen nicht um die Erledigung ihrer Angelegenheiten kümmern können, Unterstützung durch einen rechtlichen Betreuer bekommen. Dieser Betreuer kann in verschiedenen Bereichen unterstützen, beispielsweise in medizinischen Fragen, bei finanziellen Dingen oder auch bei der Kommunikation mit Behörden. Eine rechtliche Betreuung ist für Menschen gedacht, die ihr Leben nicht selbstständig meistern können, zum Beispiel wegen geistiger Beeinträchtigungen, Depressionen, Suchterkrankungen oder anderen psychischen Erkrankungen.

Die Entscheidungen, die ich treffe, haben oft erheblichen Einfluss auf die Zukunft dieser Menschen und reichen bis in sehr persönliche Lebensbereiche. So habe ich beispielsweise darüber zu entscheiden, ob jemand gegen seinen Willen auf einer geschlossenen psychiatrischen Station behandelt wird.

Ebenso muss ich darüber entscheiden, ob eine Person zwangsweise Medikamente einnehmen oder sie gegen ihren Willen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden muss, um sie vor erheblichen gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Teilweise fallen mir diese Entscheidungen wirklich schwer.


Für eine etwas gerechtere Welt

Mir gefällt an meiner Arbeit vor allem, dass ich in dem kleinen Bereich, den ich gestalte, dafür sorgen kann, dass es auf unserer Welt ein klein wenig gerechter zugeht und dass ich Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen kann. Dabei kann ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit Arbeitsabläufe frei gestalten und aufgrund der geltenden richterlichen Unabhängigkeit arbeiten, ohne befürchten zu müssen, dass jemand Einfluss auf die inhaltliche Entscheidung nimmt.

In meiner Freizeit spielt meine Seheinschränkung dann und wann natürlich auch eine Rolle. So singe ich in einem Chor, allerdings nicht nach Noten, sondern nach Gehör. Wenn ich ins Fitnessstudio gehe, mache ich das immer mit einem Freund, der bei den Geräten die richtigen Einstellungen für mich vornimmt. Ich laufe auch gern, am liebsten auf bekannten Waldwegen, da dort das Risiko eines Sturzes geringer ist.

André Stahl (37) lebt in Olpe.


Das Buch von André Stahl ist 2024 unter dem Titel "Ohne Ansehen der Person: Wie ich als blinder Richter Menschen begegne" im Bonifatius Verlag erschienen. Die Bayerische Hörbücherei hat es als Hörbuch veröffentlicht. Stahl beschreibt darin lebendig und mit Humor, wie er seine Kindheit und Jugend, sein Studium und die erste Zeit im Beruf meisterte. Auch die Arbeit eines Betreuungsrichters lernen die Leserinnen und Leser näher kennen.


Dazu ein Bild: André Stahl sitzt in Richterrobe am Schreibtisch seines Büros. Er hat kurzes dunkleres Haar und trägt eine Brille. Sein Monitor zeigt einen stark vergrößerten Text an.

Medien:

Bücher

Blind sein

Ein Buchtipp von Ute Stephanie Mansion, Sichtweisen-Redaktion


Tobias Littersts essayistische Studie entzündet sich an der scheinbar einfachen Frage, die ihm, der von Geburt an blind ist, immer wieder gestellt wird: der Frage, wie es ist, blind zu sein. Vor dem Hintergrund seines konkreten Erlebens erschließt Litterst die Wahrnehmungswelt blinder Menschen jenseits klischeehafter Projektionen.

Der Autor, geboren 1987, studierte Philosophie und Musikwissenschaft in Tübingen und setzt sich bei seinem Nachdenken über das Blindsein auch mit Schopenhauer, Nietzsche, Camus und Adorno auseinander. "Was ich selbst über das Sehen weiß, verdanke ich vor allem dem Studium der Philosophie", schreibt Litterst.

Das Essay ist teilweise nicht die leichteste Lesekost, aber es lohnt sich, den Gedanken des Autors über das Sehen und das Blindsein zu folgen. Nebenbei gibt es dabei eine Einführung in philosophisches Denken  –  für alle, die sich noch nicht näher damit beschäftigt haben.

Tobias Litterst: Blind sein. Ein philosophischer Erfahrungsbericht
XS-Verlag 2025
150 Seiten, 22 Euro


Wer das Buch über den Webshop des XS-Verlags kauft, erhält zusätzlich zum analogen Exemplar ein barrierefreies PDF.

Als Hörbuch ist "Blind sein" über die Deutsche Katholische Bücherei für barrierefreies Lesen ausleihbar (www.dkbblesen.de)

Source Code  –  Meine Anfänge

Ein Buchtipp von Karin Ondertoller, BIT-Zentrum


In der Autobiografie "Source Code" (Deutsch: Quellcode) von Bill Gates geht es nicht um Microsoft, das Software-Unternehmen, das der Autor gegründet hat. Auch nicht um die Gates-Stiftung oder die Zukunft der Technologie. Vielmehr ist es eine menschliche, persönliche Geschichte, die zeigt, wie Bill Gates zu dem wurde, was er ist. Im Mittelpunkt stehen seine Kindheit, seine frühen Leidenschaften und Ziele. Es ist die Geschichte seiner prinzipientreuen Großmutter und seiner ehrgeizigen Eltern, seiner ersten tiefen Freundschaften und des plötzlichen Todes seines besten Freundes. Bill Gates erzählt zum ersten Mal seine eigene Geschichte. In einer Kritik der Frankfurter Allgemeinen Zeitung heißt es: "Nicht nur Microsoft-Enthusiasten werden der Autobiografie etwas abgewinnen können, es lohnt sich eine Lektüre mit einer politischen Brille."

Bill Gates: Source Code  –  Meine Anfänge
Sprecher: Tilman Reuss
DAISY-Hörbuch (14:50 Stunden)
Preis CD: 39 Euro

Zu bestellen beim
BIT-Zentrum
Tel.: 0 89 / 5 59 88  –  136 oder  –  144 (AB)
E-Mail: bit-bestellservice@bbsb.org

Verlogen

Ein Buchtipp von Manuela Reiser, Westdeutsche Bibliothek der Hörmedien


In einem Lavafeld wird die Leiche einer Frau gefunden. Es stellt sich heraus, dass es sich um eine alleinerziehende Mutter handelt, die vor sieben Monaten verschwand. Da sie einen Abschiedsbrief hinterließ, gingen alle von Selbstmord aus. Nun geht es jedoch um Mord.

Kommissarin Elma und ihr Team rollen den Fall wieder auf, aber nach all den Monaten sind die Erinnerungen verblasst und das Beziehungsgeflecht kompliziert. War es jemand aus ihrer Vergangenheit? Was verbirgt die jugendliche Tochter vor dem Ermittlungsteam?

Dieser Krimi besticht durch seine Erzählweise. Zwischen den geschilderten Ermittlungen und dem Leben der Kommissarin sind Kapitel eingestreut, die aus der Ich-Perspektive einer nicht benannten Person geschrieben sind. Diese Person berichtet aus ihrem Leben und liefert Hintergrundinformationen zum Fall  –  oder vielleicht doch nicht? Spannend bis zum Schluss.

Zufällig habe ich mit diesem Buch den zweiten Band einer Krimireihe aus dem Regal gezogen. Es gab jedoch keine Irritationen über fehlende Informationen, und ich werde die anderen beiden Bände auf jeden Fall auch lesen. Die Buchreihe heißt "Mörderisches Island" und außer "Verlogen" gibt es Band 1, "Verschwiegen", und Band 3, "Verborgen".

Eva Björg Aegisdóttir: Verlogen. Ein Island Krimi
DAISY-Hörbuch: 11:45 Stunden
Sprecherin Christiane Marx

Feuerland

Ein Buchtipp von Gabi Schulze, dzb lesen


In "Feuerland" erzählt Michael Hugentobler die Geschichte eines Wörterbuchs, das zwei Männer  –  beide fasziniert von der Sprache  –  über Kontinente und Epochen hinweg verbindet. Der eine, Thomas Bridges, wandert nach Südamerika aus und versucht, eine fast verlorene Sprache in einem Wörterbuch festzuhalten. Mit akribischer Sorgfalt dokumentiert er über 25.000 Begriffe der Yamana, eines vom Aussterben bedrohten Volkes in Patagonien.

Der andere, Ferdinand Hestermann, Ethnologe, erhält das Wörterbuch durch einen glücklichen Zufall und versteckt es Jahrzehnte später vor der drohenden Beschlagnahmung durch die Nazis. Um dieses außergewöhnliche Buch in Sicherheit zu bringen, plant er eine Flucht in die Schweiz.

Der Autor kombiniert geschickt Fakten mit Fiktion und schildert die auf wahren Begebenheiten beruhenden Lebensgeschichten der beiden Männer. Auch das Wörterbuch ist real. Immer wieder entfernt sich die Handlung von der Realität und wird von Traumsequenzen sowie surrealen Elementen durchzogen. Wer sich auf diese Erzählweise einlässt, wird den kurzweiligen historischen Abenteuerroman über zwei leidenschaftliche Sprachforscher mit Vergnügen lesen.

Michael Hugentobler: Feuerland
3 Bände Vollschrift, 2 Bände Kurzschrift
Braille-Download und E-Book verfügbar
Tel.: 03 41 / 71 13-114, -116 bzw. -118
E-Mail: bibliothek@dzblesen.de



Kurzinfo: Medibus-Katalog

Im Online-Katalog der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen (Medibus) sind rund 100.000 Punktschrift- und Hörbuchtitel verzeichnet. Diese Titel können über alle angeschlossenen Blindenbüchereien ausgeliehen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Bücherei oder stöbern Sie selbst im Internet unter: www.medibus.info

Hörfilme

Tatort: Ich sehe dich

Der Fund einer Leiche wirft Fragen auf: Zwei Meter tief in der Erde war ein seit zwei Jahren vermisster Mann in einer Flussaue nahe Nürnberg begraben. Der zum Todeszeitpunkt 37-jährige Fahrradhändler Andreas Schönfeld galt als freundlich und bei den Nachbarn beliebt, und doch müssen die fränkischen Ermittler um Hauptkommissar Felix Voss feststellen: Ein näheres Umfeld hatte er nicht. Die Ermittlungen führen auch zu der geburtsblinden Lisa Blum, gespielt von der sehenden Schauspielerin Mavie Hörbiger.

Eine eher ruhige, teilweise beklemmende Tatort-Folge, in der das Ermittlerteam in menschliche Abgründe blickt. Die Darstellung einer blinden Frau überzeugt leider nicht so recht.

Ich sehe dich
Franken-Tatort, Deutschland 2025
Drehbuch: Max Färberböck, Catharina Schuchmann
Regie: Max Färberböck, Danny Rosness
Mit Fabian Hinrichs, Eli Wasserscheid, Mavie Hörbiger
Sonntag, 14. September 2025
20.15 Uhr im Ersten


In der ARD-Mediathek verfügbar bis 14. September 2026

Ganzer halber Bruder

Thomas, ein Immobilienbetrüger und frisch aus dem Gefängnis entlassen, hat von seiner ihm unbekannten Mutter ein Haus geerbt  –  und das ist einiges wert. Wenn er es verkaufen könnte, stünde einem Neuanfang in Spanien nichts im Wege. Doch in dem Haus lebt sein Halbbruder Roland und hat dort lebenslanges Wohnrecht. Roland ist Oldie-Fan und Gewichtheber, hat einen festen Job und Trisomie 21.

"Ich weiß einfach nicht, wie ich mich verhalten soll", sagt Thomas einmal und drückt damit aus, wie viele Menschen sich gegenüber Menschen mit Behinderung fühlen. Dennoch setzt er alles daran, seinen Halbbruder aus dem Haus zu drängen und nötigt ihn sogar zu kriminellen Handlungen.

Manches mag ein bisschen klischeehaft wirken, zum Beispiel die Reaktion der Verkäuferin in einem Elektromarkt. Trotzdem nimmt der Film seine Hauptfigur mit Behinderung ernst, sie ist nicht nur der sympathische Behinderte, sondern hat Ecken und Kanten, einen eigenen Charakter.

Eine Komödie, in der ein Darsteller mit Trisomie 21 zeigt, was er schauspielerisch kann.

Ganzer halber Bruder
Spielfilm, Deutschland 2025
Drehbuch: Clemente Fernandez Gil
Regie: Hanno Olderdissen Mit Christoph Maria Herbst, Nico Randel, Sesede Terziyan
Kinostart: 18. September 2025


Dazu ein Bild: Durch die Frontscheibe eines Cabrios sind Thomas und sein Halbbruder Roland zu sehen. Sie tragen Sonnenbrillen. Roland sitzt am Steuer  –  was er eigentlich nicht dürfte.

Anzeigen:

Hinweis

Manche Hilfsmittel, die von einer Krankenkasse finanziert wurden, bleiben in deren Eigentum und dürfen vom Versicherten nicht verkauft werden. Bitte achten Sie deshalb darauf, in privaten Kleinanzeigen ausschließlich Hilfsmittel aus Privateigentum anzubieten.

Private Kleinanzeigen

Zu verkaufen

  • BlindShell Classic mit Bildschirm, Tastatur und Sprachausgabe, Anleitung in Punktschrift. Preis: VB
  • TapeQueen zur Prägebandbeschriftung, Platte mit Halterung für eine Rolle, mit Prägebandrolle. Preis: VB
  • SmartVision2-Handy mit Bildschirm, Tastatur und Sprachausgabe, Einführung und Handbuch auf CD und Punktschrift. Preis: VB
  • Heißluftfritteuse mit sieben Programmen und taktilen Bezeichnungen. NP: 350 Euro, VB

Tel.: 01 72 / 3 71 36 69


Verkaufe Spezialhandy für Blinde BlindShell Classic 2, gekauft im April 2023, Farbe Rot, neuwertig. Neupreis: 529 Euro, Verkaufspreis: 250 Euro. Privatverkauf, keine Garantie, kein Umtausch, keine Rücknahme.

Tel.: 07 61 / 3 61 22
E-Mail: knebel@bsvsb.org


Elektronische Handlupe Humanware Explore 12 mit Klappständer. Neupreis: 2490 Euro, Verkaufspreis: 1100 Euro VB

Bei Interesse bitte melden unter Tel.: 0 56 83 / 16 12


BlindShell Classic 2, original verpackt, für 350 Euro zu verkaufen.

Tel.: 05 21 / 44 16 50


Gebrauchtes Schauff-Tandem mit Hilfsmotor zu verkaufen. Nur gegen Abholung in Bruckmühl.

Tel.: 0 80 62 / 43 55

Suche

Ich suche eine Punktschriftschreibmaschine, die nicht elektrisch ist.

Tel.: 01 72 / 3 71 36 69


Ich suche blinde und sehbehinderte Menschen für einen gemeinsamen Austausch und Treffen. Raum Wittmund/Ostfriesland.

Tel.: 01 78 / 8 01 89 65

Zu verschenken

  • kleiner sprechender Taschenrechner mit Anleitung in Punktschrift
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  • Kaffeepulverspender
  • Euro Hartgeld-Box mit Federmechanismus
  • Karteikartenregister DIN A5 mit Punktschrift
  • DIN A4 Blöcke Punktschriftpapier
  • DIN A4 1 kg Punktschriftpapier

Tel.: 01 72 / 3 71 36 69


Index-Brailledrucker (doppelseitig) mit Schallschutzschrank abzugeben. Funktioniert mit Windows XP. Nur Abholung im Raum Stuttgart, kein Versand.

Tel.: 01 51 / 55 11 10 49

Gewerbliche Anzeigen

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Make-up Workshop für blinde und sehbehinderte Menschen

Lerne, Make-up selbstbewusst und eigenständig aufzutragen. In einer Videokonferenz erhältst du einfühlsame Anleitungen und spezielle Techniken, um deine natürliche Schönheit zu betonen  –  fühlbar, individuell und mit passenden Make-up-Produkten.

www.just-style.me/gluecksmoment oder
Tel.: 02 11 / 93 65 22 29

Landeshilfsmittelzentrum Dresden

Neuheiten

  • Jetzt auch bei uns: IKONN Accessibility System
    Ein Controller mit Sprachausgabe und viele dazu passende Produkte: Küchen- und Personenwaage, Maßband, Raum- und Küchenthermometer. Weitere Geräte werden folgen.
  • Verkehrsschutz-Kennzeichnung aus Kunststoff
    Mit dieser gelben Kunststoffplatte mit den drei schwarzen, tastbaren Punkten sind blinde und sehbehinderte Menschen im Straßenverkehr gut erkennbar. Dank der seitlichen Schlitze lässt sich die Platte flexibel befestigen: sie kann angenäht, angebunden oder mithilfe der mitgelieferten Klettbänder befestigt werden. Das strapazierfähige Material ist leicht zu reinigen und besonders langlebig. Ob auf dem Rucksack, dem Rollator oder der Jacke befestigt, sind Sie unterwegs gut sichtbar.
    Maße: ca.8,7 * 6,3 cm
    Bestell-Nr.: V553  –  Preis: 16,00 Euro
  • Würfelturm mit Tablett
    Das Set aus stabilem Holzturm und Tablett unterstützt Menschen mit motorischen oder visuellen Einschränkungen. Ein oder mehrere Würfel werden oben in den Turm gegeben. Die Würfel passieren eine "Kugelbahn" aus mehreren schrägen Ebenen und kullern anschließend in ein Würfeltablett. Die Würfel verbleiben sicher in einem klar begrenzten Raum, was das Würfeln und Wiederfinden erleichtert.
    Maße Tablett: 26 * 26 cm
    Höhe Turm: ca.23 cm
    Bestell-Nr.: S098  –  Preis: 38,50 Euro
  • Lernuhr
    Die stabile Lernuhr aus Holz (17,5 * 17,5 cm) ist speziell für Kinder mit Seheinschränkungen konzipiert. Der große und der kleine Zeiger haben verschiedene Längen (5,3 und 4,2 cm). Die Ziffer 12 ist mit drei taktilen Punkten gekennzeichnet. Die 3, 6 und 9 sind jeweils mit zwei und die anderen Zahlen mit einem Punkt gekennzeichnet. Die taktilen Punkte und die eingefrästen Linien, welche die einzelnen Zeitsegmente abgrenzen, sind gut zu fühlen.
    Bestell-Nr.: S097  –  Preis: 43,50 Euro

Gerne senden wir Ihnen unseren Katalog in Schwarzschrift, in Punktschrift oder auf DAISY-CD. Besuchen Sie auch unseren Onlineshop unter www.lhz-dresden.de


Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.  –  Landeshilfsmittelzentrum
Louis-Braille-Str.6, 01099 Dresden
Tel.: 03 51 / 8 09 06 24
E-Mail: lhz@bsv-sachsen.de

Hilfsmittelberatung Telefonberatung:
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 10-16 Uhr
Dienstag: 10-18 Uhr
Freitag: 10-13 Uhr

Hilfsmittelberatung vor Ort:
Montag: geschlossen
Dienstag: 10-18 Uhr
Mittwoch und Donnerstag: 10-16 Uhr
Freitag: 10-13 Uhr


Nach vorheriger Vereinbarung sind wir auch gerne außerhalb dieser Zeiten für Sie da  –  bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Bestellungen im Internet: www.lhz-dresden.de

Marland

BlindShell Classic 3

BlindShell Classic 3 bietet aufregende neue Funktionen wie die Tandem-App, die virtuelle Assistentin Luna und Unterstützung für Apps von Drittanbietern. Mit Tandem bleiben Sie mit Familie und Freunden in Kontakt. Lassen Sie sich jederzeit von Luna unterstützen. Mit den Apps von Drittanbietern ist alles, was Sie brauchen, nur einen Fingertipp entfernt. Trotz aller Neuerungen bleibt BlindShell Classic 3 einfach und benutzerfreundlich

  • Tandem-App: Speziell für blinde und sehbehinderte Nutzer entwickelt, ermöglicht die App, jederzeit mit Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben und aus der Ferne bei Einstellungen oder Apps zu unterstützen
  • Drittanbieter-Apps: Das Telefon bietet Zugriff auf zahlreiche Apps für alle Bedürfnisse
  • Luna, virtueller KI-Assistent: Luna übernimmt Aufgaben wie Erinnerungen verwalten, Fragen beantworten und den Alltag erleichtern

BlindShell Classic 3 und viele weitere Hilfsmittel sind erhältlich bei:

Marland GmbH  –  Spezialversand für blinde und sehbehinderte Menschen
Bestellhotline: 00800 63 63 63 63
www.marland.eu

bbs nürnberg

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Das bbs nürnberg bietet jedes Jahr für Schülerinnen und Schüler mit Blindheit oder Sehbehinderung die Möglichkeit an, im Rahmen von dreitägigen Orientierungstagen unsere Ausbildungen, Maßnahmen und berufsvorbereitenden Angebote (BVJ, BvB, BTG, VPT) unverbindlich näher kennen zu lernen.

Alle Termine und weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter www.bbs-nuernberg.de


Am bbs nürnberg engagieren wir uns in allen Belangen für blinde und sehbehinderte Menschen von dem ersten Lebensjahr bis weit über den Abschluss unserer Schulen und Ausbildungen hinaus.

bbs nürnberg
Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Brieger Str.21, 90471 Nürnberg
Telefon 0911 89 67 0
Fax 0911 89 67 112
info@bbs-nuernberg.de
www.bbs-nuernberg.de

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Help Tech GmbH & Co.KG
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Papenmeier Hotline Service

Unser WIR für Ihren Hilfsmittel Notfall
kostenfreie Hotline: +49 2304 205 250


Kontakt:
F.H. Papenmeier GmbH & Co.KG
Talweg 2, 58239 Schwerte
Telefon: +49 2304 205 0
Fax: +49 2304 205 205
Internet: info.reha@papenmeier.de
www.papenmeier-rehatechnik.de


Bildbeschreibung: Unser WIR für Ihren Hilfsmittel Notfall: Es ist eine Gruppe von drei RehaTechnik-Mitarbeitern, zwei Männer und eine Frau, zu sehen, die freundlich in die Kamera schauen.

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Wir feiern 30 Jahre BeTa-Hilfen für Sehgeschädigte GmbH


Für uns ein Grund, Altes und Neues zu bejubeln! Deshalb haben wir in unserem Jubiläumsjahr einige neue Angebote für Sie entwickelt:

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Und wir sind nicht müde, weiterhin neue Ideen zu entwickeln. Aber keine Sorge: Wir bleiben uns selbst treu: Die BeTa GmbH steht auch in Zukunft für guten Service und herstellerunabhängige Beratung, die jedem Kunden eine individuell passende Versorgung ermöglicht!

Feiern Sie mit uns auf unserer Jubiläumsveranstaltung am 1.10.2025 in Erfurt und genießen Sie ab sofort unsere neuen Angebote!

Alle Infos zur Veranstaltung und den Angeboten von BeTa unter www.beta-hilfen.de/aktuelles




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