Sichtweisen Ausgabe 01-02/2018

"Sichtweisen" – Heft 01/2018

Sichtweisen 01/2018

Inhalt

Impressum

Editorial

Werbeanzeigen:

ITB Berlin

Vanda Pharmaceuticals

RTB

ERGO  –  Versichern heißt verstehen

Marland-Versand GmbH

SynPhon

Tonpost Trier

Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen

DHV  –  Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH

Im Gespräch:

"Wenn ihr nicht redet, bin ich blind"

DBSV-Nachrichten:

Sophie möchte den Verbandstag verstehen

Beraten und beschlossen

Meldungen

Fachstelle Teilhabeberatung in Berlin eröffnet

Veranstaltungen zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

Blindengeld in Brandenburg steigt ab 2018

Neues DBSV-Projekt: "Barrierefreier Zugang zu Kinofilmen" startet

Barrierefreier Tourismus auf der ITB

Brailleschriftkomitee mit neuer Besetzung

DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Dank an Unterstützer des DBSV

Thema: Barrierefreies Bauen

Normen für barrierefreies Bauen

Hotel der Zukunft  –  barrierefrei und stylisch

Eine Hochschule für alle

Neue Wege zum Denkmal

Termine & Tipps:

Termine

Theater mit Live-Audiodeskription

Wahnsinn  –  Hoffnung  –  Tod

Seminar für Schwerbehindertenvertrauenspersonen

Der 17. Mord in Timmendorf

Chorsingen und Musizieren im Harz

XX. Boltenhagener Bücherfrühling

Tandemfahren mit Tandem-Hilfen

Wanderwoche im Harz

Abitur  –  was nun?

Tipps

Weltgebetstag

Forum:

Yoga lehrt neues Sehen

Kurzinfo: Blind Yoga

Rätsel

Lösung des Dezember-Rätsels

Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Panorama:

Barrierefreiheit

Zugänglichkeit von Webseiten: "BIK für Alle" veröffentlicht neue Tests

Medizin

Schlafqualität blinder Menschen: Ergebnisse einer Umfrage

Gesellschaft

Schwer-in-Ordnung-Ausweis

Wettbewerb

Ausschreibung: Kreative Abenteurer gesucht

Sport

Olympische und Paralympische Winterspiele mit Live-Audiodeskription

Aus den Ländern

Bremen: "Haus der Blinden" eröffnet Wohngruppen für Demenz-Patienten

AURA-HOTELS: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

Menschen:

Stärken des anderen wahrnehmen

Service:

Neue Regeln  –  neue Ausnahmen

Kurzinfo: Rechte behinderter Menschen

Medien:

Bücher

Niemals

Die Chefin

Die Hälfte von allem

Kurzinfo: Medibus-Katalog

Der Teufel steckt im ICE

Kurzinfo: Zeitungen lokal hören

Kurzinfo: Hörzeitungsauskunft

Hörfilme

Licht

Kurzinfo: hörfilm.info

Anzeigen:

Private Kleinanzeigen

Suche

Gewerbliche Anzeigen

SightCity Frankfurt

Papenmeier Reha Technik

DeBeSS  –  Zeit der langen Abende

tour de sens

IPD

Schottland-für-Alle

Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.

DeBeSS  –  Reiseangebote

AASB Maria Seidling

Landeshilfsmittelzentrum Dresden

Blindenstiftung Deutschland


Titelbild:
Das Titelblatt ist petrolgrün. Darauf prangt, über drei Zeilen verteilt, in großer weißer Schrift der Titel "Sichtweisen"  –  die Buchstaben sind fragmentiert dargestellt. In einem hellgrünen Kasten auf halber Höhe wird der Name des Magazins gut lesbar wiederholt. Links unten zieht sich ein Leitstreifen durch das Bild, im Vordergrund ein Aufmerksamkeitsfeld. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe widmet sich dem Thema "Barrierefreies Bauen".



Impressum


"Sichtweisen" – Das Magazin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV),
vormals "Gegenwart", 72. Jahrgang
ISSN: 2511-7017


Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin


Redaktion:
Irene Klein (V.i.S.d.P.), Kristin Hoell
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: sichtweisen@dbsv.org


Die "Sichtweisen" erscheinen zehnmal im Jahr (Januar/Februar und Juni/Juli als Doppelnummer) in Print, Brailleschrift und als Bestandteil der DAISY-CD DBSV-Inform, die Mitglieder aller DBSV-Landesvereine kostenfrei abonnieren können.


Jahresbezugspreis für Print und Braille:
38,50 Euro für Inhaber der DBSV-Karte,
sonst 44 Euro,
halber Preis für Abonnenten unter 21 Jahren.


DBSV-Zeitschriftenverlag:
Petra Wolff
Tel.: 030 / 28 53 87-220
E-Mail: p.wolff@dbsv.org


Kündigung des Abonnements bis Ende September für das Folgejahr.


Anzeigenverwaltung:
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: anzeigen@dbsv.org


Private Kleinanzeigen bis 200 Zeichen: 10 Euro, je weitere 50 Zeichen: 5 Euro.
Mediadaten für gewerbliche Anzeigenkunden auf Anfrage.


Produktion:
Print: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, mit freundlicher Unterstützung
Braille: Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)
DAISY: DZB und Berola-Film GmbH

Hinweis:
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird in den Sichtweisen® in der Regel auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.




Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Barrierefreiheit ist für alle da. Sie öffnet nicht nur Zugänge für Menschen mit Behinderung, sondern bietet Komfort für alle. In ihrem Schwerpunkt "Barrierefreies Bauen" stellen die "Sichtweisen" zwei Positivbeispiele vor: ein Hotel und eine Hochschule. Hier wie da stand nicht die Pflicht im Vordergrund, Normen umzusetzen. Es ging darum, gute und kreative Lösungen im Sinne einer Nutzung für alle zu finden. Das umfasst auch den gestalterischen Aspekt. Denn erst wenn Barrierefreiheit optisch attraktiv wird, kann sie in der Normalität ankommen. Bei Architekten und Planern setzt allmählich ein Umdenken ein.

Das neue Jahr steht ganz im Zeichen des Sports: Nach den Olympischen und Paralympischen Winterspielen in Südkorea und der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland ist die europäische Leichtathletik-Elite zu Gast in Berlin. Und erstmals wird bei den internationalen Wettkämpfen im Olympiastadion Live-Audiodeskription angeboten. Die "Sichtweisen" sprechen mit dem Mann, der hierfür den Anstoß gegeben hat.

Das neue Jahr ist aber auch Verbandstagsjahr. Wer sich fragt, was es mit dem Verbandstag des DBSV auf sich hat, kann dem fiktiven Zwiegespräch zwischen Sophie und Günther beiwohnen. Damit startet die Vorberichterstattung zu dem großen Ereignis, das alle vier Jahre rund 150 Selbsthilfevertreter aus ganz Deutschland zusammenbringt.

Über eine ganz besondere Art der Kommunikation schreibt eine "Sichtweisen"-Leserin unter der Rubrik "Menschen". Sie ist sehbehindert und unterrichtet gehörlose und schwerhörige Schüler in Schleswig. Kann das überhaupt gehen?  –  mag sich mancher fragen. Die Antwort ist: Ja, wenn man aufeinander Rücksicht nimmt, wenn man Lösungen sucht und nicht schon vorher weiß, was nicht gehen soll.

Ob mit den Ohren, den Händen oder den Augen  –  ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre!

Irene Klein
Redaktion "Sichtweisen"

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Weitere Fragen? Antworten erhalten Sie unter der kostenfreien
Telefonnummer 0800 24 321 24 oder auf
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Dies ist ein Service der Firma Vanda Pharmaceuticals Germany GmbH.

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In der Schwarzschriftausgabe ist ein Foto einer jungen Frau mit dunkelblondem Haar in schwarzer Lederjacke zu sehen, die mit einem alten Modell eines Mikrofons aus den 1950er Jahren eine rockige Sängerin darstellt. Rechts daneben steht der Schriftzug "Sie gibt den Ton an"  –  "Wir auch!" steht darunter neben der Abbildung einer Akustik für Lichtzeichenanlagen der Firma RTB.

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Tel.: 00 49 (0) 52529706-0
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Tel.: 0 72 50 / 92 95 55
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Arbeitsstelle Medien für Blinde und Sehbehinderte


Unsere Produkte sind:

  • Hörmagazin "Trierische Tonpost"
  • "TV-Daisy"  –  das 14-tägige Fernsehprogramm für Ihre Ohren: 17 ausgewählte Sender der Öffentlichen und Privaten
  • Zeitschrift "Behinderte im Beruf der Hauptfürsorgestellen": Arbeits- und Schwerbehindertenrecht für Vertrauensleute

Infos: 06 51 / 71 05-430
E-Mail: tonpost@bistum-trier.de
Internet: www.tonpost.de

Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen

Ihr starker Partner rund um Hilfsmittel und Schulung


  • Individuelle Schulungen seit 2009: Schulungen für iPhone, Apple-Produkte und Windows
  • Barrierefreie Digitalradios und sprechende Fernsehgeräte
  • Internetradio mit Sprachsteuerung, optimiert für Blinde

Tel.: 0 82 32 / 5 03 13 03
Im Web: www.schulze-graben.de

DHV  –  Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH

Strichcode-Lesesystem Woodscan

Woodscan ist ein leistungsstarker Strichcodeleser in Verbindung mit dem Milestone 312 Ace. Die Handhabung des Systems ist sehr einfach, denn er muss nur per USB-Kabel mit dem Milestone 312 Ace verbunden werden. Bedient wird der Woodscan dann über die Tasten des Milestones. Woodscan erkennt Produkte an ihrem Strichcode und liest Ihnen die zugehörigen Produktinformationen aus umfangreichen Datenbanken vor. Diese werden regelmäßig aktualisiert und können dann auf die Datenbank des Milestone 312 Ace übertragen werden. Aktuell sind in Deutschland weit über 25 Millionen Artikel gespeichert. Durch den großen Lesebereich ist Woodscan die ideale Hilfe für blinde und seheingeschränkte Personen.

Der leistungsstarke Laserscanner ermöglicht Ihnen ein schnelles Erkennen der Produkte, selbst solcher mit einem kleinen Strichcode, ohne dass die genaue Position des Codes auf dem Produkt bekannt sein muss. Woodscan ist so zum Beispiel ein wertvoller Helfer beim Einkauf im Supermarkt oder auch eine große Hilfe im Haushalt. Da Milestone 312 Ace und Woodscan klein und handlich sind und nur ein geringes Gewicht haben, können beide Geräte bequem unterwegs mitgenommen werden. Die Produktinformationen können entweder über den kraftvollen Lautsprecher des Milestone 312 Ace oder über seine Kopfhörerbuchse ausgegeben werden. Zusätzlich können Sie selber Sprachnotizen zu bestehenden oder unbekannten Strichcodes hinzufügen.

Der Milestone 312 Ace kann jedoch noch viel mehr als mittels Woodscan Strichcodes lesen. Er beinhaltet außerdem: Musikspieler, Textspieler, Audiorecorder, Buchspieler (DAISY, Audible), Sprachnotizgerät, Uhr, Timer, Stoppuhr, Wecker, Terminkalender und UKW-Radio.

Lieferumfang: Strichcode-Leseeinheit Woodscan, Milestone 312 Ace, USB-Verbindungskabel, USB-Datenkabel, Netzteil, Halsband, Schutzbeutel und SD-Speicherkarte. Anleitungen als DAISY und in Textform.

Hinweis: Der Woodscan kann von gesetzlichen Kostenträgern übernommen werden. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

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Preis: 3391,50 Euro


Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Verkauf Hannover:
    Tel.: 05 11 / 95 46 50
Bestellservice: 0 18 02 / 25 83 12 (0,14 Euro/Anruf)
Verkauf Blista Marburg:
    Tel.: 0 64 21 / 60 60
E-Mail: info@deutscherhilfsmittelvertrieb.de
www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de

Im Gespräch:

"Wenn ihr nicht redet, bin ich blind"

Das neue Jahr ist das Jahr der großen Sportevents: Olympische und Paralympische Winterspiele, Fußball-Weltmeisterschaft und  –  nicht zu vergessen  –  die Leichtathletik-Europameisterschaften vom 7. bis 12. August in Berlin. Erstmals gibt es bei dieser Veranstaltung eine Live-Audiodeskription. Den Anstoß hierzu hat der Sportreporter Paul Beßler gegeben, der nun hofft, dass dieses Angebot viele blinde und sehbehinderte Menschen ins Olympiastadion lockt.

Interview: Irene Klein  


Herr Beßler, bei den Leichtathletik-Europameisterschaften 2018 wird es im Berliner Olympiastadion Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen geben. Das ist Ihnen zu verdanken. Wie kam es dazu?

Die EM 2018 hat eine Vorgeschichte, und zwar die Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften 2010 in Braunschweig, die wir damals auch beschrieben haben. Wir haben in Braunschweig einen Stamm von blinden und sehbehinderten Fans in der Fußball-Bundesliga. Da wollten wir das auch mal bei der Leichtathletik versuchen. Und wie das manchmal so ist, man klopft an eine Tür, und hinter der Tür steht jemand, der sagt: "Ach, das habe ich auch schon mal im Kopf gehabt." So ist ein Dreieck entstanden zwischen dem Deutschen Leichtathletik-Verband, Eintracht Braunschweig, also dem Veranstalter vor Ort, und uns beiden Reportern, Jochen Hoppe und ich. Es war das erste Mal, dass es bei Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften eine Audio-Übertragung für blinde und sehbehinderte Menschen gab.


Das heißt, Sie haben mehr oder weniger offene Türen eingerannt?

Es brauchte eine Ölkanne für die Türangeln. Denn es kommen schon Fragen wie "Wer soll denn da kommen?". Wir haben damit angegeben, dass wir zwölf Leute haben. Und an dem besagten Tag kamen 16 Leute.


Wie war es jetzt in Berlin? War es für Sie ein Heimspiel, die Audiodeskription zu den Leichtathletik-Europameisterschaften zu bringen?

Insofern ein Heimspiel, als wir die Veranstalter vom ISTAF, dem großen Leichtathletik-Sportfest in Berlin, kannten. Wir haben telefoniert und telefoniert. Nach einer Klausur haben sie schließlich ihr Okay gegeben, weil wir die entsprechende Erfahrung und die technische Ausstattung haben. Das geht nicht von heute auf morgen, da musste viel diskutiert werden, aber am Ende haben wir uns alle umarmt.


Wie argumentieren Sie, um Ihr Gegenüber zu überzeugen?

Ich argumentiere mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Es ist Pflicht, für die Barrierefreiheit solcher Veranstaltungen zu sorgen, damit auch Menschen mit Behinderungen daran teilhaben können. Ich selbst kann sehen, ich kann hören, ich kann laufen, ich kann springen, aber es gibt andere, die das nicht können. Das ist auch meine innere Antriebsfeder.


Nun finden die Leichtathletik-Europameisterschaften erst im August statt, trotzdem reden wir schon heute darüber. Warum?

Der Vorlauf muss sein. Wie uns die Erfahrungen gezeigt haben, brauchen blinde und sehbehinderte Menschen einen längeren Anlauf, wenn sie zu so einer Veranstaltung durch die Republik reisen wollen. Sie brauchen einen Begleiter oder einen Fahrer, sie brauchen genaue Informationen, natürlich auch ein Hotel. Wenn man aus Tübingen, aus Regensburg oder aus Emden, aus Aurich anreist, ist das etwas anderes, als wenn man als Stadtblinder in die U- oder S-Bahn steigt und zum Stadion fährt. Das will langfristig vorbereitet sein, auch um möglicherweise Mitfahrer zu finden, so dass man in einer Gruppe nach Berlin kommt.


Sie sind seit 2003 ehrenamtlich als Blindenreporter im Fußball aktiv und haben seitdem nur ein einziges Bundesliga-Spiel des VfL Wolfsburg ausgelassen  –  und das auch nur, weil es Schnee und Eis gab und Sie einfach nicht zum Stadion kamen. Was treibt Sie an, Fußball für blinde und sehbehinderte Menschen zu beschreiben?

Da spielt auch ein Stückchen Eigennutz mit rein. Als der VfL Wolfsburg jemanden suchte, habe ich gedacht: Toll, da kann ich immer zu den Spielen gehen. An zweiter Stelle stand, dass ich mich über bestimmte Reporter aufgeregt habe. Was die können, kann ich auch, dachte ich. Ich habe eine Fußballlehrer-Ausbildung und wollte zeigen, wie ich das sehe. Ein bisschen Herbert Zimmermann, ein bisschen Dieter Hildebrandt. Etwas Satire darf sein. Vor allem aber wollen die Leute, dass ich meine Emotionen rüberbringe.


Das ist anders als bei Filmen, bei denen die Audiodeskription neutral sein soll. Außerdem spielen Sie sich bei Ihren Einsätzen gerne die Bälle zu  –  im Kommentatoren-Duo mit Jochen Hoppe ...

In der Kombination mit meinem Kollegen Jochen Hoppe ist es so, dass er mich rettet, wenn ich mich verquatsche, oder er haut mich in die Pfanne, immer mit einem Augenzwinkern, so dass die Leute aus dem Stadion gehen und sagen: Es hat Spaß gemacht, die beiden waren wieder flapsig, sie haben das Spiel gut kommentiert. Dabei versuchen wir natürlich, eine gewisse Fairness gegenüber unseren Gegnern walten zu lassen, das ist selbstverständlich.


90 Minuten ununterbrochen reden, alle Spieler und die Regeln genau kennen, alles im Blick haben und alles unter hohem Zeitdruck punktgenau beschreiben  –  muss man dafür eigentlich geboren sein oder kann man das lernen?

Ich bin von Beruf Förderschullehrer und musste während meiner 35-jährigen Schulzeit als Lehrer viel quatschen. Bei meinem ersten Spiel habe ich in einer Situation aufgehört zu reden, weil ich kommen sah, dass der Gegner ein Tor schießt. Daraufhin sagte mir eine sehbehinderte Frau nach dem Spiel: Du musst reden, reden, egal wie, Hauptsache reden. Das war eine Lektion. Eine andere Lektion war, dass ich beim Fußball nicht immer grammatikalisch richtig sprechen muss. Ich muss das Geschehen schnell, kurz und prägnant rüberbringen. Es ist wichtig, dass ich immer auf dem Laufenden bin, ganz nah am Ball, und dass die Emotionen rüberkommen. Es geht nicht, dass ich noch ein Tor schildere und der Gegner schon wieder den Anstoß macht.


Im Fußballstadion sitzen Sie ganz nah bei den blinden und sehbehinderten Fans. Da kommt es natürlich zu einem direkten Austausch. Welche Reaktionen sind Ihnen in Erinnerung, die Sie besonders gefreut haben?

Eine Sache, die uns beide, meinen Kollegen Hoppe und mich, beeindruckt hat, war die Aussage eines Fans, der nach dem Spiel sagte: "Wenn ihr nicht redet, bin ich wieder blind." Das geht unter die Haut. Eine andere Geschichte, die ich mit einem Dortmunder Fan erlebt habe: Die erste Halbzeit war zu Ende, ich machte meine Abmoderation und sagte: Geht erstmal aufs Klo, trinkt ein Bier, eine Cola, bringt den Ärger weg, dieses Mistspiel usw. In dem Augenblick klingelt das Handy dieses sehbehinderten Fans und er schildert seinem Kumpel das Spiel in tiefstem Ruhrpottjargon: "Weißt du, Garl, das war ein Spiel, das kannste dir nicht mit anschaun." Da können wir unsere Aufgabe nicht ganz schlecht gemacht haben.


Seit einigen Jahren sorgen Sie auch dafür, dass das Staatstheater Braunschweig Aufführungen mit Audiodeskription anbieten kann. Was ist der Unterschied zwischen Theater und Sport?

Beim Fußball bekommen wir von der Deutschen Fußball-Liga die entsprechenden Informationen zu den Spielern und dergleichen mehr. Beim Theater schaue ich mir eine Probe an, ich bekomme vom Theater die Textbücher, mal Oper, mal Sprechtheater. Dann verfolge ich den Text und darf nur sprechen, wenn es auf der Bühne ruhig ist. Ich kenne das Stück fast auswendig. Bei Hamlet kann ich vorkommentieren: Passt auf, gleich gibt es einen Schuss, nicht dass ihr da zusammenzuckt. Da ist manchmal auch ein bisschen Kabarett dabei, aber nicht in der übertriebenen Form.


Wieder zurück zur Leichtathletik-EM: Im August haben Sie einen echten Marathonlauf vor sich, eine Woche Wettkämpfe, zum Teil parallel in verschiedenen Ecken des Stadions. Wie ist das zu schaffen, wenn man sich nicht vierteilen kann?

Wir teilen es durch zwei, einer nimmt die Südkurve, der andere die Nordkurve. Dann heißt es: Pass auf, wir haben gleich Kugelstoßen in der Nordkurve, da sind die und die Sportler dabei, herausragend der Deutsche Storl, und in der Südkurve ist der Hochsprung der Männer, da ist Onnen dabei. Gleichzeitig ist auch noch der 3000-Meter-Hindernislauf. In meiner Ecke ist der Wassergraben, den muss ich im Auge behalten. Um nichts Wichtiges zu verpassen, ist die große Leinwand im Stadion eine Hilfe. Manche Situationen kann man auch nachkommentieren, zum Beispiel bei einem Mittelstreckenlauf. Beim 100-Meter-Lauf muss ich zehn Sekunden voll dabei sein, während der Kollege in der Südkurve alles andere auffängt.


Genau wie beim Fußball brauchen Sie auch bei der Leichtathletik jede Menge Expertenwissen über ich weiß nicht wie viele Disziplinen, sämtliche Athleten usw. Wie bereiten Sie sich auf die EM vor?

Wir bekommen eine Mappe mit Informationen zu den Sportlern, das sind etwa 350 Athleten, dazu einen Zeitplan. Die Vorbereitungen bestehen darin, in das eine oder andere Olympia-Buch hineinzuschauen. Wer ist in dieser oder jener Disziplin herausragend? Wer ist 1936 Olympiasieger über 100 Meter gewesen? Warum hat 1952 ein 1500-Meter-Läufer, Joseph Barthel aus Luxemburg, bei der Überreichung der Goldmedaille geheult? Das sind Dinge, die man sich über die Jahre angelesen hat. Dann gibt es die technischen Disziplinen, die schwer zu kommentieren sind, zum Beispiel Speerwurf. Wenn ich so etwas kommentiere, wird mir mein Kollege Hoppe garantiert ins Wort fallen.


Und zum Abschluss: Was wünschen Sie sich für die Zukunft? Wie soll es mit Live-Audiodeskription bei großen Events weitergehen  –  nicht nur im Sport?

Es muss zu einer Selbstverständlichkeit werden, dass die Veranstalter das klären, egal ob es um ein Sportevent geht oder um ein Konzert. Als Peter Maffay in Braunschweig war, hat er mir zwei Karten für sein Konzert zur Verfügung gestellt. So konnte ich mit einem Sehbehinderten dabei sein. Es muss so selbstverständlich werden wie die Kunst am Bau. Dafür wird auch ein Teil der Bausumme bereitgestellt. Bei einer Veranstaltung in einem großen Stadion mit 10.000 Menschen müssen zwei Prozent, das sind 200 Leute, bevorzugt an ihre Karten kommen, weil sie blind oder sehbehindert sind oder eine andere Behinderung haben. Und es muss für die Angebote gesorgt sein, die diese Menschen brauchen.


Dazu ein Bild: Hüftbild von Paul Beßler in schwarzer Trainingsjacke: Er trägt halblanges Haar und eine randlose Brille.


Mehr Infos zur Leichtathletik-EM im Internet unter www.berlin2018.info

DBSV-Nachrichten:

Sophie möchte den Verbandstag verstehen

Sophie fragt sich, was der DBSV-Verbandstag ist, der Ende Juni in Berlin stattfindet. Günther, ein erfahrener Delegierter, erklärt der jungen Frau, warum der Verbandstag wichtig ist und was bei der zweieinhalbtägigen Veranstaltung passiert  –  von der Präsidiumswahl bis zur Arbeit in den Arbeitsgruppen. Ein fiktives Zwiegespräch.

Von Jette Förster  


Sophie ist neu in ihrem örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverein und politisch unerfahren. Auf einer Regionalversammlung trifft sie Günther, der seit Jahrzehnten in der Vereinsarbeit aktiv ist. Günther fragt Sophie, ob sie sich vorstellen könne, als Delegierte zum Verbandstag 2018 des DBSV zu reisen. "Warum nicht?", erwidert Sophie. Doch auf dem Heimweg kommt sie ins Grübeln: "Was hat Günther gesagt? Verwaltungsrat? Nein, er sagte Verbandstag des DBSV. Doch was ist das eigentlich?"

Zu Hause angekommen, beschließt Sophie, in die Satzung des DBSV zu schauen. Sie geht im Internet auf die Seite www.dbsv.org und wird fündig. In Paragraf 8 erfährt Sophie, dass der Verbandstag alle vier Jahre stattfindet. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidium des DBSV und seinen Ehrenmitgliedern, den Delegierten der Landesvereine und je einem Vertreter der korporativen Mitglieder, beispielsweise von Medibus oder den Berufsförderungswerken.

Den Absatz, in dem es um die Delegierten der Landesvereine geht, liest Sophie besonders aufmerksam  –  schließlich soll sie auch eine Delegierte sein. "Aha, auf 250 Mitglieder kommt ein Delegierter. Wenn wir 760 Mitglieder haben, dürfen wir also vier Delegierte entsenden." Das unterscheidet den Verbandstag vom halbjährlichen Verwaltungsrat. Zum Verbandstag fahren viel mehr Mitglieder, um die Arbeit des DBSV aktiv mitzubestimmen.

Doch so richtig kann sich Sophie nicht vorstellen, was beim Verbandstag passiert. Daher beschließt sie, bei Günther nachzufragen. Während eines Gruppennachmittags in ihrer Stadtteilgruppe bietet sich eine Gelegenheit. Günther berichtet von vergangenen Verbandstagen in Berlin, zu denen rund 150 Selbsthilfevertreter aus ganz Deutschland anreisen. Günther erinnert sich an spannende Vorträge von namhaften Politikern und Experten aus Wirtschaft, Technik oder Medizin. "Ich habe sogar schon erlebt, dass ein Minister höchstpersönlich gekommen ist."

Besonders wichtig sind natürlich die Wahlen des Präsidiums. "Frau Reymann, unsere Präsidentin, wird nach vielen Jahren nicht mehr zur Wahl stehen", weiß Günther. "Es wird spannend, wer ihr Nachfolger oder ihre Nachfolgerin wird." Das findet Sophie auch spannend. "Wer wird denn kandidieren?", fragt sie. "Das wissen wir noch nicht", antwortet Günther. "Aber auch wir dürfen Kandidaten für das Präsidium vorschlagen. Weil wir bei der Selbsthilfe sind, dürfen es aber nur blinde oder sehbehinderte Menschen sein oder Menschen, die bedroht sind, blind oder sehbehindert zu werden."

Dann spricht Günther noch von den fünf Arbeitsgruppen: "Jeder Delegierte kann sich für ein Thema entscheiden. In den AGs gibt es einen intensiven Austausch. Daraus entstehen Aufgaben für den DBSV." Sophie erinnert sich: "In der Satzung steht: Der Verbandstag beschäftigt sich mit der Beratung und Beschlussfassung der Leitlinien und der Grundsätze der Verbandsarbeit. Wird das in den Arbeitsgruppen gemacht?" Günther antwortet: "Ganz genau! Dafür sind sie da."

"Und woher kommen die Themen für die AGs?", will Sophie wissen. "Beim Verwaltungsrat im vergangenen Frühjahr haben wir darüber abgestimmt. Die Top 5 wurden uns dann bei der Sitzung im Herbst mit ersten Inhalten vorgestellt", beschreibt Günther den demokratischen Prozess der Themenfindung. "Ich habe mich schon für die Arbeitsgruppe entschieden, die sich mit der Frage befasst, was die Digitalisierung von Arbeitsplätzen für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet. Für dich könnte die AG Junge Selbsthilfe interessant sein", meint er.

"Wenn du mehr über die Arbeitsgruppen erfahren willst, solltest du die März-Ausgabe der 'Sichtweisen' lesen. Darin stellen die AG-Leiter ihre Themen vor", sagt Günther und ergänzt noch: "Die Leser werden aufgerufen, Anregungen und Kommentare abzugeben. So haben viele Menschen die Möglichkeit, die Arbeit des DBSV mitzugestalten." Das bringt Sophie auf eine Idee: "Das kann ich zum nächsten Stammtisch mitnehmen. Dort werde ich alle ermuntern, ihre Ideen einzusenden."

Sophie ist zufrieden. Nun kann sie sich ungefähr vorstellen, was sie beim Verbandstag erwartet. Sie freut sich darauf, im kommenden Sommer Teil der großen Selbsthilfegemeinschaft zu sein und ist gespannt, was sie dort erleben und wen sie treffen wird.

Jette Förster (31) ist Leiterin der Beratungsstelle "Blickpunkt Auge" in Stendal des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt. 2014 wurde sie ins DBSV-Präsidium gewählt.

Beraten und beschlossen

Die wichtigsten Themen der Präsidiumssitzung vom 30. November und 1. Dezember 2017 im Überblick

Von Klaus Hahn  


Soziale Medien

Durch das Projekt "Startschuss" hat der DBSV nun endlich die Möglichkeit, sich am Austausch in den immer wichtiger werdenden so genannten sozialen Netzwerken zu beteiligen. Zunächst soll die Präsenz des DBSV bei Facebook und Twitter aufgebaut werden. Parallel muss die Webseite redaktionell kontinuierlich betreut werden, denn die Nutzer stellen immer höhere Ansprüche an Aktualität, Übersichtlichkeit und Funktionalität.


Berufliche Teilhabe bei medizinisch-therapeutischen Berufen

In der aktuellen bzw. kommenden Legislaturperiode ist eine Reform des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) zu erwarten. Die Berufe "Masseur und medizinischer Bademeister" und "Physiotherapeut" müssen aus Sicht des DBSV-Präsidiums erhalten bleiben, denn sie bieten blinden und sehbehinderten Menschen sehr gute berufliche Perspektiven. Auch im Falle einer fortschreitenden Akademisierung der Berufe müssen sehbehinderte und blinde Menschen die vollen Zugangsmöglichkeiten haben und die Anerkennung durch die Kostenträger erlangen.


Blickpunkt Auge

Der Erfolg des Beratungsangebots des DBSV hält weiter an. Die Nachfrage nach den Schulungsangeboten ist so groß, dass 2018 ein zusätzlicher Kurs angeboten wird. Das Präsidium hat die Frage aufgegriffen, ob zu den Beraterschulungen auch Interessenten zugelassen werden können, die nicht einem DBSV-Landesverein angehören. Hier muss sichergestellt werden, dass "Blickpunkt Auge" auch künftig als Angebot eines DBSV-Landesvereins firmiert. Die Geschäftsstelle wird einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen erarbeiten.


Merkzeichen "TBl" (taubblind)

Mit Enttäuschung hat das Präsidium zur Kenntnis genommen, dass nicht alle Selbsthilfeorganisationen, die im Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind zusammenarbeiten, die einstimmig erzielten Arbeitsergebnisse nach außen vertreten und deren Umsetzung unterstützen. Insbesondere geht es darum, dem Merkzeichen "TBl" konkrete Nachteilsausgleiche zuzuordnen. Die Verhandlungen hierüber sind schwierig und die Aussichten wären sicher besser, wenn die verschiedenen Interessenvertreter mit einheitlichen Positionen auftreten würden.

Ein weiteres Thema ist die Einbeziehung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen in die Arbeit der anderen Fachausschüsse des DBSV. Es hat sich zum Beispiel gezeigt, dass bestimmte Gestaltungsmuster für den öffentlichen Verkehrsraum zwar den Belangen blinder Verkehrsteilnehmer Rechnung tragen, für taubblinde Menschen aber hochproblematisch sein können.


Internationales

Die Erarbeitung der Europäischen Richtlinie für Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) steckt in einer kritischen Phase. Während der vorgelegte Entwurf aus Sicht der Europäischen Blindenunion (EBU) verbessert werden muss, geht er anderen Interessenvertretern zu weit. Der DBSV, der die Federführung für die EBU innehat, setzt sich dafür ein, dass die europäischen Regelungen stärker als das deutsche Recht ausfallen und nicht schwächer.

Nach dreijähriger Tätigkeit als Referentin für internationale Zusammenarbeit verlässt Jessica Schröder den DBSV zum Jahresende, um in Myanmar den Aufbau einer Blindenschule zu leiten. Das Präsidium dankte ihr für ihre engagierte Arbeit und wünschte ihr viel Mut und Kraft, um ihre neue Aufgabe zu meistern.

Klaus Hahn
Mitglied des DBSV-Präsidiums

Meldungen

Fachstelle Teilhabeberatung in Berlin eröffnet

Die Fachstelle Teilhabeberatung ist am 1. Dezember 2017 in Berlin feierlich eröffnet worden. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt sie den bundesweiten Aufbau einer "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB), die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführt wurde. Ziel der EUTB ist, ein regionales, möglichst flächendeckendes Beratungsnetz zu schaffen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Teilhabeleistungen zu erleichtern.

Die zentrale Fachstelle soll insbesondere die Beratungsangebote miteinander vernetzen und zu einer Verbesserung der Beratungsqualität beitragen. Sie bietet künftig eine für alle Beratenden verpflichtende Grundqualifizierung an. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Ausbau des "Peer Counseling", der Beratung von Betroffenen für Betroffene.

Der DBSV hat erfolgreich dafür geworben, dass ein Interessenverband von Menschen mit Behinderungen Mitträger der Fachstelle Teilhabeberatung wird. Er bringt darüber hinaus seine Expertise beim Aufbau der Fachstellenangebote ein. Betreiber der Fachstelle ist die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) gemeinsam mit der "Selbstbestimmt Leben", einer Gesellschaft der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), und Prof. Dr. Christian Rathmann von der Humboldt-Universität in Berlin.

Mehr Infos unter
www.teilhabeberatung.de

Veranstaltungen zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

Unter dem Motto "Behindertenpolitische Herausforderungen in der neuen Legislaturperiode  –  Wege zur Nichtdiskriminierung als Maßstab" hat der Deutsche Behindertenrat (DBR) anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 30. November zu seiner jährlichen Welttagsveranstaltung in Berlin eingeladen. Die Teilnehmenden befassten sich mit der Frage, warum trotz zahlreicher Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre Diskriminierung auch heute noch in vielen Lebensbereichen Realität ist und wie dies geändert werden kann. Christiane Möller, Rechtsreferentin des DBSV, beteiligte sich als Expertin an der Interviewrunde zum Thema "Diskriminierung durch geduldete Barrieren".

Während der Veranstaltung wechselte der einjährige Vorsitz des DBR-Sprecherrats turnusgemäß von der BAG-Selbsthilfe zum Sozialverband Deutschland (SoVD).

Wie wird Inklusion weltweit in gelebte Praxis umgesetzt? Und wie kann Deutschland von anderen Ländern lernen? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der "Inklusionstage" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 4. und 5. Dezember im Anschluss an den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung. Gäste aus Äthiopien, Bangladesch, Irland, Japan und Peru waren angereist, um sich über Menschenrechtspolitik, Partizipation, Barrierefreiheit und inklusive Bildung auszutauschen.

Blindengeld in Brandenburg steigt ab 2018

In Brandenburg erhalten blinde Menschen ab Januar 2018 höhere Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz. Der staatliche Nachteilsausgleich wird von monatlich 319,20 Euro auf 345,80 Euro angehoben. Damit tritt die zweite und gleichzeitig letzte Reformstufe einer Gesetzesinitiative aus dem Jahr 2015 in Kraft. Dennoch bleibt Brandenburg eines der Bundesländer mit dem niedrigsten Blindengeld. Nur Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zahlen weniger.

"Wir begrüßen, dass das Land Brandenburg mit der Erhöhung des Blindengeldes die Notwendigkeit dieses für blinde Menschen so wichtigen Nachteilsausgleichs für eine selbstbestimmte Teilhabe anerkennt", sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann. "Die Situation ist aber alles andere als zufriedenstellend. Unser Ziel bleibt, für alle blinden Menschen in ganz Deutschland gleichwertige Lebensbedingungen herzustellen. Dafür brauchen wir einheitliche und in ihrer Höhe angemessene Blindengeldleistungen."

Neues DBSV-Projekt: "Barrierefreier Zugang zu Kinofilmen" startet

Mit dem Projekt "hörfilm.info" wurde in den vergangenen drei Jahren der barrierefreie Zugang zu Hörfilmen im Fernsehen erleichtert. Es entstanden die barrierefreie Webseite www.hörfilm.info und das Service-Telefon 0 30 / 2 55 58 08 00, um blinde und sehbehinderte Menschen über das Fernsehprogramm mit Audiodeskription zu informieren und Hinweise zur Einstellung der AD am Fernsehgerät zu geben.

Nun startet der DBSV ein neues Projekt: "Barrierefreier Zugang zu Kinofilmen". Denn für Kinobesucher mit Seheinschränkung ist es schwierig, Kinofilme mit barrierefreien Fassungen aus dem Angebot herauszufiltern, das entsprechende Kino in der Nähe zu finden und zu erfahren, über welche App der technische Zugang funktioniert. Daher sollen diese Informationen auf einer barrierefreien Plattform zusammengeführt werden. Beim Aufbau der Plattform werden Verleiher, Kinobetreiber und Anbieter von Audiodeskription eingebunden. Sie werden für barrierefreie Filmfassungen und die Anforderungen an die Zugänglichkeit für Kinobesucher mit Behinderungen sensibilisiert und bei der Umsetzung von entsprechenden Kommunikationsmaßnahmen unterstützt. Das Projekt des DBSV läuft über drei Jahre und wird von der Filmförderungsanstalt (FFA) gefördert.

Barrierefreier Tourismus auf der ITB

Für Fragen rund um den Barrierefreien Tourismus steht der Verein Tourismus für Alle Deutschland (NatKo) auf der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in Berlin zur Verfügung. Der DBSV ist an dem Stand der NatKo vom 7. bis 11. März 2018 Mitaussteller. Ein Schwerpunktthema ist hier das bundesweit einheitliche Kennzeichnungs- und Informationssystem "Reisen für Alle".

Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) veranstaltet in Kooperation mit der NatKo am 9. März von 10.30 bis 15 Uhr im CityCube den Tag des Barrierefreien Tourismus. Das Thema lautet in diesem Jahr "Barrierefreier Aktivurlaub / Barrierefreiheit im ländlichen Raum". In Podiumsdiskussionen und Fachvorträgen widmen sich Experten dieser Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Gute Beispiele für die Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote werden vorgestellt.

Brailleschriftkomitee mit neuer Besetzung

Das Brailleschriftkomitee der Deutschsprachigen Länder (BSKDL) ist der Hüter über die Regeln der deutschen Blindenschrift. Bei seiner letzten Tagung, die vom 23. bis 25. November in Frankfurt/Main stattfand, wurde das Gremium personell neu besetzt. Die Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus) wird künftig durch Dr. Aleksander Pavkovic aus München und die Blindenschriftkommission der Schweiz durch Markus Feer aus Basel vertreten. Als einer der beiden Delegierten des DBSV wurde Peter Brass aus Berlin neu benannt. Dem Komitee gehören weiterhin an: Vivian Aldridge aus Basel (Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, VBS), Marlies Bochsler aus Zürich (Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte, SBS), Anja Lehmann aus Leipzig (DBSV) und Erich Schmid aus Wien (Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, BSVÖ). Richard Heuer gen. Hallmann aus Dortmund ist erneut zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt worden.

DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Als Inhaber der DBSV-Karte unterstützen Sie die Arbeit Ihres Landesvereins und des DBSV und erhalten darüber hinaus attraktive Vergünstigungen, zum Beispiel:

  • Sonderkonditionen Deutsche Bahn
    Tickets für 99 Euro (Hin- und Rückfahrt) zu allen Veranstaltungen des DBSV
  • GRAVIS Online Shop
    max.8% auf Smartphones, Tablets und andere Technikprodukte, max.30% auf sämtliches Zubehör
  • Low Vision Kreis e.V.
    5% auf Sehhilfen und weitere Hilfsmittel
  • Deutscher Hilfsmittelvertrieb (DHV)
    5% auf alle Hilfsmittel
  • Landeshilfsmittelzentrum für Blinde und Sehbehinderte Sachsen (LHZ)
    5% auf alle Hilfsmittel
  • Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)
    5% auf Zeitschriften
  • AUDIAMO
    10% auf alle Hörbücher und Hörspiele
  • Reinecker Vision GmbH
    10% auf alle Produkte
  • Optelec GmbH
    5% auf alle Angebote, auch bei Zuzahlungen auf Kassenversorgungen
  • Forum Telemedizin GmbH
    Blutzuckermessgerät ProfiLine BLE TeleMed: 5 Euro Rabatt auf das Starterset
  • Berufsförderungswerk Würzburg
    10% auf alle E-Learning-Kurse
  • AFB  –  Arbeit für Menschen mit Behinderung
    10% auf gebrauchte und aufgearbeitete Computer und andere IT-Geräte
  • NH-Hotel Group
    Best-Preis-Garantie für Übernachtungen in allen deutschen NH-Hotels
  • Dorint Hotels & Resorts
    10% auf den tagesaktuellen Bestpreis in Berlin, Bonn, Dresden, Frankfurt/Main und Airport München
  • Schottland-für-Alle
    5% auf reguläre Gruppen- und Individualreisen, 10% auf maßgeschneiderte Reisen (ausgenommen Flug- und Fährbuchungen)
  • Kieser Training
    1 Bonusmonat bei einer Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten
  • Teekampagne
    5% auf eine Bestellung pro Kalenderjahr
  • Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (rbm)
    kostenfreie Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Sozial- und Verwaltungsrecht
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
    "Sichtweisen"-Abo (Punkt- und Schwarzschrift) für 38,50 Euro statt 44 Euro; kostenfreies Abo von DBSV-Inform (DAISY)

Viele Landesvereine haben zusätzliche Rabattaktionen mit Partnern vor Ort.

Mehr Infos zu allen bundesweiten Vergünstigungen beim
DBSV
Tel.: 0 30 / 28 53 87-260
www.dbsv.org/dbsv-karte

Dank an Unterstützer des DBSV

Ohne die Unterstützung vieler Mitglieder, Spender und Förderer könnte sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband nicht dafür einsetzen, dass Augenpatienten, sehbehinderte und blinde Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Der DBSV dankt an dieser Stelle insbesondere den folgenden langjährigen Unterstützern:

  • Aktion Mensch
  • Bert Mettmann Stiftung
  • Blindenstiftung Deutschland
  • GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
  • Herbert-Funke-Stiftung

Thema: Barrierefreies Bauen

Barrierefreiheit ist auf dem Weg zur Normalität. Es gibt immer mehr Gebäude mit Leitstreifen, mit sprechenden Aufzügen, mit kontrastreichen Elementen. Die "Sichtweisen" stellen zwei Positivbeispiele vor: ein Hotel und eine Hochschule. Hier wie da sind nicht nur Normen umgesetzt worden. Hier wie da ist Barrierefreiheit als gestalterische Herausforderung angenommen worden, um etwas Neues zu schaffen. Auch wenn Denkmalschutz und Barrierefreiheit aufeinandertreffen, sind Planer, Architekten und Experten für Barrierefreiheit gefragt, kreativ zusammenzuarbeiten.


Dazu ein Bild: Von schräg oben aufgenommen: Drei Studierende stehen im Universitäts-Foyer und unterhalten sich. Auf dem Boden weisen Leitlinien den Weg.

Normen für barrierefreies Bauen

Gesetzgeberisch und in den Normen ist die Barrierefreiheit in der gebauten Umwelt angekommen. Die Definition von Barrierefreiheit umfasst dabei alle Behinderungen. Dank des Einsatzes der DBSV-Experten über viele Jahre hinweg sind die Bedarfe blinder und sehbehinderter Menschen umfassend eingeflossen. Aber wie sieht es mit der Umsetzung der Regelwerke aus?

Von Hilke Groenewold  


Die Normenreihe DIN 18040 "Planungsgrundlagen Barrierefreies Bauen" bezieht sich im ersten Teil auf öffentlich zugängliche Gebäude, im zweiten auf den Wohnungsbau und im dritten auf den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Die beiden ersten Teile sind in vielen Bundesländern auf Grundlage der Landesbauordnung und den von den Bauministerien erlassenen Listen der Technischen Baubestimmungen (LTB) "gesetzesgleich" eingeführt worden. Das heißt, dass sie von Planenden und Bauherren beachtet werden müssen. Die DIN 18040, Teil 3, wird aller Voraussicht nach nicht in die LTB aufgenommen, weil ihr Inhalt nicht im Regelungsbereich der Bauordnung liegt. Trotzdem ist sie ein anerkanntes Regelwerk, das bei Verkehrsbauten Beachtung findet  –  schon allein wegen der Verkehrssicherungspflicht.

Bei der Verbindlichkeit der DIN 18040, Teil 1 und 2, gibt es leider Einschränkungen. In die LTB sind nicht alle Abschnitte aufgenommen worden. Dies gilt trotz massiver Einsprüche des DBSV und anderer Verbände auch für einige Abschnitte, die für blinde und sehbehinderte Menschen von besonderer Relevanz sind. So ist der Abschnitt 4.4. "Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten" nur als Kann-Bestimmung aufgenommen worden. Auch bezüglich der Gestaltung von Treppen gilt die Norm nur eingeschränkt.

Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die DIN 18040 zu deutlichen Fortschritten bei der Umsetzung von Barrierefreiheit geführt hat. Sowohl bei öffentlich zugänglichen Gebäuden, zu denen alle Gebäude mit Besucherverkehr zählen, zum Beispiel Arztpraxen, Bankfilialen, Museen und Konzertsäle, wie auch bei Wohngebäuden ist vorgeschrieben, dass der Eingang vom öffentlichen Raum aus visuell und taktil auffindbar sein muss. Das Gleiche gilt innerhalb des Gebäudes für Informationsschalter, sofern vorhanden. In öffentlichen Bereichen müssen sämtliche Einbauten, senkrechte Bauteile, etwa Wände und Säulen, sowie Taster und Türklinken dem Zwei-Sinne-Prinzip folgen, also taktil erfassbar und visuell kontrastreich gestaltet sein. Wände müssen sich kontrastreich vom Boden absetzen, Glaswände und -türen müssen visuell erkennbar sein.

Während die DIN 18040, Teil 1, für Neubauten verpflichtend ist, werden Umbauten bundesweit noch unterschiedlich bewertet. Mal gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, bei öffentlichen Bauten ist die Anwendung ab einer bestimmten Bausumme Pflicht. Doch in der Praxis ist einiges in Bewegung. Gerade im Bereich der Landesbauten, etwa bei Hochschulen oder Landtagen, wird vielfach versucht, die Normen vollumfänglich umzusetzen. Auch in Kommunen, wo die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen großgeschrieben wird, ist Barrierefreiheit ein Thema von öffentlichem Interesse und es werden immer wieder vorbildliche Lösungen geschaffen.

Ein Problem bei der Durchsetzung von Barrierefreiheit ist allerdings, dass die Baubehörden, vor allem bei kleineren Bauvorhaben, keine inhaltlichen Prüfungen der Bauunterlagen vornehmen und auch keine Bauabnahme durchführen. Dies führt dazu, dass Bauherren und Planende die Anforderungen oft nur punktuell umsetzen. In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Berlin, wirken engagierte Architekten darauf hin, dass bei Vorlage eines Bauantrages stichprobenartig die Umsetzung von Barrierefreiheit in Planung und Realisierung geprüft werden soll.

Für die Planung sämtlicher Bundesbauten gilt seit Mitte 2014 der Leitfaden Barrierefreies Bauen. Dieser Leitfaden führt alle Normen und Regelwerke zusammen, die bei Bundesbauten zu beachten sind. Dazu gehören auch die DIN 32984 "Bodenindikatoren im öffentlichen Raum" und die DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung", kurz "Kontraste-Norm". Seit der dritten Auflage von Anfang 2016 liegt der Leitfaden in einer mit dem DBSV abgestimmten Fassung vor.

Die DBSV-Experten haben viel erreicht. Die Bedarfe blinder und sehbehinderter Menschen sind in die Normen für barrierefreies Bauen umfassend eingeflossen. Nun liegt das Hauptaugenmerk auf der Umsetzung der Normen. Im neuen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) lautet die Definition von Barrierefreiheit, bezogen auf Bauten, wie folgt: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind." "Auffindbar" ist hier das Schlüsselwort, welches dem DBSV einen Hebel gibt, um eine noch konsequentere Umsetzung von Barrierefreiheit einzufordern.

Hilke Groenewold,
DBSV-Referentin für Barrierefreiheit  

Hotel der Zukunft  –  barrierefrei und stylisch

Im Allgäu gibt es seit einem Jahr ein Hotel, das für ein neues Verständnis von Barrierefreiheit steht: Barrierefreiheit bietet Komfort für alle und lässt sich mit anspruchsvollem Design verknüpfen. Ein Interview mit der Architektin Kornelia Grundmann, Sachverständige für barrierefreies Bauen und Inhaberin von gabana  –  Agentur für Barrierefreiheit.

Interview: Irene Klein  


Frau Grundmann, in Kempten im Allgäu gibt es seit Ende 2016 ein Hotel, das ganz offensiv mit dem Slogan "Ein Ort ohne Barrieren" wirbt. Finden Sie als Sachverständige für barrierefreies Bauen diesen Slogan für das Allgäu ART Hotel gerechtfertigt?

Wenn ich kurz und knapp antworten darf: Wenn es ein Hotel gibt, auf das dieser Slogan zutrifft, dann ist es mit Sicherheit das Allgäu ART Hotel. Auf diese Frage gibt es ein klares Ja von mir.


Was macht den Unterschied aus, wenn Sie dieses Hotel betreten? Was unterscheidet dieses Haus von anderen Hotels, die sich das Thema Barrierefreiheit nicht auf die Fahnen geschrieben haben?

Den Unterschied zu anderen Hotels erkennt der Gast bereits bei der Suche nach einem barrierefreien Hotel. Wenn er auf die Webseite des Allgäu ART Hotels geht, erhält er zuverlässige und leicht nachvollziehbare Detailinformationen. Unter der Rubrik Barrierefreiheit finden Sie ein PDF-Dokument, das visuell und technisch barrierefrei ist, so dass man es auch mit Screenreader lesen kann  –  und das in drei Sprachen: Deutsch, Englisch und Niederländisch. So kann sich jeder entsprechend seiner persönlichen Bedürfnisse informieren und, was ich für ganz wichtig halte, im Vorfeld orientieren. Sie sehen, dass sich die Hoteldirektion viele Gedanken gemacht hat.


Und wenn Sie das Hotel tatsächlich betreten?

Wenn Sie das Hotel betreten, gelangen Sie in eine attraktiv und harmonisch gestaltete Lobby mit viel Holz und viel Wärme. Gästen mit Seheinschränkung wird ein taktiles Leitsystem vom Allerfeinsten geboten. Gegenüber der Rezeption finden Sie einen taktilen Plan des ganzen Hauses. Auch auf jeder Etage gibt es taktile Pläne, um sich zu orientieren und die Zimmer zu finden. Es wird aber auch persönliche Unterstützung angeboten durch eine blinde Mitarbeiterin  –  ich glaube, es ist die Masseurin, die für die Gäste da ist, um sie durch das Haus zu führen.


Oft funktionieren Leitsysteme nicht lückenlos. Ist das im Allgäu ART Hotel anders, so dass der blinde oder sehbehinderte Gast den Weg vom Foyer ins Zimmer sicher findet?

Das Leitsystem führt nicht bis ins Zimmer, das wäre übertrieben. Aber die Orientierung ist gewährleistet. Sie werden durch die Eingangstür zur Rezeption geleitet, dann zum Aufzug. Wenn Sie oben aus dem Aufzug aussteigen, stoßen Sie auf einen taktilen Plan, mit dessen Hilfe Sie sich orientieren können. Dann geht es weiter links oder rechts in die Flure mit einem Handlauf, der taktil beschriftet ist und an den Zimmertüren die jeweilige Zimmernummer ebenfalls taktil anzeigt.


Sie selbst sind Rollstuhlnutzerin. Was ist für Sie das große Plus des Hauses?

Das große Plus ist natürlich die Schwellenlosigkeit, die für mich Voraussetzung ist, um mich frei in dem Haus bewegen zu können. An der Rezeption gibt es einen unterfahrbaren Rezeptionstisch. Links davon sind zwei barrierefreie WCs, die den Vorschriften entsprechen. Es gibt zwölf Zimmer für Rollstuhlnutzer, die hervorragend ausgestattet sind. Im Restaurant kommen Sie an das Büffet heran, können die Tische unterfahren, kommen raus auf die Terrasse, alles äußerst angenehm. Was mir aber genauso wichtig ist: Die Innenarchitektur ist modern und ansprechend, regelrecht stylisch. Das zeigt, dass sich Barrierefreiheit und gutes Design miteinander verbinden lassen.


Der demografische Wandel ist in vollem Gange und macht Barrierefreiheit zu einer Notwendigkeit. Können daraus zum Beispiel für Betreiber eines solchen Hotels wirtschaftliche Vorteile erwachsen?

Den demografischen Wandel haben wir längst hinter uns, wir stecken mitten im Prozess. Dass es eine zwingende Notwendigkeit gibt, barrierefrei zu bauen, liegt auf der Hand. Wir werden älter und leben länger. Jeder will komfortabel in seinem Eigenheim bleiben. Wenn es nicht barrierefrei ist, ist das aber schwierig. Was die Frage wirtschaftlicher Vorteile betrifft, so machen die meisten Hoteliers leider den Fehler, dass sie denken: Was bringen mir die zwei "Behinderten"? Dabei unterschätzen sie, dass sich ganze Familien, ganze Gruppen nach diesen ein, zwei Menschen mit Einschränkung richten, wenn sie zum Beispiel ihren Urlaub, ihre Seminare oder Feiern planen. Ein behinderter Mensch bringt oft mehrere nicht behinderte Menschen in ein Hotel. Wirtschaftlicher Vorteil? Ein klares Ja von mir.


Was immer wieder angeführt wird, ist, dass die Kosten zu hoch sind, dass barrierefreies Bauen zu teuer ist. Was ist an dieser Behauptung dran?

Wenn Sie die annähernde Perfektion wie im Allgäu ART Hotel erreichen wollen, müssen Sie natürlich Geld in die Hand nehmen. Da reden wir wirklich über Kosten. Aber es gibt auch Lösungen, die nicht perfekt, aber gut sind und ganz viel Erleichterung bringen. Wenn wir über solche Lösungen sprechen, sind die Mehrkosten minimal. Wir reden heute nicht mehr darüber, ob ein Aufzug gebaut werden muss, das ist Standard, ob eine bodengleiche Dusche gebaut werden muss, das ist Standard. Vielleicht gehören Fernseher, die mit Sprachmodus bedienbar sind, in zwei, drei Jahren auch zum Standard. Die Diskussionen beziehen sich immer noch zu oft auf die Thematik Behinderung. Dabei sollten wir uns besser am Stand der Technik orientieren. Nein, wir reden nicht über Wahnsinnssummen, gewiss nicht.


Auch wenn es inzwischen sehr gelungene Beispiele für Barrierefreiheit gibt, bleibt das Image eher negativ. Woran liegt das? Und was kann man tun, um Barrierefreiheit aus der Behindertennische herauszuholen?

Die Schweizer sprechen von Hindernisfreiheit, die Engländer von Accessibility, also Zugänglichkeit, und wir haben das Wort Barrierefreiheit. So schlimm finde ich dieses Wort gar nicht. Barrieren können manchmal gar nicht so schlecht sein. Und Freiheit? Es gibt für mich kein schöneres Wort als Freiheit. Das Problem liegt meiner Meinung nach in der Kommunikation. Barrierefreiheit lässt sich wunderbar als Komfort für alle verkaufen. Das passiert aber viel zu selten. Stattdessen kommt man immer wieder auf die Behinderung zurück. Natürlich waren es Menschen mit Einschränkungen, die das Ganze ins Rollen gebracht haben, was ja auch gut ist. Man hätte sich in der Außendarstellung aber leichter getan, wenn man die Thematik anders angegangen wäre. Ganz wichtig ist hier die Politik. Sie ist gefragt, um das Image von Barrierefreiheit mit Aufklärung, mit Kampagnen zu verbessern. Es gibt Länder, in denen gar nicht mehr darüber diskutiert wird. Bei uns dagegen erscheint es mir manchmal so, als wären wir in einem Science-Fiction-Film. Dabei muss barrierefreies Bauen so selbstverständlich werden wie das Zähneputzen.


Wie reagieren Fachleute auf ein Beispiel wie das Allgäu ART Hotel, das Barrierefreiheit mit anspruchsvollem Design verknüpft? Können Sie bei Architekten ein Umdenken beobachten?

Ja und nein. Es gibt Architekten und Planer, die sich gegen dieses Thema sträuben. Auf der anderen Seite gibt es Finanzgeber, die Barrierefreiheit fordern. Dann sind die Architekten im Grunde gezwungen, es umzusetzen. Nur tun sie es nicht  –  das erlebe ich draußen. Vor einigen Wochen haben wir im Allgäu ART Hotel ein Seminar veranstaltet: "Das Hotel der Zukunft  –  flexibel und barrierefrei". Am Ende haben mir Architekten aus Berlin gesagt: "Wow, dass das so stylisch ist und der Markt so groß ist, das hätten wir nicht geglaubt. Das müssen wir unseren Auftraggebern vermitteln." In der Tat: Man muss den Leuten die Hemmungen nehmen, ihnen die Vorteile aufzeigen. Planer und Architekten können sich obendrein einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie das Fachwissen erwerben. Denn das ist der nächste Punkt: Wer das Richtige machen will, nämlich Barrierefreiheit umsetzen, macht es längst nicht immer richtig.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Leuchtturm-Projekte wie das Hotel im Allgäu realisieren zu können? Sie beraten die Bauwirtschaft und Hotellerie in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Welche Erfahrungen sammeln Sie dabei?

Als Erstes brauchen Sie diejenigen, die in der Barrierefreiheit einen Wert sehen. Investoren, die die Notwendigkeit erkennen, aber auch die wirtschaftlichen Vorteile, die ein solches Hotel in sich birgt. Dann brauchen Sie ein entsprechendes Grundstück, einen Ort, an dem man das realisieren kann. Die Infrastruktur und die Umgebung müssen passen, damit der Gast verweilen will. Und Sie brauchen natürlich die Finanzierung. Diese drei Punkte halte ich für die wichtigsten Voraussetzungen, um Leuchtturm-Projekte wie das Allgäu ART Hotel zu realisieren. Und was mich optimistisch stimmt: Ich weiß von einigen interessanten Projekten, die in Deutschland in Planung sind.


Dazu drei Bilder:

    • Auf einem Sofa sitzend: Kornelia Grundmann in legerer Kleidung stützt ihr Kinn in eine Hand und lächelt dem Betrachter entgegen.
    • Der Eingangsbereich des Allgäu ART Hotels: Rezeption und Fahrstühle sind mit Leitlinien erschlossen, dazwischen eine Wasserwand.
    • Hotellounge mit bequemen Sofas, Stehlampen wie Bäumen, Teppichen wie Baumscheiben und im Hintergrund einer Fototapete, die einen Wald zeigt.

Info:

Die Agentur gabana im Internet: www.gabana.net


Kontakt Allgäu ART Hotel
Tel.: 08 31 / 5 40-86 00
E-Mail: info@allgaeuarthotel.de
www.allgaeuarthotel.de

Eine Hochschule für alle

An der Universität Kassel arbeiten die Bauabteilung und die Schwerbehindertenvertretung seit Jahren eng zusammen. Ihr Ziel: die Hochschule barrierefrei zu gestalten. Aus einem städtebaulichen Wettbewerb ist ein Masterplan hervorgegangen, der nun Schritt für Schritt umgesetzt wird.

Von Beata Lejman und Thomas Abel  


Die Universität Kassel ist 1971 als Reformhochschule gegründet worden. Auch heute verstehen wir uns als junge und lebendige Ideen- und Gründeruniversität, die eine offene Gesprächskultur pflegt und sich mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen auseinandersetzt. Wir möchten eine Hochschule für alle sein. Vielfalt und Offenheit tragen dazu bei. Mit einem umfangreichen Angebot für Studierende, Lehrende und Mitarbeiter zieht sich der Inklusionsgedanke durch alle Bereiche und Einrichtungen. Zahlreiche Menschen haben sich hierzu vernetzt  –  in und außerhalb der Hochschule.

So ist beispielsweise das Modellprojekt "Inklusive Hochschulen in Hessen" an der Universität Kassel verortet. Ziel des Projekts sind bessere Bedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Den Vorsitz für den wissenschaftlichen Beirat des Projekts hat Prof. Dr. Felix Welti, der an der Uni Kassel eine Professur für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung innehat und gleichzeitig Beauftragter des Präsidiums für Studium und Behinderung ist.


Das Bewusstsein für Barrierefreiheit entwickelt sich

Unser Ziel ist es, das Universitäts-Umfeld attraktiver und einfacher zu gestalten. Gebäude und Außenräume spielen dabei eine wesentliche Rolle. Seit Mitte der 1980er Jahre haben wir einen zentralen Campus. Dieser entstand auf einem ehemaligen Industriegelände und erreichte 1988 seinen ersten Ausbaustand. Über den zentralen Campus hinaus gibt es sieben weitere Hochschulstandorte. Die meisten Gebäude wurden zu Zeiten errichtet, in denen Barrierefreiheit noch kein Thema war. Die Bauzeit der teilweise historischen und unter Denkmalschutz stehenden Gebäude reicht weit zurück.

In den Gebäuden der 1990er Jahre wurden erstmals die Belange von Rollstuhlnutzern und gehbehinderten Menschen berücksichtigt. Die Gebäude wurden mit Aufzügen und Behindertentoiletten, höherliegende Eingangsbereiche mit Zugangsrampen ausgestattet. Es war ein neues Bewusstsein entstanden, das sich im Laufe der Zeit erweiterte. Heute ist der Anspruch an Barrierefreiheit, dass die Bedürfnisse aller Behindertengruppen berücksichtigt werden.


Städtebauliches Gesamtkonzept

Über das bauliche Hochschulinvestitionsprogramm des Landes Hessen (HEUREKA) erweitern wir seit sieben Jahren den zentralen Campus, um auf die wachsende Studierendenzahl reagieren zu können. Für die Erweiterung wurde ein weiteres Industriegelände bereitgestellt, das direkt an den vorhandenen Campus angrenzt. Im Jahr 2008 hat die Universität Kassel einen städtebaulichen Wettbewerb ausgeschrieben. Zur Beurteilung der eingereichten Entwürfe wurde eine Sachverständige für Barrierefreiheit hinzugezogen. Diese Expertin  –  eine Architektin, die selbst Rollstuhlnutzerin ist  –  hat auf ihre ganz eigene Art zur Sensibilisierung aller Beteiligten beigetragen. Sie hat uns immer wieder mit folgendem Szenario konfrontiert: "Stell dir vor, du bist behindert und willst einem Freund den Campus zeigen: Was kannst du ihm zeigen und was nicht?"

Aus dem Wettbewerb ging ein Masterplan für Neu- und Altbauten hervor, der den Aspekt der Barrierefreiheit über die gesetzliche Verpflichtung hinaus von Beginn an berücksichtigt. Auch in den Bestandsgebäuden versuchen wir nachzurüsten und sukzessive anzupassen, soweit dies bei den vorhandenen Rahmenbedingungen und finanziellen Budgets möglich ist. Nach sieben Jahren Bauzeit sind inzwischen mehrere Neubau- und Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen, andere Maßnahmen befinden sich in der Durchführung oder sind noch in der Planung.


Partner auf Augenhöhe: die Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist ein wertvoller Partner im Planungs- und Umsetzungsprozess aller Bauvorhaben. Sämtliche Maßnahmen werden mit den Vertretern der SBV abgestimmt, so dass die Experten für Barrierefreiheit immer eng eingebunden sind.

Die Einbeziehung der SBV durch die Bauverantwortlichen der Uni Kassel wurde stetig verbessert. Das Klima bei der Beratung von Bauvorhaben ist offen und von gegenseitigem Respekt geprägt. Anfangs hat es manche Reibungsflächen gegeben, inzwischen ziehen beide Seiten an einem Strang. Allen Beteiligten ist klar geworden: Wird die SBV in frühen Planungsphasen einbezogen, können wichtige Weichen für ein barrierefreies Gesamtkonzept gestellt und meist komplizierte und teure Sonderlösungen vermieden werden.

Der Sachverständige für barrierefreies Planen an der Hochschule Darmstadt, Michael Müller, äußerte sich bei einem Ortstermin an der Uni Kassel sehr positiv: "Am Kasseler Campus hört Barrierefreiheit nicht dort auf, wo die Mindestanforderungen der Bauordnung enden. Das zeigt: Wenn Planer und Schwerbehindertenvertretung eng zusammenarbeiten, gelingen praxisnahe und ästhetische Lösungen für ein inklusives Miteinander."


Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen

Farbkontraste, Leitsysteme, Brailleschrift, Ansagen, Notrufeinrichtungen, Sprechstellen, elektrische Hilfsmittel zur einfacheren Bedienbarkeit, Induktionsschleifen, Ruheräume: Es gibt ganz unterschiedliche Elemente, um Barrierefreiheit für verschiedene Zielgruppen herzustellen. Einige Elemente, die vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen wichtig sind:

In allen neuen und umgebauten Gebäuden wird ein Leitsystem installiert. Dessen Ausführung folgt immer dem gleichen Muster. Im Außenbereich wird das Leitsystem nach und nach über den ganzen Campus erweitert.

Für Aufzüge gibt es ein Konzept zur barrierefreien Ausstattung. Sowohl die Aufzugstüren als auch die Bedienelemente sind kontrastreich gestaltet. Die Taster (innen und außen) sind groß, taktil gut erkennbar, mit erhabener Beschriftung versehen und in einer für alle erreichbaren Höhe angebracht. Die Stockwerke und die Fahrtrichtung werden zusätzlich zur Anzeige angesagt.

Wegweiser, Hinweis- und Türschilder werden nach einem einheitlichen kontrastreichen Farbschema gestaltet. Bei Türschildern werden mindestens die Raumnummer und die Funktionsbezeichnung in erhabener Schrift und in Brailleschrift angegeben. In Gebäuden mit unübersichtlichen Grundrissen oder Wegeführungen sind im Eingangsbereich, oft aber auch in den einzelnen Stockwerken, taktile Grundrisspläne aufgestellt. Im Außenbereich gibt es an den Hauptzugängen zum Campus ebenfalls taktile Geländepläne.

An den Handläufen der Treppen werden taktile Beschriftungen angebracht, die mindestens das Stockwerk ausweisen, bei Bedarf auch wichtige Zielangaben für die jeweilige Etage.

Die Farbgebung in den Gebäuden ist kontrastreich gestaltet, damit Eingänge und Türen, Fußböden und Wände sowie Sanitärobjekte gut erkennbar sind. Die Treppen erhalten Stufenmarkierungen. Hindernisse in Kopfhöhe, zum Beispiel Treppenschrägen, werden mit einem Unterlaufschutz ausgestattet.


Ganzheitliche Lösungen im Blick

Für die mitunter unterschiedlichen Anforderungen an Barrierefreiheit lassen sich häufig im Dialog mit den Betroffenen gute Kompromisse finden. Im Vordergrund steht dabei, möglichst ganzheitliche Lösungen für viele und nicht Sonderlösungen für bestimmte Behinderungen zu finden. Beispielhaft sei hier das in den Neubauten und im Außenraum erstmalig installierte taktile Bodenleitsystem erwähnt, das durch den Blindenstock ertastet werden muss, im Praxistest aber für Rollstuhlnutzer eine Barriere darstellte. Nachdem Musterflächen vorbereitet und durch einen blinden Menschen und einen Rollstuhlnutzer begangen und befahren wurden, wurde gemeinsam beschlossen, die Höhe und Ausprägung der Leitstreifen etwas zu reduzieren. So ist immer noch eine gute Tastbarkeit gewährleistet und Rollstuhlnutzer können die Leitstreifen ohne übermäßigen Kraftaufwand queren. Dieser Kompromiss hat auch einen inklusiven Aspekt, wenn zum Beispiel Mitarbeiter in der Bibliothek ihre schweren Bücherwagen gut über die Leitstreifen schieben können.

Eine Universität für alle. Wir arbeiten weiter daran  –  Hand in Hand. Die Universität Kassel zeigt, dass sich mit einer guten Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen der behinderten Mitarbeiter und der behinderten Studierenden sowie den Bauverantwortlichen der Universität gute und kreative Lösungen im Sinne einer barrierefreien Nutzung für alle finden lassen.

Beata Lejman arbeitet als Architektin in der Bauabteilung der Universität Kassel.

Thomas Abel ist Mitglied der Schwerbehindertenvertretung (SBV).


Dazu vier Bilder: Vier bauliche Details: Leitlinienführung zum Fahrstuhl, Braille- und Profilschrift auf Türschild, taktiler Grundrissplan und Treppe mit Stufenmarkierungen

Neue Wege zum Denkmal

Denkmalschutz und Barrierefreiheit sind gleichberechtigte öffentliche Anliegen. Beides zusammenzubringen, ist eine hochkomplexe Aufgabe für qualifizierte Architekten, Landschaftsplaner und Kommunikationsdesigner. Dabei sind oft kreative Lösungsansätze gefragt.

Von Ira Mazzoni  


Die barrierefreie Burg ist eine Utopie. Denn das Wesen einer Burg bestand darin, möglichst viele Barrieren zu schaffen, um uneinnehmbar zu sein. Das beginnt bei der vorgeschobenen Position auf schmalen Bergrücken und hört bei der Wendeltreppe nicht auf, die jeden Eindringling daran hinderte, das Schwert zu ziehen. Dennoch, die Burg ist heute kein Verteidigungsbauwerk mehr, sondern Denkmal. Sie ist häufig in öffentlichem Besitz, ist Kultureinrichtung, Bildungsstätte und Ausflugsziel. Insofern besteht nicht nur ein touristisches Interesse an ihrer bestmöglichen Erschließung, die dennoch den Charakter des einst Unerreichbaren nicht nivellieren und die Kulturlandschaft nicht weithin sichtbar entstellen darf.


Design for All

Innerhalb von zehn Jahren ist die Barrierefreiheit von einer kaum beachteten Gestaltungsaufgabe zu einem zentralen gesellschaftlichen Thema geworden. Katalysator war die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK), die seit dem 26. März 2009 für Deutschland rechtsbindend ist. Niemand  –  so die Kernaussage der Konvention  –  darf an der Wahrnehmung seiner Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und bürgerlichen Leben gehindert werden.

Schon im Jahr 2003 stellte eine Studie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beauftragt hatte, pointiert fest, dass für 10 Prozent der Bevölkerung eine barrierefrei zugängliche Umwelt zwingend erforderlich sei, für 30 bis 40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel. Neben den Behinderten und Senioren sind Kranke, Kleinwüchsige und Schwergewichtige, Schwangere und Eltern mit Kleinkindern, Reisende mit Gepäck und Fahrradfahrer gelegentlich auf Barrierefreiheit angewiesen. Entsprechend wird nicht mehr über additive Sonderlösungen diskutiert. "Design for All" verlangt Flexibilität im Hinblick auf verschiedene Nutzer und deren Möglichkeiten.


Angemessenheit

Was bedeutet das nun für die Denkmalpflege, deren Schutzaufgabe im "öffentlichen Interesse" als kulturelle Aufgabe in den Länderverfassungen verankert ist? Zwar gilt für Denkmale allgemein Bestandschutz. Aber im Falle umfangreicher Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen fordert der Bund im Behindertengleichstellungsgesetz für seine eigenen Bestandsgebäude eine barrierefreie Gestaltung. Auch die Landesbauordnungen verlangen die Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei "wesentlichen Änderungen" im Bestand. Darüber hinaus ist es Konsens, dass entsprechend der BRK Behörden, Bildungs-, Kultur- und Sportstätten barrierefrei zugänglich zu sein haben, auch wenn es sich dabei um denkmalgeschützte Bauwerke handelt. Öffentliches Leben darf nicht exklusiv sein. Das gilt auch und besonders für die Herzstücke der Öffentlichkeit: unsere historischen Marktplätze.

Die BRK verlangt aber nichts Unmögliches. Sie fordert "angemessene Vorkehrungen", "geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen" (Art.2), und in Bezug auf die gleichberechtigte Teilnahme aller am kulturellen Leben fordert sie "soweit wie möglich" den Zugang zu "Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung". Dieses "soweit wie möglich" gilt allerdings nur für Gruppen von Denkmälern, die keine allgemein öffentlichen Funktionen (Amt, Schule, Museum etc.) erfüllen. Dieses "soweit wie möglich" nimmt den Anpassungsdruck von entlegenen Burgruinen  –  nicht aber von Haupt-Tourismuszielen. "Soweit wie möglich" heißt auch, dass nicht jeder in die letzte, hochgelegene Kammer gelangen muss, um das Erlebnis Schloss oder Burg zu haben. Angemessen kann es auch sein, wenn das im mittelalterlichen Geschlechterturm untergebrachte Amt für seine Besucher in der Erdgeschosshalle  –  wie in vorbildlichen Neubauten ja schon üblich  –  Besprechungsräume einrichten lässt, so dass sich der Besucher nicht mehr durch sämtliche Gänge quälen muss, sondern schon vor Beginn der Gespräche ein wohlmeinendes Entgegenkommen spürt. Eine "angemessene" Anpassung kann es auch sein, wenn im Zuge von allfälligen Kanalbauarbeiten der historische Marktplatz wie der Münsterplatz in Basel ein neues Wackenpflaster nach historischem Vorbild erhält, das in den Bereichen üblicher Querungen so geschliffen wird, dass dort Fahrrad- genauso wie Rollstuhlfahrer, Kinderwagen schiebende Mütter genauso wie Rollatoren gestützte Hochbetagte holperfrei bequem vorankommen.


Kreative Lösungsansätze

Barrierefreies Bauen im Denkmal darf kein Bauen nach falsch verstandenen Deutschen Industrie-Normen bedingen. Die für Neubauten und "sinngemäß" auch für Umbauten und Modernisierung geltende DIN 18040 ist nur insofern hilfreich, als sie klare Schutzziele definiert und Beispiele für sichere und abnahmefähige Umsetzungen bietet. Sie ermutigt aber explizit zu kreativen Lösungsansätzen für singuläre Planungsaufgaben. Jedes Denkmal ist ein sensibler Spezialfall.

Barrierefreiheit im Denkmal ist eine hochkomplexe Aufgabe für qualifizierte Architekten, Landschaftsplaner und Kommunikationsdesigner. Entsprechend des einzigartigen künstlerischen und geschichtlichen Werts jedes einzelnen Denkmals sind dort die höchsten Ansprüche an den Planungsprozess, den Entwurf und die Realisierung zu stellen. Ziel sollte es dabei sein, nicht das Denkmal mit Hilfskonstruktionen für jedwedes Handicap zu belagern. Reha-Produkte verbieten sich schon deswegen, weil sie Behinderung auf unangenehme Weise exponieren und damit auch diskriminieren. Schrägaufzüge, Treppenlifte oder Hubbühnen in historischen Treppenanlagen stellen Hilflosigkeit über Minuten hinweg unwürdig zur Schau. Eine solche technische Hilfskonstruktion verkennt zudem die ästhetischen Ansprüche der Nutzer. Die BRK fordert "ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können". Das heiß auch, dass alle Aufzüge und Rampen, zu deren Nutzung ein Euroschlüssel nötig ist, nur bedingt tauglich sind, da sie Sonderlösungen für einen eingeschränkten, speziell beratenen Nutzerkreis sind. Die beste Lösung ist immer unauffällig und selbstverständlich. Sie ist ein Gewinn für das Bauwerk und deren Nutzer.


Qualität durch Dialog

Denkmalschutz und Barrierefreiheit  –  das ist international Konsens  –  sind gleichberechtigte öffentliche Anliegen. Eine qualitativ bessere Erschließung und Vermittlung des Denkmals kann nur im Dialog gelingen. Bauherr, Architekten und Nutzer müssen genauestens über die künstlerischen, statischen und altersbedingten Besonderheiten des Denkmals informiert werden. Die Behindertenvertreter müssen erklären, welche Möglichkeiten unterschiedliche Behinderungen mit sich bringen, um zu multifunktionalen Lösungen zu kommen, die möglichst allen nutzen. Ohne konkretes Wissen um diverse anatomische und sensorische Voraussetzungen lassen sich auch keine umfassenden Erschließungskonzepte entwickeln.

Für alle Planungen empfehlen sich vorbereitende Workshops am konkreten Ort. Sollte sich im Rahmen eines solchen vorurteilsfreien, diskursiven Verfahrens herausstellen, dass es tatsächlich keine zumutbaren Möglichkeiten für eine sinnvolle, substanzschonende, barrierefreie Erschließung gibt, dann sollte auf das Projekt frühzeitig verzichtet werden können. Wobei die gewonnene Einsicht in die Unmöglichkeit gegenüber der Öffentlichkeit begründet und vermittelt werden muss.

Auch aus Gründen der Sicherheit wird nicht der gesamte Pallas einer Burg barrierefrei zu erschließen sein, aber es werden sich Wege finden, zumindest interessante, sehenswerte Teile allen Besuchern zu öffnen. Auch wenn die Tourismusbranche verstärkt barrierefreies Reisen bewirbt, kann das nicht bedeuten, dass jetzt jede Burg oder Festung mit Gondeln oder Schrägaufzügen an die jeweiligen Stadtkerne angebunden werden sollte. Es gibt immer Alternativen. Vieles ist nur eine Frage der Organisation. Prinzipiell gelten die Regeln der Verhältnismäßigkeit und der Nachhaltigkeit.

Ira Mazzoni ist freie Journalistin und schreibt unter anderem für die "Süddeutsche Zeitung" und "Die Zeit". Ihre Themenschwerpunkte sind Kunstgeschichte, Architektur und Denkmalschutz.

Dieser Beitrag wurde der Broschüre "Neue Wege zum Denkmal. Barrierefreiheit im Baudenkmal" entnommen, mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (www.dnk.de).


Dazu ein Bild: Orientierungsstein: Ein in Bronze gegossenes Tastmodell des Schlosses Bürresheim in der Eifel, mit Braillebeschriftung.

Termine & Tipps:

Termine

Theater mit Live-Audiodeskription

  • "Die Frau vom Meer"
    Schauspiel von Henrik Ibsen
    7.1.2018, 18 Uhr
  • "Was ihr wollt"
    Schauspiel von William Shakespeare
    3.2.2018, 19.30 Uhr
  • "La Clemenza di Tito"
    Oper von Wolfgang Amadeus Mozart
    2.3.2018, 19.30 Uhr
  • "Elektra"
    Oper von Richard Strauss
    8.4.2018, 18 Uhr

Staatstheater Braunschweig
Vorprogramm mit Bühnenführung und Stückeinführung

Mehr Infos unter
Tel.: 05 31 / 12 34-101
E-Mail: barrierefrei@staatstheater-braunschweig.de

Wahnsinn  –  Hoffnung  –  Tod

Eine musikalisch-literarische Betrachtung bedeutender Tanzdramen
Benefizkonzert zugunsten der Abteilung Frühförderung der blista
15.3.2018, 18 Uhr
Marburg, Deutsche Blindenstudienanstalt

Mehr Infos und Karten unter
Tel.: 01 63 / 6 01 31 15
E-Mail: pit.metz@gmx.de

Seminar für Schwerbehindertenvertrauenspersonen

18.-22.3.2018
Berlin, Hotel Sylter Hof

Mehr Infos und Anmeldung (bis 18.2.) bei
Bildung ohne Barrieren
Tel.: 0 78 44 / 91 15 03
E-Mail: info@bildung-ohne-barrieren.de

Anmeldeformular unter www.bildung-ohne-barrieren.de/angebote/seminaranmeldung.html

Der 17. Mord in Timmendorf

Krimitage mit Hörspielworkshop
4.-8.4.2018
AURA-Hotel Timmendorfer Strand

Mehr Infos und Anmeldung unter
Tel.: 0 45 03 / 60 02-0
E-Mail: info@aura-timmendorf.de

Chorsingen und Musizieren im Harz

10.-16.4.2018
AURA-Pension Wernigerode

Mehr Infos bei
Rosa Maria Dotzler
Tel.: 0 36 41 / 21 94 62
E-Mail: r.m.dotzler@online.de

Anmeldung bei der
AURA-Pension
Tel.: 0 39 43 / 26 21-0
E-Mail: info@aurapension.de

XX. Boltenhagener Bücherfrühling

Das kleine Literaturfestival mit großer Literatur aus erster Hand
13.-17.4.2018
AURA-Hotel Boltenhagen

Mehr Infos und Anmeldung unter
Tel.: 03 88 25 / 3 70-0
E-Mail: ostseeperlen@t-online.de

Tandemfahren mit Tandem-Hilfen

  • Tandem-Frühling
    27.4.-1.5.2018
    Köthen (Spreewald)
  • Tandem für alle
    26.5.-2.6.2018
    Boltenhagen (Ostsee)
  • 15. Internationales Tandem-Jugend-Camp
    8.-16.7.2018
    Köthen (Spreewald)
  • Tandem-Schnuppern
    20.-23.9.2018
    Boltenhagen (Ostsee)

Mehr Infos bei
Dr. Thomas Nicolai
Tel.: 0 30 / 2 08 17 20
E-Mail: thomasnicolai@gmx.de
www.tandem-hilfen.de

Wanderwoche im Harz

Geführte Wanderungen mittleren Schwierigkeitsgrades (Begleitpersonen werden nicht gestellt)
29.4.-6.5.2018
AURA-Pension Wernigerode

Mehr Infos und Anmeldung (bis 30.3.) unter
Tel.: 0 39 43 / 26 21-0
E-Mail: info@aurapension.de

Abitur  –  was nun?

Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte
7.-9.5.2018
Karlsruhe, Studienzentrum für Sehgeschädigte

Mehr Infos und Anmeldung (bis 18.4.) beim
SZS
Susanne Schneider
Tel.: 07 21 / 6 08-4 19 37
E-Mail: susanne.schneider@kit.edu

Online-Anmeldung unter www.szs.kit.edu/484.php

Tipps

Weltgebetstag

Surinam kennenlernen und erfahren, wie die Menschen in dem südamerikanischen Land leben  –  dafür bietet der Weltgebetstag am 2. März 2018 Gelegenheit. Der Dachverband der evangelischen Blinden- und Sehbehindertenseelsorge (DeBeSS) bietet die Gottesdienstordnung zum Weltgebetstag samt Liedern in Punktschrift an.

Bestellungen unter
Tel.: 05 61 / 72 98 71 61
E-Mail: buero@debess.de

Forum:

Yoga lehrt neues Sehen

Yoga ist eine vielseitige Praktik mit dem Ziel, Körper und Geist durch Körperübungen, bewusste Atmung und Meditation in Harmonie zu bringen. Dabei kann das Sehen störend sein, hat der blinde Yogalehrer Tobias Weber festgestellt. Bei seinem Workshop "Blind Yoga" will er nun sehende und nicht sehende Menschen zusammenbringen, um einen gemeinsamen Erfahrungsraum zu schaffen.

Von Tobias Weber  


Seit meinem zweiten Lebensjahr stellt mich das Leben vor immer neue Herausforderungen. Als ich anderthalb Jahre alt war, wurde bei mir Diabetes mellitus Typ I diagnostiziert, was mein Leben und auch das meiner gesamten Umgebung auf den Kopf stellte. Einige Jahre später folgte eine weitere so genannte Einschränkung: Mein Sehnerv beschloss, weniger Blut durch sich hindurchfließen zu lassen und sich heimlich aus der Verantwortung zu ziehen. Bis ich zwölf Jahre alt war, hatte er einwandfrei funktioniert. Doch dann begann er, langsam zu degenerieren. "Warum gerade ich?" und "Wie soll es weitergehen?" waren Fragen, die mich beschäftigten.

Im Laufe der Zeit öffnete ich mich jedoch für die Geschenke und positiven Seiten meines Schicksals. So erkannte ich, dass mich mein Sehnerv zu einem anderen Sehen führt: Sehen, was wichtig ist im Leben, und Sehen nach innen. Das brachte mich 2014 in der Diplomarbeitsphase meines Psychologie-Studiums zu einer zweijährigen Yogalehrer-Ausbildung. Dadurch veränderte sich mein Leben grundlegend. Meine bis dahin kaum gelebte spirituelle Seite kam zum Vorschein und ich begann, mir tiefgreifende Existenz- und Sinnfragen zu stellen, zum Beispiel die nach dem höheren Sinn des Lebens oder nach meiner persönlichen Bestimmung, meiner Aufgabe in diesem Leben.

Meine Suche nahm ihren Lauf und es folgten weitere Ausbildungen: Neben Massage-Ausbildungen ließ ich mich zum Heiler, Berater im Leben und in der ayurvedischen Ernährung schulen. Dabei rückte ein Anliegen in den Mittelpunkt meines Lebens: Ich möchte den Menschen für alles aus tiefstem Herzen danken und mein Wissen weitergeben, indem ich Erfahrungsräume für andere schaffe. Mit dieser Absicht machte ich mich 2016 im Alter von 28 Jahren und mit einer Sehkraft von etwa einem Prozent als Yogalehrer und Seminarleiter selbstständig.

Während meiner Arbeit mit sehenden Seminar- und Kursteilnehmern entstand der Wunsch, einen gemeinsamen Erfahrungsraum für Menschen mit und ohne Seheinschränkung zu schaffen. Denn "wir" können viel von "denen" und "die" auch viel von "uns" lernen. In der yogischen Praxis geht es darum, nach innen zu schauen und erst einmal sich selbst mit allem, was da ist, wahrzunehmen. Das geschieht auf allen Ebenen  –  auf der physischen, der geistig-emotionalen wie auch der höheren mentalen Ebene. Dieses Nach-innen-Schauen gelingt den Sehenden meist nicht so gut wie uns sehbehinderten oder blinden Menschen. Allein das macht den Austausch absolut wertvoll und bereichernd.

Ein solcher Erfahrungsraum ist das von mir kreierte "Blind Yoga". Gemeinsam mit meinen beiden Musiker-Mitbewohnern habe ich es erstmals in kleinem Rahmen in unserem Wohnzimmer angeboten  –  begleitet von toller Musik. Dabei hatten sehende und nicht oder nicht gut sehende Menschen die Chance, einfach zu sein und beim Yoga voneinander und miteinander zu lernen. Bei den zwölf Teilnehmern kam die Veranstaltung so gut an, dass rasch die Idee entstand, das Ganze ein Wochenende lang in einem geschützten Rahmen anzubieten.

Diese Idee setze ich nun in die Tat um. Ende April biete ich in Europas größtem Yoga- und Ayurveda-Seminarhaus, dem Yoga Vidya Seminarhaus in Horn-Bad Meinberg, ein "Blind Yoga"-Seminar an. Dort gab es noch nie Angebote für blinde Menschen. Ich habe mir aber genau das auf die Fahne geschrieben: den Raum zu öffnen und alle Beteiligten an der neuen Erfahrung wachsen zu lassen.

Ich werde die Seminarteilnehmer im Hatha-Yoga unterrichten, das ist das Yoga der Körper-Asanas (Stellungen). Die Teilnehmer werden ihre Körper mit verbundenen Augen von innen heraus wahrnehmen und sie in verschiedene Positionen hineinführen. Dadurch werden die Gedankenwellen des Geistes zur Ruhe gebracht. Das geschieht zuallererst über die physische Ebene, den Körper, durch achtsames Üben. In kleinen Vorträgen führe ich auch theoretisch in die Welt des Hatha-Yoga ein. Immer wieder wird es Runden zum Erfahrungsaustausch geben. Dadurch soll für jeden mit seinen individuellen Bedürfnissen ausreichend Raum vorhanden sein. Mir ist es wichtig, dass dieses Wochenende allen Beteiligten, ob sehend oder nicht, wohltuende und inspirierende Erfahrungen ermöglicht.

Ich hoffe, dass ich auch blinde oder sehbehinderte Menschen inspirieren kann, Yoga für sich zu entdecken. Wie man an mir sieht und spürt, ist es möglich, Yoga fast blind zu unterrichten. Allerdings lagen auf meinem Weg viele Steine, weil die Yoga-Welt leider noch nicht auf blinde und sehbehinderte Menschen eingestellt ist. Aufgrund meiner Erfahrungen habe ich inzwischen eine Vision für eine integrative Yogalehrer-Ausbildung entwickelt. Aber das ist noch Zukunftsmusik.

Tobias Weber (29) ist freiberuflicher Yogalehrer und Seminarleiter. Er lebt in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen.


Dazu ein Bild: Im Wald: Tobias Weber, schlank, Ende 20, meditiert im Schneidersitz auf einem mit Laub bedeckten Boden.



Kurzinfo: Blind Yoga

Seminar für Menschen mit und ohne Seheinschränkung
20.-22.4.2018
Horn-Bad Meinberg, Seminarhaus Yoga Vidya

Mehr Infos bei
Tobias Weber
Tel.: 01 63 / 8 47 40 05
E-Mail: weberyoga@gmail.com
www.weberyoga.de

Rätsel

1. Dobra, 2. Peso, 3. Lempira, 4. Kwanza, 5. Dinar, 6. Manat, 7. Nakfa, 8. Naira, 9. Dirham, 10. Rial, 11. Leu, 12. CFA-Franc, 13. Dollar, 14. Litas, 15. Colón


Jede der dieser fünfzehn Währungen ist der Staat zuzuordnen, der sie führt:

Angola  –  Chile  –  Elfenbeinküste  –  El Salvador  –  Eritrea  –  Honduras  –  Liberia  –  Litauen  –  Marokko  –  Nigeria  –  Oman  –  Rumänien  –  São Tomé und Príncipe  –  Tunesien  –  Turkmenistan


Bei richtiger Lösung nennen die Anfangsbuchstaben der fünfzehn Staaten, hintereinander gelesen, eine Frucht.

Rätselautor: Thomas Christian Dahme  


Bitte senden Sie die Lösung bis zum 20. Februar an den

DBSV
Rungestr.19, 10179 Berlin

oder per

E-Mail an sichtweisen@dbsv.org


Alle richtigen Einsendungen nehmen Ende Dezember an einer Verlosung teil. Zu gewinnen sind drei Überraschungspreise.

Lösung des Dezember-Rätsels

1. Mief  –  Feim, 2. Tor  –  Rot, 3. APO  –  Opa, 4. Dreh  –  Herd, 5. Lese  –  Esel, 6. Zeus  –  Suez, 7. Schaf  –  Fasch, 8. Made  –  Edam, 9. Ines  –  Seni, 10. Bart  –  Trab


Lösungswort: Frohes Fest



Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Leser schreiben für Leser: Schicken Sie Ihre Geschichten, Empfehlungen oder Leserbriefe an sichtweisen@dbsv.org

oder per Post an
DBSV
Redaktion "Sichtweisen"
Rungestr.19, 10179 Berlin.

Panorama:

Barrierefreiheit

Zugänglichkeit von Webseiten: "BIK für Alle" veröffentlicht neue Tests

Wer einen BITV-Test in Auftrag gibt, um eine Webseite gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) überprüfen zu lassen, bekommt künftig das Ergebnis der Prüfung gemäß dem internationalen Standard WCAG mitgeliefert. Hierfür hat das Projekt "BIK für Alle" den bestehenden BITV-Test vollständig überarbeitet und ein gemeinsames Testverfahren für BITV und WCAG entwickelt. Dies ist möglich, da die deutsche BITV auf den WCAG beruht.

Der wesentliche Unterschied zwischen BITV- und WCAG-Test ist die Auswertung: Der BITV-Test basiert auf einem Punkteschema, das die Zugänglichkeit graduell bewertet. Beim WCAG-Test hingegen müssen alle geprüften Kriterien erfüllt sein, damit die Webseite als WCAG-konform eingestuft wird.

Um sich einen ersten Eindruck von der Zugänglichkeit eines Webauftritts zu verschaffen, können ab jetzt die Easy Checks des Projekts "BIK für Alle" genutzt werden. Zehn Prüfkriterien werden abgefragt, die auch von Laien relativ einfach zu testen sind. Aber mehr als einen ersten Eindruck liefern die Easy Checks nicht: Ob eine Webseite wirklich keine Zugangsschranken hat, lässt sich nur mit einem vollständigen Test überprüfen.

Mehr Infos unter www.bik-fuer-alle.de/barrierefreiheit-testen.html

Medizin

Schlafqualität blinder Menschen: Ergebnisse einer Umfrage

Von August bis Oktober 2016 konnten Leserinnen und Leser der "Gegenwart" an einer Umfrage zur Schlafqualität teilnehmen. Das Ziel war, mehr über spezifische Schlafstörungen blinder Menschen herauszufinden. Dabei galt das besondere Interesse der Krankheit Non-24, bei der die Schlaf- und Wachzeiten der Betroffenen phasenweise nicht zum 24-Stunden-Rhythmus passen. Da die Erkrankung weitgehend unbekannt ist, gibt es bisher kaum wissenschaftliche Daten. Die Ergebnisse der Umfrage wurden Anfang November auf der Jahreskonferenz der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin (DGSM) vorgestellt, eine Veröffentlichung im Fachjournal "Der Somnologe" ist in Vorbereitung.

An der nicht repräsentativen Umfrage nahmen 419 gesetzlich blinde Personen teil, davon 158 mit Lichtwahrnehmung und 261 ohne Lichtwahrnehmung. In beiden Gruppen gab eine Mehrheit an, unter Schlafstörungen zu leiden (63,9 bzw. 72,4 Prozent). Rund 57 Prozent der Personen mit Schlafstörungen berichteten, dass diese in regelmäßigen Abständen auftreten und wieder verschwinden. Dabei beschrieben vor allem Menschen ohne Lichtwahrnehmung Symptome, die typisch für Non-24 sind: Sie können nachts nicht schlafen und sind tagsüber schläfrig oder schlafen ungewollt ein. Knapp die Hälfte der Befragten mit Schlafstörungen konsultierte einen Arzt, meist den Hausarzt. Schlafexperten wurden eher selten aufgesucht. 78 Personen, etwa die Hälfte der Ratsuchenden, erhielten eine Diagnose, 16 davon die Diagnose Non-24.

"Die Umfrage zeigt deutlich, dass es bei der medizinischen Versorgung von blinden Patienten mit Schlafstörungen ein Defizit gibt", sagt Prof. Dr. Ingo Fietze, Leiter des Schlafmedizinischen Zentrums der Charité Berlin. "Es gibt kaum niedergelassene Schwerpunktpraxen zur Schlafmedizin. Aber genau diese benötigen wir, damit Non-24 diagnostiziert und adäquat therapiert werden kann."

Eine Liste mit Schlafmedizinern, die über Erfahrungen mit Non-24 verfügen, steht im Internet bereit unter www.dbsv.org/schlafmedizin.html


Dazu ein Bild: Schlaflos: Ein Mann mittleren Alters liegt wach im Bett, im Vordergrund ein Wecker.

Gesellschaft

Schwer-in-Ordnung-Ausweis

Ein 14-jähriges Mädchen mit Down-Syndrom hat im November in den Medien und den sozialen Netzwerken für Aufsehen gesorgt, weil es seinen Schwerbehindertenausweis in einen "Schwer-in-Ordnung-Ausweis" umwandelte. Im Magazin des Vereins "Kids Hamburg" schrieb Hannah Kiesbye: "Ich finde, Schwerbehindertenausweis ist nicht der richtige Name für meinen Ausweis. Ich möchte lieber, dass der Schwer-in-Ordnung-Ausweis genannt wird."

Ihre Initiative wurde weithin positiv aufgenommen und als Anlass genutzt, neu über das Thema Inklusion nachzudenken. Nachdem ein behinderter Junge beim Hamburger Versorgungswerk einen Antrag auf einen "Schwer-in-Ordnung-Ausweis" stellte, sagte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) in einer NDR-Radiosendung: "Das zeigt deutlich: Menschen mit Behinderung empfinden sich als ganz normale Menschen, als Teil dieser Gesellschaft, und sie haben keine Lust, von Dritten immer als eine bestimmte Gruppe klassifiziert zu werden."

In Hamburg wird nun ein Begleitdokument zum offiziellen Schwerbehindertenausweis entworfen, das den Titel "Schwer-in-Ordnung-Ausweis" trägt.


Dazu ein Bild: Hannahs "Schwer-in-Ordnung-Ausweis"

Wettbewerb

Ausschreibung: Kreative Abenteurer gesucht

Blinde Menschen, die sich einen Lebenstraum erfüllen wollen, sind aufgerufen, kreativ zu werden. Zum zweiten Mal schreibt das "LightHouse for the Blind" in San Francisco den internationalen Holman Prize aus  –  benannt nach dem blinden britischen Offizier James Holman, der im 19. Jahrhundert die Welt umreiste und seine Reiseaufzeichnungen veröffentlichte.

Im vergangenen Jahr gab es mehr als 200 Bewerbungen für den mit 25.000 US-Dollar dotierten Preis, der zeigen will, wozu blinde Menschen imstande sind. Die Gewinner: ein Kajakfahrer, der dafür trainiert, allein den türkischen Bosporus entlang zu paddeln, eine amerikanische Bäckerin, die für ihre YouTube-Back-Show sechs Kontinente bereist, und ein Imker aus Uganda, der blinden und sehbehinderten Landsleuten beibringen möchte, ihren Lebensunterhalt mit der Bienenzucht zu verdienen.

Bewerbungen für den Holman Prize 2018 sind ab 16. Januar möglich, Bewerbungsschluss ist am 28. Februar. In der ersten Runde reicht jeder Bewerber ein 90-sekündiges YouTube-Video ein, in dem er auf Englisch seine Projektidee vorstellt, für die er das Preisgeld einsetzen möchte. Tipps für die Erstellung des Videos finden sich auf der Webseite des Wettbewerbs. Wer eine Runde weiter kommt, muss eine ausführliche Projektbeschreibung abgeben. Die Finalisten werden von Mitarbeitern des "LightHouse" interviewt  –  gute Englischkenntnisse sind daher eine Voraussetzung für die Wettbewerbsteilnahme. Die Entscheidung über die Vergabe des Preises fällt schließlich eine mit blinden Menschen besetzte Jury.

Mehr Infos zum Wettbewerb: www.holmanprize.org

Sport

Olympische und Paralympische Winterspiele mit Live-Audiodeskription

ARD und ZDF können weiter live von den Olympischen Spielen berichten. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben von dem Rechteinhaber Discovery eine Sublizenz für die Olympischen Spiele 2018 bis 2024 erworben. Damit steht fest, dass es in beiden Programmen sowohl von den Olympischen Winterspielen (9. bis 25. Februar) als auch von den Paralympischen Winterspielen (9. bis 18. März) in Pyeonchang (Südkorea) Übertragungen mit Live-Audiodeskription geben wird. Eine Übersicht der Sendetermine mit Live-AD lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Vor einem Jahr war bekannt geworden, dass die Olympischen Spiele 2018 bis 2024 nicht von ARD und ZDF, sondern exklusiv von Eurosport übertragen werden sollten. Da private Sender in Deutschland bisher keine Audiodeskription anbieten, gab es viel Kritik an dieser Entscheidung.


Dazu ein Bild: Fit für die Paralympischen Winterspiele in Südkorea: Die blinde Biathletin Clara Klug mit ihrem Begleitläufer in der Loipe.

Aus den Ländern

Bremen: "Haus der Blinden" eröffnet Wohngruppen für Demenz-Patienten

Das "Haus der Blinden" in Bremen-Osterholz ist gewachsen. Nach 14-monatiger Bauzeit sind Mitte Dezember die ersten Bewohner in neue Wohngruppen eingezogen. Insbesondere sehbeeinträchtigte pflegebedürftige Personen mit demenziellen Veränderungen finden in den drei neuen Wohngruppen, die jeweils für sechs Menschen ausgelegt sind, ein neues Zuhause.

Das Wohngruppenkonzept soll die Bewohner in der Befriedigung ihrer grundlegenden Bedürfnisse unterstützen und ihnen die größtmögliche Lebensqualität ermöglichen. Dunkle Gänge, Bodenmuster, Schrägen, Spiegel und Kontrastarmut wurden vermieden, um eine sichere und angstfreie Wohnumgebung zu schaffen. Die Alltagsgestaltung gibt Impulse zur Aktivierung der Menschen. Bei Bedarf stehen Alltagshelfer zur Verfügung. Die oft als belastend empfundenen Pflegemaßnahmen treten bewusst in den Hintergrund. Um die Anforderungen an die Pflege der spezifischen Zielgruppe zu erfüllen, werden alle Mitarbeiter bedarfsgerecht gerontopsychiatrisch fortgebildet.

Das "Haus der Blinden" ist eine Einrichtung in Trägerschaft des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bremen.

Mehr Infos unter www.haus-der-blinden.de



AURA-HOTELS: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

AURA-Hotels und -Pensionen sind Orte, die speziell auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnitten sind. Insgesamt sechs Häuser bieten die ganze Bandbreite angenehmer Urlaubsunterkünfte, von der familiär geführten Pension bis zum 3-Sterne-Wellness-Hotel. Von der See bis in die Berge: Die AURA-Hotels liegen in den schönsten deutschen Ferienregionen und sind ideale Ausgangspunkte für Ausflüge, auf Wunsch mit sehender Begleitung. Alle Unterkünfte sind barrierefrei eingerichtet und bieten ein umfangreiches Begegnungs- und Veranstaltungsprogramm. Auch für Seminare und Gruppenfreizeiten sind die Häuser sehr gut geeignet.


Die Standorte von Nord nach Süd:

  • Boltenhagen (Mecklenburg-Vorpommern):
    Hotel mit ca.50 Betten
  • Timmendorfer Strand (Schleswig-Holstein):
    Hotel mit ca.50 Betten
  • Wernigerode (Sachsen-Anhalt):
    Pension mit ca.30 Betten
  • Georgenthal (Thüringen):
    Pension mit ca.20 Betten
  • Rochsburg (Sachsen):
    Pension mit ca.20 Betten
  • Saulgrub (Bayern):
    Hotel mit ca.90 Betten

Mehr Infos im Internet unter www.aura-hotels.dbsv.org

Menschen:

Stärken des anderen wahrnehmen

Als Lehrerin mit Sehbeeinträchtigung Schüler mit Höreinschränkungen unterrichten? Geht das denn? Es geht. Eine Lehrerin mit einer Augenerkrankung schildert, wie sie zu ihrem Beruf kam und wie sie mit schwerhörigen und gehörlosen Schülern und Kollegen kommuniziert.

Von Bruni Pöschel  


Moin! So grüßt man sich in Schleswig-Holstein, wo ich lebe und arbeite, 24 Stunden am Tag. Ich bin Bruni Pöschel, ein bekennendes Nordlicht. Seit meiner Jugend haben mich Menschen mit inneren Konzepten interessiert, die durch ein Handicap oder besondere Lebenssituationen geprägt sind. Vereinfacht gesagt, beschreibt das innere Konzept, wie ein Mensch tickt, wie er seinen Alltag bewältigt, wie er lernt, plant und organisiert. Das ist auch von Persönlichkeitsmerkmalen und Erfahrungen aus der Ursprungsfamilie abhängig. Erst wenn ich das innere Konzept meines Gegenübers verstanden habe, kann ich eine Beziehung zu ihm aufbauen.

Als Kind verbrachte ich meine Sommerferien im Zeltlager Weseby an der Schlei und in Rantum auf Sylt  –  dort hatte ich vielfältige Kontakte zu ganz unterschiedlichen Menschen. Bald war ich mit dem Zeltlager-Virus infiziert, und so war klar, dass ich mich in der Jugendarbeit im Sportverein und als Betreuerin in den erwähnten Zeltlagern engagierte. Als besondere Herausforderung empfand ich es, alle zehn Kinder, die ich in meinem Zelt betreute, in die Zeltgruppe zu integrieren und ihre individuellen Bedürfnisse zu erkennen.

Die Arbeit mit Kindern machte mir als Jugendliche viel Spaß und so entwickelte sich mein Berufswunsch: Ich wollte Sonderpädagogin werden. Damals ahnte ich noch nichts von meiner eigenen Sehbehinderung. Zunächst war ich unsicher, welche sonderpädagogischen Schwerpunkte ich studieren wollte. Nach mehreren Praktika beschloss ich, Hörgeschädigten- und Lernbehindertenpädagogik zu studieren. Ich absolvierte mein Referendariat in Hamburg an der damaligen Gehörlosenschule. Das war Anfang der 1990er Jahre, als das Deaf Empowerment, also die Selbststärkung der Gruppe der gehörlosen Menschen, die Deutsche Gebärdensprache und bilingualer Unterricht (Laut- und Gebärdensprache parallel) in die Schule einzogen  –  eine sehr spannende Zeit.

Als ich mein Referendariat beendete, erfuhr ich von meiner Diagnose Retinitis Pigmentosa. Meine erste Reaktion mit Blick auf meinen Beruf war: "Da hast du ja die verkehrte Fachrichtung studiert. Wie soll das später mit den Gebärden funktionieren, wenn du schlechter siehst?" Und so beschloss ich, während der Erziehungszeit für mein zweites Kind nochmal an die Uni nach Hamburg zu gehen, um Sehbehindertenpädagogik zu studieren. Ich war fest davon überzeugt, danach vom Landesförderzentrum Hören in Schleswig zum Landesförderzentrum Sehen, auch in Schleswig, wechseln zu können.

Aber so einfach war es nicht mit der Versetzung und der Bürokratie. Hatte das eine Förderzentrum eine Stelle, ließ das andere Förderzentrum, das fürs Hören, mich nicht gehen. Also entschied ich mich, doch an der Hörgeschädigtenschule zu bleiben. Und es funktioniert auch heute noch  –  nach rund 25 Jahren! Die Arbeit mit den Kindern mit Hörbeeinträchtigungen macht mir nach wie vor viel Spaß.

Bekannte fragen mich häufiger: "Kannst du denn dort noch als Lehrerin arbeiten mit deiner Sehbehinderung?" Für die Arbeit am Schreibtisch benutze ich mittlerweile die Vergrößerungssoftware Zoomtext für den PC und andere Hilfsmittel. Die Kommunikation in der Schule ist einfach anders, sehr visuell ausgerichtet. Da ich die Gebärdensprache schon vollsehend in der Ausbildung gelernt habe, kann ich sie auch heute noch flüssig anwenden, so dass mich die gehörlosen oder stark schwerhörigen Schüler und auch Mitarbeiter verstehen können. Umgekehrt ist es natürlich schwieriger, weil ich aufgrund der Gesichtsfeldeinschränkung und der Visusminderung die Gebärden nicht mehr so schnell verarbeiten kann. Aber die hörgeschädigten Menschen an unserer Schule verstehen, dass ich jetzt auch ein besonderes inneres Konzept habe und anders kommunizieren kann bzw. muss. Ich brauche zum Verstehen der Gebärden zum einen gute blendfreie Lichtverhältnisse. Dann ist ein gewisser Abstand zum Gesprächspartner wichtig, damit die Gebärden in meinem Gesichtsfeld sind. Und schließlich sollten die Gesprächspartner ihre Gebärden langsamer ausführen.

Besonders spannend und schön ist es, wenn ich mit meiner gehörlosen jungen Kollegin zusammen bin. Wir akzeptieren einander mit unseren Handicaps und unseren besonderen Bedürfnissen, und darum klappt unsere besondere Kommunikation.

Im Sommer sagte eine Neuntklässlerin zu mir, dass sie sich immer melden würde, ich sie aber nicht drannähme. Das fände sie blöd. Daraufhin erklärte ich ihr nochmal meinen Gesichtsfeldausfall und es fiel ihr wie Schuppen von den Augen. Sie sagte dann, dass ich ja auch nichts dafür könne und sie das nächste Mal meinen Namen rufen würde, damit ich sie nicht übersehen könne. Übersehe ich dennoch mal wieder die Schülerin oder einen Mitschüler, sagt ein anderer Schüler Bescheid. In den Klassen sitzen Schüler mit verschiedenen Graden von Höreinschränkungen von mittelgradig schwerhörig bis gehörlos, so dass mittlerweile auch viel im Unterricht gesprochen wird.

Nun bin ich schon seit 1993 am Förderzentrum Hören in Schleswig und werde dort wohl auch alt werden  –  und das mit Freude. Wir alle, Schüler und Lehrer, akzeptieren uns gegenseitig mit unseren verschiedenen inneren Konzepten. Wir haben ein gemeinsames Menschenbild: Wir nehmen die Stärken des anderen wahr und nicht die Schwächen.

Bruni Pöschel (53) lebt in Dannewerk und arbeitet in Schleswig.

Service:

Neue Regeln  –  neue Ausnahmen

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) hat durch das Bundesteilhabegesetz weitreichende Änderungen erfahren. Anfang 2018 treten die neuen Regelungen im Rehaverfahrensrecht nach SGB IX, Teil 1, in Kraft. Die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (rbm) erklärt, wie sich die Änderungen auf die Beantragung von behinderungsbedingt notwendigen Hilfen auswirken.

Von Dr. Michael Richter  


SGB IX: überarbeitet und neu sortiert

Lange wurde um das Bundesteilhabegesetz gerungen, Ende 2016 wurde es im Bundestag verabschiedet. Seit Anfang 2017 gelten die ersten Neuregelungen durch dieses so genannte Artikelgesetz, das in verschiedene Gesetze eingreift und sie verändert. Quasi in letzter Sekunde wurde beschlossen, die Neuregelungen zeitlich versetzt in vier Stufen einzuführen. Die ab Anfang 2017 eingetretenen und für unseren Personenkreis relevanten Veränderungen sind die Einführung des Merkzeichens "TBl" (taubblind) im Schwerbehindertenausweis und die Erhöhung der Einkommens- und Vermögensgrenzen im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie die Verbesserungen bei der so genannten Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII (vgl. "Sichtweisen" 4/2017).

Mit Beginn des neuen Jahres treten nun die Vorschriften der zweiten Stufe in Kraft. Im Wesentlichen handelt es sich um die Neuregelung des SGB IX. Dieses bestand bisher aus zwei Teilen, die überarbeitet und neu sortiert wurden. Der zweite Teil, das so genannte Schwerbehindertenrecht, das unter anderem die Schwerbehindertenquote in Unternehmen, Aufgaben des Integrationsamtes und Nachteilsausgleiche regelt, ist Teil drei geworden und 83 Paragrafen nach hinten gerückt, um Platz zu schaffen für den neuen, ab 2020 geltenden leistungsrechtlichen Teil zwei. Im Folgenden soll es um das neue Rehaverfahrensrecht im ersten Teil des SGB IX gehen.


Antrag auf Rehaleistungen: Zuständigkeiten und Fristen

Aus der täglichen Beratungspraxis ist bekannt, dass den Vorschriften zur Zuständigkeitsklärung zwischen den verschiedenen Rehaträgern, zu den Bearbeitungsfristen und zur Möglichkeit der Selbstbeschaffung ohne Anspruchsverlust gemäß §§ 14 und 15 SGB IX (alt) eine wichtige Rolle zukommt. Gerade in diesem Bereich gibt es einige interessante Neuerungen.

Nach wie vor sind die Fristen für die Zuständigkeitsklärung und Bearbeitung von Anträgen in § 14 SGB IX geregelt. Wie bisher hat der Rehaträger, bei dem ein Antrag eingeht  –  ob Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung oder Sozialhilfeträger  –  zwei Wochen Zeit, um zu prüfen, ob er für die Leistung zuständig ist und den Antrag gegebenenfalls an einen Träger weiterzuleiten, den er für zuständig hält. Sofern eine Weiterleitung stattfindet, muss der Antragsteller zwingend darüber informiert werden (§ 14 Abs. 1 SGB IX)  –  das ist neu. Neu ist auch: Der Träger, an den ein Antrag weitergeleitet wurde, darf den Antrag ausnahmsweise und im Einverständnis mit dem dann vermeintlich richtigen Leistungsträger noch ein weiteres Mal weiterleiten (§ 14 Abs. 3 SGB IX). Auch über diese erneute Weiterleitung muss der Antragsteller informiert werden.

Grundsätzlich ist für die Bearbeitung eines Antrags  –  vom Eingang über die Zuständigkeitsklärung bis zur Entscheidung  –  eine Frist von drei Wochen vorgesehen, die um maximal zwei Wochen verlängert werden kann, wenn der Antrag weitergeleitet wird, und um nochmals zwei Wochen, wenn ein Gutachten erstellt werden muss (§ 17 SGB IX).


Teilhabeplan bei umfassenden Bedarfen

Ein neu eingeführtes Instrument ist der so genannte Teilhabeplan (§ 19 SGB IX). Dieser soll aufgestellt werden, wenn für die Feststellung des Rehabedarfs die Zusammenarbeit verschiedener Träger notwendig ist. Auf dieser Basis soll ein einziger Antrag mit Bedarfen aus unterschiedlichen Rehabereichen durch verschiedene Träger bearbeitet werden. Sofern der Antragsteller dies nicht aus wichtigen Gründen ablehnt, erhält er von jedem beteiligten Träger einen eigenständigen Bescheid (§ 15 SGB IX). In der Regel sollte ein Antrag nach spätestens sieben Wochen beschieden sein, was ungefähr den bisherigen Fristen entspricht.


Konsequenzen bei Fristablauf

Von praktischer Bedeutung ist die Neuregelung der Rechtsfolge, wenn ein Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet wird. Bisher konnte der Antragsteller in diesen Fällen eine "angemessene Nachfrist" setzen (zum Beispiel zehn Tage) und für den Fall der Nichtbeachtung ankündigen, dass er sich die benötigte Leistung selbst beschafft (Vorleistung gemäß § 15 SGB IX alt). In Zukunft ist eine Nachfrist nicht mehr erforderlich. Der Antrag gilt nach zwei Monaten als genehmigt (Genehmigungsfiktion), sofern nicht in komplizierten Fällen rechtfertigende Gründe vorliegen, die ebenso wie ein exaktes Datum für die Bescheidung dem Antragsteller mitgeteilt wurden (§ 18 SGB IX).


Genehmigungsfiktion versus Vorleistung

Nichtjuristen könnten jetzt einwenden, dass der Unterschied zwischen der Möglichkeit, in Vorleistung zu treten (alt) und einer Genehmigungsfiktion (neu) nicht groß sein kann  –  doch weit gefehlt! Die Möglichkeit zur Vorleistung bedeutete zwar, dass der Antragsteller die beantragte Leistung nach Ablauf der Nachfrist selbst anschaffen konnte. Für die Kostenerstattung musste er aber den Verfahrensgang abwarten. Das konnte zu Fällen wie diesem führen: Ein sehbehinderter Mann beantragt bei seiner Krankenkasse ein Bildschirmlesegerät und kauft nach Ablauf der Nachfrist ein geeignetes Gerät. Dieses Gerät wird später abgelehnt, woraufhin der Antragsteller Widerspruch einlegt. Erst Jahre später wird sein Anspruch vor Gericht festgestellt, allerdings mit dem Verweis darauf, dass es zum Anschaffungszeitpunkt kostengünstigere und trotzdem geeignete Geräte gegeben hätte. Im Ergebnis kann der Betroffene erst nach Jahren den Ersatz seiner Kosten verlangen und bleibt auf den theoretisch vermeidbaren Mehrkosten sitzen.

Im Falle der Genehmigungsfiktion bleibt dem Antragsteller das langwierige Verfahren erspart, denn die Leistung gilt in der Regel nach Ablauf der Zweimonatsfrist als genehmigt. Der Antragsteller hat, sofern er nicht grob fahrlässig Mehrkosten durch seine Selbstbeschaffung verursacht, einen Anspruch auf den verauslagten Betrag gegenüber dem Leistungsträger. Welche Relevanz der Genehmigungsfiktion in der Praxis zukommt, ist auch in dem Artikel "Keine Antwort ist auch eine Antwort" in den "Sichtweisen" 7-8/2017 anhand der bestehenden Regelung gemäß § 13 Abs. 3a SGB V für Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse deutlich geworden.


Keine Regel ohne Ausnahme

Einen Haken gibt es allerdings bei der durch das Bundesteilhabegesetz neu eingeführten Genehmigungsfiktion: Sie gilt nicht für alle Rehaträger. Ausgerechnet die für blinde und sehbehinderte Menschen wichtigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge sind von dieser Regelung ausgenommen (§ 18 Abs. 7 SGB IX). So dürfte es zwar nicht mehr passieren, dass Menschen, die während der Probezeit an ihrem neuen Arbeitsplatz nicht mit den beantragten Hilfsmitteln ausgestattet werden, wieder entlassen werden, ohne zeigen zu können, was in ihnen steckt. Zu einer entsprechenden Erleichterung für Studierende kommt es aber nicht. Denn für die Hilfsmittelausstattung im Studium sind die Träger der Eingliederungshilfe zuständig, die von der Genehmigungsfiktion ausgenommen sind.

Dr. Michael Richter, Geschäftsführer der Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen".



Kurzinfo: Rechte behinderter Menschen

Die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" gGmbH wird vom DBSV als Alleingesellschafter unterhalten. Die Beratung wird in der Regel von behinderten Juristen durchgeführt und ist für Mitglieder der DBSV-Landesvereine kostenfrei.


Geschäftsstelle Marburg
    Tel.: 0 64 21 / 9 48 44-90 oder -91
Niederlassung Berlin
    Tel.: 0 30 / 91 20 30 91
E-Mail: kontakt@rbm-rechtsberatung.de
www.rbm-rechtsberatung.de

Medien:

Bücher

Niemals

Ein Buch-Tipp von Anja Beduhn, Norddeutsche Blindenhörbücherei


Jenny Aaron ist eine Polizistin mit überragenden Fähigkeiten  –  und sie ist seit einem Einsatz vor fünf Jahren blind. Man drängt sie zur Rückkehr in die geheime Sondereinheit, in der sie früher als Sehende gearbeitet hat. Es wäre wieder ein Leben aus purem Adrenalin. Doch will sie das?

Als ihre Vergangenheit sie einholt, muss sie sämtliche Zweifel hinter sich lassen. Zwischen Marrakesch, der Wüste, Berlin und der Teufelsbach-Alm bei Murnau kämpft Aaron gegen höchst reale Killer. Der Mann, den sie im Vorgängerband "Endgültig" erledigt hat, stellt ihr in seinem Testament zwei Milliarden Euro in Aussicht  –  und die Wahrheit über den Tod ihres Vaters.

Jenny Aaron ist zu einer der interessantesten weiblichen Figuren der Kriminalliteratur geworden. Anlässlich des ersten Thrillers von Andreas Pflüger haben die "Sichtweisen" vor anderthalb Jahren die Frage aufgeworfen, wie viel dichterische Freiheit eine blinde Protagonistin verträgt. Dem kritischen Urteil der blinden und sehbehinderten Leser stellt sich der Autor nun auch mit seinem zweiten Roman.

Andreas Pflüger: Niemals
CD DAISY (16:33 Stunden)
Sprecherin: Marion G. Schmitz
Ausleihe über alle Medibus-Blindenbüchereien

Punktschriftausgabe in Vorbereitung
Kurzschrift und Vollschrift
Komplettausgabe ab Mitte Februar
Start als Fortsetzungsroman: Mitte März
Die Preise standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Mehr Infos beim
BIT-Zentrum
Tel.: 0 89 / 5 59 88-136 oder -144 (AB)
E-Mail: bit-bestellservice@bbsb.org

Der Titel ist als Hörbuch (Lesung mit Nina Kunzendorf), in Schwarzschrift und als E-Book auch im Handel erhältlich.

Die Chefin

Ein Buch-Tipp von Heidrun Fruggel, Westdeutsche Blindenhörbücherei


Dieser "Roman einer Köchin", wie es im Untertitel heißt, erzählt die Geschichte einer Frau aus der französischen Provinz, die aus ärmlichen Verhältnissen stammt. Mit 16 Jahren entdeckt sie ihr Kochtalent. Sie steigt zur landesweit bekannten Sterneköchin auf, die ein Restaurant in Bordeaux besitzt.

Wer ist diese außergewöhnliche Frau und wie konnte sie diesen Aufstieg schaffen? Das erfahren wir von dem Ich-Erzähler. Er ist ein ehemaliger Jungkoch der von ihm verehrten, doppelt so alten "Chefin". Er berichtet von ihrem Leben, ihrem Charakter, ihren fantastischen Kochkompositionen. Aber, kann man diesem Erzähler wirklich trauen? Weiß er mehr, als er uns sagt? Oder erzählt er nur eine Version ihrer Geschichte?

Mit ihrem neuen Roman präsentiert sich Marie NDiaye, die bereits für einen anderen Roman mit dem Prix Goncourt ausgezeichnet wurde, erneut als Virtuosin der Sprache.

Marie NDiaye: Die Chefin
CD DAISY (9:30 Stunden)
Sprecher: Manfred Spitzer

Die Hälfte von allem

Ein Buch-Tipp von Gabi Schulze, Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)


Max liebt Merche und keine halben Sachen. Seit Jahren treffen sich beide heimlich in Hotels. Während seine Frau, nachdem sie Max beim Fremdgehen erwischt hat, sich von ihm scheiden lässt, weiß Merches Mann nichts von der Untreue seiner Frau. Merche kann sich schwer von ihrem Mann und den Kindern trennen. Doch dann wird Max von Kleinkriminellen erpresst. Sie drohen ihm, die Affäre auffliegen zu lassen, wenn er nicht zahlt. In der Not kommt ihm eine teuflische Idee, die ihm einen Ausweg aus seiner verzweifelten Lage zeigt. Deshalb geht er aufs Ganze.

Carlos Zanón nimmt den Leser mit in die schäbigen Stadtteile Barcelonas zu den Armen der Gesellschaft, die keine Perspektive haben, seelisch und körperlich krank sind und sich durch Gaunereien und skrupellose Geschäfte über Wasser halten. Dem Autor ist ein spannender Roman gelungen über die zerstörerische Leidenschaft der Liebe und die bitteren Abgründe einer Gesellschaft ohne Moral. Eine Milieustudie im Gewand eines Krimis.

Carlos Zanón: Die Hälfte von allem
Blindenkurzschrift (3 Bände)
Preis: 36 Euro

Bestellungen bei der DZB
Tel.: 03 41 / 71 13-119
E-Mail: verkauf@dzb.de
Verfügbar auch als Leihtitel



Kurzinfo: Medibus-Katalog

Im Online-Katalog der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus) sind rund 100.000 Punktschrift- und Hörbuchtitel verzeichnet. Diese Titel können über alle angeschlossenen Blindenbüchereien ausgeliehen werden.

Informieren Sie sich bei Ihrer Bücherei oder stöbern Sie selbst im Internet unter www.medibus.info

Der Teufel steckt im ICE

Ständige Verspätungen, wirre Durchsagen, technische Störungen  –  die Zugbegleiterin Juliane Zimmermann weiß, worunter Bahnfahrer leiden. Dabei sind diese Ärgernisse nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist so mancher Fahrgast. Da gibt es welche, die nackt auf dem Tisch sitzen, ihr Glasauge in der Toilette verlieren oder sich für den Teufel höchstpersönlich halten.

Juliane Zimmermann hat die abgefahrensten Geschichten aus ihrer Zeit bei der Bahn aufgeschrieben. Die perfekte Lektüre für alle, die immer wieder mit dem Zug unterwegs sind.

Juliane Zimmermann: Der Teufel steckt im ICE
CD DAISY (6:50 Stunden)
Sprecherin: Gerlinde Adam
Preis: 29 Euro

Bestellungen beim
BIT-Zentrum
Tel.: 0 89 / 5 59 88-136 oder -144 (AB)
E-Mail: bit-bestellservice@bbsb.org



Kurzinfo: Zeitungen lokal hören

Nachrichten und Hintergründe als wöchentlicher Pressespiegel zum Nachhören: Akustische Lokalzeitungen gibt es in vielen Städten und Regionen.

Auskunft über Bezugsmöglichkeiten und Hilfe bei Neugründungen gibt
atz
Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde
Tel.: 0 55 31 / 71 53
E-Mail: atz@blindenzeitung.de



Kurzinfo: Hörzeitungsauskunft

In Deutschland gibt es mehr als 200 Hörzeitungen und -zeitschriften für blinde und sehbehinderte Menschen. Einen Überblick mit detaillierten Angaben einschließlich Preisen und Bestelladressen finden Sie bei der Hörzeitungsauskunft der atz Hörmedien im Internet: www.blindenzeitung.de/ztg

Hörfilme

Licht

Wien im Jahre 1777: Die früh erblindete 18-jährige Maria Theresia Paradis, genannt Resi, ist als Klavier-Wunderkind in der Wiener Gesellschaft bekannt. Nach zahllosen medizinischen Fehlbehandlungen wird sie von ihren ehrgeizigen Eltern dem wegen seiner neuartigen Methoden umstrittenen Arzt Franz Anton Mesmer anvertraut. Langsam beginnt Resi in dem offenen Haus der Mesmers, zwischen Rokoko und Aufklärung, im Kreise wundersamer Patienten das erste Mal in ihrem Leben Freiheit zu spüren. Als Resi in Folge der Behandlung tatsächlich erste Bilder wahrzunehmen beginnt, bemerkt sie mit Schrecken, dass ihre musikalische Virtuosität verloren geht.

Die schicksalhafte Geschichte, die Regisseurin Barbara Albert in dem Historiendrama "Licht" erzählt, basiert auf dem Spiegel-Bestseller "Am Anfang war die Nacht Musik" von Alissa Walser.

Licht
Historiendrama
Regie: Barbara Albert
Drehbuch: Kathrin Resetarits
Mit Maria Dragus, Devid Striesow, Susanne Wuest u.a.
Ab 1. Februar im Kino
Die Audiodeskription wird über die App "Greta" verfügbar gemacht
www.gretaundstarks.de


Dazu ein Bild: Filmszene: Eine junge Frau mit Augenbinde spielt Cembalo.



Kurzinfo: hörfilm.info

Informationen zum Hörfilm sind mit wenigen Klicks im Internet zu finden. Das aktuelle TV-Programm mit Audiodeskription, Tipps zur Einstellung am Fernsehgerät und Neuigkeiten über Hörfilme im Kino und auf DVD hält die Webseite www.hörfilm.info bereit. Zusätzlich ist das TV-Hörfilmprogramm über das Service-Telefon 0 30 / 2 55 58 08 00 abrufbar.

Anzeigen:

Hinweis

Manche Hilfsmittel, die von einer Krankenkasse finanziert wurden, bleiben in deren Eigentum und dürfen vom Versicherten nicht verkauft werden. Bitte achten Sie deshalb darauf, in privaten Kleinanzeigen ausschließlich Hilfsmittel aus Privateigentum anzubieten.

Private Kleinanzeigen

Suche

Suche dringend! Wer verkauft mir ein noch funktionierendes VoiceMate-Aufnahmegerät?

Tel.: 0 23 02 / 80 01 20


Sprechendes Markierungssystem PenFriend 1 gesucht.

Tel.: 0 30 / 8 81 12 27

Gewerbliche Anzeigen

SightCity Frankfurt

25.-27. April 2018
Sheraton Frankfurt Airport Hotel
25. und 26. April, 10 bis 18 Uhr
27. April, 10 bis 16 Uhr


Die weltweit führende Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel

  • Freier Eintritt
  • Abholservice für sehgeschädigte Besucher vom Messebahnhof
  • Persönliche Messeguides
  • Hersteller präsentieren Neuheiten und Bewährtes auf 2 Ebenen

Hochklassiges Vortrags-Programm

  • Medizinische Fachvorträge, Fortbildungen und Podiumsdiskussionen zu aktuellen Themen
  • Weiterbildungen für Ärzte und Fachberufe
  • Beratung durch Selbsthilfegruppen und Institutionen
  • BBWs und BFWs informieren über Arbeit, Ausbildung und Beruf

Veranstaltungsort:
Sheraton Frankfurt Airport Hotel
Hugo-Eckener-Ring 15, 60549 Frankfurt/Main

Kontakt: SightCity GmbH
c/o Metec AG
Hasenbergstraße 31, D-70178 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 7 11 / 6 66 03 18
Fax: +49 (0) 7 11 / 6 66 03 33
E-Mail: info@sightcity.net
www.sightcity.net

Papenmeier Reha Technik

Braillex Live und ich ... einfach unzertrennlich


Glauben Sie nicht? Dann erfahren Sie, was Braillex Live an einem Tag alles für Sie leistet. Braillex Braillezeilen begleiten Sie zuverlässig in Alltag, Schule und Beruf.

Infos zu allen Hilfsmitteln: Tel.: 02304 946-0


F.H. Papenmeier GmbH & Co.KG
Talweg 2, 58239 Schwerte
E-Mail: info.reha@papenmeier.de
Internet: www.papenmeier.de


Bildbeschreibung: Unter der Sprechblase "BRAILLEX Live & ich  –  einfach unzertrennlich" ist eine junge blinde frau zu sehen. sie trägt ihr notebook unter dem Arm. Im Hintergrund ist ein Foto von der Papenmeier Braillezeile BRAILLEX Live 40.

DeBeSS  –  Zeit der langen Abende

Zeit, mal wieder ein gutes Buch zu hören


Der Dachverband der evangelischen Blinden- und Sehbehindertenseelsorge (DeBeSS) informiert: Wir schicken Ihnen dreimal im Jahr kostenlos eine Liste mit ausführlicher Vorstellung neuer Bücher. Nicht nur religiöse Literatur, sondern auch empfehlenswerte Sachbücher und Belletristik werden dort vorgestellt.

Bestellen Sie die Liste unter
Tel.: 05 61 / 72 98 71 61 oder
buero@debess.de

tour de sens

Gemeinsames Reisen für blinde, sehbehinderte und sehende Menschen


Lernen Sie unser neues Reiseangebot 2018 mit spannenden Reisezielen in Deutschland, Europa, Asien und Mittelamerika kennen.

www.tourdesens.de
Tel.: 07 11 / 88 87 55 30

IPD

Haben Sie schon von der OrCam gehört?

Die Kamera wird an einer Brille befestigt, das Steuergerät tragen Sie bequem am Gürtel oder in einer Kleidungstasche. Die MyReader hat eine Texterkennung. Die MyEye hat eine Text-, Gesichts- und Gegenstandserkennung sowie als neueste Funktion eine Barcode-Erkennung. Erkannter Text oder Informationen werden Ihnen über den nahe am Ohr angebrachten Lautsprecher vorgelesen. Erleben Sie Ihre Unabhängigkeit neu!

Interessiert? Sprechen Sie uns an!  –  Ihre IPD

Tel.: 05 11 / 9 36 30 90
E-Mail: post@ipd.gmbh
Web: www.ipd.gmbh

Schottland-für-Alle

Reisen speziell für blinde und sehbehinderte Gäste


Willkommen 2018! Ein neues Jahr hat begonnen und wir möchten Ihnen alles Gute, vor allem aber Gesundheit wünschen. Haben Sie sich schon Gedanken über Ihre Ferien gemacht? Für das begonnene Jahr haben wir altbekannte, aber auch einige neue Reiseziele im Programm. Ob Großbritannien, Irland, Island, Malta, Skandinavien, das Baltikum und Georgien oder neu in die Schweiz, nach Holland, Teneriffa, an den Rhein, den Schwarzwald, nach Ostfriesland oder ganz woandershin, wir laden Sie ein.

Eine Übersicht finden Sie auf unserer Homepage www.schottland-fuer-alle.com. Gerne stehen wir für weitere Infos per E-Mail: info@schottland-fuer-alle.com oder unter Tel.: 02 11 / 43 69 13 28 bzw. 00 44 / 18 63 / 76 60 10 zur Verfügung.

Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.

Insel Usedom  –  Seebad Heringsdorf

Ferienwohnanlage Villa Stella Maris für blinde und stark sehbehinderte Gäste. Die Appartements sind blindengerecht eingerichtet und verfügen über Bad, Küche inkl. Geschirrspüler, Fernseher und Telefon.

Weitere Informationen über einen Urlaub an der See:

Deutsches Kath. Blindenwerk e.V.
Tel.: 02 28 / 5 59 49 10
E-Mail: info@dkbw.de
www.blindenwerk.de

DeBeSS  –  Reiseangebote

Guter Vorsatz zum neuen Jahr: Wieder einmal mit netten Menschen gemeinsam Urlaubstage verleben!

Der Dachverband der evangelischen Blinden- und Sehbehindertenseelsorge (DeBeSS) informiert: Wir bieten thematische Seminare, Rüstzeiten, sportliche Angebote und Studienreisen an.

Bestellen Sie die Liste der Reiseangebote für das Jahr 2018 unter

Tel.: 05 61 / 72 98 71 61 oder schreiben Sie an
buero@debess.de

AASB Maria Seidling

Individuelle Ausstattung und Betreuung mit Blinden- und Sehbehindertenhilfsmitteln seit über 30 Jahren.


  • Lesephon® Vorlesesysteme
    Privat und Beruf, alle Windows-Varianten mit Sprache, aktuelle Texterkennung, Option: DAISY-Player, TextToMP3, Editor
        ab 2.142,00 Euro
  • Spracheingabe Dragon Naturally Speaking
    Skripte für JAWS, Office und Lesephon®, jetzt mit Echo-Funktion, 2 Tage Schulung
        Preis auf Anfrage
  • Alva Braillezeilen, 40/80 Module auch als Kassenmodell
        Preis auf Anfrage
  • Screenreader JAWS mit Stimme Eloquence/Anna
        ab 1.679,34 Euro
        Schülerpreis auf Anfrage
  • Verschiedene Bildschirmvergrößerungssysteme
        Preis auf Anfrage

Wenn Sie es wünschen, präsentieren wir bei Ihnen vor Ort. Präqualifiziert für die Produktgruppen 07. Zertifizierter Fachhändler für Dragon Naturally Speaking speziell für Blinde. Autorisierter Fachhändler für JAWS und Lesephon®.


AASB M. Seidling
Tel.: 0 91 22 / 8 24 04
Homepage: www.aasb-seidling.de
E-Mail: aasb@aasb-seidling.de

Landeshilfsmittelzentrum Dresden

Neu in unserem Sortiment

  • Gemüseschneider mit Handkurbel
    Die einfache Schneidetechnik des Gemüseschneiders mit Kurbel zerkleinert Ihr Gemüse im Handumdrehen in kleine Würfel. Tränen beim Zwiebelschneiden gehören mit diesem praktischen Küchenhelfer der Vergangenheit an.
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    • leicht zu reinigen
    • Maße Behälter: 11,5 * 21,5 * 11,5 cm

Best.-Nr. H161  –  32,90 Euro

  • Schwamm- und Fusselbürste "Swisch"
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Best.-Nr. H470  –  8,00 Euro


Empfehlung für den Haushalt


Ebenfalls aus Silikon und damit genauso hygienisch und pflegeleicht wie unsere neue Schwamm- und Fusselbürste ist unser Überkochschutz "Kochblume". Überkochstopp aus farbigem Silikon, geeignet für Töpfe und Mikrowellen-Geschirr mit glattem Rand von 14-20 cm. Temperaturbeständig bis 230 Grad, spülmaschinenfest

Best.-Nr. H327  –  19,90 Euro


Für die kalte Jahreszeit

  • Stockmuff
    Guter Kälteschutz für die stockführende Hand, Baumwollmischgewebe mit Warmfutter, in verschiedenen Farben erhältlich

Best.-Nr. V544  –  11,00 Euro


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Bitte besuchen Sie auch unseren Online-Shop unter www.lhz-dresden.de


Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.  –  Landeshilfsmittelzentrum
Louis-Braille-Str.6, 01099 Dresden
Tel.: 03 51 / 8 09 06 24
Fax: 03 51 / 8 09 06 27
E-Mail: lhz@bsv-sachsen.de

Blindenstiftung Deutschland

Stiften Sie Lebensfreude!

Blinde und sehbehinderte Menschen zu unterstützen, ihnen Türen zu öffnen und ihr Leben zu bereichern  –  das sind die Ziele der Blindenstiftung Deutschland.

Unterstützen Sie unsere Arbeit! Ihr Beitrag für die Blindenstiftung Deutschland fließt ohne Abzug ins Stiftungsvermögen und in Projekte, die blinden und sehbehinderten Menschen zugutekommen.


Stiftungskonto: Deutsche Bank Berlin
IBAN: DE 05 1007 0000 0015 8030 01
BIC: DEUTDEBBXXX
Telefon: 0 30 / 28 53 87-180
E-Mail: info@blindenstiftung.info
www.blindenstiftung.info




Rückseite

Wir haben Recht für Sie!

Die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (rbm) ist an Ihrer Seite  –  von der Beantwortung rechtlicher Fragen über das Widerspruchsverfahren bis zur Klage.

Wir wissen, wovon Sie reden! Die Rechtsberatung und -vertretung wird in der Regel von Juristen durchgeführt, die selbst behindert sind.


Geschäftsstelle Marburg: Tel.: 0 64 21 / 9 48 44 90
Niederlassung Berlin: Tel.: 0 30 / 91 20 30 91
E-Mail: kontakt@rbm-rechtsberatung.de
www.rbm-rechtsberatung.de