Sichtweisen Ausgabe 03/2018

"Sichtweisen" – Heft 03/2018

Sichtweisen 03/2018

Inhalt

Impressum

Editorial

Werbeanzeigen:

Second Sight

OrCam MyEye

Nikolauspflege

Vanda Pharmaceuticals

RTB

Help Tech

Marland

Tonpost Trier

Reisen mit anders-sehn 2018

Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen

SynPhon

DHV  –  Deutscher Hilfsmittelvertrieb

Im Gespräch:

"Auf Fähigkeiten fokussieren"

DBSV-Nachrichten:

DBSV-Verbandstag 2018: Aufruf zum Dialog

AG 1: Selbsthilfe zwischen Betroffenenkompetenz und Professionalisierung

AG 2: "Kids-Club" oder "Ü30-Party"  –  Was verstehen wir unter Jugendarbeit?

AG 3: Seniorenarbeit: Wie gelingt die Ansprache und Einbindung älterer Menschen?

AG 4: Berufliche Teilhabe im Spannungsfeld des digitalen Wandels

AG 5: Barrierefreie Gesellschaft

Leseraufruf: Mitreden  –  mitgestalten!

Deutscher Hörfilmpreis 2018

Wahl des Publikumslieblings

Abschied von Dario Malkowski

Die Nominierungen für den Deutschen Hörfilmpreis 2018

Beraten und beschlossen

Meldungen

Deutscher Seniorentag in Dortmund

Katarakt: Neue Broschüre für Augenpatienten

DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Dank an Unterstützer des DBSV

Thema: Europa ohne Barrieren

Gesetzentwurf mit Potenzial

Neuer Referent für Internationale Zusammenarbeit

Termine & Tipps:

Termine

Oper mit Live-Audiodeskription in Bielefeld

Theater mit Live-Audiodeskription in Leipzig

In Bewegung an der Ostsee

Biografisches Theater: Berufsperspektiven ausloten

Frühlingswoche für Junggebliebene in Südtirol

Pfingstwochenende in Lobetal

Seminar für blinde Gartenfreunde

Gelassenheit und Gleichgewicht mit Tai Chi und Qi Gong

DBSV-Veranstaltungen

"Erwerbstätig werden  –  erwerbstätig bleiben"

"Fit fürs Web 2.0"

Forum:

Mobbing transparent machen

Sechs Punkte wie auf dem Würfel

Rätsel

Lösung des Januar-Rätsels

Rätselfreunde im Glück

Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Panorama:

Bildung

Inklusion: blista öffnet sich für sehende Schüler

Recht

Urteil zur Versorgung mit Blindenführhund bei Gehbehinderung

Bundesverwaltungsgericht: Urteil zu Arbeitsassistenz bringt mehr Flexibilität

Wirtschaft

Keine Rettung für "BAUM Retec AG"

Forschung

Stiftung Auge fördert ophthalmologische Versorgungsforschung

Sport

Doppelgold für sehbehinderte Schwimmerin

Persönliches

Trauer um Keyvan Dahesch

Abschied von Armin Kappallo

AURA-Hotels: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

Menschen:

Aus dem Background ins Rampenlicht

Service:

Termine organisieren

Medien:

Bücher

Mörderisches Ufer

Widerfahrnis

Das letzte Nashorn

Kurzinfo: Medibus-Katalog

Der Tag, an dem uns Vater erzählte, dass er ein DDR-Spion sei

Kurzinfo: Hörzeitungsauskunft

Kurzinfo: Zeitungen lokal hören

Hörfilme

Monsieur Pierre geht online

Kurzinfo: hörfilm.info

Anzeigen:

Private Kleinanzeigen

Verkaufe

Suche

Gewerbliche Anzeigen

Papenmeier Reha Technik

AURA Hotel Saulgrub

IPD

Schottland-für-Alle

Deutsches Katholisches Blindenwerk

Braunschweiger Blindenhilfsmittelversand

AASB Maria Seidling

Landeshilfsmittelzentrum Dresden


Titelbild:
Das Titelbild ist dunkelblau. Darauf prangt, über drei Zeilen verteilt, in großer weißer Schrift der Titel "Sichtweisen"  –  die Buchstaben sind fragmentiert dargestellt. In einem grünen Kasten auf halber Höhe wird der Name des Magazins gut lesbar wiederholt. Links unten sind in Anlehnung an die Flagge der Europäischen Union zwölf gelbe Sterne in einem Kreis zu sehen. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe befasst sich mit dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz.



Impressum


"Sichtweisen" – Das Magazin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV),
vormals "Gegenwart", 72. Jahrgang
ISSN: 2511-7017


Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin


Redaktion:
Irene Klein (V.i.S.d.P.), Kristin Hoell
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: sichtweisen@dbsv.org


Die "Sichtweisen" erscheinen zehnmal im Jahr (Januar/Februar und Juni/Juli als Doppelnummer) in Print, Brailleschrift und als Bestandteil der DAISY-CD DBSV-Inform, die Mitglieder aller DBSV-Landesvereine kostenfrei abonnieren können.


Jahresbezugspreis für Print und Braille:
38,50 Euro für Inhaber der DBSV-Karte,
sonst 44 Euro,
halber Preis für Abonnenten unter 21 Jahren.


DBSV-Zeitschriftenverlag:
Petra Wolff
Tel.: 030 / 28 53 87-220
E-Mail: p.wolff@dbsv.org


Kündigung des Abonnements bis Ende September für das Folgejahr.


Anzeigenverwaltung:
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: anzeigen@dbsv.org


Private Kleinanzeigen bis 200 Zeichen: 10 Euro, je weitere 50 Zeichen: 5 Euro.
Mediadaten für gewerbliche Anzeigenkunden auf Anfrage.


Produktion:
Print: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, mit freundlicher Unterstützung
Braille: Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)
DAISY: DZB und Berola-Film GmbH

Hinweis:
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird in den Sichtweisen® in der Regel auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.




Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

"Zukunft passiert nicht, Zukunft kann gestaltet werden": So könnte das Motto des DBSV-Verbandstages lauten. Nach vier Jahren treffen sich Ende Juni wieder rund 150 Selbsthilfevertreter aus ganz Deutschland, um eine Standortbestimmung des Verbandes vorzunehmen und Impulse für die Zukunft zu setzen. Wie es vorangehen soll, beraten fünf Arbeitsgruppen anhand konkreter Herausforderungen. Von der Beratungskompetenz der Selbsthilfe über die Jugend- und Seniorenarbeit bis zur Digitalisierung im beruflichen Kontext und zur Barrierefreiheit reicht das Spektrum. Um die Mitgliedschaft an der gemeinsamen Diskussion zu beteiligen, werden die Themen schon in dieser Ausgabe der "Sichtweisen" vorgestellt. Nutzen Sie die Gelegenheit und bringen Sie sich mit Ihren Kommentaren und Anregungen ein.

Als Gegengewicht zu innerverbandlichen Themen schwärmen diese "Sichtweisen" aus in die weite Welt. Sie konnten ein Interview mit der Trägerin des "Alternativen Nobelpreises" führen. Die Juristin Yetnebersh Nigussie aus Äthiopien setzt sich international für die Rechte behinderter Menschen und für Inklusion ein. Dass sie ihren Weg so gehen konnte, hat sie nicht zuletzt ihrer Blindheit zu verdanken.

Das Erfolgsrezept von Raul Midón heißt, sich ganz zu seinem Stil zu bekennen. Der blinde US-Amerikaner tourte jahrelang als Background-Sänger mit Pop-Größen wie Shakira und Jennifer Lopez, bevor er sich für eine Solokarriere entschied. Im vergangenen Jahr war sein aktuelles Album für einen Grammy nominiert. Ein Porträt des Musikers lesen Sie unter der Rubrik "Menschen".

Der Themenschwerpunkt dieser "Sichtweisen" gibt schließlich Einblicke in die internationale Arbeit der Selbsthilfe. In der Europäischen Union ist ein Gesetz für Barrierefreiheit in Arbeit. Es könnte ein Meilenstein für die Gleichstellung behinderter Menschen werden, wenn es tatsächlich gelingt, alle Wirtschaftsakteure zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Die Europäische Blindenunion setzt alles daran, die Interessen blinder und sehbehinderter Menschen zu vertreten und hat insbesondere im EU-Parlament viel Überzeugungsarbeit geleistet. Nachdem sich Rat und Parlament mit dem Gesetzentwurf befasst haben, stehen jetzt die Trilogverhandlungen an und damit die entscheidende Phase im Gesetzgebungsverfahren.

Ob mit den Ohren, den Händen oder den Augen  –  ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre!

Irene Klein
Redaktion "Sichtweisen"  

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Second Sight

Haben Sie Retinitis Pigmentosa?
Neue Hoffnung für Blinde


Argus® II ist eine Netzhautprothese, die erblindeten Menschen wieder einen Seheindruck geben kann.

Vier gute Gründe sprechen für Argus II:

  • Argus II kann Ihnen ermöglichen, unabhängiger zu sein und die Lebensqualität zu verbessern.
  • Argus II wird den speziellen Anforderungen des täglichen Gebrauchs individuell angepasst. Die Benutzer von Argus II erhalten dazu ebenfalls ein speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Rehabilitationsprogramm.
  • Argus II ist sehr stabil. Es funktioniert bei einer Mehrzahl der Patienten zuverlässig, selbst 9 Jahre nach der Implantation.
  • Argus II ist bei den Krankenkassen erstattungsfähig

Argus II ist langfristig zuverlässig und bietet Vorteile für die Patienten  –  vielen von ihnen schon seit bis zu neun Jahren.

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die von den Patienten erfüllt werden müssen. Hierzu gehören u.a.:

  • ein Lebensalter von über 25 Jahren
  • eine schwer bis hochgradig ausgeprägte Retinitis pigmentosa oder
    • Usher-Syndrom
    • Chorioideremie
    • Stäbchen-Zapfen-Degeneration
    • Lebersche kongenitale Amaurose
    • Bardet-Biedl-Syndrom
  • mit Sehschärfe Lichtwahrnehmung oder weniger beschränkt
  • Personen mit nutzbarer formerkennender Sehfähigkeit vor Beginn der Degeneration

Second Sight Hotline: 0800-184-4321
E-Mail: patients@secondsight.com
www.bionisches-auge.de

OrCam MyEye

Offiziell als Hilfsmittel anerkannt


Gute Nachrichten für Blinde und Sehbehinderte in Deutschland: Das moderne Hilfsmittel OrCam MyEye ist nun offiziell als Hilfsmittel anerkannt. Eine finanzielle Übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse wird so deutlich erleichtert. Mit der Hightech-Kamera OrCam MyEye können Betroffene wieder eigenständig lesen  –  und zwar alle Texte in Druckschrift: Zeitungen, Bücher, Schilder und natürlich auch Handy- und Computer-Bildschirme.


Endlich wieder selber lesen  –  und vieles mehr

Zusätzlich können Nutzer mit der OrCam MyEye Personen, Produkte, Geldscheine und Farben erkennen und sogar Barcodes identifizieren. Damit gewährt das Gerät blinden und sehbehinderten Menschen mehr Unabhängigkeit  –  zum Beispiel unterwegs im Zug, in der Straßenbahn oder im Restaurant, wenn man die Speisekarte lesen möchte.

Insbesondere die Lesefunktion der OrCam MyEye ist für viele Menschen eine große Erleichterung  –  Text und Schrift sind allgegenwärtige Begleiter, die durch das moderne Hilfsmittel nun für viele weitere Menschen zugänglich gemacht werden.


Einfach zu bedienen

Die OrCam MyEye kann an jeder handelsüblichen Brille befestigt werden und lässt sich sehr leicht bedienen. Sie ist sowohl in der Freizeit als auch in Schule, Studium oder Beruf ein unauffälliger und hilfreicher Begleiter. Dieser Nutzen wurde nun von der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt. Damit ist der Zugang zu dem intelligenten Hilfsmittel nun für viele Betroffene deutlich einfacher. OrCam und seine Vertriebspartner in Deutschland unterstützen alle Interessierten bei dem Prozess, das Gerät als Hilfsmittel bei der eigenen Krankenkasse einzureichen.


Die Funktionen der OrCam MyEye im Überblick:

  • Liest Texte von jeder Oberfläche
  • Erkennt bekannte Gesichter und Produkte
  • Erkennt Geldscheine
  • Kann Farben und Barcodes identifizieren
  • Leichte Bedienung
  • Unauffälliges Gerät für Freizeit, Ausbildung und Beruf

OrCam MyEye
orcam.com
069 66 42 66 20 58 3
facebook.com/OrCamTechDE
Auch auf Twitter und Youtube

Nikolauspflege

Den Menschen sehen.


Werden Sie Begleiter!
Schenken Sie Lebensfreude!
Ihre Spende an die Nikolauspflege hilft blinden und sehbehinderten Menschen.


Wir von der Nikolauspflege setzen uns dafür ein, dass es blinden, sehbehinderten und mehrfachbehinderten Menschen gut geht und sie am Leben teilhaben können.

Begleiten Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende:
BW-Bank
IBAN: DE97 6005 0101 0001 0009 99


Weitere Informationen: www.nikolauspflege.de/begleiter

Vanda Pharmaceuticals

non-24.de

Haben Sie manchmal das Gefühl, Ihre Tage und Nächte sind auf den Kopf gestellt? Haben Sie Schwierigkeiten, nachts zu schlafen und sind tagsüber häufig sehr müde? Sind Sie völlig blind?

Weitere Fragen? Antworten erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 24 321 24 oder auf www.non-24.de


Non-24
Eine zyklische Schlaf-Wach-Rhythmusstörung bei völlig blinden Menschen
Dies ist ein Service der Firma Vanda Pharmaceuticals Germany GmbH

RTB

In der Schwarzschriftausgabe ist ein Foto einer jungen Frau mit dunkelblondem Haar in schwarzer Lederjacke zu sehen, die mit einem alten Modell eines Mikrofons aus den 1950er Jahren eine rockige Sängerin darstellt. Rechts daneben steht der Schriftzug "Sie gibt den Ton an"  –  "Wir auch!" steht darunter neben der Abbildung einer Akustik für Lichtzeichenanlagen der Firma RTB.


RTB GmbH & Co. KG
Tel.: 00 49 (0) 5252 9706-0
www.rtb-bl.de

Help Tech

Handy Tech Braillezeilen  –  immer die richtige Wahl


  • Active Braille: die vielseitige und mobile Braillezeile
  • Active Star: optimal für die Nutzung mit einem Notebook
  • NEU: Actilino  –  mobile Braillezeile und Notizgerät in einem

Besonderheiten der Active-Serie:

  • Einzigartige Ergonomie: fühlen Sie den Unterschied  –  die konkaven Brailleelemente sorgen für ein angenehmes Lesevergnügen
  • ATC-Technologie: Entspanntes Lesen von Dokumenten und Büchern. Lästiges Weiterschalten mittels Tastendruck entfällt. Erkennt die Leseposition und schaltet automatisch weiter.

Entdecken Sie weitere Handy Tech Braillezeilen  –  für den Arbeitsplatz, den Alltag sowie für Schule und Ausbildung


Help Tech GmbH  –  Helfen heißt verstehen
www.helptech.de
info@helptech.de
Stuttgart: 07 11 / 2 20 22 99-0
Köln: 02 21 / 92 15 56-0
Marburg: 0 64 21 / 69 00 12-0
Lüneburg: 0 41 31 / 69 96 98-0


PS: Besuchen Sie uns auf der SightCity vom 25. bis 27. April 2018 am Stand B3.


Bildbeschreibung: Das Bild zeigt eine Collage der Handy Tech Braillezeilen aus der Active-Serie. Auf der linken Seite ist die Active Star zu sehen. Auf dieser befindet sich ein Notebook. Die ausziehbare Stellfläche ist, der Tiefe des Notebooks entsprechend, flexibel angepasst. Das Bild rechts neben der Active Star zeigt einen jungen Schüler, der auf seiner ergonomisch gestalteten Active Braille liest. Auf dem Bild darunter ist die neue Handy Tech Braillezeille Actilino zu sehen.

Marland

TINY

Erste wasserfeste taktile Armbanduhr für die ganze Familie!

Mit der neuartigen, modernen Armbanduhr TINY kann die Tageszeit, der Wochentag und das Datum mit Streichen des Fingers auf dem "Touch-Screen" mit Vibrationen lautlos abgerufen werden.


Marland GmbH
Spezialversand für Blinde, Sehbehinderte und Taubblinde
Zollenreuter Straße 6, D-88326 Aulendorf
Hotline: 0 08 00 63 63 63 63

Tonpost Trier

Arbeitsstelle Medien für Blinde und Sehbehinderte


Unsere Produkte sind:

  • Hörmagazin "Trierische Tonpost"
  • "TV-Daisy"  –  das 14-tägige Fernsehprogramm für Ihre Ohren: 17 ausgewählte Sender der Öffentlichen und Privaten
  • Zeitschrift "Behinderte im Beruf der Hauptfürsorgestellen": Arbeits- und Schwerbehindertenrecht für Vertrauensleute

Infos: 06 51 / 71 05-430
E-Mail: tonpost@bistum-trier.de
Internet: www.tonpost.de

Reisen mit anders-sehn 2018

2018 bietet anders-sehn wieder ein spannendes Programm, z.B.: Gartenreise Schottland, Wandern im Nationalpark Hohe Tauern, Regionalreise Cuxhaven!

Anmeldungen und Katalogzusendung unter
Tel.: 0 47 21 / 6 99 85 67
E-Mail: hahn@anders-sehn.de
www.anders-sehn.de

Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen

Ihr starker Partner rund um Hilfsmittel und Schulung


  • Individuelle Schulungen seit 2009: Schulungen für iPhone, Apple-Produkte und Windows
  • Barrierefreie Digitalradios und sprechende Fernsehgeräte
  • Internetradio mit Sprachsteuerung, optimiert für Blinde

Tel.: 0 82 32 / 5 03 13 03
Im Web: www.schulze-graben.de

SynPhon

Dem piepst es ganz richtig

Wünschen Sie sich frische Pflegeprodukte im Frühling? Können Sie diese selbst aber kaum finden? Der EinkaufsFuchs ermöglicht es mit einem Piep: Der sagt einfach an, was in der Packung ist! Erproben Sie den EinkaufsFuchs auf der SightCity, der größten internationalen Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel, in Frankfurt vom 25. bis 27. April 2018.


SynPhon GmbH
Im Steinig 6, 76703 Kraichtal
Tel.: 0 72 50 / 92 95 55
E-Mail: synphon@t-online.de
www.synphon.de

DHV  –  Deutscher Hilfsmittelvertrieb

Acustica  –  die innovative Schweizer Armbanduhr mit Sprachausgabe und Vibrationsanzeige

Die Acustica ist eine sehr elegante und besonders hochwertige Armbanduhr, die komplett in der Schweiz entwickelt wurde und hergestellt wird. Die sehr kontrastreichen Zifferblätter sind in Weiß mit schwarzen Ziffern oder in Schwarz mit weißen, fluoreszierenden Ziffern erhältlich. Die Uhr kann die Zeit wahlweise per Sprachausgabe oder per Vibration angeben. Durch diese vielseitigen Eigenschaften ist sie gleichermaßen für sehbehinderte, blinde und taubblinde Träger geeignet.

Die sehr deutliche Stimme der Sprachausgabe kann wahlweise in weiblicher und männlicher Sprache auf der Uhr gespeichert werden. Mit nur drei Knöpfen kann die Zeit oder das Datum abgefragt, der Wecker gestellt oder von der Tonausgabe zur Vibration gewechselt werden. Jederzeit kann direkt an der Uhr die Lautstärke und das Tempo der Ansagen den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.

Das präzise Schweizer Quarzwerk wird mit einem Lithium-Ionen-Akku versorgt, der mittels einer praktischen Aufladestation zirka einmal im Monat aufgeladen werden kann. Über eine mitgelieferte Software kann die Acustica am Computer eingestellt und synchronisiert werden. Dies ist aber auch manuell an der Uhr möglich, so dass die Verbindung zu einem Computer nicht dringend erforderlich ist. Eine weitere Besonderheit dieser Armbanduhr ist die Wasserdichtigkeit, die das Tragen bei Regen, Händewaschen oder auch Duschen zulässt.

Das stabile Gehäuse aus poliertem Edelstahl in runder Form mit äußerst kratzfestem Mineralglas hat einen Durchmesser von 42 mm und eine Höhe von 15 mm. Wahlweise kann die Acustica mit einem schwarzen Rindslederarmband oder einem geschmeidigen Edelstahlarmband geliefert werden. Zum Lieferumfang der Acustica gehören die Aufladestation mit Ladekabel, ein USB-Netzteil, die Bedienungsanleitungen in Text- und Audioversion, eine barrierefreie Steuerungssoftware sowie eine Garantiekarte mit Seriennummer und einer stabilen Aufbewahrungsbox.

  • Acustica Zifferblatt weiß / Lederarmband
        Best.-Nr.: 1306055  –  475,00 Euro
  • Acustica Zifferblatt schwarz / Lederarmband
        Best.-Nr.: 1306057  –  475,00 Euro
  • Acustica Zifferblatt weiß / Edelstahlarmband
        Best.-Nr.: 1306056  –  495,00 Euro
  • Acustica Zifferblatt schwarz / Edelstahlarmband
        Best.-Nr.: 1306058  –  495,00 Euro

Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Verkauf Hannover: Tel.: 05 11 / 95 46 50
Bestellservice: 0 18 02 / 25 83 12 (0,14 Euro/Anruf)
Verkauf Blista Marburg: Tel.: 0 64 21 / 60 60
E-Mail: info@deutscherhilfsmittelvertrieb.de
www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de

Im Gespräch:

"Auf Fähigkeiten fokussieren"

In ihrem Heimatland Äthiopien und auf der internationalen Bühne setzt sie sich für die Rechte behinderter Menschen und für inklusive Bildung ein. Für ihren unermüdlichen Einsatz wurde Yetnebersh Nigussie jüngst mit dem "Right Livelihood Award", dem "Alternativen Nobelpreis", geehrt. Im "Sichtweisen"-Interview spricht die 36-Jährige darüber, was ihr diese Auszeichnung bedeutet.

Interview: Kristin Hoell  


Frau Nigussie, zunächst herzlichen Glückwunsch zum "Right Livelihood Award"! Wie haben Sie sich gefühlt, als Sie erfahren haben, dass Sie diesen renommierten Preis erhalten?

Das war sehr aufregend. Ich wusste im Vorfeld, dass ich nominiert bin. Allerdings ist die Konkurrenz sehr groß, daher konnte ich nicht sicher sein, dass ich diesen Preis erhalten würde. Als ich die Nachricht bekam, war es eine große Überraschung. Ich habe mich sehr gefreut.


Inwieweit hilft Ihnen die Auszeichnung für Ihre weitere Arbeit?

Das Thema Inklusion behinderter Menschen erhält durch diese internationale Anerkennung öffentliche Aufmerksamkeit. Menschen, die vorher noch nie von mir gehört haben, haben durch den "Right Livelihood Award" von meiner Arbeit erfahren. Das verleiht ihr großen Wert. Außerdem hilft der Preis finanziell dabei, meine Vision von inklusiver Bildung, insbesondere für Mädchen mit Behinderungen in Äthiopien, voranzubringen. Bildung ist der beste Ausgangspunkt, um Ausgrenzung zu bekämpfen. Je gebildeter eine Generation ist, besonders in einem inklusiven Rahmen, umso besser kommt Inklusion in allen Bereichen voran.


Im Alter von fünf Jahren sind Sie aufgrund einer Meningitis-Infektion erblindet. Heute sagen Sie, dass Sie Ihre Blindheit als Chance betrachten. Warum?

In der Gemeinschaft, aus der ich stamme, sind Mädchen im Alter von acht bis zehn Jahren Kandidatinnen für die Kinderehe. Aufgrund meiner Erblindung wurde ich dafür nicht in Betracht gezogen. Meine Mutter bestand darauf, dass ich eingeschult wurde und eine Ausbildung bekam. So kam ich erst in eine Internatsschule für Blinde und besuchte später eine reguläre Sekundarschule in Addis Abeba. Deshalb nenne ich meine Blindheit eine Chance: Sie hat mir den Weg zu Bildung eröffnet.


Sie waren eine der ersten blinden Jura-Studentinnen an der Universität in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba. Warum wollten Sie Juristin werden?

Bereits zu Schulzeiten habe ich mir gewünscht, Jura zu studieren. Grund war, dass ich mich immer gefragt habe, ob Menschen, die diskriminierende Taten begehen, ein Recht dazu haben. Mir rieten aber viele davon ab, Jura zu studieren. Ich sollte stattdessen einen für Frauen typischen Beruf wie Lehrerin wählen. Das war ein großer Kampf. Schließlich war ich eine der ersten drei blinden Jura-Studentinnen in Addis Abeba. Wir wollten alle drei das Vorurteil widerlegen, Jura sei nur ein Beruf für blinde Männer. Und wir waren erfolgreich: Heute gibt es mehr als 25 blinde Anwältinnen in Äthiopien.

Das Studium an der juristischen Fakultät war nicht einfach. Der Konkurrenzdruck war hoch. Außerdem muss man in diesem Studium viel lesen. Allerdings gab es für mich nichts zu lesen, nur einige wenige veraltete Braille-Bücher. Während meines Studiums fand in Äthiopien eine große Rechtsreform statt. Deshalb musste ich meine eigenen Kodizes und Kommentare in Braille schreiben. Dafür machte ich Audioaufnahmen von Freunden, die mir die Kommentare zu Gesetzen vorlasen.


Haben Sie nach dem Studium als Anwältin gearbeitet?

Ich habe nie Privatrecht praktiziert. Alle meine Tätigkeiten beziehen sich auf die öffentliche Interessenvertretung. Da ich für eine internationale Nichtregierungsorganisation arbeite, werde ich gut genug bezahlt, um auch ehrenamtliche Arbeit annehmen zu können. Ich gehe jedoch nicht vor Gericht. Das ist eine Entscheidung, die ich bereits während meines Studiums getroffen habe. Damals erfuhr ich, dass es ein Gesetz gibt, das verhindert, dass blinde Menschen Richter werden dürfen. Ich wollte meine Zukunft nicht darauf beschränken, immer als Strafverfolgerin arbeiten zu müssen. Ich habe mich deshalb für die öffentliche Anwaltschaft entschieden, auch weil ich so mehr Menschen erreichen kann. Da ich als Aktivistin großgeworden bin, schien dies für mich der richtige Weg zu sein.


Ihr politischer Aktivismus begann an der Universität, wo Sie die Anti-Aids-Bewegung mitgegründet und die Female Student's Association, den Interessenverband der weiblichen Studierenden, ins Leben gerufen haben. Anschließend haben Sie sich ehrenamtlich bei mehr als 20 äthiopischen Organisationen engagiert und 2005 das Äthiopische Zentrum für Behinderung und Entwicklung (ECDD) mitgegründet. Bis 2015 haben Sie als Geschäftsführerin des ECDD gearbeitet. Was betrachten Sie persönlich als größten Erfolg in dieser Zeit?

Die größte Errungenschaft sehe ich darin, dass wir das Thema Behinderung in die Entwicklungsarbeit unseres Landes eingebracht haben. Wir haben erfolgreich mit mehr als 300 Organisationen aus den Bereichen Regierung, Religion und Zivilgesellschaft gearbeitet und sie davon überzeugen können, das Thema Behinderung zu berücksichtigen und eine Behindertenpolitik zu entwickeln. Denn oft denken diejenigen, die an der Entwicklung eines Landes arbeiten, nicht, dass das Thema Behinderung in ihr Arbeitsgebiet fällt. Wir waren außerdem im Bereich Barrierefreiheit erfolgreich. 2009 haben wir durchgesetzt, dass die äthiopische Bauordnung eine Vorschrift für Barrierefreiheit erhält. Das ist gerade für eine schnell wachsende Stadt wie Addis Abeba von enormer Bedeutung.


Sie beschränken sich bei Ihrer Arbeit nicht auf blinde Menschen, sondern setzen sich für die Rechte von behinderten Menschen allgemein ein. War das eine bewusste Entscheidung?

Ich habe als Aktivistin für blinde Menschen angefangen. Ich wurde zur Vorsitzenden der Frauenabteilung des äthiopischen Blindenbundes gewählt. Das war mein Beginn als Führungskraft in der Behindertenbewegung. Nach und nach stellte ich fest, dass behinderte Menschen unabhängig von ihrer Beeinträchtigung dieselben Probleme teilen. Denn Vorurteile und Hürden sind dieselben für eine gehörlose wie für eine blinde Person. Natürlich haben blinde Menschen spezifische Probleme, genauso wie gehörlose Menschen und andere behinderte Menschen. Aber es gibt einen gemeinsamen Feind, der Attitüde heißt. Es gibt Vorurteile und Mythen über Behinderungen, die unabhängig von der Art der Behinderung existieren. Außerdem glaube ich, dass man erfolgreicher ist, je mehr Allianzen man aufbaut. Es war also ein natürlicher Übergang von der Arbeit als Aktivistin für blinde Menschen hin zur Arbeit als behinderungsübergreifende Menschenrechtlerin.


Seither haben Sie ihre Behindertenrechtsarbeit von der regionalen zur internationalen Gesetzgebung ausgeweitet. Seit 2016 sind Sie als Inklusionsexpertin für die internationale Hilfsorganisation "Light for the World" ("Licht für die Welt") tätig. Was sehen Sie aktuell als größte internationale Aufgabe hinsichtlich der Rechte von behinderten Menschen?

Es ist eine Frage der Aufteilung, denn der Problemkuchen ist groß. Es gibt nicht genügend Akteure. International, national, regional  –  wir benötigen mehr Menschen, die über Behinderungen sprechen, weil diese ein menschliches Phänomen sind.

Seit ich 2016 bei "Light for the World" angefangen habe, richtet sich mein Fokus auf die nachhaltigen Entwicklungsziele, die die Vereinten Nationen in ihrer Agenda 2030 zugesichert haben. Der Rahmenplan lautet: "Niemanden zurückzulassen". Die Entwicklungsziele sind ambitioniert. Wir müssen nun sicherstellen, dass sie auf eine inklusive Art und Weise umgesetzt werden.

Die zweite Herausforderung ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie ist jetzt ein Jahrzehnt alt, und es ist wichtig zu erreichen, dass alle Bestimmungen auf alle Menschen mit Behinderungen anwendbar sind. Denn häufig werden sie falsch interpretiert oder an verschiedenen Stellen eingeschränkt. Das betrifft insbesondere inklusive Bildung. Bei "Light for the World" arbeiten wir daran, inklusive Bildung weltweit voranzutreiben. Sie ist in vielen Ländern noch keine gängige Praxis. Das gilt sowohl für Entwicklungsländer als auch für Industrieländer.


Bereits vor zehn Jahren haben Sie eine inklusive Schule für benachteiligte Kinder in Addis Abeba eröffnet. Was ist ihr größter Wunsch für die künftige Generation Äthiopiens?

Ich wünsche mir sehr, dass wir eine Generation haben werden, die Vielfalt, einschließlich Behinderung, als selbstverständlich annimmt und sich auf die Fähigkeiten und nicht auf die Behinderungen einer Person fokussiert. Ich wünsche mir außerdem, dass wir durch unser Bildungssystem eine Generation hervorbringen, die Forderungen stellt und ihre Regierung und Autoritäten für Rechtsverletzungen zur Verantwortung zieht.


Wie sieht es in Äthiopien derzeit hinsichtlich des Themas Inklusion aus?

Wir haben noch einen weiten Weg vor uns. Es gibt Bereiche, in denen es nach wie vor Ausgrenzung gibt. Blinde Menschen dürfen beispielsweise keine Schecks unterzeichnen. Gehörlose Menschen dürfen keine Autos fahren. Es gibt viele ausgrenzende Bestimmungen in unserem Land. Aber es gibt zumindest ein Grundverständnis, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr nur Hilfeempfänger, sondern aktiv Mitwirkende sind. Zum Beispiel werde ich auf den Gebieten Frauenrechte, Mädchenrechte und Bildung als einflussreich angesehen  –  über das Thema Behinderung hinaus.


Sie sind nicht nur beruflich erfolgreich, sondern haben auch eine eigene Familie gegründet  –  keine Selbstverständlichkeit in Äthiopien .

Eine Familie zu gründen, ist für behinderte Menschen in Äthiopien tatsächlich nicht einfach. Ihr Wunsch, Kinder zu bekommen, wird häufig nicht respektiert. Ich glaube, dass meine Erfolge zu einem stabilen Familienleben beitragen, und ich habe glücklicherweise den richtigen Mann kennengelernt. Wir sind seit sieben Jahren verheiratet und ziehen zwei wunderbare Töchter groß. Ich versuche, meine Familie und mein Berufsleben gut auszubalancieren. Mein Mann unterstützt mich dabei sehr. Er kümmert sich die meiste Zeit um die Kinder, da ich beruflich oft international verreise.


Dazu ein Bild: Yetnebersh Nigussie im Profil: An der Schläfe ist ihr dunkles Haar netzartig geflochten und fällt in Locken zur Seite. Ihre Nase ist schmal, ihre Lippen sind voll, die Lider halb geschlossen.


Info: Alternativer Nobelpreis

Der "Right Livelihood Award" ist eine Auszeichnung "für die Gestaltung einer besseren Welt" und wird seit 1980 an Kämpfer für Menschenrechte und Umweltschutz vergeben. Der durch Privatspenden finanzierte Preis ist mit insgesamt 315.000 Euro dotiert. Er wurde von dem Philatelisten Jakob von Uexküll gegründet. Uexküll hatte der Alfred-Nobel-Stiftung zuvor vergeblich vorgeschlagen, zwei entsprechende Preise zu stiften. Deswegen wird der "Right Livelihood Award" auch als "Alternativer Nobelpreis" bezeichnet.

DBSV-Nachrichten:

DBSV-Verbandstag 2018: Aufruf zum Dialog

Wie gestaltet der DBSV die Zukunft? Welche Herausforderungen stehen in den nächsten vier Jahren an? Und mit welchen Chancen und Risiken sind sie verbunden? Beim Verbandstag im Juni laden fünf Arbeitsgruppen zur Diskussion ein. Um auch die Mitgliedschaft zu beteiligen, stellen die AG-Leiter in den "Sichtweisen" ihre Themen vor.

AG 1: Selbsthilfe zwischen Betroffenenkompetenz und Professionalisierung

Nichts ist so beständig wie der Wandel. Immer schon galt es in der Selbsthilfe, auf neue Anforderungen zu reagieren. Aktuell stellt sich die Frage, wie mit den stetig wachsenden Ansprüchen an die Verlässlichkeit und Qualität der gemeinsamen Arbeit umzugehen ist. Hinzu kommt, dass sich die Zielgruppe der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe verändert hat. Und auch die Landesorganisationen des DBSV sind nicht mehr die gleichen wie vor zehn oder zwanzig Jahren. Das sind gute Gründe, innezuhalten, sich auf die Wurzeln der Selbsthilfe zu besinnen, das eigene Handeln zu reflektieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Dazu lädt die AG 1 ein.

Traditionelle Anliegen der Selbsthilfe sind die Beratung von Betroffenen für Betroffene, der Austausch untereinander, die gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Freizeitgestaltung. Um die Menschen besser zu erreichen, die erst im Laufe ihres Erwachsenenlebens einen Sehverlust hinnehmen müssen, wurde im Jahr 2010 das Beratungsangebot "Blickpunkt Auge  –  Rat und Hilfe bei Sehverlust" ins Leben gerufen. Damit verbunden war die Entwicklung eines Konzepts für die Beraterqualifizierung. "Blickpunkt Auge"-Berater absolvieren seitdem eine 140-stündige Ausbildung und bilden sich regelmäßig weiter. Wie passt diese Art der qualifizierten Beratung zum ursprünglichen Anliegen der Selbsthilfe und zu entsprechenden Vereinsangeboten? Entstehen hier Widersprüche und Konflikte oder überwiegen die Chancen für die Zukunft?

Bei der Vorbereitung des Workshops gerieten neben der Beratung auch andere Themen ins Blickfeld, die ebenfalls Professionalität erfordern, zum Beispiel die Patientenvertretung, die Durchsetzung von Barrierefreiheit, die Technisierung oder Digitalisierung.

Zu berücksichtigen sind außerdem die Gestaltung eines konstruktiven Verhältnisses von Haupt- und Ehrenamt, wachsende Anforderungen an die Begleitung und Unterstützung ehrenamtlich Tätiger und die Einbeziehung der Mitglieder in die Verbandsentwicklung.

Vor diesem Hintergrund wird sich die AG 1, im Wesentlichen mit Bezug auf den Beratungsbereich, mit folgenden Fragestellungen befassen:

  • Mit welchen Herausforderungen ist die Selbsthilfe aktuell konfrontiert?
  • Will und muss sie allem gerecht werden?
  • Was gilt es zu bewahren, was zu verändern?
  • Welche Möglichkeiten und Grenzen sind zu beachten?
  • Was kann Ehrenamt leisten?
  • Welche Impulse für die künftige Ausrichtung des Verbandes ergeben sich daraus?

Wir freuen uns über Ihre Gedanken und Anregungen zu einem Themenkomplex, der zentral ist für das Selbstverständnis der Selbsthilfe.

Jette Förster, Mitglied des DBSV-Präsidiums
Anna Egli, Leiterin der überregionalen Beratungsstelle Ostthüringen
Angelika Ostrowski, Koordinatorin "Blickpunkt Auge" und patientenorientierte Arbeit
Karlheinz Schneider, Vorsitzender des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins

AG 2: "Kids-Club" oder "Ü30-Party"  –  Was verstehen wir unter Jugendarbeit?

Auf der Halbinsel Nicoya im Nordwesten von Costa Rica werden die meisten der etwa 130.000 Einwohner älter als 90 Jahre. Im westafrikanischen Sierra Leone hingegen erleben Männer im Schnitt nicht einmal ihren 50. Geburtstag. Wann also Jugend aufhört und das Seniorenalter beginnt, ist relativ.

Das gilt auch für die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe. Wenn mehr als 70 Prozent der von einer massiven Seheinschränkung Betroffenen 60 Jahre alt und älter sind, dann ist man mit 35 sozusagen ein "Jungspund". Und damit sind wir schon bei einer der entscheidenden Fragen, mit denen sich die AG zur Jugendarbeit befassen will: Welches Alter meinen wir, wenn wir von der DBSV-Jugend sprechen und fühlen sich blinde und sehbehinderte Jugendliche von uns angesprochen?

Wollen wir blinde und sehbehinderte Kinder zukünftig möglichst frühzeitig mit der Selbsthilfe in Kontakt bringen, erst über die Eltern, dann direkt? Was haben wir Eltern zu bieten, wenn ein blindes oder sehbehindertes Kind geboren wird? Wenn sie emotional überfordert sind und sich fragen: Welche Krankheit hat mein Kind? Wie wird sich das im Alltag auswirken? Was gibt es für Kinderbücher, Spiele? Mit wem kann ich mich austauschen? Oder zum Schuleintritt: Welche Informationen und Hilfen haben wir zur Schulwahl, zum Lesenlernen, zu Fragen der Mobilität etc. zu bieten? Wo gibt es unabhängige Beratung zum Schulwechsel? Wer sorgt für Unterrichtsmaterialien, Hilfsmittel?

Während der Pubertät: Was bieten wir zum Thema Aufklärung und Sexualität oder der Auseinandersetzung mit der Behinderung? Wie können wir Austausch und Begegnung ermöglichen  –  bei der Freizeitgestaltung ohne Eltern, um neue Hobbys und sich selbst zu entdecken?

Was passiert nach der Schule? Ausbildung oder Studium? Welche Unterstützung können wir bieten, wenn ein neuer Lebensabschnitt beginnt: Einstieg in den Beruf oder Umgang mit Arbeitslosigkeit, Wohnung finden, neue Umgebung entdecken?

Und welche Antworten haben wir auf Fragen zu Partnerschaft und Familienplanung: Darf mein Partner auch behindert sein? Darf ich das Risiko in Kauf nehmen, dass mein Kind auch behindert sein könnte?

Wollen wir zu all diesen Themen präsent sein und wenn ja, wie? Brauchen wir einen "Kids-Club" oder eine "Ü30-Party" oder vielleicht beides und noch viel mehr? Was tun wir bereits und wie wollen wir die verschiedenen Zielgruppen erreichen? Und warum sollen wir uns überhaupt um junge Leute kümmern? Sind unser Nachwuchs nicht fitte Senioren, die mit einer Seheinschränkung konfrontiert werden?

Sicherlich genügend Gesprächsstoff für eine spannende und hoffentlich zukunftsweisende Diskussion.

Antje Samoray, Jugendsprecherin des DBSV
Reiner Delgado, Sozialreferent des DBSV
Rudi Ullrich, Mitglied des DBSV-Präsidiums

AG 3: Seniorenarbeit: Wie gelingt die Ansprache und Einbindung älterer Menschen?

Mehr als 70 Prozent der sehbehinderten und blinden Menschen sind älter als 60 Jahre. Der Großteil verliert sein Sehvermögen im höheren Lebensalter von 70 plus. Die meisten Betroffenen behalten ein Restsehvermögen, nur ein kleiner Teil erblindet vollständig. Die Stiftung Auge schätzt die Zahl von Menschen mit Sehbeeinträchtigung auf sechs bis sieben Millionen in Deutschland, Tendenz steigend. Von ihnen wird nur ein kleiner Teil Mitglied in den Vereinen des DBSV.

Da die Lebenserwartung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter ansteigen wird, muss mit einer wachsenden Zahl von Augenpatienten gerechnet werden.

Es ist notwendig, dass wir der Ansprache älterer Menschen noch mehr Aufmerksamkeit entgegenbringen. Ältere Menschen sind nicht zuletzt aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrung ein großer Schatz, den es zu heben gilt.

Zu beachten ist, dass es nicht den typischen älteren Menschen mit Sehbehinderung gibt, sondern dass diese Gruppe höchst unterschiedlich zusammengesetzt ist. Je nach Alter, Gesundheitszustand, psychischer Konstitution, Grad der Selbstständigkeit sowie der persönlichen Wohn- und Lebensverhältnisse haben die Menschen unterschiedliche Möglichkeiten.

In unserem Workshop soll es unter anderem um folgende Fragen gehen:

  • Welche Hilfen brauchen ältere Menschen, die von Sehverlust betroffen sind?
  • Mit welchen Angeboten erreichen wir die Betroffenen? Was erwarten sie von uns?
  • Wie können wir ältere Menschen in die Vereinsarbeit einbinden? Was können wir ihnen konkret bieten?
  • Was motiviert ältere Menschen zur ehrenamtlichen Mitarbeit?
  • Sind unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter ausreichend für die Beratung älterer Menschen qualifiziert? Wo gibt es Optimierungsbedarf?
  • Ist die Selbsthilfe ausreichend mit Seniorenbeiräten, anderen Verbänden, Augenärzten, Augenoptikern, Pflegekräften, Senioreneinrichtungen vernetzt?
  • Was können wir im Netzwerk an Fachlichkeit, Wissen und Erfahrung einbringen?
  • Wo gibt es Versorgungslücken im Sozialsystem?

Wir freuen uns auf Beiträge, insbesondere von älteren Menschen, die als Experten in eigener Sache am besten wissen, wo es Handlungsbedarf gibt und was optimiert werden sollte. Uns interessiert, was Sie aus Ihrer Erfahrung des Sehverlustes rückblickend als hilfreich und gut beurteilen oder was Sie vermisst haben. Schreiben Sie uns Ihre Ideen, wie sich der DBSV und seine Landesvereine noch besser auf ältere Menschen einstellen könnten und welche neuen Angebote eingeführt werden sollten.

Christian Seuß, Koordinator Aktionsbündnis "Sehen im Alter"
Michael Griffig, stellvertretender Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO)
Ingrid Haas, Mitglied des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV)

AG 4: Berufliche Teilhabe im Spannungsfeld des digitalen Wandels

Blinde und sehbehinderte Menschen arbeiten bereits seit den 1960er Jahren an Computern, zunächst mit Hilfe von Vorleserinnen, ab den 1970ern mit dem Lesegerät "Optacon" und ab den 1980ern mit Braillezeilen und Sprachausgaben oder Vergrößerungsprogrammen. Der Einstieg in die grafische Welt von Windows in den 1990ern gestaltete sich holprig. Ein beruflicher Alltag ohne PC, Tablet, Smartphone und Internet ist für Menschen mit Seheinschränkung heute nicht mehr denkbar.

Um die Jahrtausendwende nahm die Digitalisierung Fahrt auf  –  eine Entwicklung, von der blinde und sehbehinderte Menschen lange geträumt haben. Aus der Kombination von digitalisierten Gütern mit digitalisierten Arbeitsabläufen ergeben sich Möglichkeiten mit riesigem Potenzial, etwa selbstfahrende Autos,"Lautsprecher", die Fragen beantworten, Systeme steuern oder Einkäufe veranlassen, sowie Systeme, die das vom Antragsteller eingegebene Gesuch bis zur Bescheidung eigenständig bearbeiten. Diese Entwicklung wird auch als digitale Revolution bezeichnet, in Analogie zur industriellen Revolution, die mit der Erfindung effizienter Dampfmaschinen begann.

Welche Folgen die digitale Revolution haben wird, wissen wir noch nicht. Eines allerdings ist klar: Unser Leben wird sich wandeln. Viele Berufsfelder werden sich drastisch verändern, andere werden verschwinden und neue geschaffen. Die Digitalisierung birgt also Chancen und Risiken zugleich.

Die berufliche Teilhabe im digitalen Zeitalter steht ganz oben auf der Agenda der Selbsthilfe blinder und sehbehinderter Menschen. Wir glauben: Zukunft passiert nicht, Zukunft kann gestaltet werden. Unter diesem Motto wird sich die AG 4 mit folgenden Fragestellungen befassen:

  • Welche Konzepte zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe und welche technischen Lösungen werden benötigt?
  • Wie können unsere Aus- und Weiterbildungsangebote Schritt halten mit den aktuellen beruflichen Anforderungen?
  • Welcher Regulierung und gesetzlichen Vorgaben bedarf es, um Barrierefreiheit im Beruf und im Privatbereich umzusetzen?
  • Gibt es unter blinden und sehbehinderten Menschen auch Verlierer der digitalisierten Arbeitswelt und welche alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten können ihnen geboten werden?
  • Was kann und muss die Selbsthilfe tun?

Wir bitten Sie um Ihre Anregungen und freuen uns auf eine konstruktive Diskussion, die Anstöße für die Verbandsarbeit gibt.

Dr. Thomas Krämer, Mitglied des DBSV-Präsidiums
Erwin Denninghaus, Leiter des LWL-Berufsbildungswerks Soest
Christiane Möller, Rechtsreferentin des DBSV
Ursula Weber, Vorsitzende des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS)

AG 5: Barrierefreie Gesellschaft

Ohne Barrierefreiheit ist die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft nicht erreichbar. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben sich mit dem technischen Fortschritt ganz neue Chancen eröffnet, Barrierefreiheit ist dabei aber kein Selbstläufer. Die Selbsthilfe ist also weiterhin gefragt, entsprechende Lösungen einzufordern. Dies soll in der AG 5 anhand von vier Unterthemen diskutiert werden:

  1. Navigation und Mobilität
    Für die selbstbestimmte Mobilität von Menschen mit Behinderungen ist die barrierefreie Umweltgestaltung elementar. Wird der technische Fortschritt tatsächlich dazu führen, dass sich blinde und sehbehinderte Menschen mit Hilfe von Navigations-Apps auf Smartphones sicher von Tür zu Tür bewegen können? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Wie muss der öffentliche Raum, wie müssen die Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs gestaltet sein?
  2. Barrierefreie Haushalts- und Unterhaltungselektronik
    Werden wir in naher Zukunft unsere Haushalts- und Unterhaltungselektronik, die nur noch mit Touchscreens und Sensorfeldern ausgestattet ist, nicht mehr bedienen können? Oder werden Sprachassistenten wie Amazons "Alexa" oder Microsofts "Invoke" für uns die Steuerung übernehmen? Die großen Elektronikschauen der letzten Monate zeigen unterschiedliche Trends, aber noch keine Lösungen.
  3. Elektromobilität und autonomes Fahren
    Wie können wir vermeiden, dass die Zahl der Verkehrsunfälle, bedingt durch die steigende Zahl an Elektro- und Hybridfahrzeugen, erheblich zunimmt? Ein künstliches Warngeräusch (AVAS) bei niedriger Geschwindigkeit ist erst ab 2021 gesetzlich vorgeschrieben. Und wie realistisch ist der Traum vom selbstständigen Autofahren? Immer öfter ist zu hören, dass Computer die besseren Autofahrer sind.
  4. Barrierefreiheit im Gesundheitswesen
    Ab 2019 sollen in Europa alle Medikamentenverpackungen mit einem Code versehen sein, der vor allem der Fälschungssicherheit dient. Erwachsen daraus Chancen, den Beipackzettel barrierefrei zugänglich zu machen? Und wie sieht es mit der elektronischen Gesundheitskarte und der elektronischen Patientenakte aus? Werden blinde und sehbehinderte Menschen die Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben?

Das Thema Barrierefreiheit spielt in alle Lebensbereiche hinein. Wir freuen uns auf Ihre Meinungen, Erwartungen, aber auch Visionen. Denn: Wer nicht träumt, hat keine Ziele!

Peter Brass, Mitglied des DBSV-Präsidiums
Markus Georg, Geschäftsführer Pro Retina Deutschland
Hilke Groenewold, DBSV-Referentin für Barrierefreiheit
Oliver Nadig, Leiter des Gemeinsamen Fachausschusses für Informations- und Telekommunikationssysteme (FIT)
Gerhard Renzel, Leiter des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr (GFUV)

Leseraufruf: Mitreden  –  mitgestalten!

Als Leser der "Sichtweisen" sind Sie aufgerufen, Ihre Meinung zu den fünf AG-Themen des Verbandstages zu äußern. Schicken Sie Ihre Ideen, Anregungen und Kritik bis zum 15. April in Punkt- oder Schwarzschrift an den

DBSV
Redaktion "Sichtweisen"
Rungestr.19, 10179 Berlin

oder per
E-Mail an sichtweisen@dbsv.org


Vermerken Sie bitte im Betreff das Thema, zu dem Sie Stellung beziehen. Ihre Zuschrift wird an die Leiter der jeweiligen Arbeitsgruppen weitergeleitet. Auszüge werden gegebenenfalls in den "Sichtweisen" veröffentlicht.

Deutscher Hörfilmpreis 2018

Wahl des Publikumslieblings

Der Deutsche Hörfilmpreis wird am 20. März 2018 zum 16. Mal verliehen. Wie im vergangenen Jahr führt der Filmexperte Steven Gätjen durch die Gala im Berliner Kino International. Bei der Vergabe der Preise hat neben der hochkarätig besetzten Jury auch das Publikum ein Wörtchen mitzureden. Alle Hörfilmfans sind aufgerufen, aus den 16 nominierten Beiträgen ihren Favoriten auszuwählen.

Auf der aktuellen Ausgabe von DBSV-Inform sind Ausschnitte aus allen nominierten Filmen zu hören. Bitte geben Sie Ihre Stimme bis zum 14. März ab  –  über ein Formular auf der

Webseite www.deutscher-hoerfilmpreis.de/publikumspreis

oder per Postkarte an den
DBSV
Rungestr.19, 10179 Berlin
Stichwort "Publikumspreis"


Unter allen Teilnehmenden wird eine Einladung zum 16. Deutschen Hörfilmpreis für zwei Personen verlost (inklusive Anreise mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse, und einer Übernachtung).

Abschied von Dario Malkowski

Er hat "Die Lauschende" geschaffen, die Preisskulptur des Deutschen Hörfilmpreises, ein Frauengesicht mit einer Hand hinter dem Ohr. Am 13. Dezember 2017 ist der blinde Bildhauer Dario Malkowski im Alter von 91 Jahren in Schönebeck (Elbe) gestorben.

Schon als Kind wollte Malkowski Künstler werden. Doch mit 18 Jahren verlor er sein Augenlicht im Zweiten Weltkrieg. Trotzdem schaffte er es, in Magdeburg und Leipzig Kunst zu studieren. Mehr als 150 Plastiken, Skulpturen und Keramiken hat er geschaffen, die ihm national und international Anerkennung einbrachten. Heute stehen seine Werke unter anderem in Bibliotheken in Washington und Leipzig sowie im Louis Braille-Museum in Paris. Für sein vielseitiges Schaffen wurde Malkowski mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.

Die "Lauschende" wird auch über den Tod des Künstlers hinaus im Blitzlichtgewitter des Deutschen Hörfilmpreises erstrahlen. "Wir freuen uns, dass wir Dario Malkowski so ein ehrendes Andenken bewahren können", sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Die Nominierungen für den Deutschen Hörfilmpreis 2018

  • Beuys (Dokumentation, Deutschland 2017)
    Regie: Andres Veiel
    Eingereicht von speaker-search
  • Blinky Bill  –  Das Meer der weißen Drachen (Kinder-/Jugendfilm, USA/Australien 2015)
    Regie: Deane Taylor
    Eingereicht vom KIKA
  • Die Lebenden und die Toten (1)  –  Ein Taunuskrimi (Serie/TV-Reihe, Deutschland 2016)
    Regie: Marcus O. Rosenmüller
    Eingereicht vom ZDF
  • Die Vierhändige (Spielfilm, Deutschland 2017)
    Regie: Oliver Kienle
    Eingereicht von Erfttal Film
  • Die Unsichtbaren (Dokumentation/Spielfilm, Deutschland 2017)
    Regie: Claus Räfle
    Eingereicht von CinePlus Filmproduktion
  • Einsamkeit und Sex und Mitleid (Spielfilm, Deutschland 2017)
    Regie: Lars Montag
    Eingereicht vom Bayerischen Rundfunk
  • Für Hund und Katz ist auch noch Platz (Kinder-/Jugendfilm, Großbritannien 2013)
    Regie: Max Lang, Jan Lachauer
    Eingereicht vom ZDF
  • In aller Freundschaft  –  Folge 773: Mach's gut, Nick (Serie/TV-Reihe, Deutschland 2017)
    Regie: Heidi Kranz
    Eingereicht vom Mitteldeutschen Rundfunk
  • Kundschafter des Friedens (Spielfilm, Deutschland 2016)
    Regie: Robert Thalheim
    Eingereicht von Majestic Filmverleih
  • Landgericht  –  Geschichte einer Familie (1) (Spielfilm, Deutschland 2017)
    Regie: Matthias Glasner
    Eingereicht vom ZDF
  • Licht (Spielfilm, Deutschland 2017)
    Regie: Barbara Albert
    Eingereicht von farbfilm verleih
  • Meine fremde Freundin (Spielfilm, Deutschland 2017)
    Regie: Stefan Krohmer
    Eingereicht vom Norddeutschen Rundfunk
  • Rabbi Wolf (Dokumentation, Deutschland 2016)
    Regie: Britta Wauer
    Eingereicht von Basis Berlin
  • Simpel (Spielfilm, Deutschland 2017)
    Regie: Markus Goller
    Eingereicht von Universum Film
  • Tatort  –  Der Tod ist unser ganzes Leben (Serie/TV-Reihe, Deutschland 2017)
    Regie: Philip Koch
    Eingereicht von X Filme Creative Pool
  • WENDY  –  Der Film (Kinder-/Jugendfilm, Deutschland 2017)
    Regie: Dagmar Seume
    Eingereicht von Bantry Bay

Info:

Bonus auf DBSV-Inform: Ausschnitte aus den nominierten Filmen für den 16. Deutschen Hörfilmpreis

Beraten und beschlossen

Die wichtigsten Themen der Präsidiumssitzung vom 18. und 19. Januar 2018 im Überblick

Von Klaus Hahn  


Politik und Recht

Das Präsidium hat sich mit dem Ergebnis der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD zur Bildung einer Großen Koalition befasst. In dem Abschlusspapier kommen die Anliegen behinderter Menschen quasi nicht vor. Dieses Vakuum muss bei den Koalitionsverhandlungen unbedingt geschlossen werden. Mit dieser Forderung geht der DBSV auch an die Öffentlichkeit.

Von der Politik zu ganz praktischen Hilfen: Der "Ratgeber Recht", der Basiswissen zu rechtlichen Fragen rund um Blindheit und Sehbehinderung vermittelt, wurde auf den Stand vom 1. Januar 2018 aktualisiert. Das Präsidium hat sich dafür entschieden, diese Arbeitshilfe auf der Homepage des DBSV zu veröffentlichen.


Großveranstaltungen

Die Vorbereitungen für den 16. Deutschen Hörfilmpreis am 20. März 2018, den Verbandstag vom 28. bis 30. Juni 2018 und das Louis Braille Festival vom 5. bis 7. Juli 2019 sind in vollem Gang. Das Präsidium informierte sich über den Sachstand und traf organisatorische Entscheidungen.


Blickpunkt Auge

Für das Präsidium ist es ein Zeichen der Wertschätzung, dass die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen für "Blickpunkt Auge"-Berater kaum gedeckt werden kann. Es entschied, dass Interessenten, die einem korporativen Mitgliedsverband des DBSV angehören, nicht aber einem Landesverein, bei freien Plätzen zur Beraterschulung zugelassen werden können. Eine "Blickpunkt Auge"-Beratungsstelle kann aber nur in Kooperation mit einem Landesverein eröffnet werden.

Die Zertifikate, mit denen die Qualifizierung bescheinigt wird, sollen vorerst unbefristet bleiben. Jedoch haben sich die Beraterinnen und Berater zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet, um die Beratungsqualität dauerhaft sicherstellen zu können.


Barrierefreiheit

Nach jahrelangen Verhandlungen mit dem Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen kommt endlich Bewegung in die Frage der Nutzung von Fahrgeschäften durch Besucher mit Seheinschränkung. Während es in einigen  –  vor allem kleineren  –  Parks so gut wie keine Beschränkungen gibt, werden sehbehinderte und vor allem blinde Menschen in anderen Parks von einigen, teils sogar von allen Fahrgeschäften ausgeschlossen. Grund hierfür ist die Befürchtung, dass es zu Unfällen mit Haftpflicht der Betreiber kommen könnte. Nun wird der Verband der Parkbetreiber mit dem zuständigen TÜV und Vertretern der Behindertenverbände, darunter des DBSV, eine Arbeitsgruppe bilden, um Kriterien für eine realistische Risikobewertung und ein Informationssystem zur Nutzung der Fahrgeschäfte zu entwickeln.

Klaus Hahn
Mitglied des DBSV-Präsidiums  

Meldungen

Deutscher Seniorentag in Dortmund

"Brücken bauen" lautet das Motto des 12. Deutschen Seniorentages, der vom 28. bis 30. Mai 2018 in den Westfalenhallen Dortmund stattfindet. Bei mehr als 200 Veranstaltungen steht die Frage im Mittelpunkt, wie ein aktives, möglichst gesundes und selbstbestimmtes Älterwerden gelingen kann. Schirmherr der Großveranstaltung, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) ausgerichtet wird, ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Der DBSV zeigt bei der Messe des Deutschen Seniorentages Flagge und plant mehrere Aktivitäten. Dazu zählt ein gemeinsamer Messestand mit dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und der Westdeutschen Blindenhörbücherei in Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen. Zum Thema "Sehen im Alter" bietet der DBSV zwei 60-minütige Informationsveranstaltungen an: einen Fachvortrag zu augenmedizinischen Fragestellungen und eine Talkrunde, die die Einbeziehung von Angehörigen bei Sehverlust thematisiert.

Als Publikumsattraktion organisiert der DBSV "Begegnungen im Dunkeln  –  ein besonderes Sinneserlebnis". In zwei lichtlosen Räumen haben Besucher des Seniorentages die Möglichkeit zu erfahren, wie sich Dunkelheit anfühlt. Geschulte blinde Guides führen erst durch einen Tast- und Geräuscheraum und anschließend in eine Dunkelbar.

Mehr Infos zum 12. Deutschen Seniorentag unter www.deutscher-seniorentag.de


Dazu ein Bild: Eine junge Frau und ein weißhaariger Mann schauen auf ein Tablet. Während sie das Gerät hält, deutet er auf den Bildschirm.

Katarakt: Neue Broschüre für Augenpatienten

Ab einem gewissen Alter ist fast jeder vom Grauen Star (Katarakt) betroffen. Bestimmte Erkrankungen, Medikamente oder Verletzungen am Auge stellen zusätzliche Risikofaktoren dar. Wenn die Sehfähigkeit aufgrund der Linsentrübung zu sehr beeinträchtigt wird, ist die einzige Behandlungsmöglichkeit eine Operation, die meist ambulant durchgeführt wird. Dabei wird die körpereigene Linse durch eine Kunststofflinse ersetzt. Diese Operation ist in der Regel ein Routineeingriff mit guter Erfolgsaussicht. Für Menschen, die zusätzlich zum Grauen Star von einer anderen Augenerkrankung betroffen sind, etwa der Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD), der diabetischen Retinopathie oder einem Glaukom, ist die Entscheidung für oder gegen eine Katarakt-Operation aber mit einer Vielzahl von Fragen verbunden. In der neuen Broschüre stellen zwei Augenärztinnen wichtige Informationen zusammen und geben Hinweise, was bei der Behandlung des Grauen Stars zu beachten ist, wenn eine weitere Augenerkrankung vorliegt.


Info

Bestellung der gedruckten Broschüre bei den DBSV-Landesvereinen; barrierefreies PDF im Internet unter www.dbsv.org/broschueren.html

DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Als Inhaber der DBSV-Karte unterstützen Sie die Arbeit Ihres Landesvereins und des DBSV und erhalten darüber hinaus attraktive Vergünstigungen, zum Beispiel:

  • Sonderkonditionen Deutsche Bahn
    Tickets für 99 Euro (Hin- und Rückfahrt) zu allen Veranstaltungen des DBSV
  • GRAVIS Online Shop
    max.8% auf Smartphones, Tablets und andere Technikprodukte, max.30% auf sämtliches Zubehör
  • Low Vision Kreis e.V.
    5% auf Sehhilfen und weitere Hilfsmittel
  • Deutscher Hilfsmittelvertrieb (DHV)
    5% auf alle Hilfsmittel
  • Landeshilfsmittelzentrum für Blinde und Sehbehinderte Sachsen (LHZ)
    5% auf alle Hilfsmittel
  • Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)
    5% auf Zeitschriften
  • AUDIAMO
    10% auf alle Hörbücher und Hörspiele
  • Reinecker Vision GmbH
    10% auf alle Produkte
  • Optelec GmbH
    5% auf alle Angebote, auch bei Zuzahlungen auf Kassenversorgungen
  • Forum Telemedizin GmbH
    Blutzuckermessgerät ProfiLine BLE TeleMed: 5 Euro Rabatt auf das Starterset
  • Berufsförderungswerk Würzburg
    10% auf alle E-Learning-Kurse
  • AFB  –  Arbeit für Menschen mit Behinderung
    10% auf gebrauchte und aufgearbeitete Computer und andere IT-Geräte
  • NH-Hotel Group
    Best-Preis-Garantie für Übernachtungen in allen deutschen NH-Hotels
  • Dorint Hotels & Resorts
    10% auf den tagesaktuellen Bestpreis in Berlin, Bonn, Dresden, Frankfurt/Main und Airport München
  • Schottland-für-Alle
    5% auf reguläre Gruppen- und Individualreisen, 10% auf maßgeschneiderte Reisen (ausgenommen Flug- und Fährbuchungen)
  • Kieser Training
    1 Bonusmonat bei einer Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten
  • Teekampagne
    5% auf eine Bestellung pro Kalenderjahr
  • Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (rbm)
    kostenfreie Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Sozial- und Verwaltungsrecht
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
    "Sichtweisen"-Abo (Punkt- und Schwarzschrift) für 38,50 Euro statt 44 Euro; kostenfreies Abo von DBSV-Inform (DAISY)

Viele Landesvereine haben zusätzliche Rabattaktionen mit Partnern vor Ort.

Mehr Infos zu allen bundesweiten Vergünstigungen beim

DBSV
Tel.: 0 30 / 28 53 87-260
www.dbsv.org/dbsv-karte

Dank an Unterstützer des DBSV

Ohne die Unterstützung vieler Mitglieder, Spender und Förderer könnte sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband nicht dafür einsetzen, dass Augenpatienten, sehbehinderte und blinde Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Der DBSV dankt an dieser Stelle insbesondere den folgenden langjährigen Unterstützern:

  • Aktion Mensch
  • Bert Mettmann Stiftung
  • Blindenstiftung Deutschland
  • GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
  • Herbert-Funke-Stiftung

Thema: Europa ohne Barrieren

Es könnte ein Meilenstein für die Gleichstellung behinderter Menschen werden. In der Europäischen Union ist ein Gesetz in Arbeit, das öffentliche und private Unternehmen zu Barrierefreiheit verpflichtet: das Europäische Barrierefreiheitsgesetz. Ende 2015 legte die Europäische Kommission ihren Gesetzentwurf vor, im vergangenen Jahr haben EU-Rat und EU-Parlament ihre Änderungsvorschläge verabschiedet. Nun stehen die so genannten Trilogverhandlungen an. Unter Federführung des DBSV begleitet die Europäische Blindenunion diesen Prozess. Ihre Vision: ein barrierefreies Europa für alle.


Dazu ein Bild: Im Plenarsaal des Europa-Parlaments in Straßburg: An den kreisförmig angeordneten und leicht ansteigenden Tischen sitzen Hunderte von Abgeordneten.

Gesetzentwurf mit Potenzial

Der Entwurf der EU-Kommission für ein umfassendes Barrierefreiheitsgesetz geht in diesem Jahr in die entscheidende Phase. Ein Überblick, wie sich Kommission, Rat und Parlament das Gesetz vorstellen und wie die EBU dazu steht.

Von Jessica Schröder  


Als die Europäische Union in den 1950er Jahren gegründet wurde, damals noch als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, war es eines der wichtigsten Prinzipien, Barrieren abzubauen. Um Wachstum und Wohlstand in den Mitgliedstaaten zu fördern, sollte der grenzüberschreitende Austausch und Handel erleichtert werden, also ein besserer Zugang zu Waren, Dienstleistungen und zum Arbeitsmarkt geschaffen werden. In diesem Sinne haben die EU-Institutionen und ihre Mitgliedstaaten große Anstrengungen unternommen, ein barrierefreies Europa zu verwirklichen. Behinderte Europäer profitieren davon aber immer noch nicht in gleichem Maß wie nicht behinderte Europäer. Das Einkaufen beim Online-Händler ihrer Wahl, die Planung einer Reise per mobiler App, ein einfacher Check-in im Internet oder am Selbstbedienungsterminal, schnelles Abheben von Bargeld, bequemes Zahlen per EC- oder Kreditkarte, all das sind Aktivitäten, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht selbstverständlich sind.

Die entsprechende Technologie, um diese Barrieren abzubauen, gibt es längst. Dies belegen barrierefreie Internetseiten, Computer, Geldautomaten, Telefone, Fernseher usw. Solange inklusives Design jedoch nicht per Gesetz vorgeschrieben ist, bleiben die meisten Geräte für Menschen mit Seheinschränkung nicht bedienbar. Vor diesem Hintergrund hat der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft, die Europäische Union aufgefordert, schnellstmöglich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das öffentliche und private Unternehmen und Anbieter zu Barrierefreiheit verpflichtet. Im Dezember 2015 kam die EU-Kommission dieser Forderung nach und veröffentlichte einen Vorschlag für ein "Europäisches Barrierefreiheitsgesetz" (European Accessibility Act, EAA). Dieser Gesetzentwurf definiert Barrierefreiheit als übergreifende Anforderung und schreibt verbindliche Kriterien vor.


Die EU-Kommission legt vor

Frühere EU-Gesetze haben sich meist auf einzelne Bereiche konzentriert, etwa auf die Barrierefreiheit des Eisenbahnsystems oder von Webseiten der öffentlichen Hand. Mit seinem horizontalen Ansatz hat das Barrierefreiheitsgesetz nun eine neue Qualität. Es soll Lücken in anderen Gesetzen schließen, über verschiedene Sektoren hinweg Gültigkeit haben und Barrierefreiheit als notwendiges Konzept verankern. Für die Europäische Blindenunion (EBU) und die europäische Behindertenbewegung könnte diese Richtlinie zu einem Meilenstein werden, wenn sie denn tatsächlich alle Wirtschaftsakteure zu inklusivem Design verpflichtet und so die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung voranbringt.

Schon vor Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs wurde das Thema innerhalb der EU-Institutionen und unter Beteiligung der relevanten Interessengruppen ausführlich diskutiert. Die EBU hatte 2012 an einer EU-weiten Konsultation teilgenommen, in der sie ein umfassendes Barrierefreiheitsgesetz forderte, das eine Vielzahl von Gütern und Dienstleistungen umfasst. Einige Monate vor Veröffentlichung des Gesetzentwurfs wurde innerhalb der europäischen Behindertenselbsthilfe die Befürchtung laut, dass das neue Gesetz im Wesentlichen dem Zweck diene, Barrieren für Wirtschaftsakteure abzubauen. Anfragen des EU-Parlaments an die Europäische Kommission wurden sehr vage beantwortet, so dass lange unklar blieb, wann und in welcher Form die Richtlinie in das EU-Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden würde.

Das Warten hat sich aber gelohnt. Was die EU-Kommission am 2. Dezember 2015 vorlegte, war ein ambitionierter und zukunftsweisender Gesetzentwurf, der die Interessen beeinträchtigter Menschen in den Mittelpunkt stellte. Für die EBU bot der Kommissionsentwurf eine gute Verhandlungsbasis (vgl. "Gegenwart" 5/2016).


Knackpunkte des Gesetzes

Der Entwurf für ein Barrierefreiheitsgesetz richtet sich an private und öffentliche Kleinst-, mittelständische und Großunternehmen. Er bezieht sich auf Computerhardware und Betriebssysteme, Geldautomaten, Bank- und andere Selbstbedienungsterminals, Fahrkartenautomaten, Check-in-Automaten, Telefone, Smartphones, Tablets, E-Books und Fernseher, Online-Shopping, Banking-Dienste und Webseiten von Verkehrsunternehmen sowie die dazugehörige Infrastruktur des Bus-, Zug-, Flug- und Schiffsverkehrs. Laut EU-Kommission können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob die bauliche Umwelt, die die relevanten Produkte und Dienstleistungen umgibt, ebenfalls barrierefrei gestaltet sein muss.

Ein echter Fortschritt des EAA ist die Formulierung von Anforderungen, die konkret beschreiben, wie Barrierefreiheit technisch umgesetzt werden muss. Auf dieser Grundlage können die zuständigen Gremien technische Standards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Hier einige Anforderungen, die insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen interessant sind:

  • Produkte und Dienstleistungen müssen verschiedene sensorische Zugänge haben, damit sie von allen Nutzern aufgefunden und bedient werden können.
  • Textanzeigen auf Bildschirmen müssen in Schriftgröße, Farbe und Kontrast nach den individuellen Bedürfnissen eingestellt werden können.
  • Produkte und ihre Bedienschnittstellen müssen sich mit digitalen, persönlichen Assistenten (Smartphone, Sehhilfen) verbinden lassen.

Gemäß EAA müssen Hersteller auch sicherstellen, dass aktualisierte Versionen ihres Produkts den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Damit soll vermieden werden, dass erste Versionen vollständig barrierefrei sind, spätere Versionen aber nicht.


Rat und Parlament tun sich schwer

Auch nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs und einer ausführlichen Kommentierung durch die EBU und das Europäische Behindertenforum ging es lange nicht vorwärts. Nach den Spielregeln der EU sind sowohl der Rat der Europäischen Union, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammensetzt, als auch das EU-Parlament verpflichtet, Rechtsvorschläge der Kommission zu kommentieren und Änderungsvorschläge einzubringen.

Im Rat war der Ausschuss für Arbeits- und soziale Fragen zuständig. Der Rat konnte sich lange nicht zu einer gemeinsamen Position durchringen und bezichtigte die EU-Kommission, ein absurdes und finanziell unrealistisches Gesetz präsentiert zu haben. Versuche, die Kommission zu einer Überarbeitung zu drängen, blieben jedoch erfolglos, so dass der Rat am 7. Dezember 2017 seine Änderungsvorschläge verabschieden musste. Verbesserungen sucht man darin vergeblich, stattdessen werden wesentliche Güter und Dienstleistungen ausgeklammert, die im Kommissionsentwurf enthalten sind.

Das Parlament hat den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz mit der Kommentierung beauftragt, jedoch sind hier auch Stellungnahmen anderer Ausschüsse, etwa des Kultur- und des Rechtsausschusses, eingeflossen. Fast zwei Jahre dauerten die internen Verhandlungen, in die sich die EBU unter Federführung des DBSV kritisch und konstruktiv einbrachte. So konnte die Richtlinie vor dramatischen Schwächungen bewahrt werden, etwa dem Ausschluss von E-Books und audiovisuellen Medien aus dem Geltungsbereich der Richtlinie. Am 14. September 2017 hat das Plenum des EU-Parlaments schließlich einen Richtlinienentwurf gebilligt, der den initialen Entwurf in Teilen verbessert und den Partizipationsgedanken stärkt, indem Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung der Überwachungsmechanismen zur Umsetzung von Barrierefreiheit einbezogen werden.

Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, sollen vor der zweiten Lesung des EAA informelle Trilogverhandlungen stattfinden. Das heißt, dass Rat, Parlament und Kommission einen Richtlinienkompromiss aushandeln. Für die Interessenvertretung ist es relativ schwierig, diesen Prozess zu beeinflussen, da die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen stattfinden. Die EBU wird die nationalen Regierungen und die Parlamentsfraktionen aber im Vorfeld für ihre Anliegen sensibilisieren und nach Möglichkeit während des Trilogverfahrens mit Abgeordneten in Kontakt bleiben. Am Ende muss der Kompromiss vom Plenum des EU-Parlaments verabschiedet werden, damit die Richtlinie zunächst in Kraft treten und anschließend in nationales Recht umgesetzt werden kann.


Stärkungen und Schwächungen

Eine Verbesserung hat der Kommissionsentwurf dadurch erfahren, dass sowohl der Rat als auch das Parlament den Geltungsbereich des Gesetzes ausgeweitet haben. So sollen Bezahlterminals (Kartenleser), die als bargeldloses Zahlungsmittel weit verbreitet und bisher nicht barrierefrei sind, einbezogen werden. Das Gleiche gilt für E-Book-Reader und die dazugehörige Software.

Rat und Parlament haben auch gute Arbeit geleistet, indem sie die Anforderungen an Barrierefreiheit ergänzt und konkretisiert haben. Im Bereich des Bankenwesens hat das Parlament zum Beispiel eine Forderung eingebracht, die Banken dazu verpflichtet, ihre Informationen in präziser und verständlicher Sprache zu kommunizieren. Das kommt allen Menschen zugute, die Schwierigkeiten haben, die Anweisungen ihrer Bank zu verstehen und zu befolgen.

Auf der anderen Seite schwächen Rat und Parlament den Gesetzentwurf, indem sie Kleinstunternehmen aus den Bestimmungen ausschließen. Dies betrifft insbesondere Verlage und Online-Händler, deren Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro liegt. In der Konsequenz werden weiterhin viele E-Books und Händler-Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sein.

Unterschiedlich sind die Positionen in Bezug auf die Barrierefreiheit der baulichen Umwelt. Während der Rat die von der Kommission vorgesehene Bestimmung gestrichen hat, hat das Parlament sie zu einer Verpflichtung erweitert. Demnach müssen EU-Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Flughäfen, Banken, Servicestellen von Verkehrsunternehmen und Geschäfte, in denen Produkte des Geltungsbereichs verkauft werden, barrierefrei gestaltet sind. Diese Regelung soll jedoch nur bei grundlegenden Renovierungsarbeiten oder dem Neubau von Gebäuden und deren Infrastruktur Anwendung finden.

Darüber hinaus hat das Parlament die Barrierefreiheitsanforderungen im öffentlichen Personenverkehr auf die Ausstattung von Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Schiff) sowie auf Transportsysteme im Nahverkehr (Tram, Metro) ausgeweitet. Der Rat hingegen hat die Anforderungen auf die Bereitstellung von Fahrgastinformationen via Webseiten und Selbstbedienungsterminals beschränkt  –  und dies auch nur im Fernverkehr. Webseiten, Fahrkartenautomaten oder Informationssysteme von innerstädtischen Verkehrsbetrieben werden ausgeklammert. Eine Übernahme dieses Vorschlages würde das Gesetz erheblich schwächen. Die EU-weite Barrierefreiheit von Selbstbedienungsterminals und Haltestellen im urbanen Transportbereich wäre Europäern mit Behinderung auf lange Sicht nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.

Während das Parlament die Position vertritt, dass die Vergabe von EU-Finanzhilfen an die Bedingung geknüpft sein muss, dass die Barrierefreiheitsanforderungen des EAA erfüllt sind, schließt der Rat eine entsprechende Erweiterung der Richtlinie aus. Sollten sich die nationalen Regierungen hiermit durchsetzen, können EU-Gelder weiterhin für nicht barrierefreie Güter und Dienstleistungen eingesetzt werden, obwohl andere EU-Richtlinien, beispielsweise die der öffentlichen Auftragsvergabe, Barrierefreiheit festschreiben.


Barrierefreiheit braucht Überwachung

Da die Überwachung von Produkten und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit Neuland ist, verpflichtet der EAA die EU-Mitgliedstaaten, entsprechende Mechanismen einzuführen. Hersteller müssen ein technisches Dokument verfassen, das detailliert aufführt, wie und in welchem Maß ihr Produkt die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Das EU-Parlament spricht sich zudem dafür aus, die Barrierefreiheit auf der Verpackung des Produkts zu deklarieren.

Zur Überwachung des Prozesses sollen Behörden bestimmt werden, die Beschwerden von Verbrauchern oder Vertreterorganisationen nachgehen und die Mitgliedstaaten über Verstöße informieren. Um das Verfahren zu vereinfachen, schlägt das Parlament außergerichtliche Schlichtungsstellen vor, an die sich die Verbraucher wenden können. Außerdem müssen Regelungen für Strafmaßnahmen erlassen werden, die effektiv und abschreckend sind. Das Parlament möchte ergänzend Sensibilisierungsmaßnahmen schaffen. So sollen Unternehmen daran gehindert werden, ihren Verpflichtungen durch die Zahlung einer Strafgebühr zu entgehen.

Leider enthält das Gesetz einige Ausnahmen, die es Herstellern und Anbietern von Produkten und Dienstleistungen ermöglichen, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Sie können eine unverhältnismäßige Belastung geltend machen, wenn sie nachweisen können, dass Barrierefreiheit ihre Produkte oder Dienstleistungen derart verändern würde, dass das natürliche Erscheinungsbild und die Funktion nicht erhalten bleiben. Auch Größe, Art und Ressourcen des Unternehmens können geeignete Kriterien für eine unverhältnismäßige Belastung sein. Auf Antrag kann die Überwachungsbehörde die Ausnahme bestätigen oder ablehnen. Leider haben EU-Parlament und -Rat vorgeschlagen, mittelständische Unternehmen von der detaillierten Dokumentation der unverhältnismäßigen Belastung auszuschließen. Das bedeutet, dass diese Unternehmen nicht barrierefreie Produkte und Dienstleistungen vermarkten können, ohne dass die Überwachungsbehörde davon in Kenntnis gesetzt wird. Nur wenn die Behörde die entsprechenden Dokumente erbittet, müssen diese vorgelegt werden.

Die EBU begrüßt die Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen des EAA, ist jedoch der Ansicht, dass diese erweitert werden müssen, um Transparenz und Gleichbehandlung aller Wirtschaftsteilnehmer zu erhöhen. Das EU-Parlament hat vorgeschlagen, dass die Behindertenorganisationen in einem strukturierten Dialog mit den Überwachungsbehörden Kriterien für eine unverhältnismäßige Belastung festschreiben und Hilfestellungen für Kleinstunternehmen erarbeiten, um sie zu ermutigen, ihre Produkte und Dienstleistungen auf freiwilliger Basis barrierefrei anzubieten.


Trilogverhandlungen: Die EBU kämpft weiter

Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz bietet die Chance, Anforderungen an Barrierefreiheit fest im Verbraucherschutz zu verankern. Der Gesetzentwurf der Europäischen Kommission bietet hierfür positive Ansätze, die durch das Parlament zum Teil noch gestärkt wurden.

Die EBU hat alle Beteiligten aufgefordert, zügig mit den Trilogverhandlungen zu beginnen, damit die Richtlinie möglichst noch im Jahr 2018 verabschiedet werden kann. Sie wird das Verfahren kritisch begleiten und für eine ambitionierte Richtlinie kämpfen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Forderung, dass die Bestimmungen des EAA auch für die bauliche Umwelt und das öffentliche Transportsystem in Städten gelten.

Das übergeordnete Ziel ist, Europa in ein barrierefreies Europa für alle zu transformieren. Nationale Regierungen, Europa-Abgeordnete und Schlüsselfiguren aus der Industrie müssen begreifen, dass Barrierefreiheit sich als zukunftssichere Investition erweisen wird, die der Gesellschaft langfristig zugutekommt, Wachstum und technische Innovationen voranbringt und den Weg für eine inklusive und von Gleichheit geprägte Gesellschaft ebnet.

Jessica Schröder
DBSV-Referentin für Internationale Zusammenarbeit


Dazu zwei Bilder:

    • Viermal Barrierefreiheit: Smartphone, Computertastatur und Braillezeile, Fernseher mit Fernbedienung und eine Abfahrtstafel der Deutschen Bahn
    • Zahlreiche Abgeordnete im EU-Parlament heben die Hand, im Vordergrund eine Frau mit geblümter Bluse, die von hinten zu sehen ist.

Neuer Referent für Internationale Zusammenarbeit

Jessica Schröder hat den DBSV Ende Januar in Richtung Myanmar verlassen.
Ihr Nachfolger Benedikt van den Boom stellt sich in den "Sichtweisen" vor.


Mein Name ist Benedikt van den Boom. Seit Anfang Februar bin ich als Referent für Internationale Zusammenarbeit in der Geschäftsstelle des DBSV in Berlin tätig. Dort werde ich die Aktivitäten des Verbandes auf europäischer Ebene koordinieren, insbesondere die Kampagnenarbeit im Entwicklungsprozess von Gesetzen.

Ich komme gebürtig aus Paderborn und habe in Bremen und Brügge Europawissenschaften studiert. Nach meinem Abschluss habe ich als politischer Analyst in Berlin und als Projektmanager in Brüssel gearbeitet. Der DBSV gibt mir nun die Möglichkeit, meine Faszination für politische Prozesse und meine Kenntnisse von der Europäischen Union miteinander zu kombinieren.

Ich freue mich darauf, Teil der beeindruckenden und inspirierenden Selbsthilfebewegung blinder und sehbehinderter Menschen zu werden. Obwohl selber sehend, hatte ich seit meiner Kindheit über Familienangehörige, die in sozialen Berufen tätig sind, einen Einblick in die Lebenswirklichkeit blinder und sehbehinderter Mitmenschen. Ich hoffe, mit meiner Arbeit einen kleinen Teil zum Abbau jener Barrieren beizutragen, die Sie tagtäglich mit bewundernswerter Kreativität umschiffen.

Außerhalb meiner Arbeit lese ich gerne und viel Zeitung, suche den besten Kaffee Berlins und versuche, immer mehr und immer besser zu kochen.

Benedikt van den Boom
Tel.: 0 30 / 28 53 87-120
E-Mail: b.vandenboom@dbsv.org


Dazu ein Bild: Junger Mann in Anzug und Krawatte. Er lächelt in die Kamera.

Termine & Tipps:

Termine

Oper mit Live-Audiodeskription in Bielefeld

  • "Werther" von Jules Massenet
    18.3.2018, 15 Uhr
  • "Das Rheingold" von Richard Wagner
    11.4.2018, 20 Uhr und 6.5.2018, 15 Uhr
  • "Orlando Paladino" von Joseph Haydn
    27.5.2018, 15 Uhr
  • "Jakob Lenz" von Wolfgang Rihm
    24.6.2018, 15 Uhr

Theater Bielefeld

Mehr Infos und Karten bei der
Theaterkasse
Tel.: 05 21 / 51 54 54
abobuero@theater-bielefeld.de

Theater mit Live-Audiodeskription in Leipzig

  • "König Ubu" von Alfred Jarry
    25.3.2018, 16 Uhr und 13.5.2018, 19.30 Uhr
  • "Der Zauberer der Smaragdenstadt" von Alexander Wolkow
    13.4.2018, 18 Uhr
  • "Der schlaue Urfin und seine Holzsoldaten" von Alexander Wolkow
    14.4.2018, 18 Uhr
  • "Der gelbe Nebel" von Alexander Wolkow (für große und kleine Theaterfreunde)
    15.4.2018, 15 Uhr

Schauspiel Leipzig
Vorprogramm mit Bühnenführung und Stückeinführung jeweils eineinhalb Stunden vor Vorstellungsbeginn

Mehr Infos und Karten bei der
Theaterkasse
Tel.: 03 41 / 12 68-168
E-Mail: besucherservice@schauspiel-leipzig.de

In Bewegung an der Ostsee

  • Fit und entspannt in den Frühling
    25.-29.3.2018
  • Wandern  –  ganz gemütlich
    8.-14.4.2018

AURA-Hotel Timmendorfer Strand

Mehr Infos und Anmeldung unter
Tel.: 0 45 03 / 60 02-0
E-Mail: info@aura-timmendorf.de

Biografisches Theater: Berufsperspektiven ausloten

Seminar des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf
19.-22.4.2018
Herrenberg, Tagungszentrum Gültstein

Mehr Infos und Anmeldung (bis 5.3.) beim
DVBS
Tel.: 0 64 21 / 9 48 88-23
E-Mail: wohnig@dvbs-online.de

Frühlingswoche für Junggebliebene in Südtirol

Mit gemütlichen Wanderungen durch Weinterrassen und Obstgärten
6.-12.5.2018
Bozen (Italien), Blindenzentrum St. Raphael

Mehr Infos und Anmeldung unter
Tel.: 00 39 / 04 71 / 44 23 24
E-Mail: info@blindenzentrum.bz.it

Pfingstwochenende in Lobetal

Gemeinsam Pfingsten feiern, die Natur genießen, Andachten und Gottesdienste in der Lobetaler Gemeinde miterleben
18.-21.5.2018
Bernau (bei Berlin), Gästehaus Lobetal

Mehr Infos und Anmeldung beim
Evangelischen Blindendienst Berlin
Tel.: 0 30 / 45 02 27 63
E-Mail: info@blindendienst-berlin.de

Seminar für blinde Gartenfreunde

3.-10.6.2018
Radeberg, Botanischer Blindengarten Storchennest

Mehr Infos und Anmeldung beim
Taubblindendienst
Tel.: 0 35 28 / 43 97-0
E-Mail: info@taubblindendienst.de

Gelassenheit und Gleichgewicht mit Tai Chi und Qi Gong

24.-26.8.2018
Hohenstadt (Mittelfranken), Sophie-Klein-Heim

Mehr Infos und Anmeldung (bis 2.4.) bei
Ingo Gebler
Tel.: 0 91 54 / 9 15 99 98
E-Mail: info@taktilon.de

DBSV-Veranstaltungen

"Erwerbstätig werden  –  erwerbstätig bleiben"

Seminar der Koordinationsstelle "Leben mit Sehbehinderung" zur beruflichen Teilhabe
12.-15.4.2018
Berlin, Holiday Inn Berlin City East

Mehr Infos und Anmeldung bei
Sandra Schippenbeil
Tel.: 0 30 / 28 53 87-130
E-Mail: s.schippenbeil@dbsv.org

"Fit fürs Web 2.0"

Seminar für Jugendliche und junge Erwachsene: Einführung in die Welt der sozialen Medien
13.-15.4.2018
Münster, Jugendherberge

Mehr Infos und Anmeldung bei
Annika Dipp
Tel.: 0 30 / 28 53 87-289
E-Mail: a.dipp@dbsv.org

Forum:

Mobbing transparent machen

Dass Menschen an ihrem Arbeitsplatz angegriffen, gedemütigt und ausgegrenzt werden, kommt nicht selten vor. Aber die Fälle werden oft nicht aufgeklärt. Die Initiative stop.mobb.handicap will Menschen mit Behinderungen ermutigen, sich in Mobbingsituationen Unterstützung zu suchen.

Von Jennifer Sonntag  


Ein Betroffener formulierte es so: "Meine Behinderung kam mir anfangs vor wie ein Stein am Bein, der mich unter Wasser ziehen wollte, aber ich schaffte es, immer wieder hoch zu schwimmen, kämpfte für mein Abitur, mein Studium, meinen Arbeitsplatz, schöpfte daraus viel Kraft und Mut und schenkte auch anderen Menschen Kraft und Mut. Der Stein am Bein war kaum noch spürbar. Als jedoch das Mobbing am Arbeitsplatz einsetzte, war es, als hätte ich nun am zweiten Fuß noch einen Stein und beide Steine zusammen wurden mir sehr schwer. Es wurde immer anstrengender, nicht unterzugehen. Irgendwann schaffte ich es nicht mehr, wieder nach oben zu schwimmen."

Diese Worte sprechen sicher vielen Menschen mit Behinderungen in Mobbingsituationen aus dem Herzen. Der Mut zum Mobbing-Out, sich also gegen das Mobbing zur Wehr zu setzen, fällt jedoch schwer. Zur Aufdeckung von Missständen ist die Dokumentation von Mobbingfällen zwingend erforderlich, genauso wie die Einrichtung von Anlaufstellen für Betroffene, die derzeit viel zu rar gesät sind. Als Inklusionsbotschafterin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) möchte ich Mobbingsituationen transparent machen, Aufklärung und Navigationshilfe für Betroffene sein sowie Schnittstellen und Netzwerke für Beratende schaffen. Mobbing verhindert Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung. Deshalb habe ich die Initiative stop.mobb.handicap ins Leben gerufen. Ich möchte Menschen mit Behinderungen ermutigen, sich Unterstützung zu suchen, schädigende Muster aufzulösen oder sich gegebenenfalls von krankmachenden Strukturen zu befreien. Dazu ist es nötig, dem Mobbing zunächst in seine verschiedenen Gesichter zu schauen.


Gesichter des Mobbings

Mobbing ist nicht immer offensichtlich und deshalb auch so schwer zu greifen. Es liegt nicht nur dann vor, wenn behinderte Mitarbeiter ganz direkt aufgrund ihrer Behinderung verbal oder nonverbal angegriffen werden. Das Geschehen vollzieht sich bei Behinderung häufig subtil durch Abhängigkeitsverhältnisse, Ausnutzung und emotionale Erpressung, durch Übergangenwerden im Team, Einfordern von Mehrleistung, um etwas wert zu sein, oder im Umkehrschluss durch Kleinmacherei und die dadurch aufgenötigte Opferrolle.

Oft agieren Betroffene überangepasst, um über die Behinderung hinaus nicht "negativ" aufzufallen, und haben weniger Mut, Missstände und Grenzen zu thematisieren. Trauen sie sich doch, werden ihnen "zur Strafe" möglicherweise notwendige Handreichungen verwehrt, die sie zuvor durch eine nun "beleidigte" Bezugsperson erfahren haben. Nicht selten spielen auch Missgunst und Neid enger Kollegen oder Vorgesetzter eine Rolle, da Menschen mit Behinderungen vielleicht etwas Besonderes erreicht haben, hoch oder gering qualifiziert sind, den Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung bekommen haben oder ihnen wegen behinderungsbedingter Belastungszustände ein Heimarbeitstag gewährt wird, an dem sie effizienter arbeiten können.

Manchen Firmen dient das behinderte "Maskottchen" dazu, unter falscher Flagge Förder- oder Projektgelder abzugreifen, wobei die Betroffenen nach Zweckerfüllung wieder fallengelassen werden. Die Versäumnisse anderer werden ihnen nicht selten untergeschoben, zum Teil hinter ihrem Rücken, zum Teil vor versammelter Mannschaft. Für Menschen mit Behinderungen steht dann "der schöne Schein", den sie nach außen wahren müssen, in Widerspruch zu den Diskriminierungen, die sie intern erleben.

Durch Sinnes- oder Mobilitätseinschränkungen sind Betroffene häufig weniger gut in der Lage, spontan auf Situationen Einfluss zu nehmen, die ihnen schaden. Oft sind sie an einen bestimmten Arbeitsort gebunden, während die mobbende Person sich frei bewegen und so leichter Wirklichkeiten schaffen kann. Mobilitätseinschränkungen können auch dazu führen, dass die gemobbte Person eine Konfliktsituation nicht selbstständig verlassen kann und sich in einer angespannten Lage räumlich gefangen sieht. Bei einer Sinnesbehinderung entgeht dem Betroffenen oft, wie Worte gesprochen oder durch welche Gesten sie begleitet werden, so dass die mobbende Person es in der Hand hat, wie sie Informationen weitergibt. So können zum Nachteil des Gehandicapten verfälschte Bilder entstehen, manchmal über Jahre hinweg.


Abwärtsspirale durch Mobbing

Es kann sein, dass ein Mensch mit Behinderung besonders an seinem Arbeitsplatz festhält, weil er den Inhalt der Tätigkeit als sehr erfüllend empfindet. Aufgrund der Einschränkung ist es oft schwerer, eine neue Arbeit zu finden und ein Wechsel ist weniger leicht zu stemmen. Aus diesen Gründen ertragen viele gemobbte Personen ihre Probleme weit über akzeptable Leidensgrenzen hinaus.

Ab einem bestimmten Punkt des Mobbings verfügt der Betroffene häufig nicht mehr über die Stärke, Konflikte am Arbeitsplatz zur Sprache zu bringen, auszutragen oder zu puffern. Unlösbare Spannungen und negative Dynamiken können zu gesundheitlichen Beschwerden führen und eine vormals positiv bewältigte Behinderung kann tatsächlich zum Problem werden. Manchmal droht der Rückfall in eine frühere Phase der Behinderungsverarbeitung und die eigenen Kräfte und Potenziale leiden. Gesundheitlich bewegen sich Betroffene im Verlauf eines Mobbings meist in einer deutlichen Abwärtsspirale, zusätzliche physische und psychische Symptome treten auf und können immer weniger kompensiert werden. Das kann im schlimmsten Fall zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.


Wege aus dem Mobbing

Mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit und Vorträgen möchte ich Wege aus dem Mobbing aufzeigen und insbesondere im Blinden- und Sehbehindertenbereich Schwerpunktsprechstunden zum Thema Mobbing anregen. Um gezielter beraten und berichten zu können, benötige ich die Mithilfe Betroffener, die ihre Geschichte erzählen, gern auch anonym. Ich wünsche allen Lesern, die von Mobbing betroffen sind, den Mut zum ersten Schritt aus der belastenden Situation. Er besteht im Erkennen.

Jennifer Sonntag (39) ist Sozialpädagogin, Buchautorin, Fernsehmoderatorin und Inklusionsbotschafterin und lebt in Halle (Saale).


Dazu ein Bild: Jennifer Sonntag in schwarzer Bluse und Corsage. Eine kleine Kappe mit floralen Anhängseln schmückt ihr dunkles langes Haar. Vor sich hält die junge Frau ihren Langstock.


Info

Wer sich über Mobbing austauschen oder seine Geschichte erzählen möchte, kann sich per Mail an Jennifer Sonntag wenden: jsonntag@blindverstehen.de.

Mehr Infos auf
www.blindverstehen.de
unter "stop.mobb.handicap"

Sechs Punkte wie auf dem Würfel

Für viele gehörlose Menschen bleibt die Laut- und Schriftsprache eher fremd. Umso schwerer ist es für sie, sich der Brailleschrift zuzuwenden, wenn auch das Sehvermögen verloren geht. Eine Betroffene berichtet, wie sie es trotzdem geschafft hat.

Von Barbara Engwald  


Mit sechs Punkten kann man alle Buchstaben von A bis Z darstellen. Damit konnte ich lange Zeit nichts anfangen. Fast verzweifelt überlegte ich hin und her, wie ich mit diesen sechs Punkten die Brailleschrift erlernen könnte.

Zunächst verlor mein rechtes Auge immer mehr an Sehfähigkeit. Inzwischen kann ich nur noch mit meinem linken Auge etwas lesen, und das auch nur unter Verwendung einer stark vergrößernden und kontrastreich abbildenden elektronischen Lupe. Daher entschied ich im vergangenen Jahr, dass ich doch mit dem Erlernen der Punktschrift anfangen muss. Denn für taubblinde Menschen, die Schwarzschrift nicht mehr lesen und weder Hörbücher noch die Sprachausgabe am PC nutzen können, ist die Brailleschrift die einzige Möglichkeit für selbstständiges Lesen.

Nach vergeblicher Suche einer entsprechenden Lernmöglichkeit hat mich schließlich Franz L., ein Taubblindenlehrer im Ruhestand, in Voll- und Kurzschrift unterrichtet. Ich war begeistert bei der Sache. Die Finger brauchen viel Zeit und Übung, um die verschiedenen Punktkombinationen sicher ertasten zu lernen.

Mit dem Beherrschen der Kurzschrift ergeben sich neue Möglichkeiten. Bei Leihbüchern ist die Auswahl größer, und der Text braucht viel weniger Raum. Dementsprechend muss man bei einem Text in Kurzschrift deutlich weniger Braillezeichen ertasten als bei demselben Text in Vollschrift. Das bedeutet: Kurzschrift-Lesen geht normalerweise schneller als Vollschrift-Lesen.

Beim Auto- oder Zugfahren und bei Licht- bzw. Blendempfindlichkeit ist das Lesen mit einer elektronischen Lupe sehr anstrengend. Braille ermöglicht barrierefreies Lesen. Aus Punktschrift-Ordnern mit Unterlagen von A bis Z kann man leichter etwas herausfinden, als wenn man mit der Lupe suchen muss.

Ich bin meinem Lehrer Franz sehr dankbar, dass er viel Zeit und Geduld investiert hat, um mir die Punktschrift beizubringen. Zugleich ein dickes Lob an Louis Braille aus Frankreich, der diese Schrift geschaffen hat.

Ohne Braille kann ich mir ein Weiterleben ohne Sehen und Hören nicht mehr vorstellen. Deshalb meine Empfehlung an alle hörsehbehinderten Menschen: frühzeitig die Punktschrift erlernen, denn selbstständiges Lesen macht Freude!

Barbara Engwald (45) ist gelernte Hauswirtschafterin und Mutter eines Sohnes. Sie ist seit ihrer Geburt gehörlos und hat ihr Sehvermögen weitgehend verloren.

Rätsel

In der folgenden Anekdote verstecken sich  –  auch über Wortzwischenräume hinweg  –  diese Namen von zehn Gestalten der griechischen Mythologie:

Ares, Ate, Eris, Eros, Hades, Hebe, Hera, Nike, Pan und Paris.

In welcher Reihenfolge kommen sie im Text vor?


Improvisiert

Als junger, heranwachsender Schauspieler ist Gustaf Gründgens nicht immer textsicher gewesen, doch sollte das für seine Karriere nicht schade sein. Einmal versprach er sich in der Rolle des Peer Gynt an der Stelle: "dass Gott zu lohnen und zu strafen, die Böcke sondert von den Schafen" und sagte stattdessen: "dass Gott zu strafen und zu lohnen ..." Den Kollegen auf der Pariser Bühne stockte der Atem. Doch Gründgens keine Panik ergriff. Geistesgegenwärtig reimte er ostentativ: ". die Erbsen sondert von den Bohnen." So war es ihm wieder einmal elegant gelungen, einen Fehler zu beheben.

Rätselautor: Thomas Christian Dahme  


Senden Sie die Lösung bis zum 20. März an den

DBSV
Rungestr.19, 10179 Berlin

oder per

E-Mail an sichtweisen@dbsv.org


Alle richtigen Einsendungen nehmen Ende Dezember an einer Verlosung teil.

Lösung des Januar-Rätsels

  1. São Tomé und Príncipe
  2. Chile
  3. Honduras
  4. Angola
  5. Tunesien
  6. Turkmenistan
  7. Eritrea
  8. Nigeria
  9. Marokko
  10. Oman
  11. Rumänien
  12. Elfenbeinküste
  13. Liberia
  14. Litauen
  15. El Salvador

Lösungswort: Schattenmorelle

Rätselfreunde im Glück

Die Leserinnen und Leser der "Sichtweisen" haben 2017 erneut eifrig geknobelt und der Redaktion ihre Rätsellösungen zugeschickt. Aus allen richtigen Einsendungen hat die Glücksfee drei Gewinner gezogen:

  1. Preis: Norbert Lieb, Wiesloch, zwei große Strandtücher, zur Verfügung gestellt von der Blindenwerkstätte Holger Sieben
  2. Preis: Herbert Heiken, Rödental, Hörbuch "Niemals" von Andreas Pflüger, zur Verfügung gestellt von Random House Audio
  3. Preis: Heike Arnold, Erfurt, DVD "Shot in the Dark" mit Audiodeskription, zur Verfügung gestellt von Weltfilm und Frank Amann


Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Leser schreiben für Leser: Schicken Sie Ihre Geschichten, Empfehlungen oder Leserbriefe an sichtweisen@dbsv.org

oder per Post an
DBSV
Redaktion "Sichtweisen"
Rungestr.19, 10179 Berlin.

Panorama:

Bildung

Inklusion: blista öffnet sich für sehende Schüler

Die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) nimmt ab dem Schuljahr 2018/ 2019 auch Schülerinnen und Schüler ohne Seheinschränkung auf. Nach intensiver Vorarbeit und sorgfältiger Abstimmung mit Schülern und Eltern wurde durch das staatliche Schulamt eine "Schule in Vielfalt" genehmigt. "Ein vielfältiger Bildungscampus ist eine Bereicherung für alle", sagt Claus Duncker, Direktor der blista.

Langjährige Erfahrungen in Kooperation mit Marburger Schulen haben gezeigt, dass der inklusive Unterricht eine hochqualifizierte und individuelle Förderung erfordert. An der blista lernen die Schüler in kleinen Lerngruppen. Eine ruhige, entschleunigte Lernatmosphäre und Erfahrungen mit allen Sinnen sind Grundlagen des Unterrichtskonzepts. So stehen das Lernen in der Gemeinschaft, das Lernen voneinander und das Lernen von Verantwortung füreinander im Mittelpunkt des Schullebens.

Der blista-Campus umfasst neben dem Carl-Strehl-Gymnasium auch Fachoberschulen und Berufsschulen. Seit drei Jahren wird die Campus-Gemeinschaft durch eine Montessori-Grundschule ergänzt, deren Träger die blista geworden ist.

Mehr Infos unter www.blista.de/carl-strehl-gymnasium

Recht

Urteil zur Versorgung mit Blindenführhund bei Gehbehinderung

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine blinde Versicherte, die aufgrund ihrer Gehbehinderung einen Rollator nutzt, gegenüber ihrer Krankenkasse den Anspruch auf einen Blindenführhund durchsetzen kann (Urteil vom 21.11.2017  –  L 16/1 KR 371/15). Damit bestätigte das Gericht ein erstinstanzliches Urteil des Sozialgerichts Lüneburg.

Geklagt hatte eine heute 73-jährige Frau, die an Multipler Sklerose leidet und mit Blindenlangstock und Rollator versorgt war. Sie beantragte einen Blindenführhund, da sie wegen der Kombination aus Blindheit und Gehbehinderung Schwierigkeiten beim Finden von Eingängen und bei Straßenüberquerungen habe. Die beklagte Krankenkasse lehnte den Führhund jedoch als "unwirtschaftlich" ab.

Das LSG hat die Krankenkasse nun zur Bewilligung des Blindenführhundes verurteilt. Für die Versorgung mit einem Hilfsmittel in Form eines Führhundes komme es auf die medizinische Versorgungsnotwendigkeit im Einzelfall an. Hierzu hatte das Gericht Gutachten von Ärzten und Hundeführern eingeholt.

Die Klägerin ist von der Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (rbm) vertreten worden. Geschäftsführer Dr. Michael Richter freut sich, dass das Urteil über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist: "Die Entscheidung stellt klar, dass gesetzliche Krankenkassen nicht  –  wie es häufig vorkommt  –  die Versorgung mit einem Blindenführhund kategorisch ablehnen dürfen, wenn der Antragsteller neben der Blindheit weitere gesundheitliche Einschränkungen hat. Stattdessen sind die Einsatzmöglichkeiten und der Nutzen des Führhundes in jedem Einzelfall genau zu prüfen."


Dazu ein Bild: Ein heller Labrador im Führgeschirr liegt auf einem Parkettfußboden. Hinter ihm sind die Beine seines Herrchens zu sehen.

Bundesverwaltungsgericht: Urteil zu Arbeitsassistenz bringt mehr Flexibilität

Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Arbeitsassistenz. Dies gilt auch, wenn sie mehreren Teilzeitbeschäftigungen nachgehen, unter Umständen auch selbstständig. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar hervor (Az.: 5 C 9.16).

Der konkrete Fall: Ein blinder Mann hatte als Beamter gearbeitet, dann aber seine Arbeitszeit reduziert, um eine eigene Firma aufzubauen. Die dafür notwendige Arbeitsassistenz wurde ihm vom Integrationsamt in Schleswig-Holstein verweigert. Die Entscheidung wurde in zwei Instanzen bestätigt, so dass der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht landete. Dieses hat nun im Sinne des Klägers entschieden.

Dr. Michael Richter von der Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (rbm) hat den Kläger vertreten. Er kommentiert das Urteil wie folgt: "Die Entscheidung bedeutet mehr Flexibilität und Wahlfreiheit für behinderte Berufstätige. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die sehr restriktive Praxis der Integrationsämter bei der Bewilligung von Arbeitsassistenz nicht der geltenden Rechtslage entspricht. Für besonders bemerkenswert halte ich die Feststellung, dass der Anspruch auf Arbeitsassistenz nicht nur der Vermeidung von Arbeitslosigkeit von Menschen mit einer Behinderung dient, sondern auch zur Chancengleichheit dieses Personenkreises auf dem Arbeitsmarkt beitragen soll. Das ist eine ganz neue Herangehensweise, die dem Gedanken der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht und weitreichende Konsequenzen haben kann."

Wirtschaft

Keine Rettung für "BAUM Retec AG"

Der Rettungsversuch für die "BAUM Retec AG" ist gescheitert. Im Oktober hatte das Unternehmen in Neckargemünd, das Hilfsmittel und Dienstleistungen für blinde und sehbehinderte Menschen anbot, einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Christopher Seagon von der Heidelberger Kanzlei "Wellensiek" wurde als Insolvenzverwalter benannt. Dessen Pressesprecher Holger Voskuhl berichtet, dass der Liquiditätsmangel auf erhebliche Einbrüche im USA-Geschäft zurückgehe. So sei der Umsatz ab Mai 2017 um 20 Prozent eingebrochen.

"Bis Ende Dezember wurden die Geschäfte fortgeführt. Parallel hat Christopher Seagon versucht, einen Investor zu finden", erklärt Voskuhl. Am 1. Januar kam das endgültige Aus. Kein Investor wollte das Verlust erwirtschaftende Unternehmen übernehmen. "Daher blieb nur die Abwicklung. Die Sozialplanverhandlungen mit dem erst während der Insolvenz gegründeten Betriebsrat sind inzwischen abgeschlossen", so Voskuhl.

Betroffen von der Insolvenz der "BAUM Retec AG" sind knapp 70 Mitarbeiter, etwa zehn hatten bereits gekündigt. Hinzu kommen 17 Beschäftigte der "BAUM Systeme GmbH" und weitere Beschäftigte der Produktion in Jena.

Kunden der "BAUM Retec AG" erhalten seit Jahresanfang keine Unterstützung mehr. "Da der Betrieb eingestellt ist, gibt es derzeit auch keinen Kundenservice", sagt Voskuhl. Wer Ansprüche geltend machen will, müsse sich an den Insolvenzverwalter wenden.

Forschung

Stiftung Auge fördert ophthalmologische Versorgungsforschung

Um die Verbreitung von Augenerkrankungen sowie den augenärztlichen Bedarf in Deutschland systematisch zu erheben, hat die Stiftung Auge der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) gemeinsam mit dem Berufsverband der Augenärzte (BVA) eine Professur zur ophthalmologischen Versorgungsforschung eingerichtet. Dr.med. Alexander Schuster ist seit Dezember 2017 Inhaber der neuen Stiftungsprofessur, die an der Universitäts-Augenklinik Mainz angesiedelt ist. "Wir brauchen dringend eine bessere Datenbasis, um Strategien zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit Augenleiden entwickeln zu können", erklärt Schuster.

Bisher handelt es sich bei den Zahlen zum Vorkommen von Augenkrankheiten nur um Schätzungen. "Die Häufigkeit und Risiken von Augenerkrankungen und auch die Finanzierungssituation lassen sich in Deutschland derzeit nicht genau darstellen, denn sie sind kaum statistisch belegt und nicht systematisch erfasst", sagt Professor Dr.med. Frank G. Holz, Vorsitzender der Stiftung Auge und Direktor der Universitäts-Augenklinik Bonn. Um dies zu ändern, stellt die Stiftung Auge bis zu fünf Jahre lang Mittel für die neue Stiftungsprofessur bereit.

Sport

Doppelgold für sehbehinderte Schwimmerin

Bei der Para-Schwimm-WM in Mexiko-Stadt hat es Anfang Dezember großen Jubel gegeben: Maike Naomi Schnittger schwamm erst über 100 Meter Freistil zu Gold und gewann damit ihren ersten Titel bei einer Weltmeisterschaft. Die sehbehinderte Athletin vom SC Potsdam setzte sich in der Startklasse S12 gegen ihre Konkurrentinnen durch und schlug nach 1:01,50 Minuten als Erste an.

Anschließend gewann die 23-Jährige auch über 50 Meter Freistil die Goldmedaille, nachdem sie 2016 in dieser Disziplin Silber geholt hatte. In Abwesenheit der Paralympics-Siegerin Hannah Russell (Großbritannien) war sie mit 28,63 Sekunden die Schnellste. Nach den Rennen sagte Schnittger: "Zwei Goldmedaillen sind mehr, als ich mir erhoffen konnte. Ich bin mega-happy und fliege mit einem Lächeln nach Hause."

Insgesamt hat das fünfköpfige deutsche Team von Bundestrainerin Ute Schinkitz bei den Schwimm-Weltmeisterschaften zwölf Medaillen gewonnen: viermal Gold, sechsmal Silber und zweimal Bronze.


Dazu ein Bild: Mit Medaille um den Hals: Maike Naomi Schnittger blickt stolz in die Kamera.

Persönliches

Trauer um Keyvan Dahesch

Eine in der Medienlandschaft wichtige Stimme für behinderte Menschen ist für immer verstummt. Kurz nach seinem 76. Geburtstag ist der blinde Journalist Keyvan Dahesch am Neujahrstag in Bad Homburg gestorben.

Dahesch kam im Alter von 16 Jahren aus dem Iran nach Deutschland. Seine Eltern hatten die Hoffnung, dass seine Blindheit hier geheilt werden könnte, was jedoch nicht gelang. Er blieb in Deutschland, machte eine Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister und arbeitete zehn Jahre lang in verschiedenen Kliniken. Ein Gewerkschaftsstipendium ermöglichte ihm schließlich ein Studium der Soziologie und Volkswirtschaft in Frankfurt. Nach einer Ausbildung für die Beamtenlaufbahn arbeitete er von 1975 bis 2002 als Pressesprecher und Bürgerbeauftragter beim Hessischen Landesamt für Versorgung und Soziales.

Das journalistische Handwerk erlernte Dahesch, der 1970 deutscher Staatsbürger wurde, in seiner Freizeit. Als freier Journalist forderte er immer wieder die Gleichstellung behinderter Menschen ein. Seine Beiträge erschienen unter anderem in der "Frankfurter Rundschau", der "Süddeutschen Zeitung" und der Wochenzeitung "Die Zeit" sowie beim Hessischen Rundfunk und im Deutschlandradio.

Gemeinsam mit seiner Frau gründete Keyvan Dahesch im Jahr 2006 die Anni und Keyvan Dahesch-Stiftung zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Zu den zahlreichen Auszeichnungen, die er im Laufe seines Lebens erhielt, gehören die Ehrenplakette der Stadt Frankfurt und das Bundesverdienstkreuz.


Dazu ein Bild: Keyvan Dahesch, ein älterer Herr mit kahlem Kopf, sitzt an seinem Arbeitsplatz mit PC, Tastatur und Braillezeile.

Abschied von Armin Kappallo

Armin Kappallo, von 1986 bis 1998 Vorsitzender des DBSV, ist am 5. Februar im Alter von 71 Jahren verstorben. Der blinde Jurist war insgesamt 20 Jahre lang im Vorstand (heute Präsidium) des DBSV aktiv. In Anerkennung seines Engagements, insbesondere für das Zusammenwachsen von Ost und West nach der Wiedervereinigung, wurde Kappallo im Jahr 2002 zum Ehrenmitglied des DBSV ernannt.

Die Selbsthilfebiografie von Armin Kappallo beginnt im Bonner Blindenverein. Mit 33 Jahren wurde er 1979 zum 1. Vorsitzenden des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Nordrhein (BSVN) gewählt. Bis 1987 setzte er wichtige Akzente. Mit einem Kooperationsvertrag, der die Zusammenarbeit der Blindenverbände in Nordrhein-Westfalen regelte, schuf er die Grundlage für die politische Interessenvertretung im Land. Nach seiner Zeit als Vorsitzender des DBSV war Kappallo von 1999 bis 2008 erneut 1. Vorsitzender des BSVN.

Prof. Dr. Thomas Kahlisch, Mitglied des DBSV-Präsidiums, würdigt Kappallo als politischen Netzwerker: "Armin Kappallo stand viele Jahre für eine solide und nachhaltige Vertretung des DBSV und nutzte geschickt seine vielfältigen Kontakte in Politik und Gesellschaft, um die Anliegen der Selbsthilfe zu transportieren." DBSV-Präsidentin Renate Reymann ergänzt: "Ich bin sehr betroffen, dass wir einen Menschen verloren haben, der ein wichtiges Stück unserer 106-jährigen Verbandsgeschichte mitgeschrieben hat."



AURA-Hotels: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

AURA-Hotels und -Pensionen sind Orte, die speziell auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnitten sind. Insgesamt sechs Häuser bieten die ganze Bandbreite angenehmer Urlaubsunterkünfte, von der familiär geführten Pension bis zum 3-Sterne-Wellness-Hotel. Von der See bis in die Berge: Die AURA-Hotels liegen in den schönsten deutschen Ferienregionen und sind ideale Ausgangspunkte für Ausflüge, auf Wunsch mit sehender Begleitung. Alle Unterkünfte sind barrierefrei eingerichtet und bieten ein umfangreiches Begegnungs- und Veranstaltungsprogramm. Auch für Seminare und Gruppenfreizeiten sind die Häuser sehr gut geeignet.


Die Standorte von Nord nach Süd:

  • Boltenhagen (Mecklenburg-Vorpommern): Hotel mit ca.50 Betten
  • Timmendorfer Strand (Schleswig-Holstein): Hotel mit ca.50 Betten
  • Wernigerode (Sachsen-Anhalt): Pension mit ca.30 Betten
  • Georgenthal (Thüringen): Pension mit ca.20 Betten
  • Rochsburg (Sachsen): Pension mit ca.20 Betten
  • Saulgrub (Bayern): Hotel mit ca.90 Betten

Mehr Infos im Internet unter www.aura-hotels.dbsv.org

Menschen:

Aus dem Background ins Rampenlicht

Raul Midón hat sein Leben der Musik verschrieben. Jahrelang tourte er als Background-Sänger mit Pop-Größen wie Shakira und Jennifer Lopez. Sein aktuelles Album war 2017 für einen Grammy nominiert. Was den blinden Musiker aus den USA auszeichnet? Sich ganz zu seinem Stil zu bekennen.

Von Juliane Bally  


Musik aus der ganzen Welt hörte er schon als Kind  –  Klassik, Neue Musik, Flamenco, arabische und indische Musik. Im Alter von vier Jahren spielten seine Finger zum ersten Mal auf einer Handtrommel. Später saß der 1967 im US-Bundesstaat New Mexico geborene Raul Midón oft mit seinem Vater zusammen, um die Eigenheiten von Bongos und Congas auszutasten. Als der heutige Singer-Songwriter sechs Jahre alt war, kam die Gitarre dazu. Nach und nach entdeckte Raul, dass Musizieren nicht nur Spaß macht, sondern dass er offenbar eine besondere Begabung dafür hat. Das gab ihm Selbstbewusstsein.

Mit seinem ebenfalls blinden Zwillingsbruder Marco entstand eine Art Wettstreit. Raul setzte sich beim Musizieren durch. An der Blindenschule in Alamogordo lernten beide die Brailleschrift, Raul zudem die Braille-Musikschrift. Hier konnte er seine musikalischen Fähigkeiten ausbauen. Intensiver Unterricht in klassischer Gitarre stand auf dem Stundenplan. Außerdem lernte er Flamenco-Gitarre. Mit einem Stipendium bereitete er sich auf das College vor, wo er auch Gesangsunterricht erhielt.

Nach dem Abitur gingen Raul und Marco nach Florida an die University of Miami. Sie konnten zusammen sein, auch wenn sie verschiedene Fächer studierten. Der eine Bruder wandte sich den Ingenieurwissenschaften zu, der andere verschrieb sich ganz der Musik. Zum ersten Mal in seinem Leben gehörte Raul einer Gemeinschaft an, die seine Leidenschaft teilte. Wenn er mit Kollegen musizierte, brauchte es nicht viele Worte. Es gab immer gute Freunde, die ihm bei der Studienorganisation oder mit den Partituren halfen, damit er seine Stimme lernen konnte. Trotzdem empfand er sich als Außenseiter  –  wie auch heute noch.

Seine Profikarriere begann Raul Midón als Background-Sänger. An die ersten Bühnenjobs gelangte er durch Ausschreibungen im Uni-Netzwerk. Er arbeitete regelmäßig mit Studiomusikern, einer von ihnen spielte bei Shakira und vermittelte ihm einen Job als Background-Sänger. Zwei Jahre lang spielte Raul in der Band der kolumbianischen Pop-Rock-Sängerin. In dieser Zeit verließ er erstmalig Miami. Vorher war er nie auf den Gedanken gekommen, eine Musiktournee zu unternehmen. Mehr als zehn Jahre war er als gefragter Background-Sänger unterwegs, zum Beispiel mit Christina Aguilera, Jennifer Lopez, Ricky Martin oder Julio Iglésias. Nebenbei gab er Solo-Abende in Bars, vorwiegend in Florida und Umgebung.

Das Künstlerleben hatte eine starke Anziehungskraft auf Raul. Als er feststellte, dass er mit Unterstützung von Freunden und Kollegen Tourneen bestehen konnte, wurde ihm klar, dass er nicht den Rest seines Lebens als Background-Sänger tätig sein wollte. Ein Wendepunkt war erreicht: Zeit, das Leben selbst in die Hand zu nehmen und zu neuen Ufern aufzubrechen. Mit 35 Jahren Miami zu verlassen, war eine der mutigsten und verrücktesten Entscheidungen seines Lebens, bekennt er freimütig im Rückblick. Ohne seine Frau, Kathleen Kausch, hätte er es nicht gewagt, nach New York zu gehen. Die studierte Sängerin ist heute seine Managerin. Manchmal musizieren sie privat zusammen.

Doch warum sollte ein Veranstalter ihn als blinden Musiker engagieren? Er benötigt mehr Betreuung, ungeahnte Hindernisse können auftreten. Um erfolgreich zu sein, musste er es schaffen, selbst "der Gig" zu sein. Die Leute sollten ins Konzert kommen, um ihn zu erleben und nicht die Band. Deswegen ist es für Raul wichtig, seine eigene Musik zu schreiben. Er komponiert und arrangiert seine Musik allein. In seinem Schaffen spiegelt sich die früh im Leben erfahrene Vielfalt der Musikstile wider. Er möchte sich nicht festlegen, ganz gleich, ob es um Rock, Pop, Soul, Flamenco oder Jazz geht. Raul Midón hat immer in Fusion-Projekten gespielt, und so versteht er auch seine künstlerische Identität.

Die Blindheit hat ihn angespornt, sich zu verbessern, an sich zu arbeiten, sich doppelt anzustrengen und mehr zu wagen als andere. Erst war sie ein Handicap, nun kann er sie als individuelles Merkmal annehmen. Er probiert fortwährend, seinen Stil zu verfeinern, sei es beim Schreiben, Gitarrespielen oder Singen. Wenn es ihm die Zeit erlaubt, übt er drei bis vier Stunden am Tag.

Mit Mut und viel Offenheit schaffte er es, mit Jazzmusikern wie Herbie Hancock, Marcus Miller oder Paquito d'Rivera zusammenzuarbeiten. Ein ganz besonderes Erlebnis war die Kooperation mit Stevie Wonder auf dem Solo-Album "State of Mind" von 2005.

Den Titel für seine neue CD "Bad Ass and Blind" hat Raul Midón sich selbst ausgedacht. "Bad Ass" heißt so viel wie "knallharter Typ", denn es ist ungewöhnlich, eine CD selbstständig zusammenzustellen und zu produzieren. Mit "Bad Ass" lässt sich Raul nicht als Blinder abstempeln.

Mehr Infos: www.raulmidon.com

Juliane Bally ist Kommunikations- und Musikwissenschaftlerin. Sie promovierte über den ungarischen Komponisten Miklós Rózsa. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Transkulturelle Musikwissenschaft und Musikalische Kommunikation.


Dazu ein Bild: Raul Midón, farbiger Musiker, sitzt gitarrespielend auf einer Bank vor einem Haus. Er trägt Hut und Sonnenbrille.

Service:

Termine organisieren

Bei einer Vielzahl von Terminen fällt es schwer, den Überblick zu bewahren. Handelsübliche Kalender sind in der Regel nicht für Menschen mit Seheinschränkungen geeignet. Eine Hilfsmittelberaterin beschreibt alternative Möglichkeiten, um die Übersicht zu behalten.

Von Katja Köhn  


Kalender in Großdruck

Wer über genügend Sehkraft verfügt, kann auf Kalender in Großdruck zurückgreifen. Sie werden von speziellen Verlagen oder Hilfsmittelanbietern angeboten, zum Teil gibt es sie auch im allgemeinen Handel zu kaufen. Bei diesen Modellen ist oft eine Kalenderwoche auf einem Blatt dargestellt. Daneben ist Platz für Notizen. Die Ziffernhöhe des jeweiligen Datums ist größer als bei üblichen Modellen. Die Kalender werden in unterschiedlichen Größen angeboten  –  vom Taschenkalender in Postkartengröße bis zum Wandkalender in DIN A3. Um die Notizen gut lesen zu können, ist es ratsam, sie mit dicken Faserstiften einzutragen. Dunkle Farben, am besten Schwarz, erhöhen den Kontrast auf dem weißen Kalenderblatt und verbessern die Lesbarkeit.


Etiketten-Lesegeräte

Je nach Sehvermögen kann der Platz im Großdruck-Kalender zu klein sein, um Termine aufzuschreiben oder um sie bei nachlassendem Sehvermögen nach längerer Zeit noch lesen zu können. In diesem Fall kann der Einsatz von Hilfsmitteln wie Etiketten-Lesegeräten sinnvoll sein. Etiketten-Lesegeräte, zum Beispiel "PennyTalks" oder "PenFriend II", gibt es bei verschiedenen Hilfsmittelanbietern. Sie ähneln im Aussehen einem dickeren Stift und ermöglichen es, aufgesprochene Informationen einem Etikett zuzuordnen. Auch Angehörige oder Freunde können die Aufsprachen durchführen. Mit Hilfe des Stiftes, dessen Spitze man auf das entsprechende Etikett hält, lassen sich die gesprochenen Notizen wieder abrufen. Die Spezial-Etiketten sind mehrmals verwendbar. Je nach Geräteausführung lassen sie sich löschen oder übersprechen.

Für die Organisation von Terminen wird ein Etikett auf das gewünschte Datum im Großdruck-Kalender geklebt. So lässt sich visuell kontrollieren, an welchem Tag Termine anstehen. Die Einzelheiten dazu, etwa Uhrzeit und Adresse, lassen sich mit Hilfe des Etiketten-Lesegerätes abrufen. Um sich einen noch besseren Überblick zu verschaffen, empfiehlt es sich, die Etiketten auf verschiedenfarbige Kärtchen zu kleben, bevor man sie im Kalender befestigt. So könnte man zum Beispiel grüne Kärtchen für Arztbesuche, rote für den Friseur und blaue für private Termine einsetzen.

Wer keinen Kalender mehr verwenden kann, kann das beschriebene System dennoch nutzen. Die Etiketten lassen sich auch in ein Notizbuch kleben, in dem pro Monat oder Woche ein Blatt genutzt wird. In diesem Fall ist es hilfreich, das Datum mit auf das Etikett zu sprechen.


Braille-Terminkalender

Menschen mit Braillekenntnissen können das beschriebene System in Kombination mit einem Terminkalender in Punktschrift verwenden. Bei Hilfsmittelanbietern und Verlagen gibt es unterschiedliche Terminkalender in Braille. Meist sind sie so aufgebaut: In einem Ordner ist ein Kalendarium für das gesamte Jahr eingeheftet. Jeder Monat hat eine Seite. Bei den meisten Modellen gibt es im Ordner leere Punktschriftblätter für eigene Notizen, die man zum entsprechenden Monat heften kann. Die Leerblätter lassen sich mit Schreibtafel oder Punktschriftmaschine beschriften.


Milestone 312 ACE

Will man nicht mit einem Braille- oder Großdruck-Kalender arbeiten, gibt es elektronische Hilfsmittel, die über integrierte Kalender verfügen. Dazu zählt der "Milestone 312 ACE", ein kreditkartengroßes, digitales Abspiel- und Aufnahmegerät mit integriertem DAISY-Player. Sein Terminkalender lässt sich mit fünf Oberflächentasten bedienen. Vor allem die Datumswahl bedarf am Anfang etwas Übung. Mit der Tastatur wählt der Nutzer den gewünschten Tag, Monat und das Jahr aus. Die Auswahloptionen werden mittels Sprachausgabe angesagt. Nun kann entschieden werden, ob zum gewünschten Termin ein Piepton ertönen soll oder eine Sprachnachricht. Die Nachricht lässt sich relativ einfach aufsprechen. Zum festgelegten Termin ist dann zum Beispiel zu hören: "Donnerstag, 29. März, 17 Uhr, Zahnarzt."

Der Terminkalender des "Milestones" hat leider keine Erinnerungsfunktion. Eine Erinnerung muss als Extra-Termin festgelegt werden, zum Beispiel zwei Tage vorher. Das Gerät verfügt über die Möglichkeit der Terminvorschau. Man kann sich seine Termine, nach Datum oder Ereignis geordnet, ansagen lassen. Um den Kalender zu verwenden, ist ein Computer nicht zwangsläufig erforderlich. Zur Datensicherung und um andere nützliche Funktionen des Geräts zu nutzen, ist ein PC aber von Vorteil.


Plextalk Linio Pocket

Auch der "Plextalk Linio Pocket", ein Abspiel- und Aufnahmegerät im Handy-Format mit WLAN-Zugang, hat einen Terminkalender. Er ist etwas komfortabler als der des "Milestones". Auch hier erfolgt die Auswahl des Datums mit der Tastatur. Da das Gerät eine 10er-Tastatur hat, ähnlich dem Ziffernblock eines Telefons, ist die Eingabe etwas einfacher. Das Datum kann mit der Tastatur eingegeben oder mit Pfeiltasten gewählt werden. Der Text zum Termin kann aufgesprochen werden. Dieser Kalender verfügt über eine Erinnerungsfunktion. Es kann festgelegt werden, ob man mittels Piepton oder aufgenommener Sprachnachricht erinnert werden will. Auch in diesem Kalender können Anwender mit Hilfe der Tastatur abfragen, wann sie Termine haben.

Sowohl der "Milestone 312 ACE"als auch der "Plextalk Linio Pocket" sind zwar unabhängig vom Computer nutzbar, man sollte aber bedenken, dass man sich in das Bedienkonzept eines relativ umfangreichen Gerätes einarbeiten muss. Hat man dies erfolgreich bewältigt, lassen sich weitere Funktionen wie DAISY-Player oder Wecker gut nutzen. Beide Geräte werden von verschiedenen Hilfsmittelanbietern vertrieben und kosten etwa 500 Euro.


Digitale Hilfsmittel

Zur Verwaltung von Terminen können auch andere digitale Hilfsmittel verwendet werden. Am PC bietet das MS-Office-Programm "Outlook" zahlreiche Optionen, um Termine zu speichern. Mit einem Screenreader lässt sich der Outlook-Kalender unkompliziert bedienen. Er verfügt unter anderem über Erinnerungsfunktionen. Außerdem kann man Termine an andere Nutzer versenden.

Auch Smartphones haben mittlerweile eine ausgefeilte Kalenderfunktion. Der iPhone-Kalender mit der Sprachausgabe "VoiceOver" lässt sich beispielsweise gut bedienen. Dank Sprachassistentin "Siri" ist es möglich, Termine per Spracheingabe anzulegen und abzurufen.


Diktiergerät

Um Termine aufzusprechen, kann auch ein Diktiergerät genutzt werden. Diese Variante ist hilfreich, wenn es schnell gehen soll, zum Beispiel an der Anmeldung beim Arzt. Zu Hause kann man den Termin dann in den Kalender eintragen. Für diese Nutzung als "Überbrückungsfunktion" genügt bereits ein Diktiergerät mit geringer Speicherkapazität.

Wie man sich organisiert, hängt von der Anzahl der Termine sowie den individuellen Vorlieben und Möglichkeiten ab. Wenn man so viele Termine hat, dass man sie nicht alle im Gedächtnis behalten kann, ist der Einsatz von Terminkalendern, egal ob elektronisch oder in Papierform, bei der Planung und Organisation sinnvoll.

Katja Köhn ist Hilfsmittelberaterin beim Landeshilfsmittelzentrum des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen
Tel.: 03 51 / 8 09 06 24
E-Mail: k.koehn@bsv-sachsen.de

Medien:

Bücher

Mörderisches Ufer

Ein Buch-Tipp von Christa Röbbecke, Westdeutsche Blindenhörbücherei


Ein neuer Fall für Thomas Andreasson: Sommer, Sonne, Segelboote  –  alles deutet auf perfekte Ferien hin. Im Segelcamp von Lökholmen verbringen Hunderte von Kindern ihre Sommerferien. Aber nicht alle Kinder, die am Camp teilnehmen, können die Ferien genießen, denn auch hier gibt es Gemeinheiten, Schikanen und Mobbing. Die Betreuer scheinen damit überfordert zu sein. Als eines der Kinder plötzlich vermisst wird, wird die Polizei eingeschaltet. Thomas Andreasson ermittelt: Erste Spuren führen zu einem Pädophilen.

Echte Fans von Viveca Sten kennen die Protagonisten aus den vorangehenden Kriminalromanen und können mit dem Kommissar, der in allerhand private Probleme verwickelt ist, mitfühlen. Ein Muss für jeden Schweden- und Krimifan!

Viveca Sten: Mörderisches Ufer
CD DAISY (12:35 Stunden)
Sprecherin: Beate Reker

Widerfahrnis

Ein Buch-Tipp von Anja Beduhn, Norddeutsche Blindenhörbücherei


Reither, passionierter Kettenraucher, Literaturfreund und bis vor Kurzem Besitzer eines kleinen Buchverlages, hat es in ein einsames Alpental verschlagen. Hier will er seinen Lebensabend verbringen. Eines Abends klingelt es an der Tür. Leonie Palm, einst Inhaberin eines Hutladens, versucht sich als Autorin und möchte den Rat eines Experten. Schnell werden Bande der Freundschaft geknüpft und alsbald findet sich das Paar auf seiner Widerfahrnis, einer langen Autofahrt, die bis nach Sizilien führen soll.

Bodo Kirchhoff erzählt vom unerhörten Aufbruch zweier Menschen, die kein Ziel, nur eine Richtung haben: den Süden. Es treibt sie die alte Sehnsucht nach der Liebe, nach Italien, einem späten Abenteuer. Als sie eine junge Tramperin auflesen, begegnen sie den elementaren Themen ihrer Vergangenheit: Verlust, Elternschaft und radikaler Neuanfang.

Bodo Kirchhoff: Widerfahrnis
CD DAISY (7:30 Stunden)
Sprecher: Thor W. Müller

Das letzte Nashorn

Ein Buch-Tipp von Gabi Schulze, Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)


Das Nashorn droht auszusterben. Drei Menschen sorgen sich um die Fortpflanzung des Tieres: Edo, der Direktor des Amsterdamer Zoos, die südafrikanische Nashornspezialistin Sariah sowie der Wissenschaftler und Philosoph Frank, der an Edos Seite den Zoo leitet. Edo hofft, den Zoo mit Hilfe seines ehrgeizigen Masterplans bekannter zu machen. Er lässt Albrecht, das letzte Nashorn, aus Berlin einfliegen und engagiert Sariah, die ihm bei der Paarung Albrechts mit einer Nashorndame helfen soll. Im Gegensatz zu Edo und Frank, die aus der Begattung eine Marketingkampagne inszenieren, liegt Sariah der Erhalt der Nashörner wirklich am Herzen. Das Unternehmen scheint anfänglich zu gelingen. Doch dann folgt eine böse Überraschung nach der anderen ...

Das Buch regt zum Nachdenken an über das Leben der Tiere im Zoo, deren Arterhaltung und die Art und Weise, wie der Mensch mit vom Aussterben bedrohten Tierarten umgehen sollte.

Lodewijk van Oord: Das letzte Nashorn
Blindenkurzschrift (3 Bände)
Preis: 36 Euro

Bestellungen bei der
DZB
Tel.: 03 41 / 71 13-119
E-Mail: verkauf@dzb.de
Verfügbar auch als Leihtitel



Kurzinfo: Medibus-Katalog

Im Online-Katalog der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus) sind rund 100.000 Punktschrift- und Hörbuchtitel verzeichnet. Diese Titel können über alle angeschlossenen Blindenbüchereien ausgeliehen werden.

Informieren Sie sich bei Ihrer Bücherei oder stöbern Sie selbst im Internet unter www.medibus.info

Der Tag, an dem uns Vater erzählte, dass er ein DDR-Spion sei

Das tragische Schicksal einer deutschen Familie im Spannungsfeld zweier feindlicher Systeme. Ein Stasi-Spion in der Bundesrepublik, der jahrelang seine Familie belügt und enttarnt wird, muss überstürzt mit seiner Frau und zwei Söhnen in die DDR fliehen. Doch die Kinder weigern sich, das falsche Spiel mitzuspielen. So wird das Leben immer unerträglicher, bis der Vater ihre Flucht zurück in den Westen über Ungarn in die Wege leitet. Doch der Albtraum geht weiter ...

Thomas Raufeisen: Der Tag, an dem uns Vater erzählte, dass er ein DDR-Spion sei
CD DAISY (7:09 Stunden)
Sprecher: Peter Unglert
Preis: 29 Euro

Bestellungen beim
BIT-Zentrum
Tel.: 0 89 / 5 59 88-136 oder -144 (AB)
E-Mail: bit-bestellservice@bbsb.org



Kurzinfo: Hörzeitungsauskunft

In Deutschland gibt es mehr als 200 Hörzeitungen und -zeitschriften für blinde und sehbehinderte Menschen. Einen Überblick mit detaillierten Angaben einschließlich Preisen und Bestelladressen finden Sie bei der Hörzeitungsauskunft der atz Hörmedien im Internet: www.blindenzeitung.de/ztg



Kurzinfo: Zeitungen lokal hören

Nachrichten und Hintergründe als wöchentlicher Pressespiegel zum Nachhören: Akustische Lokalzeitungen gibt es in vielen Städten und Regionen.

Auskunft über Bezugsmöglichkeiten und Hilfe bei Neugründungen gibt
atz
Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde
Tel.: 0 55 31 / 71 53
E-Mail: atz@blindenzeitung.de

Hörfilme

Monsieur Pierre geht online

Pierre ist Witwer und hasst Veränderungen aller Art. Er schwelgt in Erinnerungen an die gute alte Zeit. Um ihn zurück ins Leben zu holen, verkuppelt seine Tochter ihn mit Alex, einem erfolglosen Schriftsteller. Alex soll Pierre mit der fabelhaften Welt des Internets vertraut machen. Dabei stolpert Pierre über ein Datingportal. Dank der Anonymität des Internets entdeckt er sich als Verführer und verabredet sich mit der jungen Flora  –  zum Glück hat er ja Alex, der die Konsequenzen tragen kann. Alex akzeptiert Pierres unmoralisches, aber gut bezahltes Angebot und geht an dessen Stelle zum Rendezvous. Dass sich Flora Hals über Kopf verliebt, bringt die Situation in eine gewisse Schieflage.

Monsieur Pierre geht online
Komödie
Regie und Drehbuch: Stéphane Robelin
Mit Pierre Richard, Yaniss Lespert, Fanny Valette u.a.
Audiodeskription: Alias Berlin
DVD und Blu-ray sind im Handel erhältlich.


Dazu ein Bild: Filmszene: Ein älterer Mann mit ungekämmtem Haar riecht an einer Rose. Ein jüngerer Mann beobachtet ihn skeptisch.



Kurzinfo: hörfilm.info

Informationen zum Hörfilm sind mit wenigen Klicks im Internet zu finden. Das aktuelle TV-Programm mit Audiodeskription, Tipps zur Einstellung am Fernsehgerät und Neuigkeiten über Hörfilme im Kino und auf DVD hält die Webseite www.hörfilm.info bereit. Zusätzlich ist das TV-Hörfilmprogramm über das Service-Telefon 0 30 / 2 55 58 08 00 abrufbar.

Anzeigen:

Hinweis:

Manche Hilfsmittel, die von einer Krankenkasse finanziert wurden, bleiben in deren Eigentum und dürfen vom Versicherten nicht verkauft werden. Bitte achten Sie deshalb darauf, in privaten Kleinanzeigen ausschließlich Hilfsmittel aus Privateigentum anzubieten.

Private Kleinanzeigen

Verkaufe

Trekker Breeze, Vorführgerät, mit Zubehör, VB: 450 Euro,

Tel.: 01 76 / 43 88 35 26


Bildschirmlesegerät Optelec Clearview+ HD. Der Drehknopf ändert die Wiedergabe (SW und Farbe) und Vergrößerung (1- bis 75-fach). Neupreis: 3.850 Euro (in 2011), Verkaufspreis: 400 Euro VB,

Tel.: 01 76 / 81 71 26 35

Suche

das Handy Owasys 22C,

Tel.: 0 52 34 / 2 03 66 77


das Uhrenradio CLR 1 von Audioline, auch leicht defekt,

Tel.: 03 71 / 85 37 91


Trekker Breeze oder Trekker Breeze Plus.

Tel.: 0 40 / 57 63 60 oder 01 76 / 62 69 67 98

Gewerbliche Anzeigen

Papenmeier Reha Technik

BRAILLEX EL 80c & ich  –  einfach effizient


Glauben Sie nicht? Dann erfahren Sie, warum die BRAILLEX Braillezeile im Job unverzichtbar ist.


F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG
Talweg 2, 58239 Schwerte
Telefon: 0 23 04 / 9 46-0
E-Mail: info.reha@papenmeier.de
Internet: www.papenmeier.de


Bildbeschreibung: In der gestalteten Anzeige "BRAILLEX EL 80c & ich  –  einfach effizient" ist eine blinde Frau zu sehen. Sie sitzt an ihrem Schreibtisch und arbeitet mit der Papenmeier Braillezeile BRAILLEX EL 80c.

AURA Hotel Saulgrub

Urlaub  –  Seminare  –  Reha


Ihr "Rundum-Verwöhn-Hotel" in den Ammergauer Alpen. Bei uns fühlen sich blinde, sehbehinderte und sehende Gäste wohl. Wir bieten Ihnen ein gepflegtes Ambiente ohne Barrieren zum Urlauben, Tagen und Kuren.


AURA Hotel Saulgrub
Kur- und Begegnungszentrum Saulgrub gGmbH
Alte Römerstraße 41-43
82442 Saulgrub/Obb.
Telefon: 0 88 45 / 9 90
Telefax: 0 88 45 / 99-1 21
info@aura-hotel.de


"Ankommen  –  daheim sein!"
Besuchen Sie uns auch unter www.aura-hotel.de

IPD

Bei IPD erhalten Sie ab sofort ZoomText auch in der Version Fusion.

In dieser neuen Version "fusioniert" ZoomText zu einer Komposition aus Vergrößerungssoftware, Sprach-ausgabe und dem Screenreader JAWS mit Braillezeilenunterstützung mit allen Vorteilen, die Ihnen die einzelnen Programme bieten.

ZoomText Fusion ist für Sie als hochgradig Sehbehinderter ideal, wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz effizient arbeiten möchten, ohne auf den Komfort der einzelnen Programme verzichten zu wollen.

Ideal auch zum Einsatz an Mischarbeitsplätzen, z.B. in Universitäten, Bibliotheken oder Schulen.

Interessiert? Sprechen Sie uns an!

Tel.: 05 11 / 9 36 30 90
E-Mail: post@ipd.gmbh
Web: www.ipd.gmbh

Schottland-für-Alle

Reisen speziell für blinde und sehbehinderte Gäste


Es ist Frühling  –  haben Sie sich schon Gedanken über Ihre Ferien gemacht? Für 2018 haben wir altbekannte, aber auch einige neue Reiseziele im Programm. Ob Großbritannien, Irland, Island, Malta, Skandinavien, das Baltikum und Georgien oder neu in die Schweiz, nach Holland, Teneriffa, an den Rhein, in den Schwarzwald, nach Ostfriesland oder zu einem Ziel ganz nach Ihren Wünschen, wir laden Sie ein.

Eine Übersicht finden Sie auf unserer Homepage www.schottland-fuer-alle.com. Gerne stehen wir für weitere Infos per E-Mail: info@schottland-fuer-alle.com oder unter Tel.: 02 11 / 43 69 13 28 bzw. 00 44 / 18 63 / 76 60 10 zur Verfügung.

Deutsches Katholisches Blindenwerk

Insel Usedom  –  Seebad Heringsdorf

Ferienwohnanlage Villa Stella Maris für blinde und stark sehbehinderte Gäste. Die Appartements sind blindengerecht eingerichtet und verfügen über Bad, Küche inkl. Geschirrspüler, Fernseher und Telefon.

Weitere Informationen über einen Urlaub an der See:
Deutsches Kath. Blindenwerk e.V.
Tel.: 02 28 / 5 59 49 10
E-Mail: info@dkbw.de
www.blindenwerk.de

Braunschweiger Blindenhilfsmittelversand

Unsere Audio-CD mit Hilfsmitteln und Geschenkartikeln für das Osterfest erscheint Anfang März. Die CD oder ein gedruckter Katalog, farbig bebildert, kann gratis angefordert werden.

Telefonisch oder als Download unter www.blindenhilfsmittelversand.de


Sie haben eine bestimmte Musik oder von einem interessanten Produkt gehört? Wir recherchieren und besorgen es auf Wunsch. Auf Anfrage präsentieren wir unsere Produkte bei Veranstaltungen der Regionalgruppen.


B.B.H.V. Kranzusch
Werrastr.8, 38120 Braunschweig
Tel.: 05 31 / 2 84 24 12
Fax: 05 31 / 8 78 87 24
E-Mail: bbhv@web.de

AASB Maria Seidling

Individuelle Ausstattung und Betreuung mit Blinden- und Sehbehindertenhilfsmitteln seit über 30 Jahren.

  • Lesephon® Vorlesesysteme#0 Privat und Beruf, alle Windows-Varianten mit Sprache, aktuelle Texterkennung, Option: DAISY-Player, TextToMP3, Editor
        ab 2.142,00 Euro
  • Spracheingabe Dragon Naturally Speaking
    Skripte für JAWS, Office und Lesephon®, jetzt mit Echo-Funktion, 2 Tage Schulung
        Preis auf Anfrage
  • Alva Braillezeilen
    40/80 Module auch als Kassenmodell
        Preis auf Anfrage
  • Screenreader JAWS mit Stimme Eloquence/Anna
        ab 1.679,34 Euro
        Schülerpreis auf Anfrage
  • Verschiedene Bildschirmvergrößerungssysteme
        Preis auf Anfrage

Wenn Sie es wünschen, präsentieren wir bei Ihnen vor Ort. Präqualifiziert für die Produktgruppen 07. Zertifizierter Fachhändler für Dragon Naturally Speaking speziell für Blinde. Autorisierter Fachhändler für JAWS und Lesephon®.


AASB M. Seidling
Tel.: 0 91 22 / 8 24 04
Homepage: www.aasb-seidling.de
E-Mail: aasb@aasb-seidling.de

Landeshilfsmittelzentrum Dresden

Neu in unserem Sortiment:

  • Frischhalteset "Stretchi"
    Zweiteiliges Frischhalteset aus Silikon. Die kleinere Abdeckung (Durchmesser: 5,5 cm) ist zum Verschließen von Flaschen/Gefäßen von 2,5 bis 7 cm geeignet, aber auch zum Frischhalten einer angeschnittenen Salatgurke oder Wurst. Die größere Abdeckung (Durchmesser: 7,5 cm) verschließt Gefäße zwischen 7 und 13 cm (z.B. als Spritzschutz beim Aufwärmen in der Mikrowelle).
        Bestell-Nr.: H272  –  9,50 Euro
  • Faltbares Trichterset
    Faltbares Trichterset, bestehend aus einem kleinen Trichter (Öffnung: 3,8 bzw. 1 cm) und einem größeren Trichter (Öffnung: 13 bzw. 3,8 cm). Beide Teile können zu einem großen Trichter ineinandergesetzt werden. Vielseitig als Flaschen- und Einmachtrichter verwendbar.
        Bestell-Nr.: H336  –  8,50 Euro

      Trichterset und "Stretchi" haben folgende Eigenschaften:

    • Material: lebensmittelechtes Silikon
    • temperaturfest von -40 bis 300 Grad
    • spülmaschinengeeignet
  • Taktile Markierungsbänder
    Shampoo oder Spülung, Marmelade oder Senf  –  manche Dinge lassen sich einfach schwer unterscheiden, wenn man die Schrift nicht mehr lesen kann. Mit taktil unterscheidbaren und flexiblen Markierungsbändern lassen sich unterschiedliche Gefäße und Flaschen für ein besseres Wiederfinden unkompliziert kennzeichnen. Die taktilen Markierungen sind so groß und deutlich, dass sie auch von tastunerfahrenen Personen gut gefühlt werden können. Jede Packung enthält fünf Markierungsbänder in unterschiedlichen Farben und taktilen Mustern.
    • Für Gefäße ab ca.5 cm Durchmesser geeignet
    • abwaschbar/spülmaschinengeeignet
    • Material: Silikon

    Bestell-Nr.: H622  –  10 Euro


Empfehlung zu Ostern

Unsere Piep-Eier "Helga" (H113), "Mein Eiland" (H114) und "Rock" (H115) sind ideal, um das perfekte Frühstücksei zu kochen und in der Osterzeit ein wunderbar passendes Geschenk.

    Sonderpreis im März: 13,90 Euro


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Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.  –  Landeshilfsmittelzentrum
Louis-Braille-Str.6, 01099 Dresden
Tel.: 03 51 / 8 09 06 24
Fax: 03 51 / 8 09 06 27
E-Mail: lhz@bsv-sachsen.de




Rückseite

16. Deutscher Hörfilmpreis
20. März 2018
Berlin


Der DBSV verleiht seit 2002 den Deutschen Hörfilmpreis. Ausgezeichnet werden herausragende Produktionen mit Audiodeskription und Projekte, die das Hörfilmangebot verbessern.

Wir danken allen Förderern und Sponsoren: Die Aktion Mensch fördert den Deutschen Hörfilmpreis seit 2002. Hauptsponsoren sind Pfizer Deutschland und Novartis Pharma GmbH. Weitere Sponsoren und Partner sind die Blindenstiftung Deutschland, die Deutsche Bank AG, Optimahl, PR Sugar und Brähler Convention.