Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen
DHV – Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Retina implant – for a window of hope
Nikolauspflege – Den Menschen sehen.
Inklusion erfordert radikales Umdenken
Geschlechtergerechtigkeit: Große Unterschiede bei EBU-Mitgliedern
Woche des Sehens: Umfrage zu Wünschen Berufstätiger
Umsetzung des Marrakesch-Vertrages in EU-Mitgliedsstaaten
Neuer DBSV-Mitarbeiter in der Taubblindenarbeit
Weitersehen 2019: DBSV-Publikation zum Thema Digitalisierung
DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis
Startschuss für Prozess "DBSV 2030"
Kurzinfo: Das neue Leitbild des DBSV
AG 1: Alles anders? – Selbsthilfe zwischen Betroffenenkompetenz und Professionalisierung
AG 2: "Kids-Club" oder "Ü30-Party" – Was verstehen wir unter Jugendarbeit?
AG 3: Seniorenarbeit – wie gelingt die Ansprache und Einbindung älterer Menschen?
AG 4: Berufliche Teilhabe im Spannungsfeld des digitalen Wandels
AG 5: Barrierefreie Gesellschaft
Resolutionen: Das will der DBSV
Barrierefreiheit zur Pflicht machen
Chancen der Digitalisierung nutzen
Berufliche Teilhabe verbessern
Menschen schützen durch Warngeräusche
Sportliches Schnupperwochenende
Führung und Künstlergespräch im Skulpturengarten
Schulungen zu Screenreadern JAWS und NVDA
Mit dem Tandem in Europas Zügen
Kurzinfo: Forum – im direkten Austausch
Programm "Gutes Sehen in Pflegeeinrichtungen" zieht positive Bilanz
Fachtag zum Thema "Sehen im Alter"
Nationalpark Eifel: Höchste Werte für Barrierefreiheit
Mit einer App durch den Arzneipflanzengarten
Regelversorgung bei Hornhautverformung erweitert
AMD wird häufigste Erblindungsursache
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
AURA-Hotels: Entspannter Urlaub ohne Barrieren
Meilenstein zur beruflichen Inklusion
Kurzinfo: Rechte behinderter Menschen
Braunschweiger BlindenHilfsmittel-Versand
Titelbild:
Das Titelbild ist intensiv-blau. Darauf prangt, über drei Zeilen verteilt, in großer weißer Schrift der Titel "Sichtweisen" – die Buchstaben sind fragmentiert dargestellt. In einem orangenen Kasten auf halber Höhe wird der Name des Magazins gut lesbar wiederholt. Ein Foto links unten zeigt Claudia Roth während ihrer Rede auf dem Verbandstag. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe beschäftigt sich mit dem Arbeitsprozess "DBSV 2030" und weiteren Verbandstagsthemen.
"Sichtweisen" – Das Magazin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV),
vormals "Gegenwart",
72. Jahrgang
ISSN: 2511-7017
Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.), Ute Stephanie Mansion, Tina Below
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: sichtweisen@dbsv.org
Die "Sichtweisen" erscheinen zehnmal im Jahr (Januar/Februar und Juni/Juli als Doppelnummer) in Print, Brailleschrift und als Bestandteil der DAISY-CD DBSV-Inform, die Mitglieder aller DBSV-Landesvereine kostenfrei abonnieren können.
Jahresbezugspreis für Print und Braille:
38,50 Euro für Inhaber der DBSV-Karte,
sonst 44 Euro,
halber Preis für Abonnenten unter 21 Jahren.
DBSV-Zeitschriftenverlag:
Petra Wolff
Tel.: 030 / 28 53 87-220
E-Mail: p.wolff@dbsv.org
Kündigung des Abonnements bis Ende September für das Folgejahr.
Anzeigenverwaltung:
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: anzeigen@dbsv.org
Private Kleinanzeigen bis 200 Zeichen: 10 Euro, je weitere 50 Zeichen: 5 Euro.
Mediadaten für gewerbliche Anzeigenkunden auf Anfrage.
Produktion:
Print: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, mit freundlicher Unterstützung
Braille: Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)
DAISY: DZB und Berola-Film GmbH
Hinweis:
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird in den Sichtweisen®
in der Regel auf die
gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche
Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wenn Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth über Barrierefreiheit und Teilhabegerechtigkeit spricht, wirkt ihre Energie ansteckend. Der DBSV hat auf seinem Verbandstag Claudia Roth die Ehrenmedaille verliehen – es ist eine Auszeichnung für ihren Einsatz zur Verbesserung des Angebots barrierefreier Filme. Dank Roth und Mitstreitern werden Filme in Deutschland nur noch dann mit öffentlichen Geldern gefördert, wenn sie Audiodeskription und Untertitel vorhalten. Auf ihren Lorbeeren will Roth sich aber nicht ausruhen, verspricht sie im Interview mit den "Sichtweisen", sondern sich weiter für Teilhabegerechtigkeit engagieren. Sie fordert dieses Engagement auch von anderen Menschen ohne Einschränkungen: Es müsste ihnen etwas wert sein, in einer Gesellschaft zu leben, in der Menschen mit Einschränkungen nicht diskriminiert werden.
Einen großen Auftrag haben die Delegierten beim Verbandstag beschlossen: "DBSV 2030" heißt ein Arbeitsprozess, der ein Handlungskonzept für das nächste Jahrzehnt hervorbringen soll. Zwei Themenfelder werden vor allem beackert: erstens die Einbindung von Augenpatienten in das Verbandsleben und zweitens die Stärkung der Leistungsfähigkeit und des Zusammenhalts in der DBSV-Familie. In unserem Schwerpunkt "DBSV 2030" erfahren Sie mehr darüber, wie diese beiden Bereiche gestaltet werden könnten.
Natürlich werfen wir auch in diesem Heft einen Blick über die Welt des Verbandes hinaus. In der Rubrik "Forum" erzählt Heike Arnold, was sie und ihre Partnerin auf Reisen durch Europa erleben, wenn sie ihr Tandem mit in den Zug nehmen möchten. Einen Einblick in die harte, aber erfüllende Arbeit auf seinem Bauernhof gibt Martin Schreder in der Rubrik "Menschen". Er und seine Frau bieten auch Seminare im Brotbacken und Bierbrauen an. Und in "Service" erklärt Michael Richter, was ein im August-Heft erläutertes Urteil zum Thema Arbeitsassistenz praktisch bedeutet.
Ob mit den Augen, den Ohren oder den Händen – eine informative und unterhaltsame Lektüre wünscht Ihnen
Andreas Bethke
Geschäftsführer des
DBSV
BLIND!
"Endlich habe ich meine Lebensfreude wiedergefunden."
Volker Timm ist blind. Mit dem Netzhautprothesensystem Argus® II kann er wieder ein selbstständigeres Leben führen.
Volker leidet wie etwa 40.000 Deutsche an Retinitis pigmentosa (RP). Schon über 300 blinden Patienten weltweit gibt das bionische Auge Argus® II einen Seheindruck zurück. Eine Minikamera auf der Brille macht Aufnahmen der Umgebung. Über ein Implantat werden Signale an den Sehnerv weitergegeben und eine funktionale Sehkraft ermöglicht. Die Kosten werden in Deutschland von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Volker Timm nutzt Argus II nun seit über vier Jahren und würde sich jederzeit wieder für das System entscheiden: "Als ich blind wurde, war ich depressiv und mutlos. Jetzt kann ich viele Dinge wieder selbstständig erledigen – und sogar im Garten arbeiten. Ich treffe mich außerdem regelmäßig mit anderen Argus II-Nutzern, dem "A-Team", zum Austausch und gemeinsamen Unternehmungen. Das macht mir viel Spaß. Durch Argus II habe ich wieder mehr Lebensfreude!"
Zugelassen für:
Bitte beachten Sie: Jeder operative Eingriff und jedes Implantat sind mit Risiken verbunden. Es kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, dass die visuelle Wahrnehmung wiederhergestellt wird, und es kann bei der Behandlung mit Argus® II zu Zwischenfällen kommen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Arzt. Nähere Einzelheiten zu den erzielten Ergebnissen und den beobachteten Zwischenfällen finden Sie hier: www.aaojournal.org/article/S0161-6420(16)30579-6/fulltext
Wie funktioniert Argus II?
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Ist es edler im Gemüt, die Packungen und Dosen und täglichen Dinge zu erkennen, sich wappnend gegen die Unkenntnis, durch den EinkaufsFuchs sie zu beenden? Scannen und erkennen – nichts weiter! Und zu wissen, dass ein einziger Scan das Herzweh und die tausend Zweifel endet, die unsers Fleisches Erbteil, 's ist ein Ziel, aufs Innigste zu wünschen. Scannen – erkennen – scannen! Vielleicht auch träumen! Ja, da liegt's: Der EinkaufsFuchs Produkterkenner, ganz frei nach Shakespeare.
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Sind Sie völlig
blind?
Fühlen Sie sich oft nicht fit und unkonzentriert?
Schlafen Sie nachts schlecht und sind tagsüber sehr müde?
Die
Ursache: Ihre innere Uhr
Jeder Mensch besitzt eine innere Uhr. Der wichtigste Taktgeber ist das Tageslicht. Es setzt die innere Uhr immer wieder auf exakt 24 Stunden zurück. Völlig blinden Menschen fehlt die Lichtwahrnehmung, deshalb kann es dazu kommen, dass der Körper nicht mehr zwischen Tag und Nacht unterscheiden kann. Diese Menschen leiden an der Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Rhythmusstörung, kurz Non-24.
Wie äußert sich Non-24?
Betroffenen fällt es phasenweise sehr schwer, sich tagsüber wachzuhalten und zu konzentrieren. Nachts hingegen signalisiert der Körper oftmals kein Schlafbedürfnis.
Werden Sie aktiv: Ein Termin bei einem Arzt ist der nächste Schritt.
Rufen Sie das Team des Non-24-Service an. Die erfahrenen Mitarbeiter finden den richtigen ärztlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe und beantworten Ihre individuellen Fragen. Sie sind rund um die Uhr erreichbar unter der kostenfreien
Telefonnummer 0800 24 321 24 oder per
E-Mail non24@plus49.de
Non-24
Eine zyklische Schlaf-Wach-Rhythmusstörung bei
völlig blinden Menschen
Dies ist ein Service der Firma Vanda
Pharmaceuticals Germany GmbH
In der Schwarzschriftausgabe ist das Foto von sechs Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und Ethnie sowie ein Führhund zu sehen. Zwei junge Männer sitzen im Rollstuhl, eine Frau hat eine Gehhilfe unter den Arm geklemmt. Über dem Foto steht der Schriftzug "Selbstbestimmt leben", dazu der Text "REHACARE INTERNATIONAL, Internationale Fachmesse für Rehabilitation und Pflege, Düsseldorf, 26.-29. September 2018"
In der Schwarzschriftausgabe ist ein Foto einer jungen Frau mit dunkelblondem Haar in schwarzer Lederjacke zu sehen, die mit einem alten Modell eines Mikrofons aus den 1950er Jahren eine rockige Sängerin darstellt. Rechts daneben steht der Schriftzug "Sie gibt den Ton an" – "Wir auch!" steht darunter neben der Abbildung einer Akustik für Lichtzeichenanlagen der Firma RTB.
RTB GmbH & Co. KG
Tel.: 00 49 (0) 5252 9706-0
www.rtb-bl.de
Retinitis pigmentosa Patiententag
24. November 2018
Klinik für Augenheilkunde UK
Hamburg-Eppendorf
Retinitis pigmentosa ist wie ein Raum, dessen Fenster sich für immer schließen.
Wir forschen und entwickeln, um Menschen zu helfen, die an Retinitis pigmentosa erkrankt sind. Unser Ziel ist, Sehvermögen länger zu erhalten oder es zu einem gewissen Grad wiederzugewinnen.
Weitere und aktuelle Informationen unter: www.retina-implant.de/de/service/veranstaltungen
For a window of hope www.retina-implant.de
Wir sehen Sie und Ihre Bedürfnisse.
Wir von der Nikolauspflege setzen uns dafür ein, dass es blinden, sehbehinderten und mehrfachbehinderten Menschen gut geht und sie am Leben teilhaben können.
Informieren Sie sich über unsere Angebote: www.nikolauspflege.de
Bildbeschreibung: In einem Wohnzimmer liest ein älteres Mädchen einem jüngeren lächelnden Mädchen aus einem Buch vor.
"Wir sind für Sie da – damit rund um Laptop, Smartphone & Co. alles optimal läuft."
* Monatliche Kosten: Computerhilfe S 5,95 Euro, M 9,95 Euro, L 14,95 Euro. Monatliche Inanspruchnahme der Hotline bei S und M bis zu 30 Minuten, bei L bis zu 45 Minuten, danach jeweils 1,79 Euro /Minute. Nicht genutzte Minuten verfallen am Monatsende. Mindestvertragslaufzeit 24 Mon. Einstellungen spezieller Hilfsmittel und von Screenreader-Software sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
Jetzt informieren und buchen unter 0800 330 1472 oder www.telekom.de/computerhilfe
Bildbeschreibung: Ein Junger Mann in einem schwarzen T-Shirt mit Telekom-Emblem lächelt den Betrachter an. Um den Hals trägt er ein Band mit der Aufschrift "COMPUTERHILFE".
Der DBSV hat Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth seine Ehrenmedaille verliehen. Er würdigte damit vor allem ihr Engagement für eine Verbesserung des Angebots barrierefreier Filme. Im Interview erklärt Roth, warum sie die Auszeichnung als Ansporn versteht, Menschen ohne Einschränkungen sich für Teilhabegerechtigkeit einsetzen sollten und die Arbeit in der Hörfilmjury ein Geschenk für sie ist.
Interview: Ute Stephanie Mansion
Herzlichen Glückwunsch, Frau Roth, zur Ehrenmedaille des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands! Was bedeutet Ihnen die Medaille?
Sie bedeutet mir unglaublich viel. Ich bin natürlich gerührt, auch wenn ich zugleich beschämt bin, denn das Engagement für Teilhabegerechtigkeit müsste selbstverständlich sein. Am liebsten würde ich diese Medaille an den Verband zurückverleihen – denn ohne ihn und die vielen Menschen in den Landesvereinen wären wir noch viel weiter weg von gleichen Zugangsmöglichkeiten. Dennoch, diese Medaille heißt auch: "Claudia, wir sind noch nicht am Ziel. Bleib dran!" Denn, Teilhabegerechtigkeit und eine inklusive Gesellschaft, das ist viel mehr als ein paar gleiche Rechte. Es bedeutet: Zugänge müssen für alle Menschen garantiert und gleich sein. Teilhabegerechtigkeit ist für mich so etwas wie die DNA einer Demokratie. Was nützt es denn, wenn im Grundgesetz steht "Die Würde des Menschen ist unantastbar", aber die Barrieren dennoch groß sind?
Sie engagieren sich auch, indem Sie seit 2011 der Jury des Deutschen Hörfilmpreises angehören. Wie zufrieden oder unzufrieden sind Sie mit der Entwicklung des Angebots barrierefreier Filme seit dieser Zeit?
Es hat sich bereits etwas getan. Anfangs war die Barrierefreiheit im Film noch eine freiwillige Geschichte – als müsste man dankbar sein, als würde man Brosamen geschenkt bekommen. Wir haben in der Filmförderung einiges verändert: Wir haben deutlich gemacht, dass Audiodeskription dazugehört, dass der Wert eines Films nicht nur in der schauspielerischen Leistung, der Regieleistung und der Ausstattung liegt, sondern auch darin, dass alle Menschen daran partizipieren können. Wir haben dem Hörfilmpreis einen Namen gegeben – das macht ihn stolzer, wertvoller, bedeutender. Die öffentlich-rechtlichen Sender machen inzwischen richtig gute Produktionen, die mit Audiodeskription zu genießen sind. Die Privaten hingegen machen sich einen schlanken Fuß. Und dafür gibt es überhaupt keine haltbare Begründung, eine sehende Zielgruppe hin oder her. Unsere Demokratie lebt schließlich davon, dass auch eine Minderheit gleiche Chancen hat. Deswegen müssen wir uns die Privaten vornehmen und überzeugen. Es ist weder ökonomisch noch technisch ein großer Aufwand, einen Film mit Audiodeskription zu versehen.
Was kann die Politik tun, um die Privatsender zu mehr Audiodeskription zu veranlassen?
Wir müssen klären, ob es gesetzgeberische Notwendigkeiten gibt, um das durchzusetzen. Erst einmal würde ich es öffentlich stärker thematisieren, also die Privatsender und die großen Medienhäuser laut dazu auffordern, auch zu liefern. Auch wenn es nur einen einzigen Menschen betreffen würde, der Audiodeskription braucht, wäre sie trotzdem notwendig, um gleiche Chancen einzuräumen. Das gebietet uns das Grundgesetz.
Sie kommen ja ursprünglich vom Theater, haben Theaterwissenschaften studiert und waren Dramaturgin. Was kann getan werden, um mehr Live-Audiodeskription ins Theater zu bringen?
Auch für das Theater muss die Notwendigkeit deutlich gemacht werden. Vielleicht sollten wir, wenn wir über den Hörfilm sprechen, uns auch eine Unterabteilung Theater vornehmen. Was können wir verbessern, damit Theater ein Erlebnis ist, das niemanden ausschließt? Denn das Theater ist ja noch direkter als ein Fernseh- oder Kinofilm, und dieses Direkte sollten wir komplett öffnen für Menschen, die Audiodeskription brauchen.
Sie setzen sich auf vielerlei Weise für Menschenrechte und gegen die Diskriminierung von Minderheiten ein. Täuscht der Eindruck oder haben es Menschen mit Behinderung noch schwerer als andere Minderheiten, sich in Politik und Gesellschaft Gehör zu verschaffen?
Nein, ich glaube, der Eindruck täuscht nicht. Vielleicht sind die Menschen mit Behinderungen zu zurückhaltend. Dennoch wäre es zu einfach zu fordern: Ja, dann sollen die Menschen mit Einschränkungen sich eben stärker einbringen. Denn es muss die Aufgabe derjenigen sein, die keine Einschränkung haben, zu sagen: Ich will nicht in einer Gesellschaft leben, in der Menschen diskriminiert werden, bloß weil sie ganz andere Fähigkeiten haben. Ich will nicht, dass diese Menschen nicht vorkommen. Und dann passieren eben auch unglaublich peinliche Geschichten, etwa, dass in einer Debatte über Teilhabegesetze im Deutschen Bundestag vergessen wird, eine Gebärdenübersetzung einzuplanen. Wie ist das peinlich! Natürlich müsste im Deutschen Bundestag in allen Debatten Barrierefreiheit umgesetzt sein. Aber auch das wird nicht wahrgenommen.
Die inklusive Gesellschaft erfordert ein radikales Umdenken, dass nämlich die Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen den Rahmen bestimmt und nicht der Rahmen gesetzt wird, in dem sich dann alle, so unterschiedlich sie sind, irgendwie zurechtfinden müssen. Barrierefreiheit ist eben mehr als ein Aufzug für Rollstuhlfahrer, viel mehr. Die inklusive Gesellschaft ist ein radikaler Anspruch an eine Gesellschaft, die einem auch etwas wert sein muss. Und dafür bräuchten wir sehr viel mehr Bewusstsein, sehr viel mehr Engagement, sehr viel mehr Empathie.
Viele glauben "ich bin ja nicht betroffen", aber das kann sich schnell ändern durch Unfall, Erkrankung oder nachlassendes Sehvermögen – und dann bist du schnell in einer Lage, in der du dich erst einmal überhaupt nicht mehr zurechtfindest. Diese Geht-mich-nichts-an-Haltung muss sich ändern hin zu einem kämpferischen, solidarischen Einsatz für die inklusive Gesellschaft. Wir sollten nicht auf die großen Fähigkeiten des einzelnen Menschen – und die hat ja jeder Mensch auf unterschiedliche Art und Weise – verzichten.
Haben Sie privat oder beruflich Kontakt zu Menschen, die blind oder sehbehindert sind? Wenn ja, konnten Sie von ihnen irgendetwas mitnehmen in Ihre politische Arbeit?
Es gibt einige wenige sehbehinderte Menschen in unserer Partei. Den Grünen ist Barrierefreiheit ein hohes Anliegen, dennoch hat es Jahre gedauert, bis wir es geschafft haben, zum Beispiel unsere Parteitage barrierefreier zu gestalten. Anfangs ist man davon ausgegangen, dass wir eh keine Delegierten mit Behinderung haben und somit auf Maßnahmen verzichten können. Heute schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass Menschen drei Tage auf einem Parteitag dabei sein können. Denn warum sollten sie kommen, wenn sie ausgeschlossen sind?
Vor allem durch die Arbeit in der Hörfilmjury habe ich unheimlich viel gelernt. Wenn wir über die einzelnen Filme diskutieren, bringen Jurymitglieder, die hören und nicht sehen, ganz andere Argumente und Nuancen in die Diskussion ein. Diese Erfahrung ist eines der größten Geschenke dieser langjährigen Mitarbeit.
Wie und wo wollen Sie sich weiterhin für eine inklusive Gesellschaft mit Teilhabe für alle einsetzen?
Auf allen Ebenen, wo ich es kann. Im Deutschen Bundestag müssten wir eigentlich der Vorreiter sein, aber wir sind es nicht. Ich werde mich im Präsidium des Bundestages dafür einsetzen, dass darauf geachtet wird, wie die Debatten stattfinden, wie die Gesetzgebung aussieht, wie wir uns sehr viel stärker öffnen und alle beteiligen können.
Ich stelle jeden Tag fest, dass ich auch selbst noch viel sensibler werden kann. Denn Barrierefreiheit betrifft alle Bereiche: die Architektur, die Städteplanung, die Art, wie gesellschaftliches Miteinander gestaltet wird – alles. Und da dranzubleiben und Lobbyarbeit für Teilhabegerechtigkeit zu machen, das ist meine Aufgabe.
Dazu ein Bild: Claudia Roth steht am Rednerpult des Verbandstags. Sie trägt kurzes blondes Haar, eine Lesebrille und einen gestreiften Blazer mit Früchten und Blättern als Motiv.
Wussten Sie, dass die "Sichtweisen" in drei Formaten erscheinen?
Sie können nach Belieben wählen, wie Sie das Mitgliedermagazin des DBSV erhalten möchten: als sehbehindertengerechte Printausgabe, in Punktschrift zum Lesen mit den Fingern oder zum Hören auf der kostenfreien DAISY-CD "DBSV-Inform", die zusätzlich die Hörmagazine der DBSV-Landesvereine enthält.
Fordern Sie beim DBSV ein Probeexemplar an:
Petra
Wolff
Tel.: 0 30 / 28 53 87-220
E-Mail:
p.wolff@dbsv.org
Die Europäische Blindenunion (EBU) hat einen Bericht zur Geschlechtergerechtigkeit in ihren Mitgliedsverbänden vorgelegt. Er zeigt, dass unter den 24 befragten Mitgliedern große Unterschiede und Herausforderungen bestehen. Obwohl in den meisten Verbänden die Mehrheit der Mitglieder weiblich ist, haben nur drei einen mehrheitlich weiblichen Vorstand. Zwei Verbände werden ausschließlich von Männern geleitet. Bei den Landesvereinen stellt der Bericht ein etwas ausgeglicheneres Verhältnis fest. Der DBSV und seine Landesverbände liegen bei diesen Indikatoren im europäischen Mittelfeld.
"Es ist erschreckend, dass weibliche sehbehinderte und blinde Menschen immer noch viel schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und auch in Vorstandspositionen der Selbsthilfe haben", sagt die Frauenbeauftragte des DBSV, Margit Giegerich. "Der Bericht macht deutlich, dass es noch viel zu tun gibt, um Frauen zu mehr Selbstvertrauen zu ermutigen und vor allem auch Männer als Unterstützer mit ins Boot zu holen."
Die politische Interessenvertretung der EBU-Mitglieder ist generell nicht geschlechterspezifisch ausgerichtet. Die meisten Verbände bieten aber besondere Aktivitäten für weibliche Mitglieder an, beispielsweise Selbstverteidigungs- oder Rhetorikkurse. Dennoch ist die Geschlechterperspektive in den Vereinsstrukturen nicht umfassend verankert. Der Bericht schlägt daher einige Schritte vor, um dies zu verbessern, darunter ein Geschlechtergleichgewicht in den Leitungsgremien der EBU und seiner Mitglieder, einen Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene und eine stärkere Einbindung der männlichen Mitglieder in die Geschlechtergerechtigkeitsarbeit der Verbände.
Es ist manchmal nicht einfach, als blinder oder sehbehinderter Mensch im Berufsleben zu stehen – der Chef hält Barrierefreiheit für Luxus, die Kollegen lassen Stolperfallen im Flur stehen und die Arbeitsplatzausstattung ist immer noch nicht genehmigt. Die Woche des Sehens möchte über diese Probleme aufklären und fragt deshalb, wo genau der Schuh drückt. Was wünschen Sie sich als blinder oder sehbehinderter Mensch, der im Berufsleben steht? Damit Sie diese Frage anonym beantworten können, hat der DBSV ein einfaches Internetformular eingerichtet. Die Umfrage ist damit zugleich der Test für die Internetseite "Mein Thema". Ab November 2018 können Sie hier Themen aus den Bereichen Blindheit, Sehbehinderung oder Augenkrankheiten vorschlagen, die Ihrer Ansicht nach Aufmerksamkeit verdient hätten.
Ihre Wünsche als Berufstätiger können Sie bis
zum 23. September äußern unter
www.dbsv.org/mein-thema.html
per E-Mail an
v.lenk@dbsv.org
oder per Post an
DBSV
Volker Lenk
Rungestr. 19,
10179 Berlin
Im September vergangenen Jahres hat die EU eine Richtlinie zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrages zur barrierefreien Aufbereitung und Verbreitung von Büchern und Zeitschriften verabschiedet. Für alle Mitgliedsstaaten existiert damit ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen. Dieser lässt jedoch Spielräume in der Anpassung des Urheberrechts zu, die von den einzelnen Ländern unterschiedlich genutzt werden. Die internationale Bibliotheksvereinigung (International Federation of Library Associations and Institutions, IFLA) hat dazu nun eine Übersicht veröffentlicht.
Das Ergebnis: Die blindenfeindlichste Umsetzung kommt aus Deutschland. So sind im deutschen Gesetzentwurf beispielsweise Ausgleichszahlungen an die Rechteinhaber von Büchern und eine Registrierung für die sogenannten befugten Stellen, also die Anbieter barrierefreier Werke, verpflichtend.
Insgesamt bewertet die IFLA den deutschen Gesetzentwurf in fünf von sechs Indikatoren negativ. "Deutschland ist mit großem Abstand Schlusslicht in Europa bei der zielführenden Umsetzung des Marrakesch-Vertrages – ein Armutszeugnis für das Land der Dichter und Denker!", stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke fest.
Am 11. Oktober endet die Frist für die Umsetzung des Marrakesch-Vertrages in nationales Recht. "Wir erwarten, dass Deutschland die verbleibende Zeit nutzt, um den aktuell im Bundestag verhandelten Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten", sagt Prof. Dr. Thomas Kahlisch, Mitglied des DBSV-Präsidiums und stellvertretender Vorsitzender der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus). "Wenn es um die Verfügbarmachung von barrierefreier Literatur und deren grenzüberschreitenden Austausch geht, sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen, statt die rote Laterne hinterherzutragen."
Der Bericht der IFLA in englischer Sprache steht zum Download bereit unter www.ifla.org/node/58730
Die Stellungnahme des DBSV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie ist abrufbar unter www.dbsv.org/stellungnahme/Marrakesch-Gesetzentwurf.html
Marcell Feldmann heißt der neue Mitarbeiter für die Belange der taubblinden und hörsehbehinderten Menschen im DBSV. "Politische Partizipation taubblinder und hörsehbehinderter Menschen war noch nie so wichtig wie jetzt, wo wir allgemein wieder mehr um politisches Mitgestalten werben müssen", erklärt Feldmann.
Marcell Feldmann ist selbst vom Usher-Syndrom Typ 2 betroffen, das heißt, er ist gesetzlich blind und schwerhörig. Seit 2016 ist er Vorsitzender der Selbsthilfeorganisation "Leben mit Usher-Syndrom" und kennt sich mit der Problematik der doppelten Sinnesbehinderung gut aus.
"Ich freue mich sehr darauf, mit gehörlosen und auch schwerhörigen, taubblinden bzw. hörsehbehinderten Menschen zu arbeiten und auch unsere gemeinsamen politischen Ziele weiter voranzubringen", erläutert Feldmann seine Motivation. "Mit der Einführung des Merkzeichens TBl haben wir zwar schon einen Meilenstein geschafft, stehen aber noch ganz am Anfang der praktischen Umsetzung."
Der 45-Jährige leitet nach wie vor ehrenamtlich die Organisation der interdisziplinären Sprechstunde für hörsehbehinderte Usher-Betroffene an der Charité Berlin. In seiner Freizeit geht er gerne mit seinem Blindenführhund Kondor wandern.
Kontakt zu Marcell Feldmann:
Tel.: 030 / 28 53 87-164
E-Mail:
m.feldmann@dbsv.org
Dazu ein Bild: Marcell Feldmann blickt lächelnd in die Kamera. Er trägt einen dunklen Pullover und hat sehr kurzes Haar.
Im Oktober erscheint die neue DBSV-Jahrespublikation "Weitersehen 2019" mit dem Titel "Schöne digitale Welt?". Blinde und sehbehinderte Menschen erzählen, wie sie die Entwicklung der modernen Technologien erlebt haben und wie diese mittlerweile ihren Alltag bereichern. "Weitersehen 2019" spannt einen Bogen von Smartphones als Alltagshelfer über Online-Banking bis zum 3D-Druck. Darüber hinaus lädt "Weitersehen 2019" zur Diskussion ein, ob Digitalisierung ein Weg zu mehr Inklusion ist oder ob für blinde und sehbehinderte Menschen die Gefahr einer Ausgrenzung droht.
"Weitersehen 2019" ist von Oktober an bei den DBSV-Landesvereinen als Schwarzschrift- und DAISY-Ausgabe erhältlich.
Dazu ein Bild: Das Titelblatt von "Weitersehen 2019" zeigt oben ein Foto, auf dem ein Mann sein Smartphone über bunte Paprika hält. In der Mitte steht der Titel des Buches, darunter in einem hellblauen Feld "Schöne digitale Welt?"
Als Inhaber der DBSV-Karte unterstützen Sie die Arbeit Ihres Landesvereins und des DBSV und erhalten darüber hinaus attraktive Vergünstigungen, zum Beispiel:
Viele Landesvereine haben zusätzliche Rabattaktionen mit Partnern vor Ort.
Mehr Infos zu allen bundesweiten Vergünstigungen
beim
DBSV
Tel.: 0 30 / 28 53 87-260
www.dbsv.org/dbsv-karte
Ohne die Unterstützung vieler Mitglieder, Spender und Förderer könnte sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband nicht dafür einsetzen, dass Augenpatienten, sehbehinderte und blinde Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Der DBSV dankt an dieser Stelle insbesondere den folgenden langjährigen Unterstützern:
"Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen." Ob tatsächlich der Physiker Niels Bohr diesen Satz gesagt hat, ist unklar. Auch ein Verband wie der DBSV kann nicht sicher sein, wie sich bestimmte Dinge entwickeln, zum Beispiel welche Gesetzesänderungen kommen. Mit dem Arbeitsprozess "DBSV 2030" hat er auf seinem Verbandstag aber eine Basis für die Zukunft geschaffen: In unserem Schwerpunkt erfahren Sie, welche Hauptziele "DBSV 2030" verfolgt. Viele Ideen zur Umsetzung gibt es schon.
Dazu ein Bild: Ein Blick in den großen Saal, in dem der Verbandstag zu seinen Sitzungen zusammenkam: An langen Tischreihen sitzen die Delegierten – sie stimmen gerade über etwas ab und halten Stimmkarten in die Höhe.
Der Verbandstag hat unter dem Titel "DBSV 2030" einen Arbeitsprozess eingeläutet, an dessen Ende ein Handlungskonzept für das kommende Jahrzehnt stehen soll. Zwei Projektgruppen werden sich zum einen mit der Einbindung von Augenpatienten in das Verbandsleben und zum anderen mit der Stärkung der Leistungsfähigkeit und des Zusammenhalts in der DBSV-Familie beschäftigen.
Von Klaus Hahn und Volker Lenk
Zukunftswerkstatt DBSV: So lautete das Motto des DBSV-Verbandstags 2018. Das höchste Gremium des DBSV sollte Perspektiven für die kommende Wahlperiode des Präsidiums entwickeln und gestalten. Bereits im Vorfeld zeichneten sich jedoch zwei Themenkomplexe ab, für die eine Arbeitsperspektive über die Dauer einer Legislaturperiode hinaus gebraucht wird.
Zum einen geht es um die Einbeziehung von Augenpatienten in die Arbeit aller Verbandsebenen. Noch sind Augenpatienten im Vereinsleben zahlreicher regionaler Untergliederungen nicht angekommen. Es fehlt an klaren Strukturen und Angeboten für diese Zielgruppe. Viele vollblinde Mitglieder der Landesvereine, auch solche in ehrenamtlichen Funktionen, tun sich nach wie vor schwer mit der Öffnung der Mitgliedschaft, die seit der Änderung der Satzung im Jahr 2010 gilt.
Zweiter komplexer Themenbereich ist die Stärkung der Leistungsfähigkeit und des Zusammenhalts in der DBSV-Familie. Die 20 DBSV-Landesvereine sind historisch unterschiedlich entstanden und gewachsen, sie sind wirtschaftlich und organisatorisch unterschiedlich leistungsfähig. Das wirkt sich auf die inhaltliche Arbeit aus und damit auch auf die Mitgliederentwicklung. Was kann getan werden, damit die Landesvereine sich nicht noch weiter auseinanderentwickeln? Welches Potenzial bieten die Schnittstellen zwischen ordentlichen und korporativen Mitgliedern?
Der Verbandstag beschloss, zu diesen beiden Bereichen einen strukturierten Arbeitsprozess einzuleiten, an dessen Ende ein Handlungskonzept für die nächsten etwa zehn Jahre stehen soll. Der Titel lautet: "DBSV 2030". Zwei Arbeitsgruppen sollen sich den oben genannten Themen widmen und dabei durch eine externe Beratung unterstützt werden. Allerdings geht das Schiff nicht ohne Kompass auf die Reise, denn der ohne Gegenstimmen gefasste Beschluss stand am Ende eines zweitägigen Prozesses.
Als Ausgangspunkt verabschiedeten die Delegierten mit großer Mehrheit das neue Leitbild des DBSV. Der Verwaltungsrat hatte es zuvor als Vorlage an den Verbandstag gebilligt. Der Bezug zum Verbandsentwicklungsprozess wurde überdeutlich, als sich am Begriff "Augenpatienten" eine lebhafte Diskussion entzündete.
Als Gastredner und Impulsgeber referierte im Anschluss Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, über die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen der DBSV – und andere Organisationen – sich bewegen. Er ermutigte den DBSV, den Weg, der mit dem Beratungsangebot Blickpunkt Auge eingeschlagen wurde, weiterzugehen. Ziel müsse es sein, im Verlauf einer Augenerkrankung so früh wie möglich mit Unterstützung und Beratung präsent zu sein.
Auch auf Struktur und Organisationskultur des DBSV ging Rosenbrock in seiner Rede ein: "Soziale Innovationen finden dort statt, wo das Nervensystem funktioniert. Das heißt konkret: Innovation funktioniert nur, wenn die Erfahrungen der einzelnen Beraterin vor Ort, aus der einzelnen Selbsthilfegruppe einen störungsfreien Weg zu den Geschäftsstellen und Gremien finden und dort auf neugierige Ohren stoßen und gegebenenfalls auch Rückfragen und Diskussionen auslösen. Das setzt Vertrauen und eine am guten Ergebnis orientierte Organisationskultur voraus. Das wiederum ist nur möglich, wenn Ehrenamt und Hauptamt gemeinsam an der Erreichung gemeinsamer Organisationsziele arbeiten."
Fünf Arbeitsgruppen hatten während des Verbandstags die Aufgabe, konkrete Vorschläge zu verschiedenen Themen für die kommenden vier Jahre zu entwickeln (vgl. S.19 ff). Auch in diesen Beratungen entstanden Verknüpfungen zum Prozess "DBSV 2030". So forderte die AG 1 zum Thema "Selbsthilfe zwischen Betroffenenkompetenz und Professionalisierung" die Weiterentwicklung von Strategien der Netzwerkarbeit und eine Kooperation externer und interner Beratungsangebote. Die AG 3 zum Thema "Seniorenarbeit" sah insbesondere die Einbindung von Augenärzten als Chance für den DBSV: Idealerweise könnten sie mit Blickpunkt-Auge-Beratern zusammenarbeiten.
Dem Beschluss zum Arbeitsprozess "DBSV 2030" ging als letzter Schritt eine Diskussion der Delegierten in acht Gruppen voraus. Jeweils vier Gruppen befassten sich mit der Einbindung der Augenpatienten in das Verbandsleben und den Strukturen der Zusammenarbeit. Die Gruppen diskutierten, was sie den Gestaltern des Prozesses mit auf den Weg geben möchten, welche Hoffnungen und welche Befürchtungen sie mit den Themen verbinden.
Bezogen auf Augenpatienten wurde mehrfach eine Parallele zu den Neunzigerjahren gezogen, als der Verband sich per Satzungsänderung für sehbehinderte Menschen öffnete. Im gleichen Jahrzehnt wurde auch die Struktur des DBSV thematisiert, und es entstanden Kooperationen, die teilweise bis heute Bestand haben. Erkenntnisse aus dieser Zeit sollen nun in die geplante Verbandsentwicklung einfließen.
Zu den Moderatoren der acht Gruppen gehörte auch Stephan Mellinghoff von der Beratungsfirma B'VM: Er wird den Prozess als externer Berater begleiten. Das Präsidium wird voraussichtlich in seiner konstituierenden Sitzung im September die beiden Projektgruppen berufen und den Startschuss für ihre Aufgaben geben. Beide Gruppen sollen sich zusammensetzen aus Vertretern der Landesvereine und der korporativen Mitglieder, aus Mitarbeitern der DBSV-Geschäftsstelle und Mitgliedern des Präsidiums. Entscheidungen, die der Zustimmung des Verbandstags bedürfen, sollen rechtzeitig vor dem Verbandstag 2022 vorliegen.
Klaus Hahn, DBSV-Präsident
Volker Lenk, DBSV-Pressesprecher
Der Verbandstag des DBSV hat am 28. Juni ein neues Leitbild beschlossen. Das Leitbild ist von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Präsidiums, der Landesvereine und der korporativen Mitglieder erarbeitet worden. Das neue Leitbild definiert unter den Schlagworten Solidarität, Beratung, Interessenvertretung und Vision das Selbstverständnis, die Aufgaben und Ziele des DBSV. Die Mitgliedsorganisationen des Verbands sind eingeladen, das Leitbild für ihre eigenen Zwecke zu nutzen und bei der Formulierung ihrer Leitbilder zugrunde zu legen.
Das Leitbild steht zum Nachlesen bereit unter www.dbsv.org/leitbild.html
Dazu ein Bild: Zwei Männer betrachten den Text des neuen Leitbildes auf Schautafeln. Der eine nutzt dazu ein Monokular.
Ob Verbands-, Jugend- oder Seniorenarbeit, berufliche Teilhabe oder Barrierefreiheit: All diese Themen wurden auf dem Verbandstag Ende Juni in Berlin in Arbeitsgruppen (AG) intensiv diskutiert. Heraus kamen Empfehlungen und Aufträge, die die Gruppen dem DBSV und seinem Präsidium mit auf den Weg gaben, um eine inklusive Gesellschaft und die Zukunft des Verbands zu gestalten.
Sind die steigenden Anforderungen an die Selbsthilfe noch ehrenamtlich zu leisten oder braucht es zu ihrer Bewältigung mehr Hauptamt? Die mehr als 30 AG-Teilnehmer waren sich darin einig, dass Professionalisierung nicht mit Hauptamtlichkeit gleichzusetzen ist, dass Ehrenamt immer eine große Rolle in der Selbsthilfe spielt und dass auch in Zukunft der Selbsthilfecharakter unserer Organisationen gewahrt bleiben soll.
Ehrenamt kann viel bewirken, braucht dafür aber den passenden Rahmen. Das reicht von (hauptamtlicher) Unterstützung und klaren Strukturen über Vertrauen, Akzeptanz, Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht sowie Anerkennung und Wertschätzung bis hin zu adäquaten Qualifizierungsangeboten, Hilfsmitteln und Assistenz.
Die AG hat viele Vorschläge zur weiteren Verbandsentwicklung erarbeitet. Dabei wurde die politische Arbeit zur Stärkung von Selbsthilfe und Ehrenamt bedacht, aber auch die Überprüfung vorhandener DBSV-Strukturen, ein besseres Miteinander im Verein und die Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern angeregt. Es wurden Wünsche an den Verband geäußert und konkrete Schulungsthemen benannt, beispielsweise Interessenvertretung in verschiedenen Gremien, Leitung von Gruppen oder Umgang mit dem PC. Auch Fragen der Unterstützung kleiner Vereine mit wenigen Ressourcen wurden diskutiert.
Ein großer Wunsch der AG-Teilnehmer an den DBSV ist es, die Interessen aller Mitgliedergruppen im Blick zu behalten und bei der Weiterentwicklung des DBSV alle mitzunehmen.
Für AG 1: Angelika Ostrowski, Koordinatorin "Blickpunkt Auge" und patientenorientierte Arbeit
Nach einer Umfrage bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen machen junge Menschen einen äußerst geringen Anteil der Mitglieder aus: eine kleine Gruppe, aber mit großen Bedürfnissen. Eine Schulleiterin berichtete in der Arbeitsgruppe, dass es bei vielen Schülern mit Seheinschränkung massiv an Unterstützung fehlt – im schulischen Bereich, aber auch bei Mobilität, Alltagsfähigkeiten und sozialer Integration.
Bei Angeboten für Kinder sollten Vereine mit der Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder zusammenarbeiten. Dafür schlägt die AG ein Projekt vor, das Eltern bei der Schulwahl für ihre Kinder unterstützt, mit Informationsmaterial und Veranstaltungen vor Ort.
Die AG war sich einig, dass für Jugendliche und junge Erwachsene Unterstützung in der Pubertät, bei den Themen Sexualität, Partnersuche und Partnerschaft, Kinderwunsch und Familiengründung wichtig ist.
Weitere relevante Themen, bei denen junge Leute Angebote brauchen, sind Selbstständigkeit und Mobilität, Berufseinstieg, die Einbeziehung junger Menschen mit Mehrfachbehinderung und die Gewinnung von Assistenzen, um das Leben aktiv zu gestalten, zum Beispiel Veranstaltungen zu besuchen oder zu reisen.
Der DBSV sollte für jüngere Menschen Angebote entwickeln, die er zusammen mit Vereinen vor Ort anbieten kann. So entsteht ein Nutzen für alle.
Für AG 2: Reiner Delgado, Sozialreferent des DBSV
Der Augenarzt spielt eine Schlüsselrolle – das wurde den Teilnehmern der AG 3 in ihrer Diskussion schnell klar. Er könnte ältere Menschen auf Beratungsangebote hinweisen, von denen sie oft nichts wissen. Das funktioniert bisher nur teilweise. Sinnvoll wäre es, wenn Ortsvereine mit dem Beratungsangebot "Blickpunkt Auge" und Augenärzten kooperieren würden. Die AG schlägt vor, dass mit dem Bundesverband der Augenärzte (BVA) erörtert wird, wie solche Kooperationen bundesweit aufgebaut werden können. Augenarztpraxen könnten mit Plakaten oder Flyern ausgestattet werden. Denkbar ist auch eine Mitwirkung von Blickpunkt Auge bei den Qualitätszirkeln – das sind Veranstaltungen mit Fortbildungspunkten für Augenärzte. Hier könnte das Beratungsangebot für blinde und sehbehinderte Menschen bzw. für alle Augenpatienten regelmäßig vorgestellt werden. Auch nichtärztliches Verwaltungspersonal sollte fortgebildet werden.
In der AG herrschte Einigkeit darüber, alle Kanäle zu nutzen, um Beratungsangebote bekannt zu machen, beispielsweise bei Seniorenverbänden und -beiräten sowie Gesundheitsmessen. Das alles könnte unter dem jeweils regionalen Dach des Aktionsbündnisses "Sehen im Alter" geschehen. So würde das Thema Sehverlust im Alter stärker vor Ort wahrgenommen. Der DBSV kann hier mit Blickpunkt Auge, Fortbildungen für Mitarbeiter in der Pflege und Patientenstammtischen viel Know-how einbringen.
An den älteren Menschen mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung haben die Vereine einen Riesenschatz. Diesen Schatz gilt es zu heben, wo er noch verborgen ist. Um Senioren als Mitglieder zu gewinnen, bedarf es folgender Schritte: ein persönliches, bedarfsgerechtes Beratungsgespräch, Hilfsmittelberatung, Training in Mobilität und Lebenspraktischen Fähigkeiten, Treffs zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch, die wegen der Akzeptanz bei Betroffenen besser nicht Seniorentreffs heißen, und eine Begleitbörse, die Menschen mit Seheinschränkung – unabhängig vom Alter – eine Begleitung für die Teilnahme an Veranstaltungen, für Hobbys oder Reisen vermittelt.
Zwei Dinge legt die AG dem DBSV ans Herz: erstens, noch intensiver mit den Augenärzten zusammenzuarbeiten, und zweitens, den Themen Seniorenarbeit und Sehen im Alter viel Aufmerksamkeit zu schenken.
Für AG 3: Christian Seuß, Koordinator Aktionsbündnis "Sehen im Alter"
Die drei Handlungsfelder Barrierefreiheit, die Erschließung neuer Tätigkeitsfelder und Qualifizierung hat die AG 4 als besonders wichtig eingestuft.
Was die Barrierefreiheit angeht, so muss die gesamte Umgebung im beruflichen Umfeld für sehbehinderte und blinde Menschen uneingeschränkt nutzbar sein. Das betrifft nicht nur die Zugänglichkeit der Gebäude, die Nutzbarkeit des Zeiterfassungssystems und Informations- und Kommunirationssysteme wie Telefonbuch, Kalender oder Intranet, sondern auch berufsbezogene Spezial-Software.
Die durch die Digitalisierung entstehenden neuen Berufe sind hinsichtlich ihrer Eignung für Menschen mit Seheinschränkungen zu analysieren. Damit eine Qualifikation für blinde und sehbehinderte Menschen vergleichbar wird, muss die Ausbildung in geeigneten Berufen formal vollständig möglich sein. Bei der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung ist auf die speziellen Anforderungen der anzustrebenden Tätigkeit und die Voraussetzungen des Betroffenen individuell einzugehen. Die Bildungseinrichtungen sind von den Kostenträgern in die Lage zu versetzen, zeitgemäß auszubilden. Kostenträgerschaft bei Weiterbildung ist zu gewährleisten.
Eine Kontroverse entstand hinsichtlich des Erreichens von Barrierefreiheit bei Software-Produkten. Manche Teilnehmer waren der Meinung, Barrierefreiheit ließe sich durch die Schulung der Software-Entwickler verbessern. Andere verwiesen darauf, dass Software-Entwicklung global stattfindet und eine national betriebene Schulungsoffensive nur bedingt hilfreich ist.
Barrierefreiheit ist die Basis für erfolgreiche berufliche Teilhabe. Deshalb soll sich der DBSV für Barrierefreiheit sowohl im öffentlichen Bereich als auch im Privatsektor einsetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist zu fordern, dass die öffentliche Hand nur barrierefreie Produkte beschaffen darf.
Für AG 4: Dr. Thomas Krämer, DBSV-Präsidiumsmitglied
Eine wichtige Erkenntnis der AG 5 betrifft die Barrierefreiheit im Gesundheitswesen: Es ist noch zu klären, was sie für blinde und sehbehinderte Menschen bei Bestandsgebäuden, Dienstleistungen und digitalen Prozessen bedeutet. Die Regelungen zur elektronischen Patientenakte und zur elektronischen Gesundheitskarte bewegen sich in einer Grauzone.
Auch mit dem Problem der geräuscharmen Hybrid- und Elektrofahrzeuge hat sich die AG 5 beschäftigt. Zurzeit, da es noch viele unterschiedliche Autos gibt, bedeutet dies für Menschen mit Seheinschränkungen noch größere Probleme. Hier besteht Handlungsbedarf.
Die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr regelt jedes Bundesland ohne Bundeskoordinierung für sich. Es gibt so gut wie keine Standards. Für Informationen wie An- und Abfahrtszeiten halten die Anbieter die unterschiedlichsten Apps bereit. Oft sind diese nicht barrierefrei oder nicht gut bedienbar. Standard-Apps wie der DB-Navigator sollten aber alle nötigen Informationen bieten und barrierefrei zugänglich und bedienbar sein. Die Teilnehmer meinten mehrheitlich, dass man das Zwei-Sinne-Prinzip weiterhin braucht, und nicht auf eine App zurückgreifen können muss. Alle Informationen müssen auch ohne App zur Verfügung stehen.
Die Barrierefreiheit von Haushaltselektronik ist leider nicht von gesetzlichen Regelungen flankiert. Ein Allgemeines Anforderungspapier über Barrierefreiheit kann Unternehmen bei der kreativen Umsetzung unterstützen. Der Bedarf nach Informationen zu bedienbaren Geräten und der Austausch darüber wurde von den AG-Mitgliedern mehrfach zum Ausdruck gebracht.
Die AG 5 wünscht sich, dass der DBSV dazu beitragen möge, die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Ziel muss es sein, über das Behindertengleichstellungsgesetz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz strengere Vorschriften für die Privatwirtschaft zu erreichen. Ebenso soll der Verband darauf hinwirken, dass die Einrichtungen der Daseinsvorsorge den DBSV bei der Definition neuer Standards für Barrierefreiheit beteiligen.
Für AG 5: Peter Brass, DBSV-Präsidiumsmitglied
Dazu zwei Bilder:
Der DBSV hat auf seinem Verbandstag im Juni einige Resolutionen verabschiedet. Barrierefreiheit, die Chancen der Digitalisierung, berufliche Teilhabe und Warngeräusche bei geräuscharm fahrenden Autos – all diese Themen werden den Verband auch in Zukunft begleiten. Er hat dazu Wünsche und Forderungen an die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft formuliert.
Der Verbandstag des DBSV fordert eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit. Um die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, darf die Politik nicht länger auf Freiwilligkeit setzen – auch der privatrechtliche Bereich muss in die Pflicht genommen werden. Der DBSV verlangt deshalb Reformen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die die Pflicht zur Barrierefreiheit ebenso betreffen wie die rechtliche Umsetzung des Konzepts der angemessenen Vorkehrungen – das sind Einzelfalllösungen zur Überwindung von Zugangshürden. Die zulässigen Rechtfertigungsgründe für eine ungleiche Behandlung behinderter Menschen sollen dem DBSV zufolge eingeschränkt werden und der Rechtsschutz bei Verstößen gegen das AGG gestärkt werden.
Die Resolution im Wortlaut finden Sie unter www.dbsv.org/resolution/vbt-2018-res-barr-disk.html
Der DBSV fordert die Bundesregierung auf, die Chancen der Digitalisierung für mehr Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen zu nutzen. In seiner Resolution listet der DBSV Forderungen auf, zum Beispiel die Notwendigkeit einer Gesamtstrategie, die Beteiligung behinderter Menschen an der Entwicklung barrierefreier digitaler Angebote; digitale Barrierefreiheit in allen Bereichen, etwa Gesundheit, Bildung, Verwaltung; Schaffung hauptverantwortlicher Zuständigkeiten für die Herstellung digitaler Barrierefreiheit in Bund, Ländern und Kommunen, kontinuierliche Schulung der in den entsprechenden Berufen arbeitenden Menschen, etwa Software-Entwickler.
Die Resolution im Wortlaut finden Sie unter www.dbsv.org/resolution/vbt-2018-res-digital.html
Zur Sicherung und Förderung der beruflichen Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen fordert der DBSV die politischen Entscheidungsträger auf, die Rahmenbedingungen für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben an die aktuellen Anforderungen anzupassen und spürbar zu verbessern. Unter anderem fordert der Verband: Die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen soll durchgesetzt und Verstöße wirksam sanktioniert werden. Insbesondere Initiativen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit müssen sich gezielt auch an Menschen mit Behinderungen richten und deren spezifische Schwierigkeiten bei der Eingliederung in Arbeit berücksichtigen. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und begleitende Hilfen sollen an aktuelle Bildungs- und Berufsbiographien angepasst und modernisiert werden.
Die Resolution im Wortlaut finden Sie unter www.dbsv.org/resolution/vbt-2018-res-arbeit.html
Geräuscharme Fahrzeuge bewegen sich bei niedrigen Geschwindigkeiten nahezu lautlos und können dadurch zur Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer werden, die auf akustische Signale angewiesen sind. Warngeräusche mindern diese Gefahr; das sogenannte AVAS steht für "Acoustic Vehicle Alerting System" und ist ein Gerät zur Abgabe solcher Warngeräusche. Unter anderem fordert der DBSV, die Mindestlautstärke dieses Systems in unabhängigen Studien zu überprüfen. Außerdem soll die öffentliche Beschaffung von Fahrzeugen, beispielsweise von elektrisch betriebenen Bussen, den Einbau von AVAS-Lösungen ab sofort verpflichtend vorsehen.
Dazu ein Bild: Zwei runde Rückleuchten am Heck eines Kleinwagens sind zu sehen. Aus einem Loch an der Seite ragt ein Kabel heraus. Damit wird das Elektroauto aufgeladen.
21.-23.9.2018, Nürnberg
Der Arbeitskreis Sport des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes veranstaltet ein Schnupperwochenende, bei dem die Sportarten Blindenbaseball, Blindenfußball, Inlineskaten, Showdown und Schach ausprobiert oder vertieft werden können. Willkommen sind alle ab zehn Jahren – Anfänger, Fortgeschrittene und Begleitpersonen.
Anmeldung unter www.bbsb.org/images/bbsb/Veranstaltungen/Sportwochenende-in-Nuernberg.pdf
Infos unter E-Mail: simon.bienlein@bbsb.org
26.-29.9.2018, Düsseldorf
Die internationale Fachmesse für Rehabilitation und Pflege bietet einen umfassenden Überblick über Hilfsmittel und innovative Angebote für fast jede Art von Behinderung und für den Pflegebereich. 900 Aussteller aus mehr als 35 Ländern stellen ihre Produkte und Dienstleistungen vor; rund 100 Verbände und Organisationen bieten Beratung an; in Foren werden behinderten- und gesundheitspolitische Fragen aufgegriffen.
Weitere Infos unter www.rehacare.de
28.-30.9.2018, Köln
Der Workshop richtet sich an blinde und partiell sehende Spieler, Anfänger und Fortgeschrittene. Auch Trainer, Lehrer und Vereinsfunktionäre sind eingeladen. Veranstalter: Gold-Kraemer-Stiftung, DBSV, Deutscher Tennis Bund.
Ort:
Tennishalle Köln-Weiden
Kronstädter
Straße 100
Infos und Anmeldung bei
Niklas Höfken
Tel.: 01 57 / 85 96 54 24
E-Mail:
niklas.hoefken@gold-kraemer-stiftung.de
Torsten Resa (DBSV)
Tel.: 030 / 28 53 87-281
E-Mail:
t.resa@dbsv.org
30.9.2018, 11.30 Uhr
Skulpturengarten Wilfried Hagebölling, Paderborn
Wilfried Hagebölling zählt zu den bedeutenden Stahlbildhauern Deutschlands. In der Führung können die Besucher seine großen begehbaren Stahlskulpturen erleben. Anhand von maßstabsgetreuen kleineren Modellen können sich die blinden und sehbehinderten Gäste ein genaues Bild von den Skulpturen machen. Nach der Führung wird es ein Künstlergespräch mit Wilfried Hagebölling geben.
Kontakt und Anmeldung unter
Tel.: 0 52 51 / 2 52 55
E-Mail:
galeriemonikahoffmann@t-online.de
www.wilfriedhageboelling.de
Verschiedene Termine
AURA-Hotel "Ostseeperlen", Boltenhagen
Folgende Kurse für Menschen mit Seheinschränkungen werden angeboten:
Mehr Infos und Anmeldung unter
Tel.: 03 82 03 / 62 029
oder 03 88 25 / 37 00
E-Mail:
ostseeperlen@t-online.de
12.-14.10.2018, Soest
Zum 20. Mal findet die Soester Fachtagung zur beruflichen und sozialen Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen statt. Das Motto der Themen, Vorträge und Workshops im LWL-Berufsbildungswerk Soest lautet dieses Jahr "Brailleschrift-Update – Gilt noch Punkt vor Sprich?"
Anmeldung (bis 15.9.) unter
www.lwl-bbw-soest.de/de/termine/fachtagung/anmeldung/
Weitere Infos unter
Tel.: 0 29 21 / 6 84-228
E-Mail:
Ayse.Topcu@lwl.org
14.10.2018, Mannheim
Das Technoseum, ein großes Technikmuseum, bietet eine Führung für Menschen mit Seheinschränkungen durch den Bereich "Mediengeschichte" an.
Anmeldung bis 5.10. unter
Tel.: 06 21 / 42 98
– 839
E-Mail:
paedagogik@technoseum.de
27.-28.10.2018, Berlin
Der DBSV-Jugendclub bietet für Jugendliche und Erwachsene einen Schnupperkurs Playbacktheater für blinde und sehbehinderte Menschen an. Zusätzlich zu den Bühnenaktionen werden Gruppenspiele und Übungen durchgeführt, die den individuellen Körperausdruck und die kommunikativen Fähigkeiten der Teilnehmer stärken und ihre Selbstsicherheit fördern. Vor allem aber soll der Workshop Spaß und Ausgelassenheit vermitteln. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Anmeldung (bis 15.9.) bei
Torsten Resa
Tel.: 030 / 28
53 87-281
E-Mail:
t.resa@dbsv.org
4.-8.11.2018 (JAWS)
8.-11.11.2018 (NVDA)
AURA-Hotel Saulgrub
Die Teilnehmer der JAWS -Schulung lernen, wie sie unter Windows, aber auch im Internet mit JAWS arbeiten. Die Teilnehmer der NVDA-Schulung lernen, den Screenreader zu installieren und einzurichten, und wie sie ihn im Internet und in der Textverarbeitung nutzen.
Anmeldeformular herunterladen unter
www.bildung-ohne-barrieren.de/angebote/seminaranmeldung.html
oder anfordern unter
Tel.: 0 78 44 / 91 15 02
Anmeldeschluss: 19.10. / 23.10.
Der Hamburger Therapie-Gärtner und Gartentherapeut Roland Strauß bietet spezielle Führungen für blinde und sehbehinderte Menschen durch den Botanischen Garten Hamburg an. Wer von der S-Bahn in Klein Flottbek abgeholt werden möchte, kann dies bei der Anmeldung besprechen. Der nächste Termin ist am 29. September.
Anmeldung unter
Tel.: 040 / 69 65 96 46
www.therapie-gaertner.de
Non-24 ist eine regelmäßig wiederkehrende Schlaf-Wach-Rhythmusstörung, die bei völlig blinden Menschen häufig auftritt. Ein Experte für Non-24 informiert jeweils am ersten Montag im Monat von Oktober bis Dezember (1.10., 5.11., 3.12.2018) um 18 Uhr live in einem Tele-Vortrag über die Erkrankung. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Teilnahme über die kostenfreie Telefonnummer 08 00 / 63 38 96 63 61
Die Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder hat ein Forum für alle Fragen rund um kleine und große blinde und sehbehinderte Kinder eingerichtet. Für die Benutzung des Forums ist eine Registrierung erforderlich.
Anmeldung für Gäste unter
https://profil.bebsk.de/user/register
Auf einer zweistündigen MP3-CD, herausgegeben vom Deutschen Hilfsmittelvertrieb, informiert die Redaktion "Infotape" über Elektronik-Neuheiten der Internationalen Funkausstellung (IFA), die für blinde und sehbehinderte Menschen interessant sein könnten. Die IFA findet vom 31. August bis 5. September in Berlin statt.
Bestellungen unter
Tel.: 030 / 3 12 34 04
E-Mail:
redaktion.infotape@berlin.de
Radfahren war das Schwerpunktthema der Juni-Juli-Ausgabe der "Sichtweisen". Wir hatten darin auch dazu aufgerufen, Erfahrungen bei der Tandemmitnahme in Zügen zu schildern. Heike Arnold aus Erfurt ist diesem Aufruf gefolgt – sie berichtet, was sie und ihre Partnerin bei ihren Reisen durch Europa mit ihrem großen Gefährt in Zügen erlebten.
Von Heike Arnold
Meine Partnerin war schon immer eine begeisterte Radfahrerin. Und weil ich als blinde Radfahrerin allein nicht allzu weit käme und wir beide auch im Urlaub gerne mit dem Rad unterwegs sind, hat sie sich schnell zu einer umsichtigen Pilotin beim Tandemfahren gemausert. Die Umsicht beschränkt sich nicht auf die Tätigkeit im Sattel: Auch darin, das Gefährt zu transportieren und mit mir samt Gepäck im Schlepptau zu reisen, ist sie inzwischen geübt. Wir leben in Erfurt und reisen von dort aus in die europäischen Regionen, die man in höchstens zwei Tagen mit Bahn oder Schiff erreichen kann. Wir haben kein Auto – wozu auch in Erfurt?
In Thüringen hatten wir im Regionalverkehr bislang keine Probleme mit der Mitnahme. Da ist sie sogar kostenfrei wie auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Wenn am Wochenende im Sommer die Radbereiche voll sind, ist natürlich irgendwann Schluss mit der Aufnahmekapazität. Probleme gibt es auch manchmal mit anderen Radfahrern, die mitunter wenig rücksichtsvoll agieren und beispielsweise ihr Gepäck am Rad lassen.
Für Reisen zu weiter entfernten Zielen planen wir langfristig und nehmen gern ICs mit Reservierung. Am Schalter gibt es manchmal Unsicherheiten, ob wir einen oder zwei Stellplätze bezahlen müssen. Wir entscheiden uns dann gern für zwei, da damit auch sicher zwei Plätze reserviert sind. Dadurch vermeiden wir Diskussionen im Zug. Es ist ja auch gerecht, da unser Tandem mehr Platz in Anspruch nimmt. Witzigerweise ist der Platz für das Hinterrad nur halb so teuer, weil ich eine Bahncard 50 habe.
In ICs sind die Stellplätze leider oft so, dass man das Rad einhängen muss. Mit dem Tandem funktioniert das oft nicht im dafür vorgesehenen Raum, sodass unser Hinterrad manchmal in den Gang hineinragt. Im IC von Halle nach Emden hatten wir deswegen eine Riesendiskussion mit einem Zugbegleiter, der uns zwar nicht rausschmiss, aber unser Gefährt fotografierte, da es den Fluchtweg um etliche Zentimeter einschränkte. Er argumentierte, dass er Strafe zahlen müsse, wenn er diesen nicht freihielte. Mein Argument, dass ich als blinde Radfahrerin keine andere Möglichkeit hätte, als mit dem sperrigen Vehikel unterwegs zu sein und es doch eine barrierefreie Lösung geben müsse, brachte ihn in Rage – vermutlich, weil er sich zwischen zwei nachvollziehbaren Ansprüchen in die Ecke gedrängt sah. Wir waren froh, ihm auf dem Rückweg nicht wieder zu begegnen.
Ärgerlich war eine Begebenheit vor vier Jahren, als wir in Dresden-Neustadt in den TLX (so heißt der Zug heute) nach Wroclaw (Breslau) steigen wollten. Es gab ein riesiges Radabteil, in dem bereits zwei Räder standen, aber noch etliche weitere Platz gehabt hätten, wenn nicht eine Reisegruppe ihre Rollkoffer hineingeschoben hätte. Leider war der Zugbegleiter ein "Giftzwerg", der mehr Freude daran hatte, uns den Einstieg zu verwehren, als die Gruppe aufzufordern, sich mit ihrem Gepäck in einen relativ leeren Zugteil zu begeben. Wir hatten keine Chance, ihn innerhalb von nur zwei Minuten zu überzeugen, doch einsteigen zu dürfen, und mussten sechs Stunden auf den nächsten Zug warten, was unsere Reisepläne ziemlich durcheinanderbrachte. Wir ärgerten uns, weil es eine Willkürentscheidung war. Es liegt oft in der Macht desjenigen, der da in der Tür steht, und ein bisschen auch am Solidarverhalten der Mitreisenden. Meistens klappt das aber gut.
Begeistert hat uns in diesem Jahr die österreichische Bundesbahn: gute Stellplätze und kooperative Zugbegleiter. In Frankreich ging es bislang auch meistens gut, nur der TGV verfügt selten über Radplätze. In Belgien geht es nach unseren Erfahrungen sogar mit dem IC, der dort allerdings eher unseren Regionalexpressen entspricht. In Italien hatten wir im vergangenen Jahr im Vorfeld Schwierigkeiten herauszubekommen, ob wir mit dem Tandem in den Zug von Mestre nach Triest fahren dürfen. Ein Herr am Schalter sagte "No", eine Dame am nächsten Abend "Si". Da hatten wir schon die Gepäckwagen auf dem Bahnhof gesehen und wagten einen Vorstoß. Das Abteil erwies sich dann auch als mehr als ausreichend.
Im Baltikum und in Finnland sind wir sogar Bus gefahren. Das funktioniert, wenn in den Expressbussen, die dort im großen Stil Bahnverbindungen ersetzen, noch genügend Platz im Gepäckbereich übrigbleibt. Ein Fahrer von Turku nach Helsinki räumte dafür sogar noch einmal seinen vollen Gepäckraum um, der schon mit Matratzen gefüllt war. In Ungarn hatten wir keine Probleme. In der Slowakei hingegen sagte uns ein Zugbegleiter, dass man dort mit einem Tandem eigentlich nicht mitfahren dürfe. Das könnte bedeuten, dass man in Budapest in den Zug nach Dresden einsteigt und ihn in der Slowakei verlassen müsste. Das ist jedoch sehr theoretisch. In Russland sind wir nur einmal Zug gefahren: Er brachte uns 70 Kilometer von Westen kommend nach St. Petersburg. Dort stand unser Tandem zwar im Eingangsbereich im Weg, wurde aber toleriert.
Fazit: Man kann relativ weit mit dem Tandem in Europa reisen. Es bleibt jedoch jedes Mal spannend, weil in letzter Instanz immer der Zugbegleiter entscheidet.
Heike Arnold (53) unternimmt in ihrer Freizeit auch Tandemtouren in und um Erfurt.
Dazu ein Bild: Zwei Frauen sind auf einem Tandem unterwegs; Heike Arnold sitzt hinten. Sie fahren auf einer Straße, die durch eine Leitplanke begrenzt ist. Dahinter ist dichtes Laub an Bäumen zu sehen.
In vielen berühmten Liedern, Schlagern und Chansons werden Städte besungen. Setzen Sie in die von 1 bis 16 genannten Liedtitel die folgenden Städtenamen ein: Amsterdam, Athen, Avignon, Berlin, Düsseldorf, Heidelberg, Innsbruck, Kalkutta, Malaga, Mannheim, München, Lodz, New York, Paris, Rom und Wien!
1. Theo, wir fahr'n nach – - – -
2. In – - – - – - – steht ein Hofbräuhaus
3. Ich hab' noch einen Koffer in – - – - – -
4. Wärst du doch in – - – - – - – - – - geblieben
5. Tulpen aus – - – - – - – - -
6. Ich war noch niemals in – - – - – - -
7. Weiße Rosen aus – - – - -
8. An einem Sonntag in – - – - – - -
9. – - – - – - – - liegt am Ganges
10. Wenn die Rosen erblühen in – - – - – -
11. Ich hab' mein Herz in – - – - – - – - – - verloren
12. Ganz – - – - – träumt von der Liebe
13. In – - – - – - – - weint man zweimal
14. Die Glocken von – - -
15. – - – -, – - – -, nur du allein
16. – - – - – - – - – ich muss dich lassen
Hinweis: Die Anzahl der Unterstriche entspricht der Anzahl der Buchstaben. Umlaute können wie üblich geschrieben werden, also zum Beispiel Ü, nicht UE.
Rätselautor: Thomas Christian Dahme
Bitte senden Sie die Lösung bis zum 21. September an den
DBSV
Rungestr.19, 10179 Berlin
oder per
E-Mail an sichtweisen@dbsv.org
Alle richtigen Einsendungen nehmen Ende Dezember an einer Verlosung teil. Zu gewinnen sind drei Überraschungspreise.
Norma – Lear – Undine – Faust – Nero – Tiefland – Aleko – Serse – Nos – Ernani
Leser schreiben für Leser: Schicken Sie Ihre Geschichten, Empfehlungen oder Leserbriefe an
oder per Post an
DBSV
Redaktion "Sichtweisen"
Rungestr.19, 10179 Berlin.
Augenerkrankungen werden bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben, häufig nicht erkannt oder falsch gedeutet – einen Augenarzt besuchen viele nicht oder nicht regelmäßig. Um die Situation zu verbessern, ist in Bayern seit mehr als einem Jahr ein interdisziplinäres Präventionsteam des Blindeninstituts Würzburg mit Unterstützung einiger Pflegekassen im Einsatz. Das Team regte in 35 Pflegeeinrichtungen erste Schritte zur besseren Versorgung blinder und sehbeeinträchtigter Senioren an. Ziel ist es, den Mitarbeitern von Pflegeeinrichtungen, den Bewohnern sowie deren Angehörigen zu vermitteln, wie wichtig gutes Sehen ist und was getan werden kann, um Sehverlust zu verhindern und Beeinträchtigungen durch bestimmte Maßnahmen weniger spürbar zu machen, zum Beispiel durch eine kontrastreich gestaltete Umgebung. Das Projekt wurde kürzlich mit dem dfg Award in der Kategorie "Herausragende Struktur- und Prozessinnovation" ausgezeichnet.
Augenüberprüfungen im Auftaktjahr bei 355 Senioren ergaben: Jeder zweite Bewohner wies Symptome behandlungsbedürftiger Augenerkrankungen auf und erhielt die Empfehlung, einen Augenarzt aufzusuchen. Die Untersuchung der Sehleistung zeigte: Vier von fünf Bewohnern leiden unter einer Sehbeeinträchtigung, Sehbehinderung oder Blindheit. Mithilfe der richtigen Brille könnte rund ein Drittel der untersuchten Senioren wieder besser sehen. "Die Ergebnisse lassen keinen Zweifel daran, dass dringender Handlungsbedarf besteht", betont die Leiterin des Präventionsprogramms, Sabine Kampmann. "Was die Senioren und Seniorinnen in den Pflegeeinrichtungen brauchen, ist eine regelmäßige Betreuung durch Augenärzte und Optiker."
Im Rahmen des Präventionsprogramms haben 779 Pflege- und Betreuungskräfte an Schulungen teilgenommen und gelernt, durch die Augen eines Menschen mit Sehbehinderung zu sehen. Angehörige wurden über Augenerkrankungen, Hilfsmittel und sozialrechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem Sehen informiert.
Mehr Infos unter www.blindeninstitut.de/gutes-sehen
Die Stadt Ulm, der Landkreis Neu-Ulm und das Landratsamt Alb-Donau-Kreis veranstalteten mit dem Blinden- und Sehbehinderten-Verband Württemberg (BSVW) im Juli den ersten länderübergreifenden Fachtag zum Thema "Selbstständig bleiben – trotz Sehverlust im Alter". Mit dem Fachtag wolle die Stadt helfen, das Thema in der Öffentlichkeit und bei politischen Entscheidungsträgern bekannt zu machen, erklärte Iris Mann, Bürgermeisterin der Stadt Ulm.
Angelika Moser, Vorsitzende des BSVW, erinnerte daran, dass besonders die Augenkrankheiten Makuladegeneration, Glaukom und Diabetische Retinopathie zu Volkskrankheiten geworden seien. Sabine Backmund, ebenfalls vom BSVW, informierte über den Beratungsdienst "Blickpunkt Auge" des Verbands sowie vergrößernde und akustische Hilfsmittel für die häusliche Versorgung im Hinblick auf eine selbstständige Lebensführung trotz Seheinschränkung.
Christian Seuß ergänzte die Vortragsrunde mit einem Blick auf "Sehverlust im Alter aus Sicht der Selbsthilfe – politische Anliegen und Netzwerkarbeit auf allen Ebenen". Als Koordinator des bundesweiten Aktionsbündnisses "Sehen im Alter" verwies er auf den demografischen Wandel und bezeichnete Sehverlust im Alter als "signifikantes Altersrisiko". Die Vernetzung der verschiedenen Fachdisziplinen rund um Alter und Auge ist Seuß ein wichtiges Anliegen. Das Aktionsbündnis verabschiedete vor drei Jahren die "Bonner Erklärung" mit dem Ziel, Sehverlust zu verhindern und Menschen mit Sehbeeinträchtigungen optimale Unterstützung zu sichern. Seuß überreichte Iris Mann sowie den Vertretern des Landkreises Neu-Ulm und des Alb-Donau-Kreises jeweils eine symbolische Bonner Erklärung.
Prof. Dr. Focke Ziemssen, Oberarzt am Universitätsklinikum Tübingen, erläuterte in seinem Vortrag verständlich altersbedingte Sehbeeinträchtigungen. Er betonte die Wichtigkeit einer guten Beleuchtung für ältere Menschen und warb für regelmäßige augenärztliche Untersuchungen sowie eine gesunde Lebensweise mit ausgewogener Ernährung und Verzicht auf das Rauchen.
Mehr Infos zu "Sehen im Alter" bei
Sabine Backmund
(BSVW)
Tel: 07 11 / 2 10 60 22
Dazu ein Bild: Experten, die am Fachtag in Ulm teilnahmen, halten ein breites Transparent mit der Aufschrift "Sehen im Alter – Das Aktionsbündnis" vor sich.
Barrierefrei für alle Menschen mit Behinderung: Das wurde jetzt den Naturerlebnisangeboten "Wilder Kermeter" und "Der Wilde Weg" im Nationalpark Eifel bescheinigt. Sie erreichten innerhalb des Kennzeichnungssystems "Reisen für Alle" die höchste von drei Qualitätsstufen. "Reisen für Alle" zertifiziert bundeseinheitlich barrierefreie Angebote. Deutschlandweit sind von insgesamt fast 2500 Betrieben oder Angeboten, die untersucht wurden, aktuell nur diese zwei Angebote für alle möglichen Zielgruppen mit der höchsten Stufe ausgezeichnet.
Seit 2011 existiert das Projekt "Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland". Im Rahmen dieses Projekts wurde das Kennzeichnungssystem "Reisen für Alle" entwickelt. Ins Leben gerufen haben das Projekt das "Deutsche Seminar für Tourismus" (DSFT) und "Tourismus für Alle Deutschland" (NatKo).
Die verliehene Zertifizierung bedeutet, dass der Wilde Kermeter und der Wilde Weg an die Anforderungen von Menschen mit Sehbehinderung, blinden Menschen, solchen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Hörbehinderung und gehörlosen Menschen angepasst sind. Für diese Personengruppen sind die Qualitätskriterien von "Reisen für Alle" voll erfüllt. Die hinterlegten Kriterien sind außer mit den großen Behindertenverbänden auch mit touristischen Institutionen und den teilnehmenden Landesmarketingorganisationen der Bundesländer abgestimmt. Sie orientieren sich in großen Teilen an den gängigen DIN-Vorschriften zur Barrierefreiheit.
Der barrierefreie Naturerlebnisraum Wilder Kermeter befindet sich mitten im Nationalpark Eifel auf dem Bergrücken Kermeter. Auf dem Gebiet zwischen Rursee und Urftsee wachsen auf großer Fläche heimische Rotbuchen-Mischwälder. Der Wilde Kermeter umfasst ein barrierefreies Wegenetz und einen Panoramablick auf die Seenlandschaft.
Seit 2014 erweitert der Naturerkundungspfad "Der Wilde Weg" den Wilden Kermeter. Zehn meist interaktive Stationen informieren über Wildnis, Waldentwicklung und die biologische Vielfalt im Nationalpark Eifel. Ein Holzsteg durch die Waldwildnis ermöglicht besondere Einblicke in die Natur.
Mehr Infos unter
www.nationalpark-eifel.de
Menüpunkt "Barrierefrei unterwegs"
Dazu ein Bild: Ein Mann mit Sonnenbrille ertastet ein Modell aus Bronze, neben ihm steht ein Mann mit Hut. Das Modell bildet das Gelände des Wilden Kermeters ab.
Der Senckenbergische Arzneipflanzengarten im Botanischen Garten in Frankfurt am Main soll auch für blinde und sehbehinderte Menschen erlebbar sein. Ein Bodenleitsystem führt bereits seit 2017 vom Eingang des Botanischen Gartens zum Arzneigarten. Weitere Orientierung bieten visuelle und taktile Infotafeln mit Pyramiden- und Brailleschrift. Die Barrierefreiheit wird nun ergänzt durch eine kostenlose App, die neben einem Audioguide detaillierte Informationen über die einzelnen Pflanzen und ihre Anwendungsgebiete vermittelt.
Mehr Infos unter www.botanischergarten-frankfurt.de
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, hat beschlossen, die Hornhautvernetzung mit Riboflavin/UV A bei progredientem Keratokonus (fortschreitende Verformung der Hornhaut) in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen. Auch die Untersuchungsverfahren Hornhauttopografie und -tomografie werden als zwingend erforderliche Begleitdiagnostik für dieses Anwendungsgebiet in die Regelversorgung aufgenommen. Die Regelung tritt allerdings erst nach Prüfung und Nicht-Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft.
Als Patientenvertreter hatten Angelika Ostrowski, Koordinatorin "Blickpunkt Auge" und patientenorientierte Arbeit im DBSV, und Dr. Claus Gehrig von Pro Retina in der Arbeitsgruppe mitgewirkt.
Die Altersabhängige Makuladegeneration (AMD) ist die Ursache für jede zweite Erblindung in Deutschland. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) erwartet, dass im Jahr 2030 5,5 Millionen Bundesbürger von der Netzhauterkrankung betroffen sein werden. Die DOG schätzt, dass aufgrund des demografischen Wandels bis zum Jahr 2030 rund 50 Prozent mehr Augenarztpraxen benötigt werden, um den wachsenden Versorgungsbedarf abdecken zu können.
Wenn sie rechtzeitig erkannt wird, kann die AMD oft gut behandelt werden. Vom 50. Lebensjahr an sollte deshalb jeder seine Augen einmal jährlich beim Augenarzt untersuchen lassen, rät die DOG.
Seit 2013 gibt es das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". In den ersten fünf Jahren führten die Mitarbeiterinnen mehr als 140.000 Beratungsgespräche. Das Angebot ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten angesiedelt.
Frauen mit Behinderungen erfahren zwei- bis dreimal häufiger sexualisierte Gewalt als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Blinde sowie sehbehinderte Frauen sind überdurchschnittlich oft psychischer Gewalt ausgesetzt – von verbalen Beleidigungen und Demütigungen bis hin zu Drohung, Erpressung und Psychoterror. Zu diesen Ergebnissen kam 2012 eine im Auftrag des Familienministeriums durchgeführte Studie. Frauen mit Behinderungen erleben Gewalt im häuslichen Bereich, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, aber auch in betreuten Einrichtungen. Doch der Weg in eine Beratungseinrichtung fällt vielen von ihnen schwer.
Über das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" wird Beratung kostenfrei und rund um die Uhr angeboten: für Frauen, die Gewalt erfahren haben, Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte wie Ärzte oder Pflegekräfte. Die Beratung ist anonym und vertraulich. "Das Hilfetelefon richtet sich ausdrücklich auch an Frauen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen", sagt Petra Söchting, Leiterin des Hilfetelefons. Die Mitarbeiterinnen sind für die Beratung von Frauen mit Behinderungen geschult und vermitteln Ratsuchende auf Wunsch an barrierefreie Unterstützungseinrichtungen an ihrem Wohnort.
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Tel.: 0 80 00 / 11 60
16
www.hilfetelefon.de
AURA-Hotels und -Pensionen sind Orte, die speziell auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnitten sind. Insgesamt fünf Häuser bieten die ganze Bandbreite angenehmer Urlaubsunterkünfte, von der familiär geführten Pension bis zum 3-Sterne-Wellness-Hotel.
Von der See bis in die Berge: Die AURA-Hotels liegen in den schönsten deutschen Ferienregionen und sind ideale Ausgangspunkte für Ausflüge, auf Wunsch mit sehender Begleitung. Alle Unterkünfte sind barrierefrei eingerichtet und bieten ein umfangreiches Begegnungs- und Veranstaltungsprogramm. Auch für Seminare und Gruppenfreizeiten sind die Häuser sehr gut geeignet.
Die Standorte von Nord nach Süd:
Mehr Infos im Internet unter www.aura-hotels.dbsv.org
Pferde, Ziegen, Kaninchen, Hühner und Enten: Das ist die "Kleine Farm" von Martin Schreder und seiner Frau. Auch Seminare im Brotbacken, Bierbrauen und vielem mehr bieten sie an. Im Heilpflanzengarten finden sich auch Besucher mit Seheinschränkungen zurecht, denn es gibt Informationen in Punkt- und Schwarzschrift. Die Arbeit koste viel Zeit, sagt unser Autor, aber sie mache ihn glücklich.
Von Martin Schreder
Gärtner war schon in jungen Jahren mein Berufswunsch, denn der Umgang mit Pflanzen und die gärtnerische Gestaltung hat mich bereits früh interessiert. Nach der Ausbildung und der Gesellenzeit habe ich zwei Meistertitel erworben: im Blumen- und Zierpflanzenbau und im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Über den Obst- und Gemüsehandel bin ich dann aber in die Speditionsbranche gekommen. Im Jahr 2003, dem Jahr meiner Erblindung, war ich selbstständiger, mittelständischer Spediteur und Logistiker mit einer Niederlassung in den Niederlanden.
Eine Extremsituation wie eine Erblindung ist natürlich nicht leicht, dennoch war und bin ich nicht bereit, mich den Einschränkungen einfach zu unterwerfen.
Meine Frau und ich haben vor elf Jahren unseren kleinen Hof gekauft: Ziel war es, unsere Pferde nahe am Haus stehen zu haben, um lange Wege zum Stall für mich zu vermeiden. Wir haben das Haus kernsaniert, zu unseren Kaninchen und Pferden noch ein paar Hühner gekauft und uns gesagt, einen Nutzgarten können wir auch anlegen. Nach einem Jahr kam die erste Ziege hinzu. Die "Kleine Farm" war also nicht geplant, sie hat sich entwickelt.
Heute ist sie ein Selbstversorgerhof mit vielen Tieren und Pflanzen. Wir verkaufen nach Absprache landwirtschaftliche Produkte aus eigenem Anbau und eigener Produktion, zum Beispiel Obst, Gemüse, Ziegenkäse und Eier. Einen Hofladen betreiben wir nicht.
Wir bieten auch Führungen, Schulungen und Seminare zu verschiedenen Bereichen der Selbstversorgung an, auch für blinde und sehbehinderte Gäste. Wir bringen den Teilnehmern Bierbrauen und Brotbacken bei und wie man Käse, Naturkosmetik, Seifen und Mittel für die Hausapotheke herstellt. Brotbacken habe ich schon viele Jahre vor meiner Erblindung gelernt und musste nur hier und da umdenken. Das Bierbrauen haben meine Frau und ich mithilfe von Büchern, Informationen aus dem Internet und eigenen Praxiserfahrungen gelernt. Der Bedarf an Informationen rund um die Selbstversorgung ist hoch, und dem kommen wir mit unseren Angeboten entgegen. Am Tag der Offenen Gartenpforte, viermal im Jahr, können Besucher auch einfach so hereinschauen.
Auch Kräuterführungen und -seminare bieten wir an: Unseren Heilpflanzengarten nach Hildegard von Bingen, kurz "Hildegarten", hat meine Frau Christiane im Jahr 2013 im Rahmen einer Ausbildung zur diplomierten Kräuterfachfrau angelegt. Er ist übersichtlich gestaltet, es gibt eine Schautafel in Punkt- und Schwarzschrift, ein Tastmodell des Gartens und an jedem Beet den Pflanzennamen in Punkt- und Schwarzschrift. Die Pflanzen kann man nicht nur erfühlen und erschnuppern, sondern auch mit dem Geschmackssinn erfahren, zum Beispiel das Bergbohnenkraut.
Meine Aufgaben in Haus und Hof sind vielfältig: Ich führe den Haushalt, koche, wasche und kaufe ein. Ich versorge unsere Tiere – das sind aktuell etwa hundert: Pferde, Ziegen, Hunde, Katzen, Hühner, Kaninchen, Puten und Enten. Zur Versorgung gehört das Füttern, Misten und natürlich auch ein bisschen Schmusen. Die Ziegen werden zweimal am Tag gemolken und die Milch zu Käse, Frischkäse, Quark, Butter und Joghurt verarbeitet. Einmal in der Woche backe ich Brot, und im Winter wird Bier gebraut. Alle Arbeiten rund um die Blumen und das Gemüse auf unserem Hof mache ich selbst, mit Ausnahme von Jäten und Ernten. Auch die An- und Aufzucht ist meine Aufgabe; im Jahresdurchschnitt sind das etwa 4500 Pflanzen. Falls es meine Zeit erlaubt, reite ich mit meinem Blindenreitpferd Fridolin aus. Alles in allem ein schönes und rundum zufriedenstellendes Leben, das nur wenige Wünsche offen lässt.
Ehrenamtlich bin ich auch aktiv: Das Amt als Vorsitzender des Klever Blinden- und Sehbehindertenvereins habe ich in diesem Jahr nach elf Jahren abgegeben, da ich der Meinung bin, zu lange Amtszeiten tun keinem Verein gut. Ich bin aber weiterhin im Vorstand tätig, zum Beispiel bei der telefonischen Erstberatung. Mein Zeitaufwand für das Ehrenamt liegt jetzt bei durchschnittlich zehn bis zwölf Stunden im Monat.
Auf dem Hof machen meine Frau und ich fast alles allein. Wenn es mal eng wird, finden sich immer ein paar helfende Hände. Meine Eltern, 85 und 86 Jahre alt, sind gerne bei uns und packen nach Kräften mit an. Unsere Tochter Sarah (27) übernimmt die Arbeiten auf dem Hof, wenn wir mal ein paar wenige Tage Urlaub machen.
Meine Arbeit macht mich glücklich, und ich mache sie gerne. Klar, der Tag fängt morgens vor sechs Uhr an und endet um 22 Uhr, aber mit viel Einsatz und Herzblut können wir sowohl für unsere Produkte als auch für unsere Schulungen eine hohe Qualität gewährleisten. Grundsätzlich bin ich Gärtnermeister geworden, weil mir die Arbeit mit der Natur Freude bereitet. Gleiches gilt für die Arbeit mit den Tieren. Wenn dann noch ein Partner dazukommt, der genauso gerne auf dem Hof arbeitet und Impulse für die Arbeit gibt, kann nichts mehr schiefgehen!
Martin Schreder (53) lebt in Wegberg-Rickelrath nahe
Mönchengladbach.
www.kleine-farm-rickelrath.de
Dazu zwei Bilder:
Die Bewilligung einer Arbeitsassistenz dient nicht vorrangig der Vermeidung von Arbeitslosigkeit und der Förderung einer gewinnbringenden Tätigkeit: Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil deutlich gemacht. Vielmehr soll Assistenz Menschen mit Behinderung gleiche Chancen in ihrer Berufsausübung sichern. Welche Auswirkungen das Urteil haben könnte, erläutert Dr. Michael Richter.
Wie in der August-Ausgabe der "Sichtweisen" berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht im Januar einem Kläger Recht gegeben, der eine Festanstellung aufgab und für seine neue selbstständige Tätigkeit die Kostenübernahme für eine Arbeitsassistenz beantragte. Was bedeutet dieses Urteil konkret für Menschen, die Arbeitsassistenz benötigen?
Das Urteil vom 23.1.2018 (Az BVerwG 5 C 9.16 – Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz) ist über den verhandelten Einzelfall hinaus von Bedeutung. Nach wie vor gilt zwar der Grundsatz, dass Arbeitsassistenz nur dann gewährt wird, wenn sie notwendig ist, um mit Menschen ohne Behinderung im Arbeitsleben zu konkurrieren. Trotzdem wird das Urteil zu einer deutlich veränderten Praxis in der Leistungsgewährung führen.
Bisher wird in der Regel die "Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zum Thema Arbeitsassistenz" umgesetzt, die vom April 2014 datiert. Diese BIH-Empfehlung fußt auf zwei Annahmen. Erstens: Den Integrationsämtern steht bei der Gewährung von Leistungen der selbstorganisierten Arbeitsassistenz ein Ermessensspielraum zu. Zweitens: Arbeitsassistenz soll vor allem der Vermeidung von Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen dienen. Im Vordergrund steht die Frage "Kann ein schwerbehinderter Mensch auf diesem Weg wirklich gewinnbringend arbeiten?"
Dieses Grundverständnis und die entsprechende Auslegung der BIH-Empfehlung führten schon oft dazu, dass im Einzelfall Leistungen nicht ausreichend oder gar nicht gewährt wurden – insbesondere, wenn es um qualifiziertere oder innovative Erwerbstätigkeiten von schwerbehinderten Menschen ging. Im Sinne des hier zu besprechenden Urteils ist dieses Grundverständnis jedoch falsch. Erstens dient der Anspruch auf selbstorganisierte Arbeitsassistenz nicht nur dazu, Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen zu vermeiden. Er soll vielmehr schwerbehinderten Berufstätigen die gleichen Chancen auf Selbstverwirklichung ermöglichen wie nicht-behinderten. Denn schließlich gilt auch für sie das Grundrecht auf Berufs- und Berufswahlfreiheit gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes.
Zweitens darf keine "Wirtschaftlichkeitsprüfung" im Sinne einer Gegenüberstellung von "Arbeitsertrag" und den notwendigen Aufwendungen für eine Arbeitsassistenz erfolgen.
Entsprechend dieser Feststellung dürfte dann auch Punkt 2.2 der BIH-Empfehlung zu streichen sein. Diese Regelung verweist auf den Anspruch des behinderten Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, sich gegebenenfalls auf einen geeigneteren Arbeitsplatz versetzen zu lassen (vgl. § 164, Abs. 4 SGB IX, a.F. § 81, Abs. 4 SGB IX). Problematisch daran war in der Praxis, dass aus diesem Recht eine Pflicht des schwerbehinderten Menschen gemacht wurde, die benötigte Arbeitsassistenz so weit wie möglich zu reduzieren. Bei "Nichtbefolgung" wurden Leistungen gekürzt oder versagt. Ähnlich verhielt es sich auch im verhandelten Fall, bei dem der Kläger im Rahmen seiner vorherigen Tätigkeit als Beamter nicht auf Arbeitsassistenz angewiesen war, sie für seine selbstständige Tätigkeit aber in Anspruch nehmen wollte. Aufgrund der nun vorliegenden Entscheidung hat der schwerbehinderte Mensch zwar nach wie vor Anspruch, sich auf einen geeigneteren Arbeitsplatz versetzen zu lassen, aber dieser Anspruch hat mit der Gewährung von Arbeitsassistenz nichts mehr zu tun.
Auch weitere Regelungen der BIH-Empfehlung zur Arbeitsassistenz dürften nicht mehr wie bisher anwendbar sein. So beschreibt etwa Punkt 2.3: Ein Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen sei in der Regel nicht geeignet – und damit nicht "unterstützenswert" durch Gewährung von Assistenzleistungen -, wenn das Arbeitsentgelt oder der erzielte Ertrag einer selbstständigen Tätigkeit nicht doppelt so hoch wie die Kosten der Arbeitsassistenz sei. Ebensowenig sei ein Arbeitsplatz geeignet, wenn die Assistenzkraft mehr als die Hälfte der Zeit für ihre Tätigkeit benötige, die der schwerbehinderte Assistenznehmer für seine Arbeit braucht.
Ebenfalls neu zu bewerten dürfte auch die Frage nach der Qualifikation einer Arbeitsassistenz und ihrer Vergütung sein. Bisher gehen die Integrationsämter davon aus, dass für eine Assistenzerbringung keine Ausbildung oder Qualifikation notwendig ist. Dadurch wird die Finanzierung einer Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen, die einer qualifizierten Tätigkeit nachgehen, oft unmöglich, weil eine ortsübliche Bezahlung entsprechend der Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrags der Länder für angemessen gehalten wird. Deshalb werden regelmäßig nur solche Kosten bei der Leistungsgewährung berücksichtigt (vgl. 4.1 der BIH-Empfehlung von 2014).
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfte dies nicht mehr so praktiziert werden. Zumindest in Fällen, bei denen eine besondere Qualifikation der Arbeitsassistenz geltend gemacht wird, müsste wohl künftig geprüft werden, welche Qualifikationen die Arbeitsassistenz tatsächlich benötigt und wie hoch sie entsprechend bezahlt werden kann.
Das hier besprochene Urteil könnte mittelbar auch Auswirkungen auf die Frage haben, ob Arbeitsassistenz auch nach Erreichen des Renteneintrittsalters und bei prekären Arbeitsverhältnissen, beispielsweise 450-Euro-Jobs, zu gewähren ist. Die Integrationsämter verneinen das bisher generell. Wenn nun aber auf den richterlich festgestellten Zweck der Assistenzleistungen verwiesen wird, nämlich Chancengleichheit für schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben herzustellen, muss künftig eventuell anders entschieden werden. Das wäre auch deshalb wichtig, weil schwerbehinderte Menschen oft auch nach Erreichen des Renteneintrittsalters auf Arbeit angewiesen sind, zum Beispiel aufgrund behinderungsbedingter Verzögerungen in der Ausbildung oder wegen eines geringen Erwerbseinkommens oder weil sie selbstständig sind. Zudem schaffen viele den Einstieg ins Arbeitsleben leider nur durch prekäre Arbeitsverhältnisse.
Zusammengefasst kann man festhalten: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.1.2018 ist ein Meilenstein auf dem Weg zur beruflichen Inklusion schwerbehinderter Menschen. Denn es formuliert das Prinzip der Herstellung von Chancengleichheit im Arbeitsleben für die Gewährung von selbstorganisierten Assistenzleistungen. So verbessert es die Möglichkeiten zur beruflichen Selbstverwirklichung.
Dr. Michael Richter, Geschäftsführer der Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen"
Die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" gGmbH wird vom DBSV und anderen Partnern unterhalten. Die Beratung wird in der Regel von behinderten Juristen durchgeführt und ist für Mitglieder der DBSV-Landesvereine kostenfrei.
Geschäftsstelle Marburg
Tel.: 0 64 21 / 9 48 44-90
oder -91
Niederlassung Berlin
Tel.: 0 30 / 91 20 30 91
E-Mail:
kontakt@rbm-rechtsberatung.de
www.rbm-rechtsberatung.de
Ein Buchtipp von Anja Beduhn, Norddeutsche Blindenhörbücherei
Mark, Karen und ihre Tochter Heather leben ihr von materiellen Sorgen freies Leben in Manhattan. Doch das Dreieck Vater-Mutter-Kind ist labil. Heather, das von allen vergötterte Kind, verändert sich: Als sie in die Pubertät kommt, wendet sie sich von der Mutter ab, die das nicht verkraftet. Parallel erzählt der Autor das Schicksal von Bobby Klasky, der ein Zerrbild von Heathers Upperclass-Idylle zu sein scheint: Kind einer drogensüchtigen Prostituierten, geboren in die Hölle hinein. Sein Lebensweg führt ins Gefängnis, wo ihm der letzte Rest von Menschlichkeit abhandenkommt. Als sich die beiden Geschichten kreuzen, kann es nur zur Katastrophe kommen.
Als Hörer wechselt man zwischen der Perspektive von Heathers Eltern und der Bobbys und ist gespannt auf das sich anbahnende Unglück. Die Besessenheit des Psychopathen Bobby ähnelt in ihrem Ausmaß erschreckend der von Heathers Eltern ihrer Tochter gegenüber.
Ein exzellent erzählter kleiner Roman, abgründig und voller Überraschungen. Geschrieben wurde er vom geistigen Vater der US-Fernsehserie "Mad Men".
Matthew Weiner: Alles über Heather
Sprecher: Claas
Christophersen
1 DAISY-CD (2:50 Stunden)
Ein Buchtipp von Heidrun Fruggel, Westdeutsche Blindenhörbücherei
Detective Inspector Sean Duffy ist Katholik und das im Belfast der Achtzigerjahre, inmitten der nordirischen "Troubles". Angefeindet von der IRA und unbeliebt bei den protestantischen Nachbarn und Kollegen geht er unbeirrt seinen Weg. Ein Drogendealer wird mit einem Pfeil im Rücken aufgefunden. Duffys Vorgesetzte drängen darauf, den Fall zu den Akten zu legen, aber Duffy lässt nicht locker, ermittelt weiter. Doch dann wird eine interne Ermittlung gegen ihn eingeleitet, seine Freundin Beth zieht mit der kleinen Emma nach einem Streit zu ihren Eltern, und Maskierte verschleppen ihn in einen Wald, damit er dort sein eigenes Grab schaufelt.
Auch der sechste Fall der äußerst spannenden und fundiert recherchierten Reihe sticht positiv aus der Masse der Krimi-Neuerscheinungen hervor. Die Romane sind keine "Wohlfühl-Krimis", aber neben der beschriebenen Gewalt und der manchmal düster-melancholischen Stimmung findet sich auch immer eine Portion Humor.
Adrian McKinty: Dirty Cops
1 DAISY-CD (9:15 Stunden)
Sprecher: Andreas Ladwig
Ein Buchtipp von Sonja Schikowski, Bayerische Hörbücherei
Seit der Kindheit verbindet Pietro mit dem Monte-Rosa-Massiv vor allem eines: seine Freundschaft zu Bruno, mit dem er einst jeden Sommer die wilde Landschaft der Berge erkundet hat. Inzwischen hat Pietro Mailand verlassen und bereist die Welt, aber immer wieder zieht es ihn in die Hütte an dem kleinen Gletschersee – und zu Bruno, gleichsam bester Freund und Konstante in Pietros unstetem Dasein. Denn Bruno hat die Berge nie verlassen, betreibt jetzt eine Käserei auf der Alm und lebt in der Kargheit der Natur, dem Rhythmus der Jahreszeiten unterworfen. Es scheint, als hätte Bruno gefunden, wonach Pietro immer noch sucht: einen Ort der Zufriedenheit; das, was im Leben wirklich zählt. Doch das täuscht. Ein berührendes und poetisches Buch über die Freundschaft und das Ankommen, voll melancholischer Schönheit durch die archaische Bergkulisse.
Paolo Cognetti: Acht Berge
1 DAISY-CD (8:30 Stunden)
Sprecher: Tilman Leher
Dazu ein Bild: Das Buchcover zu "Acht Berge" zeigt eine stilisierte Illustration: Über weißen Bergen prangt der Nachthimmel mit Sternen. Bäume umsäumen einen Bergsee; rechts erkennt man in der Ferne eine Hütte.
Max und Annie treffen sich mit anderen jede Woche zu einem Spieleabend. Eines Tages plant Brooks, der Bruder von Max, eine Krimi-Party mit gespielten Verbrechern und Bundesagenten. Als Brooks entführt wird, scheint alles Teil des Spiels zu sein. Doch als die sechs Spieler aufbrechen, um den Fall zu lösen und zu gewinnen, entdecken sie allmählich, dass weder das "Spiel" noch Brooks das sind, was sie zu sein scheinen. Im Laufe einer chaotischen Nacht werden die Freunde mit immer mehr Problemen konfrontiert, denn jede Überraschung führt zu einer neuen unerwarteten Wendung. Es könnte für sie ein großes Vergnügen sein – oder es könnte schließlich Game Over heißen. Mit viel schwarzem Humor schicken die Regisseure ihre Spieler auf eine spektakuläre Achterbahnfahrt aus Wendungen, Gags und dramatischen Momenten.
Game Night
Komödie, USA 2018
Regie: John Francis
Daley, Jonathan Goldstein
Drehbuch: Mark Perez
Mit Jason Bateman,
Rachel McAdams, Kyle Chandler
Als DVD und Blu-ray erhältlich
Manche Hilfsmittel, die von einer Krankenkasse finanziert wurden, bleiben in deren Eigentum und dürfen vom Versicherten nicht verkauft werden. Bitte achten Sie deshalb darauf, in privaten Kleinanzeigen ausschließlich Hilfsmittel aus Privateigentum anzubieten.
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Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.
– Landeshilfsmittelzentrum
Louis-Braille-Str.6, 01099
Dresden
Tel.: 03 51 / 8 09 06 24
Fax: 03 51 / 8 09 06 27
E-Mail:
lhz@bsv-sachsen.de
Alles rund um Audiodeskription
www.hörfilm.info
Service-Telefon: 0 30 / 25 55 80 800